Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
2. Begriffsklärung 7
2.1 Partizipation 7
2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit 9
2.3 Abenteuer-Spiel-Platz Neuhausen und das Projekt ASP-Juniors 9
3. Begründungszusammenhänge für die Partizipation von Heranwachsenden
in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 10
3.1 Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen 10
3.1.1 Nationale Partizipationsrechte 11
3.1.2 Transnationale und internationale Partizipationsrechte 12
3.2 Gesellschaftspolitische Partizipationsforderung. 14
3.3 Pädagogische und entwicklungspsychologische Partizipationsforderung 15
4. Portrait der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 17
4.1 Grundsätzliche Rahmenbedingungen 18
4.2 Charakteristik der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 19
4.3 Handlungsmethoden, konzeptionelle Grundmuster und Leitlinien 22
5. Partizipationswirklichkeit in der Offenen Arbeit mit Kindern 23
5.1 Partizipation als Alltagspraxis der Freizeitstätten 24
5.2 Verschiedene Stufen/Grade der Beteiligung 26
5.3 Partizipation am Praxisbeispiel der ASP-Juniors 28
5.4 Blockaden, Grenzen und Herausforderungen 30
5.4.1 Blockaden seitens der pädagogischen Fachkräfte 31
5.4.2 Herausforderungen aufgrund der heterogenen Zielgruppe 32
5.4.3 Grenzen und Herausforderungen im Bezug auf institutionelle
Rahmenbedingungen und unzureichende Ressourcen 33
6. Erfolgsfaktoren und Voraussetzungen für die Partizipation von Kindern
im Rahmen der Offenen Arbeit 35
6.1 Das richtige Ziel - Partizipation als Selbstzweck 36
6.2 Positive Grundhaltung und Qualifikation der Fachkräfte 38
6.3 Institutionelle Sicherung von Partizipationsstrukturen und -prozessen 39
6.4 Beachtung individueller Voraussetzungen der Zielgruppe Kinder 41
6.4.1 Beachtung und Einbeziehung von Interessen/Motivation 41
6.4.2 Beachtung und Einbeziehung individueller Entwicklungsstände,
Ressourcen und Potentiale 42
6.5 Installation vielfältiger Partizipationsformen und -methoden 44
7. Zusammenfassung und Ausblick 46
8. Literatur- und Quellenverzeichnis 50
Abk ürzungsverzeichnis
Anhang: Rahmenkonzeption ASP-Juniors
4
1. Einleitung
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein Thema, das mich bereits seit vielen Jahren innerhalb meiner unterschiedlichen Einsatzstellen im Rahmen der Sozialen Arbeit begleitet. In meiner derzeitigen Arbeitsstelle, dem Abenteuer-Spiel-Platz (ASP) Neuhausen, gehört Partizipation zu den wichtigsten pädagogischen Schwerpunkten der täglichen Arbeit. Dahinter steht der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche Möglichkeiten erhalten müssen, sich ‚einzumischen‘, um so ihre Lebensumwelt aktiv mitzugestalten.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in aller Munde und erlebte in den letzten Jahren eine vermehrte nationale und internationale Aufmerksamkeit. Dies kann unter anderem auf den 20. Geburtstag der Kinderrechte, welcher 2009 mit verschiedensten Initiativen, Projekten und Angeboten gefeiert wurde, zurückgeführt werden. Auch im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung ‚Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010‘, war Partizipation ein wesentlicher Be-standteil.
Die Forderung nach einer intensiveren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen tritt laut Pluto 1 immer mehr in den Vordergrund, da die Heranwachsenden die Gesellschaft der Zukunft sind (vgl. Pluto, 2007: 9). Partizipation gilt als Schlüssel dafür, dass die Heranwachsenden soziale, kulturelle und politische Grunderfahrungen machen und dadurch befähigt werden, ihre Zukunft unabhängig und selbstbewusst mitzugestalten. Eine nachhaltige Demokratieentwicklung sowie die Schaffung individueller Bildungschancen sind dabei ebenso zentral, wie die Förderung sozialer Integration (vgl. Fatke/Schneider/Meinhold-Henschel/ Biebricher, 2006: 26). Es gibt verschiedene Partizipationsfelder, also Lern- und Lebensbereiche, in denen Kinder und Jugendliche Partizipation erfahren können und in denen die Beteiligung von Heranwachsenden, teilweise auch gesetzlich, eingefordert wird: Familie, Schule und Ausbildung, Kinder- und Jugendhilfe, Politik und Wirtschaft, Freizeit, etc. (vgl. Knauer/Sturzenhecker, 2005: 85).
