Frauen wurden im Mittelalter unterdrückt, hatten keine Rechte und sind von ihren Vätern verheiratet worden - Das ist eines der klassischen stereotypischen Bilder, das heutzutage noch existiert. Insbesondere das Beispiel der sogenannten Muntehe trägt maßgeblich dazu bei. Sie war die gebräuchlichste Eheform im Mittelalter und diente lediglich als ein reines Rechtsgeschäft zwischen zwei adligen Familien. Da die Frau als Geschäftspartnerin zur damaligen Zeit noch ausgeschlossen war, spielte ihr Wille entsprechend keine Rolle. Die Übergabe der Braut erfolgte gegen bare Zahlung des zwischen beiden Parteien ausgehandelten Kaufpreises.
Dass die mittelalterliche Frau aber durchaus nicht nur unter der Unterdrückung ihrer männlichen Pendants zu leiden hatte, sondern teilweise sogar mehr Einfluss als ein Mann hatte, soll in dieser Arbeit gezeigt werden. Als Beispiel dient hier die Ehe generell und im Besonderen die sogenannte Friedelehe. Zunächst ist aber wichtig zu erwähnen, dass der Begriff der Familie (lat. „familia“) zur damaligen Zeit anders formuliert wurde, als es heute der Fall ist und dass dabei der Platz des Mannes in der Gesellschaft und der Familie keineswegs immer gleich war. Der Begriff der „familia“ umfasste im Mittelalter nicht nur die Kernfamilie, sondern alle Individuen, die sich der Autorität des Haushaltsvorstandes beugen mussten. Dazu zählten entsprechend auch Diener und Sklaven. „Familia“ bezog sich zudem nicht nur auf Personen, sondern auf den Besitz generell und konnte auch auf die Autorität des Familienoberhauptes, der patria potestas, bezogen sein.
Über die Rolle der Frau im Mittelalter wird noch heute viel gestritten und es ist offensichtlich nicht eindeutig geklärt, ob sie aktiv oder passiv agierte. Dennoch scheint die Rolle der Frau gegen Ende des frühen Mittelalters aktiver zu werden, als sich das Christentum in der Gesellschaft verbreitet. So ist beispielsweise bestätigt, dass Frauen Erbansprüche stellen konnten. Ebenfalls bestätigt ist die Tatsache, dass schon im 9. beziehungsweise 10. Jahrhundert eine sorgfältige Wahl des Ehepartners stattfand und es weniger informelle Ehen mit sozial niedriger gestellten Frauen gab. Stattdessen suchten sich Männer aktiv Partnerinnen, mit deren Prestige sie ihren Anspruch auf wichtige Ämter rechtfertigen konnten. Die Titel dieser Ämter gingen zudem auch auf
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die Frau über. Außerdem war der Aufstieg in einen höheren Adelsstand allein durch eine entsprechende Heirat möglich.
Es wird deutlich, dass die mittelalterliche Frau schon damals eine höhere Achtung genoss, als es oft vielleicht den Anschein macht. Man kann demnach schon hier festhalten, dass es neben dennoch existierendem frauenfeindlichen Verhaltens auch Pro-Weibliche Einstellungen gegeben hat.
Zu Beginn des 12. Jahrhunderts scheint es dann einen Durchbruch im Eherecht zu geben, als die Kirche nach römischem Modell als einzige Form der Eheschließung die Zustimmung beider beteiligter Parteien anerkennt. Somit beruhte die Ehe, eine soziale und religiöse Institution, zumindest theoretisch auf der Übereinkunft zweier Individuen. Es ist also keine Rede mehr vom Verheiraten einer Frau durch den eigenen Vater. In anderen Gesellschaften (Bsp.: Germanen) wurde die Eheschließung in mehreren Schritten vollzogen:
1) „traditio“ oder Übergabe einer jungen Frau durch ihre Familie an den Ehemann 2) Besiegelung der Vereinbarung durch den Beischlaf („copula carnalis“) Teilweise kamen auch noch andere Elemente hinzu: Die Frau musste demnach über eine Aussteuer verfügen, die Hochzeit musste öffentlich stattfinden, etc. In jedem Fall musste sich der Geschlechtsverkehr dem anschließen, denn als Symbol für die Einheit zwischen Christus und der Kirche war dies enorm wichtig. Das alles besiegelte den Beginn einer Ehe „inititatum“ anstelle eines fertigen Produkts „ratum“. Doch wessen Einverständnis war konkret nötig? Im klassischen römischen Recht waren es tatsächlich die für die Brautleute Verantwortlichen, gewöhnlich der Vater. Trotzdem kann von einem Wandel weg von der „Zweckehe“ hin zur „Liebe“ ausgegangen werden. Historiker sind sogar der Ansicht, dass die sogenannte Friedelehe, die Zustimmung der Frau voraussetzte. Der Rechtshistoriker Herbert Meyer definiert die Friedelehe unter anderem so: 1) Sie war nur zwischen zwei Ledigen möglich 2) Beide Partner müssen freien Standes sein 3) Sie setzt das beiderseitige Einverständnis voraus
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Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts Lisa Nohl, 2008, Die Ehe – Zwang oder doch Freude der mittelalterlichen Frau?, München, GRIN Verlag GmbH
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