Fachhochschule Jena Studiengang Soziale Arbeit
Lehrgebiet: Sozialpolitik
Seminar: Struktur des Sozialstaats SS 2003
Armutsdefinitionen, Indikatoren, individuelle Armutsmessung und ihre Nutzbarkeit als Instrumente sozialpolitischer Steuerung
vorgelegt von: Anja Hartmann
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. Seite 3
2. Armutsdefinitionen - Armut und Ungleichheit Seite 3
2.1. Gesellschaftliche Sicht der Armut. Seite 4
2.2.Europäische Armutsdefinitionen. Seite 4
2.3.Relative und Absolute Armut Seite 5
2.4.Primäre, Sekundäre und Tertiäre Armut. Seite 6
2.5.Bekämpfte und Verdeckte Armut Seite 8
2.6.Zeitliche Dimensionen der Armut. Seite 9
2.6.1.Langzeit- und Kurzzeitarmut. Seite 9
2.6.2.Chronologische, biographische und Differenzdimension. Seite 11
2.7. Marxistische Armutsbestimmungen. Seite 13
3. Armutsmessungen und ihre Grenzen Seite 13
3.1.Längs- und Querschnittsbetrachtungen, biographische Studien Seite 14
3.2.Armutsgrenze, Armutsquote, Armutsgrad und Armutslücke Seite 15
3.3.Die Bedarfsgemeinschaft und Äquivalenzskalen. Seite 17
3.4.sozialpolitische Wirkung und Grenzen von Armutsmessungen Seite 18
4. Armutsindikatoren. Seite 19
4.1.Volkseinkommen, individuelles Personen-
Familien - und Haushaltseinkommen Seite 20
4.2.Sozialhilfebezug Seite 22
4.3.Ausgaben anstatt Einnahmen - Konsumtheorie Seite 23
4.4.Der Lebenslagenansatz Seite 24
4.5.Armut als soziale Behinderung - Das Sen´sche Konzept Seite 25
4.6.Unterversorgungserscheinungen und Ressourcentheorie Seite 26
4.7.Indikator: „Randgruppe“ und Benachteiligung. Seite 28
4.8.Subjektive Unzufriedenheit Seite 28
4.9.Armut als Subkultur und Schichtungstheorien Seite 29
4.10.Das Problemlagenmodell - soziokulturelle
Armutsindikatoren. Seite 30
5. Gesellschaftliche und Sozialpolitische Stellung der Armut Seite 31
5.1.Armutsbilder im gesellschaftlichen Wandel. Seite 32
5.2.Verleugnung und Dramatisierung
der Armutslagen in Deutschland. Seite 38
5.3. Sozialstaatliche Armutserzeugung Seite 41
5.4. Der Armuts- und Reichtumsbericht - Zeichen veränderten
Verständnisses und anderer Armutspolitik Seite 44
6. Zusammenfassung. Seite 48
7. Literaturverzeichnis. Seite 51
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1. Einleitung
Ist es möglich, den Begriff Armut zu beschreiben oder umfassend in das System der Deprivation, Integration oder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einzuordnen? Inwieweit hängt die Definition der Armut von gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten oder subjektiven Betrachtungsweisen ab? Kann Armut, die auf verschiedenartige Weise besteht und definiert wird überhaupt gemessen werden und inwiefern tragen Armutsmessung, Indikatorenkonstruktionen und sozialstaatlicher Umgang mit Armut zu ihrer Bekämpfung bzw. Verfestigung bei? Diese Arbeit soll verschiedenste Seiten der Armut als gesellschaftliches Phänomen beleuchten und die Möglichkeit ihrer Wahrnehmung aus differenzierten Sichtweisen deutlich machen. Sie soll Zusammenhänge entdecken, die Armut im sozialpolitischen Kontext aufweist und damit auch problematische Felder der Armutsbehandlung kennzeichnen. Es stehen wissenschaftlich sehr differenzierte Möglichkeiten zur Verfügung, um die Armutsproblematik wahrzunehmen und zu messen. In Abhängigkeit der gesellschaftlichen und politischen Armutswahrnehmung und der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Evolution Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg stehen auch Probleme gegensätzlicher, sich verändernder Armutsbilder und die Verdrängung sowie Dramatisierung von Armutslagen. Die Frage nach Sozialstaatlichkeit prägt die politische Debatte seit jeher und hat nicht zuletzt die Frage nach einer selbsterzeugten - quasi hausgemachten -Armutsdimension aufgeworfen. Inwieweit sich Armutswahrnehmung in den letzten Jahren in Deutschland verändert hat, machen Motiv und Reaktionen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung deutlich. Zentrale Frage dieser Arbeit soll demnach der Zusammenhang von Armutsauffassung und damit verbundener sozialpolitischer Bedeutsamkeit sein. Fragen der konkreten Armutslagen in Deutschland, die Armut exakt in Zahlen messen und Ursachen erkunden beziehungsweise tatsächliche Lösungsvorschläge fordern, bleiben dabei im Hintergrund.