1 Liane Pluto ist u.a. wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Jugendinstituts und trägt mit ihren
Untersuchungen und Publikationen in den Bereichen Strukturen und Leistungen öffentlicher und
freier Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung und Partizipation, einen wesentlichen Beitrag zum aktuellen
Partizipationsdiskurs bei. Nähere Informationen: http://www.dji.de/cgi-
bin/Mitarbeiter/homepage/mitarbeiterseite.php?mitarbeiter=110, Zugriff 20.05.11
Aufgrund meines beruflichen Hintergrundes werde ich mich innerhalb der folgenden Arbeit speziell mit Partizipation im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) befassen.
Bereits der 8. Jugendbericht 2 forderte 1990, dass in der OKJA Möglichkeiten geschaffen werden müssen, in denen Heranwachsende Aktionen, Projekte und Arbeitsinhalte mitgestalten sowie selbständig planen und organisieren können (vgl. Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1990: 107). Partizipation ist kein neuer Aspekt der OKJA. Sie ist und war schon immer als fortwährender Arbeitsansatz Bestandteil der täglichen Arbeit in den Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen (vgl. Horlitz, 2006). Trotz diverser nationaler und internationaler Richtlinien und gesetzlicher Verankerungen, die jungen Menschen bestimmte Beteiligungsrechte explizit auch in der OKJA zusprechen, führen unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen zu teilweise starken inhaltlichen und qualitativen Unterschieden in der Umsetzung. Die Folge sind offensichtliche Defizite in der Partizipationspraxis, die teilweise „eine enorme Kluft zwischen Anspruch und Wirk- lichkeit“ (Lücking-Michel, 2009:2) erkennen lassen.
Im Rahmen der vorliegenden theoretischen Abhandlung möchte ich deshalb folgender Fragestellungen nachgehen: Worauf genau begründet sich der Anspruch, Kinder und Jugendliche im Praxisfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv zu beteiligen? Inwieweit werden die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit den Anforderungen bzw. gesetzlichen Grundlagen und Zielsetzungen von Partizipation gerecht und an welche Grenzen und Herausforderungen stoßen sie in der Praxis? Welche Faktoren und Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um Partizipation erfolgreich durchzuführen und zu verankern?
Eine allgemeine Begriffsklärung, in der es u.a. um die Eingrenzung des teilweise sehr unterschiedlich interpretierten Partizipationsbegriffs geht, bildet den Einstieg zur Beantwortung der aufgeführten Fragestellungen. Anschließend möchte ich zunächst die verschiedenen Forderungen und Anspruchsgrundlagen aufzeigen, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der OKJA begründen.
2 Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe des Bundesministeriums für Jugend,
Familie, Frauen und Gesundheit. Näher Informationen unter http://www.aba-fachverband.org/fileadmin/user_upload_2008/berichte/Achter_Jugendbericht.pdf, Zugriff 20.05.11
6
Nach einer allgemeinen Darstellung der Rahmenbedingungen, Charakteristik sowie der konzeptionellen Grundmuster und Leitlinien der Offenen Arbeit, werde ich im weiteren Verlauf der Arbeit (aufgrund meines eigenen beruflichen Hintergrunds) speziell auf Kindereinrichtungen eingehen, die mit Schulkindern bis zu 13 Jahren arbeiten. Die darauffolgenden Ausführungen, bezüglich der bestehenden Bandbreite der aktuellen Partizipationslandschaft, in Verbindung mit den gegenwärtigen Blockaden und Herausforderungen, soll die Partizipationswirklichkeit in der Offenen Arbeit mit Kindern veranschaulichen. Anhand der bis dahin aufgezeigten theoretischen und praktischen Erkenntnisse, geht es abschließend darum herauszustellen, welche Faktoren und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Partizipation im pädagogischen Alltag der Offenen Kindereinrichtungen von Bedeutung sind. Das 2010 neu entstandene Partizipationsprojekt ‚ASP-Juniors‘ auf dem Abenteuer-Spiel-Platz Neuhausen wird im Laufe der Arbeit immer wieder einen beispielhaften Einblick in die Partizipationswirklichkeit vor Ort geben und zur Verdeutlichung der vorliegenden theoretischen Erkenntnisse dienen.
