Inhalt
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einleitung 1
2 Grundlagen 1
2.1 Was sind Emissionen? 1
2.2 Die Umweltpolitik der Europäischen Union 1
2.3 Gründe für die Einführung von Emissionszertifikaten. 2
3 Emissionszertifikatehandel 4
3.1 Emissionszertifikate 4
3.1.1 Idee 4
3.1.2 Umsetzung 5
3.2 Auswirkungen auf Unternehmen 8
3.2.1 Einflussfaktoren auf unternehmerisches Handeln 8
3.2.2 Einfluss von Emissionszertifikaten 9
3.2.3 Auswirkungen für den Energiesektor 10
3.2.4 Auswirkungen für die Industrie 12
3.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 14
3.3.1 Einordnung 14
3.3.2 International 15
4 Fazit. 15
Quellenverzeichnis 16
Anhang A 18
Anhang B 18
Anhang C 19
Anhang D 19
Anhang E 20
I
Abkürzungsverzeichnis
AAU Assigned Amount Unit
CDM Clean Development Mechanism
CER Certified Emission Reductions
CO2 Kohlendioxid
EEX European Energy Exchange
EG Europäische Gemeinschaft
ERU Emission Reduction Units
EU Europäischen Union
EUA EU Emission Allowances
JI Joint Implementation
UNCEP Vereinten Nationen für Umwelt und Zusammenarbeit
1 Einleitung
1 Einleitung
Diese Arbeit setzt sich mit dem Thema „Emissionszertifikate in der Europäischen Union (EU)“ auseinander. Zuerst wird der Begriff Emission, die Auslöser für die Einführung sowie der Inhalt von Emissionszertifikaten erklärt. Im dritten Kapitel werden die Auswirkungen auf Unternehmen untersucht und auf Volkswirtschaften übertragen. Abschließend folgt ein Fazit.
2 Grundlagen
Dieses Kapitel definiert zuerst den Begriff Emissionen und beschreibt im Anschluss die generelle Umweltpolitik der EU sowie die Gründe, die zur Einführung des Zertifikatsystems geführt haben.
2.1 Was sind Emissionen?
Der Begriff „Emission“ wird nicht in den Emissionshandel zu Grunde liegenden europäischen Richtlinien definiert. Im §3 Abs. 3 des Bundesimmisionsschutzgesetz wird jedoch folgende Definition genannt: „Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen.“ 1 Im weitesten Sinne werden somit Veränderungen der Umgebung als „Emission“ erfasst. Im Rahmen dieser Arbeit werden die, sich grenzüberschreitend ausbreitenden, Luftverunreinigungen betrachtet. Diese Verunreinigungen werden im Zusammenhang mit dem Emissionshandel als Treibhausgase bezeichnet. Es gibt zahlreiche Treibhausgase mit unterschiedlichem „Erwärmunspotenzial“. Im Kyoto-Protokoll werden sechs davon aufgelistet und auf Basis ihres Erwärmungspotenzials im Verhältnis zu Kohlendioxid gewichtet, siehe Anhang A. 2
„Der größte Anteil am […] Treibhauseffekt […] wird mit etwa 60 % dem Kohlendioxid zugeschrieben, gefolgt von Methan (15 %), den Fluorkohlenwasserstoffen (11 %) und Distickstoffoxid (4 %).“ 3 Die Reduzierung des Kohlendioxids (CO2) ist daher maßgebliches Ziel von Emissionszertifikaten.
2.2 Die Umweltpolitik der Europäischen Union
Neben dem im Anschluss beschriebenen Zertifikatssystem hat die EU noch weitere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung verabschiedet. So werden die Verbrauchs- 1 Bundesministeriumder Justiz (2002), S.4
2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010a), Anhang A
3 Förstner, U. (2008), S.125
2 Grundlagen
und Emissionswerte von Fahrzeugen in Steuergesetzgebungen als Bemessungs-grundlage und Steuerungsgröße verwandt; um sowohl effizienten Einsatz von Kraftstoffen als auch das Angebot von alternativen Antrieben zu fördern. 4 Die EU hat dafür mehrere Emissionsrichtlinien erlassen und darin Parameter für die Zertifizierung von Maschinen und Fahrzeugen aufgestellt. Außerdem probiert die EU und ihre einzelnen Mitgliedsstaaten über die Förderung von einzelnen Projekten einen Technologiewandel zu unterstützen. Hierzu zählen die Förderung von alternativen Energien sowie Subventionen in zahlreichen anderen Bereichen. Des Weiteren erfolgen u.a. eine Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der verbesserten Dämmung von Häusern, um den Energiebedarf und damit auch die Emissionen in den privaten Haushalten zusätzlich zu senken.
