1. Einleitung
In der folgenden Ausarbeitung mit dem Thema „Der mittelalterliche Wald als Energiequelle - Funktion, Deutung und Nutzung in Abhängigkeit von Wald- flächenentwicklungund Forstgesetzgebung“ soll es um die mittelalterliche Bedeutung und Stellung des Waldes gehen, welche unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Waldes und der sich im Zuge des Mittelalters entwickelnden Forstgesetzgebung herausgestellt werden soll. Zunächst soll die Geschichte der Waldfläche unter Bezugnahme der Forstgesetzgebung und Forstverwaltung beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang stehen besonders die Rodungsperioden im Vordergrund und inwieweit sich diese auf den Wald und seine Fläche auswirkten. Im Anschluss daran werden exemplarisch einige Nutzungsmöglichkeiten und dessen Auswirkungen auf den Wald erläutert und in Grundzügen beschrieben. Darüber hinaus soll ein kurzer Ausblick auf eine weiterführende Möglichkeit den Wald zu nutzen gegeben werden, die auf wissenschaftlicher Natur basiert. Während es in den ersten Abschnitten dieser Ausarbeitung vornehmlich um den handwerklichen und landwirtschaftlichen Aspekt des Waldes geht, soll im letzten Abschnitt die Arzneimittelgewinnung aus dem Wald beleuchtet werden. Am Schluss der Arbeit soll in einem kurzen Fazit zusammengefasst werden, welche Bedeutung der Wald im Mittelalter hatte und wie wichtig er für die Menschen in sämtlichen Lebenslagen gewesen ist.
2. Geschichte der Waldfläche unter Berücksichtigung der
Forstgesetzgebung und Forstverwaltung
Die Geschichte der Waldfläche lässt sich im Allgemeinen an der Geschichte der Siedlungen ablesen, sodass man von einer Parallelentwicklung sprechen kann. Dem enormen Bevölkerungswachstum, der bereits im Frühmittealter einsetzte, folgte ein erhöhter Bedarf an Siedlungsflächen. Um diesen entgegen zu wirken, wurde der Wald als neuer Siedlungsstandort ausgewählt und im Zuge dessen großflächige Rodungen durchgeführt. Es sind grob zwei große Rodungsperioden zu verzeichnen. Die erste geräumige Rodungsperiode fand im Zeitraum 500-800 statt und kennzeichnete sich durch den Landesaubau an den Rändern des Urwaldes. Es wurde explizit darauf geachtet,
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ertragsreiches und am Flussufer entlang gelegenes Land zu roden, um schließlich existenzielle Grundlagen für die Ansiedlungen zu schaffen. Die zweite große Rodungsperiode ist zwischen 800-1300 mit dem Höhepunkt zwischen 1100-1300 einzuordnen. Nachdem nun in der ersten Rodungsphase die Waldränder besiedelt wurden, sah man sich gezwungen, tiefer und auch höher in die Urwaldungen einzudringen und großflächige Rodungen vorzunehmen. Es entwickelte sich ein Gleichgewichtszustand zwischen Land und Wald, wobei die Waldflächen auf derartige Flächen zurückgedrängt wurden, die sich nur mäßig oder gar nicht für die dörfliche landwirtschaftliche Nutzung eigneten. 1
Träger der großflächigen Rodungen waren weniger die einzelnen Bauern, sondern vielmehr größere Gemeinschaften, die über das nötige organisatorische Knowhow und die materiellen Grundlagen verfügten, wie Könige und geistliche und weltliche Grundherrschaften. Die bäuerlichen Einzelhöfe erhielten ihrerseits nur begrenzte Waldfläche durch Verteilung des grundherrlichen Waldes, die sich sowohl nach Nutzungsabsicht und der Möglichkeit dazu richtete.