2. Begriffsklärung
Da die Begrifflichkeiten Partizipation, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuer-Spiel-Platz Neuhausen und ASP-Juniors essentiell für meine folgenden Ausführungen sind, möchte ich sie einleitend kurz näher bestimmen.
2.1 Partizipation
Der Partizipationsbegriff lässt sich aus dem lateinischen Wort ‚participare‘ herleiten und bedeutet im wörtlichen Sinne so viel wie Teilnahme und Teilhabe. In der Alltagssprache wird Partizipation oft gleichbedeutend mit Beteiligung, Mitsprache, Mitbestimmung, Mitwirkung, Einbeziehung etc. verwendet (vgl. Pluto, 2007: 16). Laut Knauer und Sturzenhecker 3 kann Partizipation ganz allgemein als ein individuelles Recht verstanden werden, sich aus freiem Willen an unterschiedlichen gesell-
3 RaingardKnauer & Benedikt Sturzenhecker beteiligen sich aktiv am aktuellen Partizipationsdiskurs.
Sie sind beide Hochschullehrende, engagieren sich im Rahmen des Instituts für Partizipation und
Bildung (anerkannter Träger der freien Jugendhilfe) und waren maßgeblich bei der Erstellung des
Multiplikator/innen-Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie“ beteiligt. Nähere Informationen:
http://www.partizipation-und-bildung.de/, Zugriff 20.05.11
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schaftlichen, staatlichen oder institutionellen Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen (vgl. Knauer/Sturzenhecker, 2005: 68). Es geht dabei auch immer um die Differenzierung, ob und in welchem Ausmaß Menschen bewusst bei Entscheidungen mitsprechen und mitwirken können, die das eigene oder das Leben in der Gemeinschaft betreffen (vgl. Moser, 2010: 71). Da Partizipation in allen Lebensbereichen vorkommt, wird der Begriff entsprechend der unterschiedlichen Wissenschaftsbereiche (Politik, Wirtschaft, Pädagogik, etc.) unterschiedlich ausgelegt (vgl. Sturzbecher/Waltz, 2003: 13).
Auf gesellschaftspolitischer Ebene wird unter Partizipation beispielsweise die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in allgemeine Planungs- und Entscheidungsprozesse (z.B. bei der Gestaltung neuer Spielplätze) verstanden. Die Möglichkeit der Mitsprache wird dort „als Mittel und Kriterium für die Qualitätssicherung jugendli- cherEntscheidungen gesehen“ (ebd., 2003: 17) und soll die Einsatzbereitschaft von Kindern und Jugendlichen im Bezug auf politische Belange fördern (vgl. ebd.). Bei Partizipation im pädagogischen Kontext geht es dagegen um die direkt beeinflussbare Lebenswelt der Kinder. Hier ist von Partizipation die Rede, wenn Heranwachsenden unter pädagogischer Begleitung verschiedene Möglichkeiten der Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung angeboten werden, mit dem Ziel, sie zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Handeln zu befähigen (vgl. Knauer/Sturzenhecker, 2005: 67).