2. Armutsdefinitionen - Armut und Ungleichheit
Es sind unterschiedlichste Dimensionen denkbar, die den Armutsbegriff umfassend versuchen, zu beschreiben. Ob Armut mehr aus subjektiver, materieller oder dynamischer Sichtweise wahrgenommen wird, hängt von den ihr zugrundegelegten Armutsdefinitionen ab. Übersichtlichkeit gewinnt man erst, wenn man den komplexen und vieldeutigen Armutsbegriff in verschiedene systemische Gliederungen einbettet.
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2.1. Gesellschaftliche Sicht der Armut
Die Darstellung des Armutsbegriffes aus der Sicht des Einzelnen oder der Gesellschaft macht die mannigfaltigen Betrachtungsmöglichkeiten deutlich, die parallel zu individuellen Armutsdeutungen auch in der Politik bestehen und gleichzeitig Begründung für die Schwierigkeit der Armutsbestimmung sind.
Für viele Menschen steht Armut in enger Verbindung mit dem Mangel an Essen, Nahrung, Geld, aber auch sozialen Kontakten. Es geht dabei primär um Abweichungen vom üblichen Lebensstandard. Die Armutsdefinition der Gesellschaft beleuchtet vorwiegend die materielle Dimension der Armut, wie zum Beispiel keine Arbeit oder keine Wohnung zu besitzen, schließt aber auch soziokulturelle Aspekte, zum Beispiel wenig soziale Kontakte, seelische oder geistige Armut nicht aus (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, S. 17/18).
Die Abgrenzung des Armutsbegriffes stellt sich kompliziert dar, denn mit der Klassifizierung bestimmter Personengruppen als “arm“ sind politische Wertungen verbunden. Diese werden von einzelnen politischen und gesellschaftlichen Gruppen unterschiedlich gesehen (vgl. Hause 1986, S. 25). Wenn man die Frage danach stellt, wer „arm“ ist, dann werden hauptsächlich soziale Randgruppen, aber auch kinderreiche Familien, Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose als Armutsträger benannt. Offenkundig ist, dass es sich dabei um Gruppen handelt, die in gewisser Weise außerhalb der Gesellschaft leben. Vorwiegend gilt als arm, wer sich in materieller Mangellage befindet und sich auf Grund dieses Nachteils auch an sozialen Ereignissen und Möglichkeiten nur unzureichend beteiligen kann (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, S.19). Allgemein scheint der Indikator „Geld“ als Faktor zu gelten, „...um Zugang zur Gesellschaft zu bekommen“ (Schmidt/Wallimann 1998, S.19). So stellt sich die allgemeine Wertung der Armut in der Gesellschaft vorrangig als Randgruppenproblematik dar.
2.2.Europäische Armutsdefinitionen
Notwendigerweise gelten innerhalb der staatlich organisierten Gesellschaft auf nationaler sowie internationaler Ebene unterschiedliche Armutsdefinitionen, die rational und sozialpolitisch generalisierte Armutsauffassungen darstellen.
