Das gute Handeln des Gewaltmonopols
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 1
2 DAS ETHISCHE HANDELN 2
2.1 SPEZIFISCH CHRISTLICHE ETHIK 4
2.2 POLIZEIETHIK ALS BERUFSETHIK 5
3 MENSCHENRECHTE / NÄCHSTENLIEBE 6
4 BIBLISCHE NÄCHSTENLIEBE 8
5 NÄCHSTENLIEBE IM POLIZEIDIENST 9
5.1 PRAXIS 11
5.2 PROBLEMFELDER 13
5.3 CHANCEN 14
6 FAZIT 14
7 BIBLIOGRAPHIE. 16
7.1 INTERNET 17
7.2 ABBILDUNGEN 17
7.3 ANHANG 18
Statistische Rohwerte zur Frage 40 der Onlineumfrage und Diagramm. 18
7.3.1
BTH4D8903 David Jäggi
Das gute Handeln des Gewaltmonopols 1
1 Einleitung
Die Polizei als Gewaltmonopol ist das sichtbare Schwert des Staates: 1 „Denn sie trägt das Schwert nicht umsonst, denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut.“ 2 (Röm 13,4b). Sie findet somit ihre Legitimation bereits zur Zeit des Neuen Testamentes. Ihr Auftrag und Ziel ist es, für Ruhe, Ordnung und Sicherheit und somit für die Gewährleistung des Friedens zu sorgen. Zur Wichtigkeit der staatlichen Ordnung äussert sich Thomas Schirrmacher wie folgt: „Gott will, dass der Staat wenigstens äusserlich die Ordnung gewährleistet, da Ordnung Frieden für den Bürger bedeutet.“ 3 Die Polizei wiederum untersteht in ihrem Handeln den Gesetzen und Verordnungen des Staates, sowie internationalen Übereinkommen. 4 Diese dienen als Leitplanken und sollen den Schutz der Menschenwürde garantieren. Damit soll der Spagat zwischen der geforderten Repression und der Achtung des Gegenübers überwunden werde. Noch im Jahre 1929 schilderte Adolf Schlatter die Bemühungen des Rechtsstaates eher negativ: „Tatsächlich hat aber der Kampf zwischen dem Staat und dem Verbrecher in den meisten Fällen nur die finsteren Merkmale des hasserfüllten Streites.“ 5 Dieses scharfe Urteil kann heute so sicher nicht mehr stehen gelassen werden. Gerade hier kommt die Notwendigkeit, ja die Unentbehrlichkeit, einer berufsethischen Orientierung für die Polizei zum Ausdruck. 6 Für den einzelnen Polizisten bedeutet dies, dass er die Normen und Werte, welche die Gesellschaft sich setzt, nicht nur in blindem Gehorsam anwendet, sondern diese verantwortlich reflektiert unter der Frage Bonhoeffer’s: „Welches ist der Ort und welches sind die Grenzen meiner Verantwortung?“ 7
Nach einer kurzen Erläuterung zur allgemeinen Ethik, setzt sich die vorliegende Arbeit mit der spezifisch christlichen Ethik auseinander und beschäftigt sich darin mit der Frage, ob das Gebot der biblischen Nächstenliebe im Polizeidienst umgesetzt werden kann oder ob gelebte Nächstenliebe die Arbeit des Gewaltmonopols behindert und dafür andere Institutionen zuständig sind. Könnte gelebte Nächsten-
1 Siehedazu auch: Thomas Schirrmacher, Ethik: Gottes Ordnungen, Staat und Recht, Bd. 6, 4. Aufl. (Hamburg/Nürnberg: RVB/VTR, 2009), 71.
2 Bibeltext nach der 1967 revidierten Elberfelder Übersetzung, zitiert nach: Scofield Bibel, 4. Aufl. (Wuppertal: R. Brockhaus Verlag, 1997). Wenn nicht anders angegeben, entstammen alle weiteren Bibelzitate dieser Übersetzung.
3 Thomas Schirrmacher, a.a.O. Bd. 6, 72.
4 So z.B. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Abgeschlossen in Rom am 4. November 1950, Stand vom 01. Juni 2010. Gültig für die Schweiz seit 1974.
