1 Einleitung
NPOs stehen im Fokus vieler sozialwissenschaftlicher Untersuchungen und Studien in Deutschland und weltweit. Sie nehmen vor allem in Deutschland eine bedeutende Rolle im Beziehungssystem aus Staat, Markt und Gesellschaft ein. Insbesondere Verbände und Vereine als Ausprägungsart der NPOs sollen im Verlauf der Belegarbeit hinsichtlich ihrer sie kennzeichnenden Merkmale und Prinzipien, sowie ihrer Interessenvermittlungs-, Sozialintegrations- und Dienstleistungsfunktion näher erläutert werden.
Bezüglich der Interessenvermittlungsfunktion erläutere ich die Begriffe „Interesse“ bzw. „organisiertes Interesse“ und untersuche, welche Rolle Verbände bzw. organisierte Interessen im politischen System aus der Sicht der Theorien des Pluralismus, der Neuen Politischen Ökonomie sowie des Neokorporatismus spielen.
Der Abschnitt Dienstleistungsfunktion befasst sich mit den Verbänden allgemein und deren Arten und Gründe der Dienstleistungserstellung. Darüber hinaus wird ein Verband im Sport näher betrachtet.
Anhand der Sozialintegrationsfunktion wird herausgestellt, was soziale Integration eigentlich bedeutet, inwiefern Sport integrierend wirken kann, was unter dem Begriff Sozialkapital verstanden wird und wie Sozialkapital zur Integration beitragen kann.
Das Ziel der Belegarbeit soll es sein, Kenntnisse über NPOs und deren Struktur sowie Funktion in sportbezogenen und nicht sportbezogenen Handlungsfeldern in Deutschland zu vermitteln und/oder zu vertiefen.
2 Merkmale von NPOs
Um den eher wissenschaftlichen Begriff NPO für den Leser greifbarer zu machen, werden im Folgenden, auf den deutschen NPO-Sektor bezogene, im Volksmund gängige Organisationstypen und -formen aufgezählt : eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Verbraucherorganisationen, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen,
gemeinnützige GmbHs (vgl. Badelt, Meyer und Simsa, 2007, S.22). Dies sind nur einige Beispiele aus einer äußerst vielfältigen deutschen „NPO-Landschaft“. Den verschiedenen Organisationstypen liegen wesentliche Merkmale zu Grunde, die eine NPO charakterisieren. Bereits der Begriff Nonprofit (aus dem Englischen, „nicht profitbezogen“) gibt an, dass NPOs nicht gegründet werden, um einen finanziellen Profit zu erzielen oder einen Profit zu maximieren. Das zweite wesentliche Merkmal beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Mitglieder bzw.
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Gründer von NPOs organisieren sich auf freien Stücken, niemand wird zum Beitritt in eine NPO gezwungen. Ein weiteres Merkmal ist die Unabhängigkeit von NPOs in Bezug auf Staat und Markt. Trotz vielfältiger Beziehungen agieren NPOs autonom. Die Unabhängigkeit von NPOs mündet in einem von drei speziell für Deutschland grundlegenden Prinzipien des NPO-Sektors, dem Prinzip der Selbstverwaltung. Dieses Prinzip entstand im 19. Jahrhundert und ermöglichte den frühen NPOs, sich trotz eines geringen Maßes an Vereinigungsfreiheit aus der ständischen und kommunalen Ordnung heraus zu entwickeln und unabhängig zu handeln (vgl. Badelt et al. 2007, S.20).
Das zweite wesentliche Prinzip ist das der Subsidiarität. Insbesondere bei Erstellung sozialer Dienstleistungen im Pflege- und Gesundheitsbereich wird den NPOs, hier vor allem Wohlfahrtsverbände, der Vorrang vor Institutionen der öffentlichen Hand gewährt. Das Subsidiaritätsprinzip ist gesetzlich verortet und bescherte vor allem den Verbänden der Wohlfahrtspflege ein rasches Wachstum (vgl. Badelt et al. 2007, S.20-21).
Das dritte Prinzip ist das der Gemeinwirtschaft. Gemeinwirtschaft bezeichnet im Allgemeinen die Gesamtheit aller Wirtschaftsformen, bei denen nicht das private Gewinnstreben, sondern das Wohl einer übergeordneten Gesamtheit im Vordergrund steht.
Alle drei Prinzipien wirken sich wesentlich auf die Funktionalität und Arbeitsweise von Verbänden in Deutschland aus.
3 Interessenvermittlungsfunktion
3.1 Interessen und organisierte Interessen
NPOs entstehen in allererster Betrachtung aus der Absicht ihrer Gründer bzw. Mitglieder, eine oder mehrere ihnen gleiche Interessen gemeinsam zu verfolgen. Doch was ist eigentlich Interesse? Reinhold versteht unter Interesse diejenigen Intentionen, „die Personen oder Gruppen entwickeln, um aus deren Realisierung Vorteile zu ziehen“ (Sebaldt und Straßner, 2004, S.18; zitiert nach Reinhold, 1997, S.307).