2.3 Gründe für die Einführung von Emissionszertifikaten
Ursächlich für die Einführung des Zertifikatssystems ist das Ziel dem Klimawandel (auch zusätzlicher Treibhauseffekt genannt) entgegenzuwirken. Dieser Klimawandel führt zu einer größeren Anzahl von Naturkatastrophen und steigenden Temperaturen; deren Folgen Gletscherschmelze, Probleme in der Nahrungsmittelproduktion sowie steigende Meeresspiegel sind. 5 Die meisten Wissenschaftler sehen in der steigenden Emission von Treibhausgasen und der damit verbundenen Zunahme der Treibhauswirkung der Atmosphäre die Hauptursache für diese Entwicklung. 6 Unter anderem weil die Folgen dieser Veränderung laut diverser Studien, wie vom ehemaligen Chefökonom der Weltbank Sir Nicholas Stern, ökonomisch teurer wären als eine Verringerung des Temperaturanstiegs, werden weltweit Maßnahmen verabschiedet um der oben skizzierten Entwicklung entgegenzuwirken. 7
Ein Großteil der Treibhausgase wird von Unternehmen und Privathaushalten produziert. Daher versucht der Staat über mehrere Instrumente die Emissionen in diesem Bereich zu steuern und zu senken. Hierfür wurde in der Vergangenheit oft auf Regulierungen und starre Obergrenzen zurückgegriffen. Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Zusammenarbeit (UNCEP) in Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 wurde die Grundlage für einen Zertifikathandel zur Begrenzung der Emissionen gelegt. Dort unterzeichneten 154 Staaten, darunter die der EU, eine Klimarahmenkonvention, in der sich die Industrieländer zu einer langfristigen Begrenzung der Treibgasemissionen verpflichteten. Das am 16. Februar 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll legt verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von
4 Vgl. Rosenau-Tornow, Dirk (2010)
5 Vgl. Frater, H.; et.al. (2009), S.4 und IPPC (2001)
6 Vgl. Frater, H.; et.al. (2009), S.19 und IPPC (2001)
7 Vgl. Frater, H.; et.al. (2009), S.112
2 Grundlagen
Treibhausgasen in den Industrieländern (Annex-B-Länder genannt) fest; während Entwicklungsländern eine Steigerung des Ausstoßes gestattet wird. Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer innerhalb der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode (2008-2012) um durchschnittlich 5,2 Prozent (EU 8%) gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. 8 Um die Minderungsziele zu erreichen, wird primär angestrebt, den Ausstoß von Treibhausgasen aus Quellen insbesondere in den Sektoren Energie, Produktion sowie Land- und Abfallwirtschaft zu reduzieren. Im Kyoto-Protokoll wurden, neben den Emissionsobergrenzen, die drei folgenden Mechanismen, zur Erreichung dieser Obergrenzen, festgelegt: 9
• Internationaler Emissionsrechtehandel: Teilnehmenden Ländern werden Emissionszertifikate zugeteilt, die zu einem Ausstoß einer bestimmten Menge von Treibhausgasen berechtigen. Von einem Land nicht genutzte Zertifikate können international verkauft/gehandelt werden. Die EU hat dies auch für Unternehmen erweitert, sodass Unternehmen innerhalb der EU auch untereinander mit Zertifikaten handeln können. (Detaillierung im Kapitel 3)
• Joint Implementation (JI): Bei einer Beteilung an einem emissionssparenden Projekt können die Emissionseinsparungen, als ERU (Emission Reduction Units), dem Investor anteilig angerechnet werden.
• Clean Development Mechanism (CDM): Funktioniert ähnlich wie die Joint Implementation, mit dem Unterschied, dass das Projekt hier in einem Entwick-lungsland stattfindet für das keine Emissionsgrenze festgelegt wurde. Einsparungen können als CER (Certified Emission Reductions) geltend gemacht werden.
Die festgelegten Regelungen wurden auf weiteren Konferenzen, wie der in Bali 2007 und der in Kopenhagen 2009, näher detailliert. Aktuelles Ziel der beteiligten Staaten ist es dabei den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Damit das „2-Grad-Celsius-Ziel“ erreicht wird, soll eine Trendumkehr der globalen und nationalen Emissionen so schnell wie möglich herbeigeführt werden. 10 Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben „EU-intern“ bereits eine Reduzierung der Emissionen um 20 Prozent (im Vergleich zu 1990) bzw. 30 Prozent, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Anstrengungen unternehmen, festgeschrieben. Die Verhandlungen sollen auf der 16. Vertragsstaatenkonferenz in Mexiko-Stadt vom 29. November bis 10. Dezember 2010 abgeschlossen werden. Unabhängig
8 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010a), S.4
9 Vgl. Wagner, M. (2007), S.7 und Frater, H.; et.al. (2009), S.118
10 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010b), S.2
Arbeit zitieren:
Sebastian Rohne, 2010, Emissionszertifikate in der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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