Partizipation vollzieht sich demnach auf drei verschiedenen Ebenen. > Es geht um die Mitsprache, durch die die Heranwachsenden ihre Ideen, Wünsche, Bedürfnisse und Meinungen frei äußern können;
> es geht um Mitwirkung, die sich auf unterschiedliche Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse bezieht, in denen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre unmittelbare Lebenswelt aktiv mitzugestalten;
> und es geht um Mitbestimmung, bei der die Heranwachsenden möglichst gleichberechtigt gemeinsam mit den Fachkräften vor Ort Entscheidungen treffen und eigene Ideen selbständig umsetzen (vgl. Winklhofer, 2000: 31 zitiert nach Zinser, 2005. 158).
8
2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit
Grundsätzlich wird unter dem Begriff der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine Bandbreite unterschiedlichster kultureller und sozialpädagogischer Angebote ver-standen, die durch öffentliche und freie Träger geleistet werden (vgl. Gernert, 2005: 315). Die OKJA bietet außerschulische Erfahrung-, Erlebnis- und Bildungsräume, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern und Sozialisations- und Lernprozesse initiieren (vgl. Thole, 2000: 23 & Rätz-Heinisch/Schroer/Wolff, 2009: 98).
Die OKJA zählt zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Legitimation und Zielsetzung in § 11 SGB VIII. Ihre Angebote werden durch pädagogisches Fachpersonal (v.a. Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen) durchgeführt und richten sich an junge Menschen zwischen 6 und 27 Jahren, die in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen (vgl. Gernert, 2005: 315 f). Die OKJA findet, neben der Arbeit in und mit Gruppen oder der projektbezogenen Gruppenarbeit, hauptsächlich in ‚offenen Räumen‘ statt (vgl. Rätz-Heinisch/Schroer/Wolff, 2009: 99). Offen ist hier so zu verstehen, dass Heranwachsende ihre Freizeit freiwillig nach den eigenen Interessen und Bedürfnissen, regelmäßig oder zeitweilig sowie unter der Begleitung und Unterstützung von pädagogischen Fachkräften gestalten (vgl. Deinet/Sturzenhecker, 2005: 13).
2.3 Abenteuer-Spiel-Platz Neuhausen und das Projekt ‚ASP-Juniors‘ Der Abenteuer-Spiel-Platz Neuhausen 4 ist ein pädagogisch betreuter Spielplatz für Schulkinder bis 13 Jahre unter der Trägerschaft des Kreisjugendring (KJR) München-Stadt. Der ganzjährig betriebene ASP hat feste und regelmäßige Öffnungszeiten und bietet bei jedem Wetter vielfältige Spiel-, Erlebnis- & Aktionsbereiche auf einem umzäunten Freigelände mit ca. 6.400 m². Der Offene Freizeittreff und die Aktivitäten im Bauspielbereich werden durch teiloffene Aktionen und Maßnahmen ergänzt.
4 Ausführliche Informationen zur Einrichtung sind auf der Homepage www.asp-neuhausen.de nachzulesen.
9
Auf dem ASP wird grundsätzlich viel Wert auf eine aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung des Spielplatzalltags durch die Zielgruppe gelegt. Das Projekt ASP-Juniors ist Teil einer neuen Partizipationsstruktur, die eine aktivere Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung für Besucher/innen des ASP´s in der Einrichtung schaffen soll. Das Modellprojekt ist aus der gemeinsamen Initiative eines langjährigen Spielplatzkindes, einer Kollegin und mir entstanden. Die Zielgruppe sind engagierte Spielplatzkinder im Alter von 10 - 13 Jahren 5 .
3. Begründungszusammenhänge für die Partizipation von Heran-
wachsenden in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Verschiedene Rechte, Forderungen und Ansprüche bilden die Grundlagen dafür, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich und explizit auch in Einrichtungen der OKJA partizipatorisch mit eingebunden werden sollen bzw. müssen. Im Folgenden möchte ich auf die konkreten Partizipationsrechte der Heranwachsenden sowie auf die gesellschaftspolitischen und pädagogisch-entwicklungspsychologischen Ansprüche und Forderungen eingehen.