Die Rodungsmethoden waren sehr unterschiedlich und in passive und aktive Rodungen unterteilt. Zum einen kam es durch Tritt und Verbiss des Viehs der Bauern am Rande ihres Landes zu lichten Stellen und zum anderen durch geplante und gerichtete Rodungen durch die Axt oder durch Brandrodung zu großflächigen Lichtungen. Am Ende des Mittelalters war die Landschaft durch die Rodungen so geprägt, wie wir sie heute noch vorfinden. Anhand von heutigen Städtenamen ist demnach heute noch abzulesen, welche land-und wirtschaftliche Geschichte in ihr steckt. So stellen Ortsnamen, die mit -brand, -schwand, -schwend und -sang zusammengesetzt sind, damalige durch Brandrodungen geschaffene Siedlungsräume dar und liefern nützliche Quellen für die Forstgeschichte des Landes. 2
Im Zuge der großen Rodungsperioden und der intensiven Waldnutzung, auf die im weiteren Verlauf der Ausarbeitung noch eingegangen wird, verzeichneten die Waldflächen einen enormen Rückgang. Doch es war zunächst
1 Hasel Karl, Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis, Hamburg u.a. 1985, S. 42f..
2 Ebd., S. 45.
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nicht der Waldschutz, der die Großgrundbesitzer dazu animierte, die Waldrodungen einzudämmen. Vielmehr erkannten sie, dass sie durch Regulierung und Beaufsichtigung der Waldfläche ihre Herrschaftsansprüche über das Land geltend machen und somit die ländliche Entwicklung in Schach halten konnten. Rodungen wurden also genehmigungs- und vor allem gebührenpflichtig, d.h. an Abgaben gebunden.
„Quia non de re posessa, sed de ligno agitur“. 3 Dieser Satz beschrieb bis zu den Bestrebungen die Rodungen einzudämmen und im gleichen Zug eine Forstgesetzgebung und Forstverwaltung einzuführen, die Rechtfertigung der freien Waldnutzung. Er wurde nach den großen Rodungsperioden durch das Ziel der Forstordnungen, „den Wald in einem Umfang zu erhalten, wie es für die Erfüllung seiner Funktion notwendig erschien“ 4 , ersetzt. Während sich die ersten lokalen Waldordnungen auf die regionalen Markwaldungen, die in so genannten Weistümern schriftlich festgehalten wurden, beschränkte, entwickelte sich im Laufe der Zeit eine allgemein gültige Forstgesetzgebung, die einer straffen Organisation und Kontrolle unterlag. Der Landesherr übernahm die Kontrolle über die Gestaltung der Weistümer und entkräftete das bisher geltende Gewohnheitsrecht zwischen dem Grundherrn und dem Markgenossen, um seine Herrschaftsansprüche deutlich hervor zu heben. Das oberste Ziel der Forstgesetzgebung war die Bewahrung vor einer Holznot. Demnach stellte der Landesherr sicher, dass Rodungen so eingedämmt wurden, dass der enorme Holzverbrauch von Salinen-, Berg- und Hüttenwerken stets gesichert war. Gerade diese Erwerbszweige verschafften dem Landesherrn ein enormes Einkommen, wodurch erneut klar wird, dass die Forstgesetzgebung nicht schutz-, sondern profitorientiert ist. Die bereits erwähnten organisatorischen Leistungen wurden durch Bedienstete des Landesherrn, die als magister forestarii 5 , forestarii 6 und servi forestarii 7 eingesetzt wurden, bewältigt.
Die Idee der Nachhaltigkeit stammt also demnach aus dem Mittelalter, jedoch weniger mit dem Ziel der Walderhaltung in Hinblick auf Waldschutz,
3 Hasel Karl, Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis, Hamburg u.a. 1985, S. 104. Übersetzung: Weil es sich nicht um Eigentum, sondern nur um Holz handelt.
4 Ebd., S. 52.
5 Übersetzung: Forstmeister (Beschäftigte sich mit den Verwaltungsaufgaben und der Gerichtsgewalt)
6 Übersetzung: Förster
7 Übersetzung: Forstknecht
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Arbeit zitieren:
Christopher Stickdorn, 2011, Der mittelalterliche Wald als Energiequelle, München, GRIN Verlag GmbH
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