Die Definition der Europäischen Gemeinschaft bezeichnet Armut als ein „...Fehlen von Mitteln in einem Ausmaß, dass Einzelpersonen, Familien oder betroffene Personengruppen vom Mindeststandard der Allgemeinheit und der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ausgeschlossen sind.“ ( nach Zimmermann in Schmidt/Wallimann 1998, S.39 und Hauser 1986, S.25).
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Die Armutsdefinition der Europäischen Union bestätigt Armut als „...soziale Ausgrenzung: ‚Verarmte Personen sind Einzelpersonen oder Familien, die über so geringe Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat als Minimum annehmbar sind.’“ (nach Simmendinger in Schmidt/Wallimann 1998, S.39). Hier wird die Einkommensschwelle bei 50 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens des jeweiligen Landes markiert.
Beide Definitionen sehen Armut als relativen Begriff, der sich am Einkommen mit konventionellem Existenzminimum und relativer Einkommensgrenze orientiert (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, S.39). Die Teilhabe an der Gemeinschaft kann als elementares Defizit erkannt werden. Als Ziel der Armutsbekämpfung gilt unter anderem die Ermöglichung der Teilnahme an der Gesellschaft. Auf Grund der offensichtlichen „Unbestimmtheit der Armut (...) haben die Vereinten Nationen inzwischen das Einkommen als alleinigen Indikator für die Armut aufgegeben...“ („Human Development Report“ 1997 der Vereinten Nationen in Krämer 2000, S.25), es werden vielmehr 4 Dimensionen der Armut unterschieden, die sich überlappen und gegenseitig verstärken, jedoch auch isoliert auftreten können. Armut stellt sich demnach als Wirkung von: „Short Life“ (kurzes Leben), „Illiteracy“ (Analphabetismus), „Exclusion“ (Ausschluß) und „Lack of material means“ (Mangel an materiellen Mitteln) dar. (vgl.„Human Development Report“ 1997 der Vereinten Nationen in Krämer 2000, S.26).
2.3.Relative und Absolute Armut
Ergänzend zu den verschiedenen Dimensionen, in denen Armutsbeleuchtung möglich ist, kommt die Frage nach der absoluten oder relativen Betrachtungsweise der Armut. Der Beginn und das Ende der Armut sind primär abhängig von dieser Ansichtsweise. „Als absolut arm gilt, wer ungeachtet des üblichen Lebensstandards der Gesellschaft längerfristig nicht für seine körperliche Selbsterhaltung sorgen kann und somit die physischen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Wohnung nicht erfüllen kann.“ (nach Booth/Rowntree in Schmidt/Wallimann 1998, S.23) Diese, vor allem bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gebräuchliche absolute Armutsbestimmung fixiert Armut als existentielle Bedrohung und Armutslinie, die starr am Einkommen orientiert ist. SIMMEL definierte nach Ende des 2. Weltkrieges: „Arm sei, dessen Mittel für seine Zwecke nicht ausreichen.“ (Simmel in Krämer 2000, S.28) Dabei kommt man unwillkürlich zur Reduktion des Armutsbegriffes auf Hungernde und Obdachlose, die das ökonomische Existenzminimum unterschreiten. Durch das zunehmende Auseinanderdriften von ökonomischem Existenzminimum und Durchschnittseinkommen kam es in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer Änderung der Armutsgrenze von der absoluten zur relativen Bestimmung.
