Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 2
2. Argumente, die gegen die Willensfreiheit sprechen 3
2.1. Libets Nachweis von neurophysiologischen Vorbereitungen im Gehirn 3
2.2. Aufgezwungene Gehirnaktivitäten, die als „eigener Wille“ interpretiert
werden 3
3. Argumente, die für die Willensfreiheit sprechen 4
3.1. Die subjektive Primärevidenz von Entscheidungsfreiheit 4
3.2. Das Argument des ganzen Ich’s. 5
4. Die Kritik von Maxwell Bennett und Peter Hacker an der Neurowissenschaft 6
4.1. Die Sprachkritik und der mereologische Fehlschluss 6
4.2. Die Kritik an der Reduktion der qualitativen Beschaffenheit von Bewusstsein
und Erfahrung 8
5. Die Kritik von Peter Janich an der Neurowissenschaft 9
5.1. Die generelle Problematik der neurowissenschaftlichen Sprache 10
5.2. Kritik der Objektsprache 11
5.3. Kritik der Parasprache 13
5.4. Kritik der Metasprache. 14
6. Fazit 16
Literaturverzeichnis 18
Internetquellen 18
1
1. Einleitung
„Des Menschen Wille, das ist sein Glück“ - Dieses Zitat stammt von Friedrich von Schiller und reißt eine Thematik der Wissenschaft an, deren Ausmaß heute kaum mehr überschaubar ist. Bereits Platon philosophierte vor mehr als zwei Jahrtausenden in seiner Seelenlehre darüber, was es mit dem Willen des Menschen auf sich hat. Etabliert hat sich über den Zeitraum ein bis heute währender wissenschaftlicher Disput verschiedener Fachrichtungen, aber auch allerhand Positionen innerhalb einzelner Fächer, ob denn so etwas wie Willensfreiheit existent ist oder nicht. Dabei hat sich in den letzten Jahrzehnten ein relativ neuer Wissenschaftszweig vehement in die Diskussion eingemischt. Es handelt sich dabei um die Neurowissenschaften, die sich aufgrund ihrer Erkenntnisse der letzten Jahre dazu befähigt sieht, bei der Frage der Willensfreiheit neue Antworten liefern zu können. Dabei vertritt eine Reihe von Vertretern des Faches (wie Wolf Singer und Gerhard Roth), die Meinung, dass wir uns von unserem heute gängigen Bild des Menschen, der einen freien Willen besitzt, verabschieden müssen. Sind Gedanken, Wünsche und letztendlich Entscheidungen nur das Ergebnis neuronaler Impulse und Prozesse im Gehirn und wird so unser Gefühl des Bewusstseins produziert? Oder allgemeiner formuliert: Sind wir in unserer Entscheidungsfindung in irgendeiner Art determiniert?
In dieser Ausarbeitung wird dargelegt werden, warum die Neurowissenschaft die Frage nach der Existenz eines freien Willens gegenwärtig nicht beantworten kann. Um eine Grundlage zu bieten, worauf die Diskussion um die Willensfreiheit zwischen der Hirnforschung und Philosophie zurückgeht, werden im Folgenden zunächst die Hauptargumente, die einerseits gegen und andererseits für einen freien Willen sprechen, dargelegt werden. Darauffolgend werden im nächsten Kapitel sprachkritische Einwände von Maxwell Bennett und Peter Hacker an der Neurowissenschaft vorgestellt werden. Diesem Kapitel schließt sich dann eine Zusammenfassung von Peter Janichs Werk „Kein neues Menschenbild“ an. Er kritisiert ebenfalls die Sprache der Hirnforschung. Ziel ist es, in dieser Ausarbeitung zu zeigen, dass die Disziplin der Hirnforschung zunächst einmal ihre eigene Fachsprache entwickeln und gewisse sprachliche Schwächen überwinden muss. Am Ende der Ausarbeitung werden die wesentlichen Punkte der kritischen Einwände noch einmal zusammengefasst und ein abschließendes Fazit gezogen.
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2. Argumente, die gegen die Willensfreiheit sprechen
Es gibt eine ganze Reihe neurowissenschaftlicher Argumente, die dafür sprechen, dass es keine Willensfreiheit im Sinne der freien Entscheidung gibt. In dieser Ausarbeitung werden im Folgenden die zwei Hauptargumentationsstränge skizziert werden, die die Existenz eines freien Willens bestreiten. Bekannte Vertreter sind hierbei Neurowissenschaftler wie Wolf Singer oder Gerhard Roth.