3.1 Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen
Historisch gesehen hat sich das Bild vom Kind in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Kindheit wurde früher als „Vorstufe zum Erwachsenwerden“ (Schorn, 1999: 142) gesehen und es gab keine speziell ausgewiesenen Rechte für Nicht-Volljährige. Erst in den letzten 20 - 30 Jahren „werden Kinder und Jugendliche nicht mehr als „unvollständige“ Erwachsene gesehen, sondern als Akteure mit eigenen Fähigkeiten, Interessen und Deutungsmustern“ (Zinser, 2005: 157). Aufgrund dieser Tatsache gibt es inzwischen Richtlinien und konkrete Rechte, sowohl auf kommunaler und nationaler als auch auf internationaler Ebene (vgl. Schneider/Stange/Roth, 2009: 5), die Kindern und Jugendlichen nicht nur Schutzrechte sondern auch Beteiligungsrechte zusichern. Neben dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Grundgesetz (GG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten in Deutschland auch transnationale und internationale Rechte (vgl. Rätz-
5 EineBeschreibung der konkreten konzeptionellen Inhalte ist im Anhang enthalten.
10
Heinisch/ Schroer/Wolff, 2009: 38), so etwa die UN-Kinderrechtskonvention oder die Europäische Grundrechtecharta, in denen Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen festgehalten sind.
3.1.1 Nationale Partizipationsrechte
Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, „das Recht und die Fähigkeit zur Teilhabe am demokratischen Prozess (…), und zwar in allen sie betreffenden gesellschaftlichen Feldern und Fragen“ (Knauer/Sturzenhecker, 2005: 68). Die Partizipationsrechte lassen sich dabei nach Bundes- und Länderebene sowie der kommunalen Ebene unterscheiden.
Auf Bundesebene werden Kindern und Jugendlichen formal die gleichen gesetzlichen Grund- und Beteiligungsrechte wie Erwachsenen zugestanden (vgl. Knauer/Sturzenhecker, 2005: 68). Allerdings sind im GG keine ausdrücklichen Kinderbzw. Partizipationsrechte für die Heranwachsenden verankert. Betont wird hier lediglich das Bedürfnis von Kindern nach Schutz (vgl. Rätz-Heinisch/Schroer/ Wolff, 2009: 46). Auch im BGB werden nur ‚indirekte‘ Partizipationsrechte für Heranwachsende angedeutet, deren Erfüllung in der Hand der Sorgeberechtigten liegt.
„Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende
Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem
verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, so-
weit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterli-
chen Sorge und streben Einvernehmen an.“ (BGB, § 1626 Abs. 2).
Wie in diesem Paragraph sehr gut erkennbar ist, unterliegen die meisten Rechte von Kindern und Jugendlichen einer Besonderheit. Obwohl junge Menschen gegenüber Erwachsenen grundsätzlich gleichwertig sind, werden sie bis zur Volljährigkeit gesetzlich ihren Eltern ‚unterstellt‘ und sind beim Selbständig werden auf diese angewiesen (vgl. Rätz-Heinisch/Schroer/Wolff, 2009: 39 zitiert nach Bartscher/Kriener 2002).
Konkretere Partizipationsrechte finden sich erst im SGB VIII wieder, in dem die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben werden. Es sichert jedem jun- genMenschen das „Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (SGB VIII,
11
§ 1 Abs. 1) zu. Die unterschiedlichen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sollen zur Verwirklichung dieses Rechts beitragen und „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern“ (SGB VIII, § 1 Abs. 3). Konkrete Ziele und Schwerpunkte speziell für die OKJA, sind in § 11 SGB VIII verankert. „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderli-
chenAngebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt
und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu ge-
sellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen.“ (SGB VIII, § 11 Abs. 1).
Dieser in § 11 Abs. 1 formulierte Partizipationsauftrag bildet sowohl die Rechts-grundlage, aus der sich das Recht auf Partizipation für Kinder und Jugendliche ergibt, als auch die Forderung an die Einrichtungen der OKJA, Heranwachsende aktiv zu beteiligen (vgl. Lemair, 2011: 15).
