Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes 4
2.1 Die empirischen Bedingungen im Naturzustand 4
2.2 Die normativen Bedingungen im Naturzustand 6
3. Das Analyseinstrument: Spieltheorie 10
3.1 Die Grundzüge der Spieltheorie 10
3.2 Das Gedankenexperiment des Gefangenendilemmas 11
3.3 Hobbes und spieltheoretische Gedanken 12
4. Warum ist der Naturzustand vom Menschen selbst nicht überwindbar? 13
4.1 Analyse der empirischen Bedingungen anhand des Gefangenen- 13
dilemmas
4.2 Analyse der normativen Bedingungen anhand des Gefangenen- 15
dilemmas
5. Fazit 19
6. Literaturverzeichnis 21
7. Abbildungsverzeichnis 24
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1. Einleitung
Seit mehreren Jahrhunderten beschäftigt sich die politische Philosophie mit der Frage um die Legitimierung von politischer Macht. Thomas Hobbes war der erste Philosoph und Staatstheoretiker, welcher einen Gesellschaftsvertrag zur Begründung eines geordneten Staates vorschlug (Schmidt 2009: 33). Sein allumfassendes Werk „Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“, welches im Jahre 1651 veröffentlicht wurde, beginnt mit Beschreibungen über den Menschen (Teil 1: Vom Menschen), bevor er in einem zweiten Teil über den Staat (Teil 2: Vom Staat) schreibt. In der vorliegenden Hausarbeit ist ausschließlich der erste Teil (Vom Menschen) von Bedeutung. Hobbes meint, dass zur Schaffung eines geordneten Staates eine externe Instanz von Nöten ist, welche Gesetze erlässt und auf welche sich die Menschen vorher geeinigt haben müssen (Hobbes 1966: 97). Die entscheidende, zugrundeliegende Fragestellung der vorliegenden Hausarbeit beschäftigt sich damit, warum es der Mensch von sich aus nicht schafft, den Naturzustand zu überwinden und somit einen geordneten Staat zu formen und daraufhin zu legitimieren? Warum hält sich der Mensch nicht an die formulierten natürlichen Gesetze, welche Hobbes in Kapitel 14 und 15 als Regeln der Vernunft bzw. als moralische Vorschriften beschreibt? Warum benötigt der Mensch zur Schaffung eines geordneten Staates wie beschrieben eine externe Instanz in der Form eines Staatsoberhauptes? Dieses Problem wird versucht anhand des aus der Spieltheorie stammenden Gefangenendilemmas zu analysieren und zu erklären. Dabei werden die empirischen und normativen Bedingungen des Naturzustands mit dem Gedankenexperiment des Gefangenendilemmas in Bezug gesetzt. Im zweiten Kapitel der Hausarbeit wird der Naturzustand bei Thomas Hobbes beschrieben. Dabei wird grundsätzlich zwischen empirischen und normativen Bedingungen unterschieden und gezeigt, dass sich der Mensch im Naturzustand in einem Kriegszustand befindet. Im dritten Kapitel wird schließlich das Analyseinstrument vorgestellt, welches zur Beantwortung der zugrundeliegenden Fragestellung benötigt wird. Zunächst werden Parallelen der Spieltheorie und dem Naturzustand bei Hobbes herausgearbeitet. Hierbei ist spannend, dass Hobbes in seinem Werk, welches 1651 veröffentlicht wurde, grundlegende Ideen bereits 300 Jahre vor Entstehung der Spieltheorie bzw. des Homo oeconomicus erkannte (Nida Rümelin 1996: 2). In Kapitel 3.2 soll ein Spezialfall der Spieltheorie, das
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Gedankenexperiment des Gefangenendilemmas, näher vorgestellt werden. Im vierten Kapitel wird dann an Beispielen aus den empirischen und normativen Bedingungen des Naturzustands versucht die Erklärung zu geben, warum der Mensch von sich aus niemals selbst einen Staat gründen und legitimieren kann.
2. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
2.1 Die empirischen Bedingungen im Naturzustand
Zu Beginn der Hausarbeit wird nun im Folgenden die Naturzustandskonzeption im Werk „Leviathan“ von Thomas Hobbes vorgestellt. Hierbei muss zunächst geklärt werden, was der Naturzustand letztendlich bedeutet. Der Naturzustand beschreibt alle Verhältnisse, in denen die Menschen zueinander stehen, ohne jeglicher Macht unterworfen zu sein. Das heißt es gibt keinen Staat, welcher den Menschen Restriktionen auferlegt, was bedeutet, dass die Menschen ihren Interessen und Bedürfnissen ohne jegliche Einschränkung nachgehen können (Münkler 1993: 108). Die Darlegung des Naturzustands beginnt Hobbes mit der Beschreibung von empirischen bzw. positiven Bedingungen, welche in Kapitel 13 in seinem Werk „Leviathan“ niedergeschrieben sind. Diese kann man in objektive Bedingungen und subjektive Bedingungen unterteilen. Die objektiven Bedingungen beziehen sich grundsätzlich auf die physische bzw. soziale Umgebung eines Menschen, wohingegen sich die subjektiven Bedingungen auf die psychische Verfassung des Menschen beziehen. Zu den objektiven Bedingungen gehört neben der natürlichen Knappheit der Güter auch die natürliche Gleichheit der Individuen (Schmidt 2009: 34). Bei der natürlichen Gleichheit bezieht er sich sowohl auf die körperlichen als auch auf die geistigen Fähigkeiten des Menschen. In Bezug auf die körperlichen Fähigkeiten meint Hobbes nicht, dass die Menschen alle exakt gleich sind. Vielmehr meint er, dass der Unterschied hinsichtlich der körperlichen Fähigkeiten nicht so groß ist, dass sich ein Individuum einen Vorteil daraus verschaffen kann. Demnach ist das schwächste Individuum stark genug den Stärksten zu töten. Dies kann entweder durch eine Hinterlist oder ein Bündnis erfolgen. Eine noch größere Gleichheit schreibt Hobbes der Klugheit zu. Diese sei nichts anderes als Erfahrung und somit von jedem erlernbar. Das heißt, je mehr sich ein Mensch mit bestimmten Dingen beschäftigt, desto klüger ist er auf seinem Gebiet (Hobbes 1966: 94).
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Die subjektiven Bedingungen setzen sich aus dem Selbsterhaltungstrieb, der Genussbefriedigung sowie dem Streben nach sozialer Anerkennung zusammen (Schmidt 2009: 34). Hierbei ist der Selbsterhaltungstrieb das wichtigste Bedürfnis, welches Hobbes dem Menschen zuschreibt. Der Selbsterhaltungstrieb tritt immer in Gefahrensituationen in den Vordergrund und verdrängt somit alle weiteren Interessen und Wünsche des Individuums. Mit Grenzsituationen sind diejenigen Situationen gemeint, in denen es um das Leben oder den Tod des Menschen geht und er nur noch versucht sein eigenes Leben zu erhalten (Kersting 1996: 66). Als zweitwichtigstes menschliches Bedürfnis bezeichnet Hobbes die Genussbefriedigung. Mit Genussbefriedigung meint Hobbes, „das Verlangen nach Dingen, die zu einem angenehmen Leben notwendig sind“ (Hobbes 1966: 98). Als drittes menschliches Bedürfnis nennt Hobbes den Wunsch nach sozialer Anerkennung. Jeder Mensch hat das natürliche Bedürfnis von seiner Umgebung in gleicher Weise geschätzt zu werden, wie er sich selbst schätzt. Denn der Mensch ist nach Hobbes nicht gewillt, durch Verachtung oder Unterschätzung von seinen Mitmenschen in einer geringeren Weise wert geschätzt zu werden, als er sich selbst wertschätzt (Hobbes 1966: 95). Die beschriebenen empirischen Bedingungen des Naturzustands führen zu drei hauptsächlichen Konfliktursachen: Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht (Hobbes 1966: 95). Die Konkurrenz ist auf die Knappheit der natürlichen Ressourcen zurückzuführen. Des Weiteren ist es von großer Relevanz, dass jeder Mensch von Natur aus gleich ist, das heißt er ist seinen Mitmenschen nicht überlegen ein knappes Gut zu erhalten. Aus diesen Gründen entstehen Konkurrenzkämpfe der Menschen, welche des Gewinnes wegen zu Übergriffen bzw. zur Anwendung von Gewalt führen kann (Hobbes 1966: 96). Die zweite Konfliktursache ist Misstrauen. Der Mensch muss immer damit rechnen von einem anderen Menschen attackiert zu werden. Da jedes einzelne Individuum versucht sein Leben so sicher wie möglich zu gestalten, wird er jeden anderen Menschen präventiv angreifen um sich selbst zu erhalten (Hobbes 1966: 96). Die dritte Konfliktursache ist Ruhmsucht. Da der Mensch nie mit dem zufrieden ist, was er bereits besitzt, möchte er aufgrund seines Ansehens, welches ihm extrem wichtig ist, immer mehr Güter erwerben (Hobbes 1966: 96).