2.1. Libets Nachweis von neurophysiologischen Vorbereitungen im Gehirn
Viele Neurowissenschaftler sehen im Ergebnis eines Versuchs von Benjamin Libet aus dem Jahre 1979 den Beweis darin, dass es eine freie Willensentscheidung nicht gibt. Im Experiment saßen eine Reihe von Versuchspersonen zusammen und alle blickten auf eine schnell laufende Uhr. Der Auftrag Libets lautete dann, dass alle Teilnehmer sich, sobald sie den Drang verspürten, ihre Hand heben zu wollen, die Uhranzeige merken sollten. Libet stellte dabei fest, dass im Mittel von 40 Versuchen circa 0,2 Sekunden vor der eigentlichen Bewegung der Entschluss gefasst wurde, die Hand zu heben. Das war im Sinne des Experiments auch das, was Libet erwartet hatte. Gleichzeitig hatte er die Versuchsteilnehmer aber noch an Elektroden angeschlossen, die die Hirnströme im Großhirn maßen (Elektroenzephalogramm, EEG). Dabei kam er zu einer überraschenden Erkenntnis: Bereits eine halbe Sekunde vor einer Willkürbewegung setzten in dem Bereich des Gehirns, der für spontane Bewegungsabläufe zuständig ist, messbare Hirnströme ein. Erst circa 300 Millisekunden später kam der Zeitpunkt, an dem die Probanden den Entschluss fassten, sich zu bewegen. Dies ist für viele Neurowissenschaftler der experimentelle Beweis dafür, dass es so etwas, wie den freien Willen nicht gibt, da die neurologische Vorbereitung offensichtlich der bewussten Entscheidung vorgelagert ist 1 .
2.2. Aufgezwungene Gehirnaktivitäten, die als „eigener Wille“ interpretiert werden Es gibt neuere Versuche, die den Beweis erbracht haben, dass durch äußerlich eingesetzte elektrische Impulse Gehirnaktivitäten aufgezwungen werden können. Durch am Kopf angebrachte Elektroden scheint es möglich zu sein, bestimmte Hirnareale elektrisch anzuregen. Das Besondere daran ist, dass teilnehmende Probanten dabei diese erzwungenen Aktivitäten anschließend teilweise als eigenes Wollen interpretieren. So hatten sie den Eindruck, dass sie spontan selbst einen Entschluss gefasst hatten oder sich zu etwas
1 K.A.: Der klassische Libet-Versuch zum freien Willen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.09.2005, Seite 70/71.
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entschieden haben 2 . Hier lässt sich laut Hubert Markl jedoch der Einwand erheben, dass das Gehirn die Eigenschaft besitzt, aus unvollständigen Daten und Informationen ebenfalls etwas Wahrscheinliches und Sinnvolles zu konstruieren. Man könne deshalb nicht gleich aus einigen elektrischer Reizen, die vermeintliche Willensakte hervorrufen, schließen, dass gleich die komplette Willensfreiheit in Frage zu stellen ist. Hier könnte man genauso die außergewöhnliche Fähigkeit des menschlichen Gehirns betonen, dass aus unvollständigen neuronalen Reizen sinnvolle Zusammenhänge konstruiert werden, um „angemessen darauf reagieren zu können“ 3 .
3. Argumente, die für die Willensfreiheit sprechen
Den Argumenten, die gegen einen freien Willen sprechen, stehen entsprechende Gegenpositionen gegenüber, die hier nun ebenfalls in zwei Unterpunkten vorgestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Positionen, die aus der Existenz- und Sprachphilosophie heraus entwickelt worden sind.