5 Adolf Schlatter, Die christliche Ethik, 4. Aufl. (Stuttgart: Calwer Verlag, 1961), 158. Schlatter sieht den Staat eher als notwendiges Übel an. Ebenfalls hält er wohl nicht viel vom damaligen staatlichen Urteil und der Bestrafung. Er hebt Härte und Grausamkeit der Justiz hervor. Dies ist wohl auch auf den zeitlichen und geographischen Kontext seiner Schrift im Vorfeld des
2. Weltkrieges zurück zu führen. Vgl. dazu in seinem Buch auch S. 155f.
6 Vgl. dazu Herrmann Möllers, Ethik im Beruf: Entwurf einer berufsethischen Theorie für die Polizei, (Münster: Konferenz kirchliche Arbeit in nicht-militärischen Verbänden, 1979), 1 u. 16. Weiter auch: Kurt Grützner und Werner Schiewek, „Schaden kann’s nicht: Ethik in der Ausbildung“, in: Kurt Grützner, Wolfgang Gröger u.a. (Hg.), Handbuch Polizeiseelsorge, (Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht, 2006), 205.
7 Dietrich Bonhoeffer, Ethik, Hg. Eberhard Bethge, 8. Aufl. (München: Chr. Kaiser, 1975), 269.
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Das gute Handeln des Gewaltmonopols 2
liebe sogar am Ende zum Tatbestand der Begünstigung gemäss Strafgesetzbuch führen? 8 Keines der einschlägigen Werke über die Berufsethik bei der Polizei setzt sich eingehender mit dem Aspekt der Nächstenliebe auseinander. 9 Grossmehrheitlich geht es um die Menschenwürde gemäss nationalen und internationalen Konventionen.
Der Verfasser 10 dieser Arbeit ist selber im Teilzeitpensum als uniformierter Polizist tätig und kennt die angesprochenen Probleme aus eigener Erfahrung. Er weiss, wie auch beim christlichen Polizisten in bestimmten Einsätzen ziemlich unchristliche Gefühle gegenüber einem Täter wach werden können. 11 Darum sollen gegen Ende der Arbeit, sozusagen als Substrat, einige gut merk- und umsetzbare Punkte ergehen, geeignet für den Einsatz, welche dem Polizisten an der Front im Umgang mit dem Täter, dem Opfer oder der Bevölkerung helfen sollen. 12
2 Das ethische Handeln
Der jüdische Professor M. Lazarus stellte anfangs des 20 Jahrhunderts pragmatisch fest: „Die Ethik als Wissenschaft bringt nichts eigentlich und wesentlich Neues.“ 13 Die Ethik beschäftigt sich mit der „Gestaltung menschlichen Lebens“, 14 mit den Kriterien des richtigen Handelns und der sittlichen Lebensführung. 15 Sie setzt sich auseinander mit der Frage, welches Verhalten das rechte Verhalten ist. Dies setzt immer voraus, dass der Mensch in seinem Handeln frei ist. 16 Denn nur wer frei Handeln kann, ist gefordert und befähigt, seine Handlungen zu hinterfragen und wenn nötig zu korrigieren. In Anlehnung an die Definition von Burkhardt könnte der Begriff Ethik daher folgendermassen definiert werden: Die Ethik ist die Lehre vom Verhalten des Menschen, welcher in Freiheit handeln kann. 17
8 Siehe dazu Art. 305 „Begünstigung“ des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Bzw. §257 des deutschen StGB.
9 Für Deutschland und die Schweiz z.B.: Hermann Möllers, a.a.O., Dieter Beese, Studienbuch Ethik: Problemfelder der Polizei aus ethischer Perspektive (Hilden: Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 2000). Hier immerhin am Rande auf S. 266f. Für die Schweiz: Beat Hensler, Hansjörg Ritter u.a., Menschenrechte und Berufsehtik: Grundlagendokument für die eidgenössische Berufsprüfung Polizist/Polizistin, 2. Aufl. (Neuchatel: Schweizerisches Polizeiinstitut, 2010).
10 Im Folgenden immer Verfasser genannt. 2002-2007 Kantonspolizei Zürich, 2007-2009 Kantonspolizei Thurgau, seit Dez. 2009 Stadtpolizei Kloten im Teilzeitpensum. Tätig gewesen in den Bereichen Sicherheits- Verkehrs und Kriminalpolizei, bis 2009 Schutzhundeführer im Nebenamt.
11 Siehe dazu auch: Achim Halfmann, „Mirco kurz vor seiner Entführung: Ich will zu Jesus Christus gehören“, IdeaSpektrum 05 (2011): 30. Hier wird von einem christlichen Polizisten und seinen Gedanken gegenüber einem Kindermörder berichtet.
