- II -
Reuter , René,
Immaterielle Vermögenswerte
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Definition immaterieller Vermögenswerte 2
3. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte 3
3.1 Abstrakte Aktivierbarkeit 4
3.2 Konkrete Aktivierbarkeit 5
4. Zugangsarten immaterieller Vermögenswerte 6
4.1 Einzelner käuflicher Erwerb 7
4.2 Erwerb durch Zuwendung der öffentlichen Hand 7
4.3 Erwerb durch Tausch 8
4.4 Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses 8
4.5 Selbsterstellung 9
5. Folgebewertung 11
5.1 Anschaffungskosten-Modell 11
5.2 Neubewertungs-Modell 11
6. Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte 12
6.1 Mit begrenzter Nutzungsdauer 12
6.2 Mit unbegrenzter Nutzungsdauer 14
7. Fazit 15
Literatur - und Quellenverzeichnis V
Anhang Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.11.2008
International Accounting Standard 38 - Immaterielle Vermögenswerte
- III -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Einteilung von Gütern nach dem Kriterium „physische Substanz“ 3
Abbildung 2: Entscheidung über die abstrakte Aktivierbarkeit gemäß dem
Rahmenkonzept des IASB (F.49a und F.85f) 4
Abbildung 3: Postenspezifische Ansatzkriterien für Entwicklungskosten 7
- IV -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
Abkürzungsverzeichnis
DStR Deutsches Steuerrecht
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standard Board
IFRS International Financial Reporting Standard
i. V. Immaterielle Vermögenswerte
IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung
u. a. und andere
Vgl. Vergleiche
- 1 -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
1. Einleitung
„Der sichtbare Teil eines Baums ist die Rechnungslegung. Die Früchte des Baums geben die Ertragslage wieder. Um die zukünftigen Wachstumsmöglichkeiten zu bewerten, muss man das Wurzelwerk analysieren.“
Edvinsson und Malone 1
Unternehmen benötigen zur Durchführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten Kapital. Es kann als Eigenkapital (durch die Eigentümer) oder als Fremdkapital (durch die Gläubiger) bereitgestellt werden. Die Eigenfinanzierung ist für Aktiengesellschaften zweckmäßig, da Aktien als Teilhaberpapiere eine unbefristete Laufzeit und eine
variable Verzinsung aufweisen. 2 Außerdem können Aktien an Börsen gehandelt werden. Das bietet die Möglichkeit einer breiten Streuung und die Aufbringung eines großen Kapitalbedarfs der durch viele Anleger leichter erbracht werden kann. Für den Aktienkauf benötigen die Investoren Informationen über den Erfolg der Unternehmen. Wenn die Anleger weltweit investieren wollen und die Gewinne von börsennotierten Unternehmen nach nationalen Vorschriften ermittelt werden, ist ein
direkter Vergleich sehr aufwendig oder nicht möglich. 3
Um diesen Ansprüchen der Investoren gerecht zu werden wurde eine Standardisierung der Rechnungslegung durch einheitliche, international geltende
Rechnungslegungsvorschriften vorgenommen. Die International Accounting Standards (IAS) und die weiterentwickelten International Financial Reporting Standards (IFRS) sind diese verlangten internationalen Rechnungslegungsvorschriften die vom International Accounting Standards Board (IASB) entworfen wurden. Nach Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 hat die Europäische Union festgelegt, dass für kapitalmarktorientierte Unternehmen die IFRS ab dem 01.01.2005 anzuwenden
sind. 4 Der deutsche Gesetzgeber hat die Regelung in § 315a Abs.1 HGB übernommen.
Das Wirtschaftsgeschehen dominierten früher Industriekonzerne mit großen Produktionsanlagen. Der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungs- und
1 Vgl. Edvinsson, L./Malone, M. (1997).
2 Vgl. Buchholz, R. (2008a), S.50.
3 Vgl. Buchholz, R. (2008b), S.1.
4 Vgl. EU-Verordnung (2002), S.1-4.
- 2 -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
Hochtechnologiegesellschaft geht mit einer zunehmenden Bedeutung immaterieller Werte einher. Grundstücke, Gebäude, Produktionsanlagen oder Vorräte stellen bei einer wachsenden Zahl von Unternehmen und Branchen nicht mehr die entscheidenden Werttreiber dar. An ihre Stelle rücken physisch nicht greifbare wirtschaftliche Vorteile
wie Rechte, Patente, Lizenzen, Humankapital oder Marktpositionen. 5
Diese Arbeit soll einen Überblick über die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften vermitteln.
2. Definition immaterieller Vermögenswerte
Viele verschiedene Begriffe werden in der Literatur für den „immateriellen Vermögenswert“ synonym verwendet. Als Beispiele gelten hier „immaterieller Vermögensgegenstand“, „immaterielle Werte“, „immaterielle Güter“, „immaterielle Ressourcen“, „intangible assets“, „intellectual capital“, „intellectual property“, „Wissenskapital“. Diese Definitionen sind jeweils zweckgerichtet.