3.1. Die subjektive Primärevidenz von Entscheidungsfreiheit
Das erste Argument zielt darauf, dass wir als Menschen selbst introspektiv am besten wissen müssten, dass wir ein Bewusstsein besitzen und freie Entscheidungen treffen können und damit über einen freien Willen verfügen 4 . Jeder Mensch könne, so Hubert Markl, diese „primäre Erfahrungstatsache“ nicht leugnen, wohingegen Neurowissenschaftler uns nur eine deterministische Theorie über die Wirklichkeit liefern können, die jederzeit falsifizierbar bleibt 5 . Wir erleben es als Tatsache, dass wir ein Bewusstsein besitzen, welches uns suggeriert, dass wir freie Entscheidungen treffen können. Warum sollen wir nun einer Theorie glauben, die das widerlegt? Hubert Markl erklärt hierbei, dass er manchmal den Einwand hört, dass man ja dann auch daran glauben müsse, dass sich die Sonne um die Erde dreht und nicht umgekehrt, da man introspektiv diesen Eindruck habe. Hierbei sei es aber möglich, die Relativbewegung zwischen Erde und Sonne zu erklären, sodass die ptolemäische und die kopernikanische Erklärung objektiv überprüfbar werden. Das nicht zutreffende, ptolemäische Konstrukt gilt danach als falsifiziert, da das kopernikanische Weltbild objektiv überprüfbar ist. Dahingegen könne man noch so oft Gerhard Roth und Wolf Singer gehört oder gelesen
2 Vgl. Markl, Hubert: Gehirn und Geist: Biologie und Psychologie auf der Suche nach dem ganzen Menschen. In: Psychologische Rundschau. Heftnummer 56 (1). Göttingen 2005, S. 31.
3 Ebd.
4 Vgl. ebd., S. 32.
5 Ebd.
4
haben, dem Menschen bleibe nach wie vor die subjektive Primärerfahrungsgewissheit, dass man sich entscheiden könne, ob man ihren Argumenten folgen will oder nicht, wodurch uns unser eigenes Bewusstsein eindrucksvoll zeige, dass wir eine gefühlte, freie Entscheidung treffen. Der Mensch brauche keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu, um zu wissen, ob er einen freien Willen besitzt oder nicht, da er täglich unzählige Male Entscheidungen treffen müsse, die er introspektiv als frei wahrnehme 6 .
3.2. Das Argument des ganzen Ichs
Das zweite Argument, welches dafür spricht, dass wir einen freien Willen besitzen, thematisiert die Problematik, dass es keine Trennung zwischen dem ICH als gesamten, menschlichem Körper inklusive des Gehirns und seinem EGO, dem Geist oder Bewusstsein, gibt. Dabei geht es um die prinzipielle Debatte, dass es unmöglich ist, den Körper vom bewussten, selbstdenkenden Menschen zu teilen. Dies hätte höchst dramatische Folgen, so Markl, wenn Behauptungen wie von Wolf Singer, dass Menschen für ihre Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden könnten, da ihr unbewusstes Gehirn ihnen gewisse Handlungen aufzwinge, der Realität entsprächen 7 . So müsste unter der Annahme, dass der Mensch über keinen freien Willen verfügt, das gesamte Strafrecht neu überdacht werden, da in Deutschland ein normativer Schuldbegriff vorliegt, der auf dem Gedanken der Willensfreiheit beruhe. Die Vorwerfbarkeit von einem schuldhaften Vergehen könnte nicht aufrecht erhalten werden, sobald ein Leib-Seele-Dualismus dafür sorgen würde, dass der bewusstlose Körper (inklusive des Gehirns) dem EGO keine bewusste Entscheidung mehr überlässt oder ihm nur noch eine Veto-Funktion offensteht. Eine Trennung zwischen zwei Entitäten, dem ICH und dem EGO ist in keinem Falle sinnvoll, da Menschen sich nur als „ganze Menschen“ gegenübertreten. So ist der Mensch immer ein untrennbares Konstrukt aus „Leib und Seele, Unbewusstes und Bewusstsein“ 8 . Doch was ist Bewusstsein dann, wenn es keine Sache und kein Ding ist, die dem ICH gegenübergestellt werden kann? John R. Searle beschreibt in seinem Werk „Freiheit und Neurobiologie“ Bewusstsein als eine Eigenschaft des Körpers und des Gehirns, so wie ein Rad die Eigenschaft der Festigkeit besitzt 9 . Dabei bestehe ein Rad zunächst einmal aus Molekülen und diese verursachen „die höherstufige oder Systemeigenschaft der Festigkeit“ 10 . Die Eigenschaft der Festigkeit beeinflusse wiederum das
6 Vgl. ebd.
7 Vgl. ebd.
8 Ebd.
9 Vgl. Searle, John R.: Freiheit und Neurobiologie. Frankfurt a.M. 2004, S. 24, 25.
10 Ebd.
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Arbeit zitieren:
Florian Meier, 2011, Warum kann die Neurowissenschaft die Frage der Willensfreiheit nicht beantworten?, München, GRIN Verlag GmbH
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