Pädagogische Hochschule Karlsruhe Fakultät II: Abteilung Politikwissenschaft HS: Parlamente SS 2003 Karlsruhe, den 17. August 2003
1 Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie (Bonifatius Druck Buch Verlag, Paderborn, 2003/3) S. 100.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung in Baden- Württemberg
III. Die süddeutsche Ratsverfassung
1. Die herausgehobene Stellung des Bürgermeisters
1. 1. Die Bürgermeisterwahl
2. Der Gemeinderat und seine Räte
2. 1. Die Rolle des Rates
2. 2. Die Gemeinderatswahl
IV. Parteien und Vereine
V. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
VI. Zusammenfassung- ein bewährtes Modell
VII. Literaturangabe
3
I. Einleitung
Artikel 28 Grundgesetz:
(1) (...) In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung
(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der
Entsprechend dem Prinzip des Föderalismus garantiert das deutsche Grundgesetz den Kommunen die Selbstverwaltung, deren Spielraum von den Ländern durch Gesetze festgesetzt und durch Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Kommunalpolitik ist also Ländersache und so ist es nicht verwunderlich, dass die Kommunalverfassungen sehr unterschiedlich aussehen. Nach Zusammenbruch des Dritten Reiches sind über die Jahrzehnte des demokratischen Wiederaufbaus vier Typen von Kommunalverfassungen entstanden, die heute jedoch schon wieder weitreichend der Vergangenheit angehören:
- Süddeutsche Ratsverfassung (Baden- Württemberg, Bayern)
- Bürgermeisterverfassung (Rheinland- Pfalz, Saarland, Landgemeinden Schleswig-Holsteins)
- Magistratverfassung (Hessen, Städte Schleswig- Holsteins)
- Norddeutsche Ratsverfassung (Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen) 4
Die Süddeutsche Ratsverfassung gehört zu den Erfolgsmodellen der Kommunalverfassungen. Kennzeichnend für diese Verfassung ist die starke Stellung des Bürgermeisters, seine Direktwahl, sowie das Wahlsystem, bei dem jeder Wähler so viele Stimmen hat, wie Sitze im Rat zu vergeben sind.
2 Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie (Bonifatius Druck Buch Verlag, Paderbon, 2003/3) S. 94
3 Ebd.
4 Wehling, Hans- Georg: Kommunalpolitik in den deutschen Ländern (Westdeutscher Verlag GmbH, Wiesbaden 2003) S. 24
4
Wie dieses Model entstand und sich etablieren konnte, sowie den Aufbau dieser Verfassung, möchte ich in meiner Hausarbeit näher erläutern.
II. Geschichte der kommunalen Selbstverwaltung in Baden- Württemberg
Der deutsche Südwesten besitzt eine jahrhundertealte, durchgängige und weitgehend ungebrochene Tradition in der kommunalen Selbstverwaltung.
Schon früh schlossen sich „Landschaften“ zusammen, um in staatlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei Abgaben und Steuern, ein Mitspracherecht zu erlangen und dann durchzusetzen. 5 Nach der napoleonischen Neuordnung des deutschen Südwestens erwies sich das württembergische Modell mit seinem weiten kommunal- politischen Handlungsspielraum gegenüber dem Staat und mit seiner starken demokratischen Rückkoppelung einschließlich der Volkswahl des Bürgermeisters und seiner Überparteilichkeit, als erfolgversprechend. Seit der Revolution von 1848/ 49 existierte auf kommunaler Ebene in Württemberg ein allgemeines und gleiches Wahlrecht für alle steuerpflichtigen Männer ab 25 Jahren. Seit 1891 wurde der Bürgermeister direkt gewählt. Der Schultheiß, wie der Bürgermeister bis 1930 hieß, wurde anfangs auf Lebenszeit, ab 1907 dann bei der Erstwahl auf zehn, bei der Wiederwahl auf 15 Jahre gewählt. 6
Ursprünglich war Kommunalpolitik den Bürgern in einer Gemeinde vorbehalten, die das Bürgerrecht besaßen. Dieses besondere Mitwirkungsrecht ging jedoch nach und nach verloren. Nun wurde jeder deutsche Staatsbürger, wenn er nur lange genug in einer Gemeinde lebte, automatisch zum Gemeindebürger. Ebenfalls kann sich heute jeder deutsche Staatsbürger, welcher mindestens 25 Jahre alt ist und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt, zum Bürgermeister wählen lassen.
Aufgrund einer EU Richtlinie wurde das aktive und passive Wahlrecht in der Gemeinde auf alle Bürger der EU ausgedehnt. Dies bedeutet, dass alle Bürger der Europäischen Union, sofern sie, wie jeder Deutsche auch, mindestens drei Monate in einer Gemeinde wohnen, seit 1996 das Recht besitzen, den Gemeinderat zu wählen, an Bürgerbegehren und -entscheiden teilzunehmen und sich in den Gemeinderat und zum Bürgermeister wählen zu lassen. 7
5 Vgl. Ebd.
6 Wehling, Hans- Georg: Kommunalpolitik in den deutschen Ländern (Westdeutscher Verlag GmbH, Wiesbaden 2003) S. 24/ 25
7 vgl. ebd. S. 11
5
Arbeit zitieren:
Michaela Benz-Riede, 2003, Kommunalpolitik in Baden-Württemberg - die süddeutschen Ratsverfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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