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Diese relative Bestimmung nimmt besonders soziale Bedürfnisse als Maßstab ins Blickfeld und versteht Armut zunehmend als soziale Benachteiligung im Verhältnis zu anderen, als „a matter of deviation from social and economic norms“ (Mencher 1967 in Krämer 2000, S. 28). „Die ‚relative Armut’ wird in Relation zu Merkmalen anderer Bevölkerungsgruppen innerhalb einer Gesellschaft festgelegt.“ (Schmidt/Wallimann 1998, S.25) Sie ist immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Bevölkerung, den verschiedenen Lebenslagen und enthaltenen Lebenschancen zu sehen. Das Existenzminimum wird zudem nicht absolut bestimmt, sondern die Armutsgrenze „...entsteht mit dem jeweiligen Wohlstand der Gesellschaft“ (Schmidt/Wallimann 1998, S.25). Nach KLANBERG ist der Indikator „relative Armutsgrenze“ das „...Maß ökonomischer ‚Entfernung’ von bestimmten Fixpunkten der Verteilungskurve (...). Seine spezifische Aussagekraft liegt in der Bloßlegung von Armut bei denjenigen Haushalten oder Personen, die wenig haben im Vergleich zum Bezugspunkt, obwohl sie mehr haben, als das postulierte Existenzminimum.“ (Klanberg 1978, S.64) Vorteil der relativen Betrachtungsweise sind die Anpassungsfähigkeit an die zeitlich bedingten Änderungen des Niveaus der Einkommensverteilung und die Akzentuierung in Richtung „Ungleichheit der Einkommensverteilung“. Dieser Ansatz enthält demnach normative Umverteilungs-Zielstellungen, die zur Verminderung der Armut notwendig sind (vgl. Klanberg 1978, S.64/65). Im Unterschied dazu steht die absolute Betrachtungsweise mit dem Nachteil, dass bei der Annahme, dass die Einkommen aller Personen oder Haushalte die gesetzte absolute Grenze überschreiten, die Armutsproblematik als gelöst gesehen werden könnte und Änderungen oberhalb der Grenze unbetrachtet blieben. (vgl. Klanberg 1978, S.64).
2.4.Primäre, Sekundäre und Tertiäre Armut
Nach STRANG können 3 Armutstypen charakterisiert werden. Er unterscheidet zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Armut, welche überlappende Ebenen darstellen. Primäre Armut (Urarmut) bezeichnet die gefährdete Absicherung der physischen Existenz durch Nicht-Erfüllung der Grundbedürfnisse, wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft. Es handelt sich dann um Familien, Personen oder Haushalte, deren Einkommen zu niedrig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Primäre Armut ist demnach gleichzusetzen mit der Unterschreitung der absoluten Armutsgrenze (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, S.23 und 29, Klanberg 1978, S 74ff.). Sekundäre Armut stellt nach STRANG eine Form von Bewusstseinsarmut dar, die „...Divergenzen zwischen Anspruchsniveaus und den Möglichkeiten ihrer Erfüllung ...“ (Strang in Klanberg 1978, S.74) beinhaltet. In fortgeschrittenen Industriestaaten ist dieser Bewusstseinszustand als „Postulat der Gleichheit“ internalisiert und gilt als: „...dominanter Bewusstsein- und Empfindungszustand, der weniger durch Entbehrtes als durch Begehrtes
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gekennzeichnet ist.“ (Strang in Klanberg 1978, S.75) Er geht einher mit der Wahrnehmung von Ungleichheiten in der personellen Einkommensverteilung, mit dem Empfinden des Mangels an höher bewerteten Gütern, auf deren Besitz in der jeweiligen Gesellschaft nicht verzichtet werden kann (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, 29, Klanberg 1978, S 75). Es bezieht sich vorwiegend auf selbstverschuldete Einkommensverringerung durch Unvorsichtigkeit (Trunksucht, Spielsucht, Verschwendung etc.), durch die der Minimalstandard nicht erreicht wird. (vgl. Schmidt/Wallimann 1998, S.23 und Rowntree in Krämer 2000, S. 98). Dabei haben die betroffenen Personen und Haushalte ein Einkommen oberhalb der Grenze, verfügen allerdings nicht über reale Güter, ihre Existenz zu sichern. Die sekundäre Armut kennzeichnet ROWNTREE über die Tatsache, dass ein Familieneinkommen oberhalb der Existenznotgrenze nicht die Abwesenheit von Armut garantiert (vgl. Rowntree in Krämer 2000, S.98). Somit wird Einkommen zu einem unvollkommenen Anzeiger der Armut, sogleich steigt die Bedeutung der Möglichkeiten des Individuums, mit dem Einkommen umzugehen (vgl. Krämer 2000, S.98). Sozialpolitisch von Bedeutung ist demnach die Frage danach, ob sich die Hilfe für betroffene arme Personen und Haushalte alleinig auf die Aufstockung des Einkommens bis zum Existenzminimum beschränken sollte oder auch die Hilfe zur nutzbringenderen Verwendung in Form von Hilfe zur Selbsthilfe, Lebenstraining oder Bevorzugung von Gutscheinen oder Sachmitteln anstatt Geldleistungen mit in Betracht ziehen muss.