12 Aus aktuellem Anlass und weniger ausführlich habe ich mich bereits zuvor mit der Thematik der Nächstenliebe im Polizeidienst auseinandergesetzt. Der Artikel wurde im Publikationsorgan der Christlichen Polizeivereinigung Schweiz veröffentlicht: David Jäggi, „Nächstenliebe im Polizeidienst?“. Chripo-Journal 01 (2011): 4. Er ist auch im Internet abrufbar unter der Homepage der Christlichen Polizeivereinigung Deutschland: http://www.cpv-online.org/index.php?id=142 vom 25.02.2011.
13 M. Lazarus, Die Ethik des Judentums, Bd. 2. Herausgeber J. Winter und A. Wünsche (Frankfurt a. M.: Verlag von J. Kaufmann, 1911), XI.
14 Helmut Burkhardt, Einführung in die Ethik: Grund und Norm sittlichen Handelns, 2. Aufl. (Giessen: Brunnen-Verlag, 2005), 15.
15 Vgl. dazu: Eilert Herms, „Ethik: I. Begriff und Problemfeld“, RGG 4 , Bd. 2,1598.
16 Siehe dazu: Helmut Burkhardt, a.a.O., 16.
17 Vgl. Ebd. 15.
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Das gute Handeln des Gewaltmonopols 3
Ethik ist dabei aber nicht deskriptiv, sondern normativ. Sie fragt nicht danach, wie der Mensch sich verhält, sondern wie der Mensch sich verhalten soll. 18 Hermann Möllers formuliert diesen Unterschied folgendermassen:
„Sie (die Ethik, Anm. d. Verf.) fragt deshalb nicht nach der Regelhaftigkeit eines ‚Verhaltens‘, sondern nach dem Sinn-Verstehen in Motivation, Intention und Begründungszusammenhang des Denkens und Handelns.“ 19
Ethisches Nachdenken und Handeln ist darum ein permanenter Prozess, eine Momentaufnahme, welche ihre Werteentscheidungen immer wieder überprüft und begründet. 20 Ethik ist die nie endende Reflexion über das richtige und gerechte Verhalten des Menschen innerhalb seines gesellschaftlichen Umfeldes. 21 Diese Aussage deutet auch darauf hin, dass die Beziehung zum Anderen, zum Gegenüber, im Mittelpunkt der Ethik steht, „es also nicht nur um persönliches Verhalten, sondern auch um die Beziehungen unter-einander im grossen wie im kleinen (sic) geht ...“ 22
In der säkularen Ethik bestehen diverse Ansätze und Entwürfe, 23 wobei in sämtlichen Entwürfen gewisse Wahrheitsmomente feststellbar sind. „Aber: Keiner dieser Ansätze ist wirklich ausreichend. Der Mangel ist, dass man vom autonomen Menschen bzw. einer von Gott gelösten, autonom gedachten Natur ausgeht.“ 24 Der Mensch allein ist somit das Mittel der Wahrheits- und Entscheidungsfindung. Er selber setzt die Normen und Werte, auf welche er seine Entscheidungen gründet, und daraus ableitet, was das richtige und gute Handeln ist.
Die religiös begründete Ethik unterscheidet sich von der säkularen oder philosophischen Ethik dadurch, dass sie Normen hat, welche absolut gelten wie heilige Schriften oder unumstössliche Aussagen von Religionsstiftern. 25 Die christliche- oder theozentrische Ethik zählt somit zu den religiösen Ethiken. Sie kann sich aus den verschiedenen Entwürfen wohl Anhaltspunkte holen. Ihr dient als verpflichtende Grundlage und Norm allerdings die Bibel als Wort Gottes.
18 Helmut Burkhardt, a.a.O., 16.
19 Hermann Möllers, a.a.O., 5.
20 Siehe dazu auch: Kurt Grützner, Werner Schiewek, a.a.O., 212.
21 Vgl.: CPV Schweiz (Hg.), Frieden stiften im Polizeialltag: Berufsethik, Neues Testament, Lebensberichte (Basel: Brunnen Verlag, 2010), 24.
22 Thomas Schirrmacher, Ethik: Gottes Ordnungen, Erziehung, Wirtschaft, Kirche, Bd. 5, 4. Aufl. (Hamburg/Nürnberg: RVB/VTR, 2009), 124.
23 So z.B. der positivistische Ansatz (handeln nach geltendem Recht und anerkannter Sittlichkeit), der utilitaristische Ansatz (nützlich handeln), der naturrechtliche Ansatz (der Natur entsprechend handeln), der situationsethische Ansatz (der Situation entsprechend handeln). Eine einfache und übersichtliche Darstellung der verschiedenen Ansätze findet sich bei Helmut Burkhardt, a.a.O., 31-47. Eine überschaubare Differenzierung zwischen den ethischen Denksystemen der Tugendethik, der Güterethik und der Pflichtenethik findet sich in: Helga Kuhlmann, „Ethik: B. Aus evangelischer Sicht“, NHThG, Bd. 1, 295f.