In der Politikwissenschaft werden dem Begriff Interesse drei Dimensionen zugeordnet. Zuerst eine individuelle Dimension. Sie umfasst die Absichten eines Individuums, eigene und spezifische Bedürfnisse zu befriedigen. Kann das Individuum jene Bedürfnisse und Ziele alleine nicht mehr erreichen, schließt es sich mit anderen Individuen gleichen Interesses zusammen. Die materielle Dimension umfasst den tatsächlichen Nutzen, der sich aus der Interaktion mehrerer Individuen ergibt. Dieser Nutzen ist hier materieller Natur um beschreibt meist die Erlangung von knappen Gütern, die über einen gewissen Grundbedarf (z.B. Unterkunft oder Nahrung) hinausgehen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt in der heutigen Zeit die ideelle Dimension. Neben materiellen Gütern stellen auch subjektive Werte, Gefühle und Weltanschauungen ein interessantes ideelles Gut für Individuen dar. Um ideelle Vorstellungen, wie etwa den Schutz der heimischen Flora und Fauna
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oder das Eintreten für die Menschenrechte in der dritten Welt, zu verfolgen und zu erreichen, werden sich Individuen ebenfalls zu Interessengruppen zusammenfinden (vgl. Sebaldt und Straßner, 2004, S.18). Es entstehen organisierte Interessen. Der Terminus „organisiert“ beschreibt hier Arbeitsteilung und genaue Zielausrichtung, die gemeinsam arbeitende Personen und Gruppen eingehen, um dem Prozess ihrer Interessenverwirklichung eine gewisse Ordnung zu geben (vgl. Sebaldt und Straßner, 2004, S.23).
Interessengruppen finden sich in verschiedenen Ausprägungen im öffentlichen Erscheinungsbild wieder. Während „pressure groups“ und „lobbying“ eher lose organisierte Interessengruppen beschreiben, liegt der Fokus in Vereinen und vor allem Verbänden auf einer hierarchischen, durchdachten Struktur und Arbeitsweise. Kennzeichnend für Verbände (der Begriff Verband ist hauptsächlich im Deutschen gebräuchlich) sind ein bürokratischer Apparat, sowie die Prinzipien Führung und Gefolgschaft. Verbände werden als kollektive Handlungseinheit begriffen und verfolgen ihre Interessendurchsetzung dauerhaft (Sebaldt und Straßner, 2004, S19-21). Dass Verbände entgegen den „pressure groups“, die die öffentlichen Meinung über Medien und/oder Großdemonstrationen etc. mobilisieren, eher versuchen, direkt durch Beratung und Beeinflussung am politischen Gestaltungs- und sogar Gesetzgebungsprozess teilzuhaben, soll in den Folgenden Absätzen näher betrachtet werden. Verbände bzw. Interessengruppen und deren Rolle im politischen System werden dabei aus Sicht der Theorien des Pluralismus, der Neuen Politischen Ökonomie und des Neo-Korporatimus untersucht.
3.2 Pluralismus
Pluralismus geht davon aus, dass in einer Gesellschaft zahlreiche unterschiedliche Interessen bestehen und dass diese alle gleichberechtigt sind und sich organisieren lassen. Organisation und auch Durchsetzung dieser Interessen seien erlaubt und erreichbar. Während pluralistische Interessen und deren Organisation Ende des 19.Jahrhunderts dem staatlich definierten Gemeinwohl als schädlich galten (vgl. Sebaldt und Straßner, 2004, S.29), betont der moderne Pluralismus die „Legitimität divergierender und sich organisierenden Interessen sowie ihre Teilhabe an der Willensbildung“ (Sebaldt und Straßner, 2004, S.30). Interessengruppen und Verbände werden nicht als Gefahr für den Staat gesehen, sie sollen vielmehr den politischen Willensbildungsprozess aktiv mitgestalten (Sebaldt und Straßner, 2004, S.30; nach Alemann und Heinze, 1979a, S.16). Fraenkels Begriff des Neopluralismus erkennt gesellschatlich organisierte Interessengruppen als legitim und flexibel an, stellt ihnen jedoch den Staat und dessen demokratisch legitimierte Institutionen als quasi „Aufseher“ gegenüber. So entsteht nach Fraenkel im politischen System ein gleichmäßiges Kräfteverhältnis zwischen Staat, Parteien und Verbänden, das das politische System der westlichen Demokratien kennzeichnet. Verbände sollen neben Parteien und den Medien an die Stelle zwischen Individuum und Staat treten und als Vermittler tätig sein (Sebaldt und Straßner, 2004, S.32; nach Fraenkel, 1979). Pluralismus erkennt
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Arbeit zitieren:
Maxim Westermann, 2010, Merkmale und gesellschaftliche Funktionen von Nonprofit-Organisationen, München, GRIN Verlag GmbH
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