Tertiäre Armut beschreibt als eine komplexe Mangelsituation den Ausdruck von sozialer Desintegration oder Desorganisation individueller Lebensumstände. Sie steht in Abhängigkeit der jeweiligen Gesellschaft und ihrem ökonomischen, sozialen, kulturellen, medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Normalzustand. (vgl. Strang 1970 in Schmidt/Wallimann 1998, S. 29) Sie beschreibt die abgeleitete Form der Einzelfallarmut, die nicht nur die materielle, sondern auch andere Dimensionen (zum Beispiel psychologische und soziologische) beinhaltet und somit das eigentliche Armutsproblem unserer Zeit ist (vgl. Klanberg 1978, S. 75). Im Sozialhilfegesetz konzentriert sich die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ auf die Tertiär-Armut, die das soziale Sicherungssystem aus der Schuld für die Armut entlässt und strukturelle Armutsursachen und gesellschaftliche Benachteiligung sowie deren Konsequenzen vernachlässigt (vgl.
Schmidt/Wallimann 1998, S.29). Es geht vielmehr um die individuelle Betroffenheit, die im Vordergrund erscheint, jedoch bleiben weitreichende Dimensionen unbetrachtet.
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2.5.Bekämpfte und Verdeckte Armut
Um Einkommensarmut umfassend zu beschreiben, ist die Unterscheidung zwischen bekämpfter oder verdeckter möglich (vgl. Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S.26ff.). Zu Gruppe der bekämpften Armut zählen „...Personen und Haushalte, deren Fürsorge beziehungsweise Sozialhilfeberechtigung nach den Gesetzen der Bundesrepublik durch Behörden anerkannt ist, die entsprechende Leistungen erhalten und die in den amtlichen Statistiken ausgewiesen werden.“ (Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S.27) Sie haben zum Beispiel einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihr Einkommen unter dem festgelegten unterem Existenzminimum liegt, oder erhalten auf Grund anderer außergewöhnlich schwieriger Lebensumstände Anspruch auf einen erhöhten Sonderbedarf (Hilfe in besonderen Lebenslagen). Somit ist bei einer sehr engen Auslegung des Armutsbegriffs bei dieser Gruppe der Sozialhilfeempfänger die Armut bereits durch staatliche Maßnahmen beseitigt (vgl. Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S. 26f.). Die politische Wertung der Bundesregierung tendiert in diese Richtung, die sozialpolitisch erleichternde Wirkung hinsichtlich der Armutsbekämpfung und Richtigkeit des Sozialhilfebezugs als vorwiegende Leistung hat. Der diskriminierende Status, den Sozialhilfeempfänger noch immer haben und die vielfältigen Benachteiligungen, die das Leben am Existenzminimum mit sich bringt, werden in dieser Wertung jedoch außen vor gelassen (vgl. Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S. 27).