24 Eberhard Mühlan, „Christliche Ethik in einer multikulturellen Welt: Eine Einführung in interkulturelle Ethik“, Vorlesung zu BTH4D8903 - Christliche Ethik in einer multikulturellen Welt. Lehrveranstaltung an der Akademie für Leiterschaft, Ditzingen, 2011.
25 Vgl. dazu auch: Peter Antes, „Ethik: II Religionswissenschaftlich“, RGG 4 , , Bd. 2, 1601f.
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2.1 Spezifisch christliche Ethik
Die theozentrische Ethik 26 orientiert sich am Willen Gottes: „Man hat dir mitgeteilt, Mensch, was gut ist. Und was fordert der HERR von dir, als Recht zu üben und Güte zu lieben und bescheiden zu gehen mit deinem Gott?“ (Mi 6,8) Gott, als eine dem Menschen übergeordnete Instanz, bestimmt, welche Handlungen moralisch und gut sind. Ethisches Handeln ergibt sich demnach, wenn wir Gottes Gebote und Gesetze befolgen und diese Werte in der uns umgebenden Gesellschaft umzusetzen versuchen. 27 Die Normen leiten sich aus Gottes Wort ab, welches als verbindlich angesehen wird. Gleichzeitig dürfen Menschen, welche ihr Leben dem dreieinigen Gott anvertraut haben, auch die Führung durch den Heiligen Geist erleben: 28 „Denn so viele durch den Geist Gottes geleitet werden, die sind Söhne Gottes.“ (Röm 8,14) Die christliche Ethik führt also über den zwischenmenschlichen Bereich hinaus und bindet Gott in die Entscheidungsfindungen mit ein. Sie verfolgt dabei das Grundanliegen vom Frieden des Menschen mit Gott und vom Frieden auf Erden zwischen den Menschen. 29 Hier wird die christliche Ethik zur spezifisch christlichen Ethik. Es werden ethische Normen besprochen, welche nur für Christen gelten können, nur für Christen verbindlich sind. Eine spezifisch christliche Ethik kann nicht für Menschen gelten, „bei denen die inneren Voraussetzungen zur Bejahung dieser Normen fehlen.“ 30 Folglich können die weiteren Ausführungen auch nicht für jeden Polizisten gelten und dürfen diesem schon gar nicht übergestülpt werden. Innerhalb der theozentrischen Ethik kann nebst der spezifisch christlichen Ethik allerdings die allgemeine christliche Ethik unterschieden werden, welche für jedermann verbindlich sein kann und nicht auf einem Lebensstil in der Nachfolge Jesu beruht. Als Norm zählt dabei beispielsweise der Dekalog. 31 Zur Bedeutung der christlichen Ethik im polizeilichen Kontext kann im Ethikhandbuch der Schweizerischen Polizeivereinigung gelesen werden:
„Sie (die christliche Ethik, Anm. d. Verf.) lehrt Bescheidenheit, hält uns zurück vor Überheblichkeit und stellt den Begriff der Gerechtigkeit hinein in die höchste Ordnung, die unendlich umfassender ist als die der menschlichen Justiz.“ 32
26 Der Begriff ‚Theozentrische Ethik‘ wird in dieser Arbeit synonym für die christliche Ethik verwendet.
27 Vgl. dazu: CPV Schweiz (Hg.), a.a.O., 28f. Dieser ethische Ansatz kann auch als monotheistisches Moralsystem bezeichnet werden.
28 Zur Führung durch den Heiligen Geist siehe auch: Eberhard Mühlan, Führung durch den Heiligen Geist: Warum wir sie brauchen, wie wir sie erleben (Erzhausen: Leuchter Edition, 2004).
29 Beide Ziele in CPV Schweiz (Hg.), a.a.O., 22.
30 Helmut Burkhardt, a.a.O., 20. Dieses ungewollte Überstülpen würde gemäss Burkhardt zu einem Klerikalismus führen.
31 So auch Helmut Burkhardt, a.a.O., 20f. Zur Bedeutung der zehn Gebote als Norm für Jedermann siehe die tabellarische Aufstellung in CPV Schweiz (Hg.), a.a.O., 80.
32 Ebd. 57.
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David Jäggi, 2011, Das gute Handeln des Gewaltmonopols, München, GRIN Verlag GmbH
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