Als ein zweckentsprechendes Abgrenzungskriterium immaterieller Güter dient vielfach das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein einer physischen Substanz. Während „materiell“ im wörtlichen Sinne „körperlich“, „stofflich“, „sinnlich wahrnehmbar“
bedeutet, gilt „immateriell“ als „nichtkörperlich“, „stofflos“, „geistig“. 6 Materielle Güter weisen demnach eine stoffliche Substanz auf, sind räumlich abgrenzbar und körperlich fassbar, wie z. B. Grundstücke, Gebäude oder Maschinen. Immaterielle Güter sind dagegen substanzlos und räumlich nicht abgrenzbar und daher schwer fassbar. Stewart beschreibt das Wesen immaterieller Güter als etwas, das man
nicht greifen kann, aber Reichtum verschafft. 7
Verallgemeinernd können materielle und immaterielle Güter mit Hilfe des Kriteriums der physischen Substanz unterteilt werden. Es existieren zum einen rein materielle Güter und rein immaterielle Güter; zum anderen gibt es materielle Güter, die zusätzlich aus immateriellen Komponenten bestehen und als Verbundgüter bezeichnet werden, sowie materialisierte immaterielle Güter, die überwiegend durch Immaterialität gekennzeichnet sind und nur mit untergeordneter Bedeutung materielle Bestandteile aufweisen. Nominalgüter sind durch Monetarität gekennzeichnet und in Geldeinheiten
5 Vgl. Schmalenbach-Gesellschaft (2001), S.989.
6 Vgl. Heyd, R./Lutz-Ingold, M. (2005), S.1.
7 Vgl. Stewart, T. A. (1994), S.68ff.
- 3 -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
ausgedrückte Stellvertreter anderer realer Güter. Hierunter fallen Forderungen und Beteiligungen. Die Abgrenzung zwischen materiell und immateriell ist teilweise schwierig, da es nicht nur Güter gibt die nur materiell oder nur immateriell sind. Viele immaterielle Komponenten sind in materiellen Vermögenswerten enthalten. Zur Abgrenzung ist die Wertrelation wichtig. Falls die immaterielle Komponente ein integraler, unverzichtbarer Bestandteil eines materiellen Vermögenswertes ist wie z. B. eine Steuerungssoftware einer Maschine handelt es sich um eine Sachanlage. Außer die Softwarekomponente ist beliebig austauschbar, dann wäre sie ein rein immaterielles Gut. Wenn die materielle Komponente eine untergeordnete Rolle spielt, ist der Vermögensgegenstand den immateriellen Gütern zuzuordnen. Beispiel hierfür ist ein Datenträger für Computersoftware. In der Regel überwiegt der Wert der Software den Wert des Datenträgers, so dass es sich hierbei um ein immaterielles Gut handelt, obwohl der Datenträger physisch greifbar ist.
Abbildung 1: Einteilung von Gütern nach dem Kriterium „physische Substanz“
Quelle: Immaterielle Vermögenswerte nach IFRS von Inge Wulf (2008)
3. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
Ein Bilanzansatz i. V. wird nach der abstrakten und konkreten Aktivierbarkeit bestimmt. Während die abstrakte Aktivierbarkeit die theoretischen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögenswerts bestimmt, stellt die konkrete Aktivierbarkeit fest
- 4 -Reuter, René,
Immaterielle Vermögenswerte
ob Spezialnormen gelten und allgemeine Regeln brechen, z. B. Aktivierungswahlrechte
oder -verbote. 8
3.1 Abstrakte Aktivierbarkeit
Mit dem Entscheidungsbaum in der unten gezeigten Abbildung werden alle Vermögenswerte einschließlich immaterieller Werte einheitlich erfasst.
Abbildung 2: Entscheidung über die abstrakte Aktivierbarkeit gemäß dem
Für die Frage der Aktivierbarkeit von immateriellen Werten finden sich spezielle Vorschriften in den Einzelstandards. Für immaterielle Werte sind es die Regelungen im IAS 38.
Danach liegt ein i. V. gemäß IAS 38.8 vor wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
• identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz;
• Verfügungsmacht des Unternehmens über die Ressource aufgrund eines vergangenen Ereignisses;
• erwarteter zukünftiger Nutzenzufluss aus diesem Vermögenswert.
8 Vgl. Kuhner, C. (2007), S.39
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann (FH) René Reuter, 2009, Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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Schade nur das diese Arbeit zum größten Teil aus dem Anhang (welcher einfach nur der IAS38 ist) besteht.
Nur 15 Seiten eigener Text (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Quellen)
am Saturday, January 14, 2012-
René Reuter
1.Das ist nur eine Hausarbeit - Vorgabe war auf nur 15 Seiten das Thema zu beleuchten. Das war hier der Knackpunkt.
2.Man kann das auch in der Voransicht (Inhaltsverzeichnis) sehen wie lang der eigene Text ist. Falls Sie sich ärgern das Sie soviel bezahlt haben für sowenig Text.
am Tuesday, January 24, 2012-