Verdeckte Armut bezeichnet „...die Zahl von Personen und Haushalten, deren verfügbares Netto-Haushaltseinkommen noch unterhalb ihres haushaltsspezifischen Sozialhilfeanspruchs für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt liegt.“ (Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S. 28) Dies entspricht den im BSHG festgelegten Bedarfssätzen, als quasi-offizielle Armutsgrenze, die als gesellschaftlich anerkanntes und durch Gesetzgebung festgelegtes Existenzminimum gilt. Der haushaltspezifische Regelsatz enthält Kosten für Wohnung, Zuschläge für bestimmte Personengruppen und einmalige Hilfen. Das Ausmaß der verdeckten Armut resultiert aus der Differenz zwischen tatsächlich verfügbarem Netto-Einkommen und dem jeweiligen Sozialhilfeanspruch, also dem was die Personen tatsächlich besitzen und dem, was ihnen zustehen würde. Verdeckte Armut tritt auf, wenn Sozialhilfeansprüche nicht geltend gemacht werden. Sie sind dementsprechend eine Dunkelziffer und gleichzeitig die schwerste Form der Armut, weil die Betroffenen unterhalb des gesellschaftlich anerkannten Existenzminimums leben. Auch die engste Auslegung des Armutsbegriffs beinhaltet noch die verdeckte Armut, die sich auf das Einkommensdefizit, dass am Sozialhilfeanspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt gemessen wird, bezieht (vgl. Hauser/Cremer-Schäfer/Nouvertné 1986, S. 28f.).
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2.6.Zeitliche Dimensionen der Armut 2.6.1. Langzeit- und Kurzzeitarmut
Die Armut einer Gesellschaft und ihrer Mitglieder unterliegt verschiedenen Bewertungsmaßstäben, die auch der Untersuchung in zeitlicher Dimension bedürfen. Ob die Gesellschaft als eine Art „Tellerwäschergesellschaft“ gilt, in der ein Aufstieg möglich ist, oder eine Gesellschaft rotierender Armut, die jeden treffen kann gilt, ist abhängig von gesetzten Maßstäben, zum Beispiel, „...wie lange der Tatbestand ‚niedriges Einkommen’ vorliegen muss, um von Einkommensarmut zu sprechen.“ (Krämer 2000, S.82ff.) Ob Armut als dauerhaft angenommen wird und die Fluktuation der Armutsbevölkerung gering ist, oder als Teufelskreismodell mit Eigendynamik und psychosozialen Folgen sowie gesellschaftlicher Bedingtheit besteht, hängt von den Richtschnüren ab, an denen Armut gemessen wird und an welcher die Armutsdauer bewertet wird (vgl. Buhr 1995, S.14ff. und Krämer 2000, S.82ff.).
Die Dauer der Armut kann als kontinuierliche Variable in Tagen, Monaten oder Jahren gemessen werden (vgl. Buhr 1995, S.49). Welche Zeiträume man für die Beschreibung der Armutsdimension benutzt, sind innerhalb einschlägiger Literatur sehr unterschiedlich. ASHWORTH u.a. (1992) unterscheidet 6 Dauer-Typen der Armut (vgl. Buhr 1995, S.49). Diese „...unterschiedlichen Verlaufstypen könnten je unterschiedliche sozialstaatliche Interventionen erfordern.“ (Buhr 1995, S.49) transient poverty (übergangsweise - ca. 1 Jahr) occasional poverty (einmalig, kurz) recurrent poverty (mehrfach lang) persistent poverty (einzelne Abschnitte zwischen 2-13 Jahren) chronic povert y (wiederholende Abschnitte unter 1 Jahr) permanent poverty (einmalig lang)
Eine andere Einteilung nach LUDWIG / MAYRHOFER (1990) bezieht sich auf Arbeitslosigkeit und kennzeichnet 4 Kategorien:
1.vorübergehende Arbeitslosigkeit (weniger als 6 Monate) 2. langanhaltende Arbeitslosigkeit (6-12 Monate) 3. Dauerarbeitslosigkeit (über 12 Monate)
4. wiederkehrende Arbeitslosigkeit (weniger als 6 Monate, aber innerhalb der folgenden 8
Die Abgrenzung der Lang- und Kurzzeitarmut beeinflusst die Wahrnehmung des Problems in der sozialpolitischen Öffentlichkeit. Je nach Grenzsetzung von Kurzzeitarmut und Beginn von Langzeitarmut hat Politik unterschiedliche Wirksamkeitsgrade. So wird zum Beispiel die Funktion des BSHG je nach Grenze und Vorhandensein von Langzeitarmut die Armutsproblematik dramatisieren oder entdramatisieren (vgl. Leisering in Buhr 1995, S.49). Somit steht an erster Stelle der dynamischen Armuts-Dimension die Frage nach dem Schwellenwert der Kurz- bzw. Langzeitarmut, die allerdings bisher nicht vorliegt und sich die Grenzen auch in Abhängigkeit vom Untersuchungszeitraum ändern (vgl. Buhr 1995, S.50).
