Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Die Intentionen der Maigesetze
1.) Entfremdung zwischen Staat und Kirche
2.) Trennung der Geistlichen von der römischen Kurie
3.) Staatsaufsicht gegenüber der Kirche
4.) Wohlwollen gegenüber Kirchengegnern
5.) Hauptanliegen der Maigesetzgebung
)C Direkte Auswirkungen der Maigesetze
D) Entwicklung der Maigesetze im Verlauf des Kulturkampfes
E) Frage nach der Effektivität der Maigesetzgebung
F) Anhang
1.) Literaturverzeichnis
2.) Gesetzestext der Maigesetze
3.) Kurze Abhandlung der Thematik in Form eines Essays
1
Otto von Bismarck betonte in seinen Reden vor dem Herrenhaus verstärkt, dass die Maigesetze Kampfmittel waren. Kampfmittel, die dazu dienen sollten, zu einem Frieden mit der Kirche zu kommen und diese mit Hilfe starker Sanktionen gefügig zu machen. 1 Hierbei stellt sich jedoch die Frage, warum es denn einen Anlass für einen solchen Friedensschluss gab.
Die Entwicklung in der Gesellschaft schritt im 19. Jahrhundert zügig voran. Neue Ideen in nationaler sowie liberaler Hinsicht kamen in der Bevölkerung auf. Da der Liberalismus atheistisch und materialistisch ausgeprägt war, spielte die konservative Kirche nun eine immer abnehmendere Rolle im Leben der Bürger. 2 Auch die allgemeinen Ansichten im Volk im Bezug auf Vernunft, Philosophie, Fortschritt und Religion begannen sich zunehmend von den Ansichten der Kirche zu unterscheiden. Die Säkularisierung von Kircheneigentum hatte die Finanzkraft der Kirche geschwächt und der zentralisierte bürokratische Staat stellte eine Gefahr für die kirchliche Hierarchie dar. Die Naturwissenschaft stellte die katholische Glaubenskraft mit neuen Erkenntnissen immer mehr in Frage und auch die Industrialisierung ging mit einer sozialen Umwälzung einher. 3
So kam es, dass der Einfluss der Kirche auf die Gesellschaft immer geringer wurde. Natürlich widersetzte sich diese und versuchte 1864 mit der Enzyklika „Syllabus errorum“, einer Aufzählung 80 gesellschaftlicher Irrtümer, die sich mit der Lehre der Kirche nicht vereinbaren ließen, gegen die modernen Ideen des 19. Jahrhunderts vorzugehen. Auf diese Weise versuchte die Kirche ihre Machtstellung zu sichern. Die Enzyklika war eine klare Kampfansage an die modernen Ideen mit der eindeutigen Aussage, dass die Kirche keinesfalls eine Entwicklung dulden würde, die den kirchlichen Lehren widersprechen würde. 4 Am 18. Juli 1870 wurde die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma der katholischen Kirche erhoben. Obwohl dieses Dogma im deutschen Episkopat zuerst umstritten gewesen war und 46 deutsche und österreichische Bischöfe im Januar 1870 eine Petition mit der Bitte um Nichtverkündung des Dogmas an den Papst richteten, fand es doch am 13. Juli 1870 seine Akzeptanz bei 531 von 602 in Rom anwesenden Bischöfen. 5 Im August erließen die deutschen Bischöfe in einem Hirtenbrief, „das alle Katholiken die Entscheidung über die Unfehlbarkeit des Papstes als geoffenbarte Wahrheit mit festen Glauben und freudigen Herzen hinnehmen müssten, wenn anders sie wirklich Glieder der einen heiligen katholischen und apostolischen Kirche sein und bleiben wollten.“ 6
Verständlicherweise wuchs nun die allgemeine Angst, dass die Kirche von jetzt an gegen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Errungenschaften vorgehen würde, da dieses Dogma eine geistige Legitimation für Eingriffe in Belange des Staates zu sein schien.
1 Kardorff, Siegfried von, Bismarck im Kampf um sein Werk, Seite 55
2 Franz, Georg, Kulturkampf, Seite 187
3 Pflanze, Otto, Bismarck der Reichsgründer, Seite 692
4 Kardorff, Siegfried von, Bismarck im Kampf um sein Werk, Seite 4
5 Kardorff, Siegfried von, Bismarck im Kampf um sein Werk, Seite 6
6 Kardorff, Siegfried von, Bismarck im Kampf um sein Werk, Seite 7
2
Unmittelbar nach der Verkündung entstand die Bewegung der Altkatholiken unter der Führung Ignaz von Döllingers. Die Altkatholiken wollten sich zwar nicht vom christlichen und somit nicht vom richtigen Glauben abwenden, jedoch aber von der Kirche und ihrem umstrittenen Dogma. 7 Diese Sekte wurde von der liberalen Bewegung stark unterstützt, da die Liberalen in dieser Splittergruppe eine günstige Gelegenheit für die Etablierung einer Nationalkirche sahen. 8 Die römische Kurie kämpfte nun vehement mit der von Rom aus organisierten Bewegung der „Ultramontanen“ in Deutschland gegen alle Versuche, ein Staatskirchentum entstehen zu lassen. Reichskanzler Bismarck war ein Gegner des politischen Katholizismus und sah in den angriffslustigen Ultramontanen die „gefährlichsten Feinde Preußens und seiner deutschen Sendung.“ 9
Der bisher rein politische Machtkampf zwischen Regierung und der katholisch-konservativen Zentrumspartei, die im deutschen Reich die Politik des Papstes vertrat, weitete sich aufgrund der Verkündung der päpstlichen Unfehlbarkeit zu einem Kampf zwischen Regierung und Kirche aus.