Auf Länderebene sind die Beteiligungsrechte für Kinder- und Jugendliche in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, teilweise auch gar nicht ausdrücklich verankert. In der bayerischen Verfassung wird zwar beispielsweise betont, dass Kinder einen „Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verant- wortungsfähigenPersönlichkeiten“ (Bayerische Verfassung, Artikel 125 Abs. 1) haben, konkrete Beteiligungsrechte tauchen jedoch nicht auf. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern lediglich spezifische Beteiligungsrechte für Kinder in Kindertagesstätten, die im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (Art. 10 Abs. 2 BayKiBiG) festgehalten sind. Kommunale Festschreibungen, die Beteiligungsrechte von Heranwachsenden in Einrichtungen der OKJA festhalten, fehlen leider (vgl. Kamp, 2010: 16).
3.1.2 Transnationale und internationale Partizipationsrechte
Zu den transnationalen und internationalen Partizipationsrechten zählen die Grundrechtecharta der Europäischen Union (EU) und die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
Die Grundrechtecharta enthält Rechte und Freiheiten für alle Menschen, die innerhalb dieser Gemeinschaft leben. Die am 7.12.2000 beschlossene Charta erhielt allerdings erst 2009, mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, ihre Rechtsgültigkeit als europäisches Primarrecht (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlin-
12
ge, 2010: 9). In Artikel 24 wird festgehalten, dass Kinder „ihre Meinung frei äußern“ (Grundrechtecharta, Art. 24) können und diese auch bei sie betreffenden Angelegenheiten, unter Berücksichtigung von Alter und Reife, berücksichtigt werden soll.
1989 wurde von den Vereinten Nationen das ‚Übereinkommen über die Rechte des Kindes‘ verabschiedet. Die sogenannte UN-Kinderrechtskonvention ist zwar „völkerverbindlich“ (Rätz-Heinisch/Schroer/Wolff, 2009: 49), kann aber als „zwischenstaatliches Recht (…) keine innerstaatliche Geltung beanspruchen“ (ebd., 2009: 50). Das heißt, die Kinderrechte können nicht eingeklagt werden. Die Konvention wurde 1990 von Deutschland unterzeichnet und trat 1992 in Kraft (vgl. ebd., 2009: 49). Obwohl sich Deutschland mit dieser Ratifizierung verpflichtet hat, die Gesetzgebung den Vorgaben der UN-KRK anzupassen (vgl. Liebel, 2007: 44), gibt es bis dato noch immer keine gesetzliche Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Positiv ist allerdings zu vermerken, dass die Konvention ein Umdenken in unterschiedlichen Organisationen dahingehend ausgelöst hat, sich mehr an den Kinderrechten zu orientieren (vgl. ebd., 2007: 143).
Durch die Betonung von Partizipation und Selbstbestimmung geht die UN-KRK „weit über reine Schutz-, Sorge- und Versorgungsrechte als vorauszusetzende Grundrechte hinaus“ (Bredow/Durdel, 2003:82). Konkrete Partizipationsrechte sind mehrfach verankert: Berücksichtigung des Kindeswillen (Art. 12), Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 14), Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 15) sowie die Sicherung eines adäquaten Medienangebotes unter Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes (Art. 17). Die Kinderrechtskonvention gilt für alle jungen Menschen, die „das acht- zehnteLebensjahr noch nicht vollendet“ (UN-KRK, Art. 1) haben. Kritisch betrachtet enthält die UN-KRK allerdings gleichzeitig sehr spezifische Einschränkungen, was die Partizipation der Heranwachsenden betrifft. So beschränken sich die Beteiligungsrechte bei der freien Meinungsbildung, -äußerung und -berücksichtigung auf Angelegenheiten, welche die Heranwachsenden direkt betreffen, unter Maßgabe der Fähigkeit, dass sie sich eine eigene Meinung bilden können (vgl. UN-KRK, Art. 12). Diese vielseitig interpretierbare Formulierung begünstigt
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Arbeit zitieren:
Alexandra Kozak, 2011, Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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