In der Rechtssprechung (BSHG) wird „kurze Dauer“ als Zeiteinheit von höchstens einem Jahr beschrieben. In der Arbeitslosenstatistik gelten alle Zeiten, die über ein Jahr hinausgehen, als Langzeitarbeitslosigkeit. Die allgemeine Berichterstattung bezieht sich in der Bezeichnung der Langzeit-Sozialhilfe-Bezieher auch auf die 1-Jahresgrenze. In einer Studie von HALVORSEN (1992) gelten Personen, mit mindestens 8 Monaten Sozialhilfebezug innerhalb von 2 Jahren als Langzeitbezieher (vgl. Buhr 1995, S.50). Nach KLEMS / SCHMIDT (1990) umfasst Langzeitarmut den Teil der Arbeitlosen, die länger als die durchschnittliche Dauer aller Arbeitslosen ohne Beschäftigung sind (nach. Klems und Schmidt in Buhr 1995, S.51).
Die Typisierung von Lang- und Kurzzeitbezug von Sozialhilfe ist nach absoluten oder relativen Grenzen möglich. Absolute Grenzen bestimmen kritische Zeitpunkte (z.B. 1 Jahr oder 10 Jahre), an denen Kurzzeitbezug enden oder Langzeitbezug beginnen soll. Relative Grenzen können lebenslaufbezogen sein und sich am kritischen Anteil der Bezugsdauer an der Lebenszeit orientieren. So könnte Langzeitbezug zum Beispiel beginnen, wenn 50 % des Lebens im Sozialhilfebezug verbracht wurden. Wenn relative Grenzen dagegen klientelbezogen gesetzt sind, werden bestimmte Teilmengen von Sozialhilfeempfängern als Kurz- bzw. Langzeitbezieher kategorisiert, zum Beispiel die unterm Durchschnitt liegenden Bezieher (vgl. Buhr 1995 S.51/52). Des weiteren ist es möglich, Lang- und Kurzzeitarmut an subjektiven Grenzen festzumachen. So könnten kritische Zeitpunkte durch die Selbsteinschätzung von Betroffenen als Maß gelten. „Die Grenze wird auf Grund der Bewertung von Bedeutung der Folgen des Sozialhilfebezugs durch den Klienten selbst gezogen.“ (Buhr 1995, S.52) Die Grenzsetzung ist folglich entscheidend für die Bewertung der Armutsdynamik und zugleich Voraussetzung für Bedeutung der Zugriffe oder Eingriffe in bestimmte Hilfesysteme.
Absolute Grenzen sind durch ihre willkürliche Festsetzungsmöglichkeit gekennzeichnet. Wenn sie mit den Problemschwellen übereinstimmen sollen, ist die Erforschung der Auswirkung der Dauer auf Betroffene notwendig, da dadurch kritische Grenzfindungen möglich sind (vgl. Buhr 1995, S.51f.).
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Arbeit zitieren:
Anja Hartmann, 2003, Dimensionen der Armut und ihre sozialpolitische Bedeutung, München, GRIN Verlag GmbH
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