Das markanteste Beispiel dieses Kampfes stellte der Religionslehrer Dr. Wollmann in Braunsberg, Ostpreußen dar. Dieser Lehrer lehnte das Unfehlbarkeitsdogma ab und ihm wurde deshalb vom Bischof Dr. Krementz von Ermland die „missio cannonica“ entzogen. Wollmann und der Direktor des Gymnasiums, der sich hinter den Lehrer gestellt hatte, wurden exkommuniziert. Die Regierung aber weigerte sich beide zu entlassen und bestand sogar darauf, dass der Unterricht des Religionslehrers weiterhin besucht werden würde. 10 Dieser Fall wurde zum Präzedenzfall, da die Regierung ihn als Eingriff der Kirche in die Rechte des Staats verstand und die Katholiken ihn als Eingriff in die Rechte der Kirche empfanden.
Das als Kulturkampf bezeichnete Vorgehen Bismarcks gegen das Zentrum hatte sich nun von einer politischen Auseinandersetzung in einen Kampf zwischen Staat und Kirche weiterentwickelt, dessen Auswirkung bis hin auf die kleinste Ebene der Bevölkerung zu spüren waren. 11
Zum einen befürchteten die Liberalen, dass die Kirche alle Errungenschaften der modernen Kultur in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft rückgängig machen wollte. Zum anderen war es die Besorgnis Bismarcks, Österreich und Frankreich, die beide als Verlierer aus den Kriegen gegen Preußen hervorgegangen waren, könnten sich zu einer katholischen Revanchekoalition zusammenschließen. Die Katholiken im Deutschen Reich würden sich dann als „Speerspitze“ der beiden Großmächte erweisen. Bismarck war ein „Staatsmann im klassischen Sinne des Wortes“, die Außenpolitik war stets das Leitmotiv seines Handelns. 12 Das Ansehen des
7 Pflanze, Otto, Bismarck der Reichsgründer, Seite 694
8 Franz, Georg, Kulturkampf, Seite 215
9 Franz, Georg, Kulturkampf, Seiten 190/191
10 Pflanze, Otto, Bismarck der Reichsgründer, Seite 695
11 Kardorff, Siegfried von, Bismarck im Kampf um sein Werk, Seite 20
12 Franz, Georg, Kulturkampf, Seite 211
3
Staates ist für seine Leitung ein sehr wichtiger Bestandteil, denn nur wenn der Staat nach außen hin stark und mächtig erscheint kann die Außenpolitik entsprechend gestaltet werden. Die innere Bedrohung und Zerrissenheit schädigt selbstverständlich auch der außenpolitischen Stellung des Reiches.
Diese Befürchtungen machten eine deutsche Nationalkirche aus Bismarcks Sicht unumgänglich. Wäre der deutsche Klerus von der römischen Kurie abgekapselt, dann würde er nicht zwingend auf die konservativen Aufrufe des Papstes hören und würde sich deshalb nicht gegen eine liberale Entwicklung stark machen. Der Papst hätte also seine kirchlichen Mitstreiter im Reich verloren. Auch Österreich und Frankreich müssten hierbei auf gleichgesinnte Gläubige verzichten.
Im April 1873 gab es zwei Zusätze zur preußischen Verfassung welche die Kirchen beider Konfessionen den Gesetzen und der gesetzlich geregelten Aufsicht des Staates untertan machten. Der Staat hatte nun die Möglichkeit, Gesetze betreffend der Ausbildung, Beschäftigung und Entlassung der Kleriker zu erlassen. Auch konnten nun die Grenzen der disziplinarischen Gewalt der Kirche neu festgelegt werden. Der Grundstein für die Maigesetzgebung war gelegt. 13
Ganz klar wurde diese Absicht der Trennung der deutschen Geistlichen von der römischen Kurie im 1. Maigesetz, dem „Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873“. Dieses Gesetz stellte sicher, dass Geistliche beider Konfessionen ausschließlich deutscher Abstammung sein müssten. Dies war ein erster Schritt in Richtung deutscher Nationalkirche. Das Gesetz forderte des Weiteren eine wissenschaftliche Vorbildung der Kleriker. Für die Bekleidung eines geistlichen Amtes sollte von nun an das Absolvieren eines deutschen Gymnasiums mit einem anschließenden dreijährigen Studium in Philosophie, Geschichte, deutscher Literatur und den klassischen Sprachen, Pflicht sein. Das Studium musste an einer deutschen Universität vorgenommen werden und schloss mit einem Staatsexamen ab. Diese Maßnahme stellte die Selbständigkeit und damit die Unabhängigkeit der deutschen Kleriker auf deutschem Boden sicher und bedeutete daher einen Appell an die deutsche Gesinnung des römisch-katholischen Klerus. Einen Appell an eine Gesinnung fern der Geisteshaltung der römischen Kurie.
Dieselbe Absicht der Trennung liegt auch dem 2. Maigesetz zu Grunde, dem „Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 12. Mai 1873“. Diesem Gesetz zufolge durfte die kirchliche Disziplinargewalt über Kirchendiener fortan nur von deutschen kirchlichen Behörden ausgeübt werden. Auch dies war ein radikaler Einschnitt in den Wirkungsbereich des Papstes, welchem die Regierung mit Hilfe der Maigesetzgebung die Macht über die deutsche Kirche zu entziehen versuchte.
13 Pflanze, Otto, Bismarck der Reichsgründer, Seite 715
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Arbeit zitieren:
Alexander Hofstetter, 2004, Bismarck und der Kulturkampf: Die Intention der Maigesetze, München, GRIN Verlag GmbH
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