Aus den beschriebenen Konfliktursachen resultiert, dass in einer Zeit in der der Mensch ohne zentrale Macht lebt, ein Kriegszustand vorherrschend ist. „The state of
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nature is a state of war all against all“ (Kavka 1983: 1). Damit meint Hobbes keinesfalls, dass es sich hierbei um einen Zustand handelt, welcher von ständigen Kriegshandlungen geprägt ist. Vielmehr ist der Wille zum Kampf ausreichend. Die Bereitschaft zu kämpfen, ist für Hobbes also ausreichend den Kriegszustand zu beschreiben. Die Zeit in der diese Bereitschaft zum Kampf nicht gegeben ist, wird Frieden genannt (Hobbes 1966: 96).
2.2 Die normativen Bedingungen im Naturzustand
Die normativen Bedingungen im Naturzustand beschreibt Hobbes im vierzehnten Kapitel des „Leviathan“. Diese setzen sich zum einen aus dem Naturrecht des Menschen, zum anderen aus den natürlichen Gesetzen, welche das Zusammenleben der Menschen regeln, zusammen (Schmidt 2009: 35). Dabei unterscheidet Hobbes grundsätzlich die Begriffe Recht und Gesetz. Ein natürliches Recht (jus naturale) ist die Freiheit des Menschen, seine eigene Macht zu erhalten sowie alles was zur Selbsterhaltung der Menschen beiträgt. Im Naturzustand besteht im Prinzip für den Menschen ein natürliches Recht auf alles was ihm zu seiner Selbsterhaltung dient. Ein natürliches Gesetz (lex naturalis) hingegen ist eine vernünftige Vorschrift oder Regel, welche dem Menschen Verbote auferlegt. Das Recht bezieht sich mehr auf die Freiheit etwas zu tun oder zu unterlassen, während ein Gesetz dazu bestimmt oder verpflichtet etwas zu tun oder zu unterlassen. Die Rechte, welche dem Individuum Freiheiten einräumen, werden von Gesetzen wiederum eingeschränkt (Hobbes 1966: 99). Wenn Hobbes von einem natürlichen Gesetz schreibt, so ist damit keineswegs ein allgemein und verbindliches Gesetz gemeint, wie wir es heute kennen. Vielmehr sind die natürlichen Gesetze, Vorschriften welche aus der Vernunft der Menschen entstehen. „A law of Nature is a Precept, or generall Rule, found out by reason, by which man is forbidden to do“. Die natürlichen Gesetze verpflichten zu dem Wunsch, dass sie gelten mögen (Tuck 2004: 91). Hobbes spricht erst von „echten“ Gesetzen, wenn sie von einer externen Instanz oder einem Staatsoberhaupt erlassen werden. Alle Menschen müssen sich jedoch zuvor auf die Person oder die Instanz geeinigt haben, welche diese Gesetze erlassen soll (Hobbes 1966: 97). Wie im vorherigen Teilkapitel beschrieben, befindet sich der Mensch im Naturzustand in einem Krieg eines jeden gegen jeden. Da der Mensch vernünftig handelt und es prinzipiell keine Einschränkungen zum Schutze seines Lebens gibt, hat der Mensch in diesem Zustand „ein Recht auf alles“ (Hobbes 1966: 99). Aus
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Arbeit zitieren:
Daniel Schlögl, 2011, Warum ist der Naturzustand vom Menschen selbst nicht überwindbar? , München, GRIN Verlag GmbH
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