Gliederung
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I. Einleitung 3
II. Quellenkapitel 5
Die Diplome Ottos III. 5
III. Hauptteil 7
3.1 Die „Normaltitel“ Ottos III. 7
3.2 Otto III. servus Iesu Christi 10
3.3 Otto III. servus apostolorum 18
IV. Schluss 21
Zusammenfassung und Fazit 21
V. Anhang 22
5.1 Literaturverzeichnis 22
5.2 Quellenverzeichnis 25
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I. Einleitung
Um die morphologischen Grundlagen einer Arbeit, die sich als Titulaturenkunde verstehen möchte, verständlich zu machen, muss zunächst eine Definition des Wortes „Titel“ geliefert werden. Als erstes ist zu konstatieren, dass das deutsche Wort „Titel“ vom lateinischen titulus entlehnt wurde und dieses mehrere Bedeutungsebenen besitzt, so z.B.: Anschlag, Anzeigetafel, Aufschrift, Bekanntmachung, Ehre, Ehrenname, Inschrift, Ruhm, Schild und Tafel. Dieses Konglomerat an Begrifflichkeiten deutet schon an, dass titulus etwas war, was nach außen hin getragen und zur Schau gestellt wurde. In der heutigen Gesellschaft findet man den Titel vor allem im Publikationswesen (z.B. Titel eines Buches), im Rechtswesen (Titel ist hier ein verbrieftes Recht wie z.B. der Reisepass), in den Sozialwissenschaften und in der Geschichte wieder. Unter dem letzten Aspekt wird der Titel als ein Prädikat, das einer Person, ihrem Stand gemäß, zukommt und beigelegt wird, verstanden. 1 Folglich verweist der Titel auf ein gesellschaftliches Ansehen des Titelträgers und auf dessen Kompetenzen. In diesem Sinnzusammenhang dient der Titel als Ordnungsprinzip mit Signalwirkung über Rang, Autorität und Prestige. Zu beachten ist jedoch, dass der Titel kein Attribut ist, das notwendig wäre, sondern er besitzt lediglich darstellende Funktionen, da die einhergehende Rangerhöhung oder dergleichen bereits zuvor erfolgte. Folgt man nun weiter den Sichtweisen von Eckart Henning, dann wirkt ein Titel identitätsstiftend, integrierend und stabilisierend. Weiterhin kann der Titel als ein sozialer Indikator begriffen werden, der Einblick in die Alltagskultur liefert, da Titel Ausdrücke gesellschaftlicher Strukturen sind. Gleichfalls zeigen sie den politischen hierarchischsozialen Kontext auf. 2 Ziel der henningschen Titulaturenkunde ist, nicht nur eine Bestandsaufnahme und Erklärung der jeweiligen Titel zu liefern, sondern den Grund ihres gesellschaftlichen Ansehens zur entsprechenden Zeit aufzudecken. 3 Problematisch bei der Titulaturenkunde als Prolegomena einer „neuen“ Hilfswissenschaft ist, dass es sich hierbei in der Tat leider nur um ein Prolegomenon handelt, in der keine spezifische Methode oder gar Frageraster geliefert wird. Zwar kündigte Henning weitere Studien an, aber bislang sind keine neuen Erscheinungen in diesem Themenbereich zu verzeichnen. Ein weiteres Problem, welches sich bei Henning zeigte, ist, dass er das europäische frühe und hohe Mittelalter in seiner Studie nicht im Sinne gehabt hatte, sondern wohl mehr das späte Mittelalter, die frühe und neuere
1 Vgl. Stein, R.. Titulaturen und Kurialien bei Briefen, Eingaben etc.. Berlin 1883.
2 Vgl. Henning, Eckart. Titulaturenkunde. Prolegomena einer „neuen“ Hilfswissenschaft für den Historiker. In: Derselbe. Auxilia historica: Beiträge zu den Historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen. Köln, Weimar u. Wien 2004². S. 128-151, hier 131ff. Einen fast identischen Artikel, aber ohne Fußnoten enthält: Henning, Eckart. Anrede und Titel. In: Die archivalischen Quellen: mit einer Einführung in die historischen Hilfswissenschaften (UTB Geschichte 8273). hg. v. Beck, Friedrich. Köln [u.a.] 2004 4 . S. 231-244.
3 Vgl. Henning. 2004². S. 151.
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Neuzeit, in der die Titel gehäufter auftraten und einen breiteren Raum in der Funktionsweise der Gesellschaft einnahmen. Nur so lässt sich erklären, warum er die Intitulatioforschung des Mittelalters 4 völlig außer acht lies. Genau in diesem frühmittelalterlichen Themenspektrum der Intitulatio soll sich dieser wissenschaftliche Aufsatz bewegen, da ich die Titel servus Iesu Christi 5 und servus apostolorum 6 des Kaisers Otto III. näher betrachten möchte. Um ein möglichst komplexes und zusammenhängendes Bild der Titel Ottos III. zu liefern ist es unumgänglich, gleichfalls die „Normaltitel“ des Königs und Kaisers kurz zu betrachten, da nur so die tiefgreifende Bedeutung der Neuerungen begreiflich wird. Bei dieser Titelanalyse wird versucht, die Titulaturenkunde als eine mediävistische Hilfswissenschaft zu verstehen und anzuwenden. Die zu Grunde liegende Methode soll dabei sein, nach Herkunft, Anwendungszeitraum, Aussteller- bzw. Empfängerkreis, Bedeutung, Zweck und Kontext der
4 Siehe dazu Wolfram, Herwig. Intitulatio I. Lateinische Königs- und Fürstentitel bis zum Ende des 8. Jahrhunderts (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 21). Graz [u.a.] 1967. Gleichfalls die danach erschienenen Sammelwerke: Intitulatio II. Lateinische Herrscher- und Fürstentitel im 9. und 10. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 24). hg. v. Wolfram, Herwig. Wien 1973. u. Intitulatio III. Lateinische Herrschertitel und Herrschertitulaturen vom 7. bis zum 13. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 29). hg. v. Wolfram, Herwig / Scharer, Anton. Wien 1988.
5 Hier kann auf einen überschaubaren Fundus von Vorarbeiten zurückgegriffen werden: Kehr, Paul Fridolin. Die Urkunden Otto III. Innsbruck 1890. S. 134ff. Er untersucht jedoch nur die formalen Kriterien und nicht die Bedeutung des Titels, will aber als Schöpfer des Titels Otto III. sehen. Schramm, Percy Ernst. Kaiser, Rom und Renovatio: Studien zur Geschichte des römischen Erneuerungsgedankens vom Ende des Karolingischen Reiches bis zum Investiturstreit (Studien der Bibliothek Warburg 17 / unveränd. Nachdruck von 1929). Darmstadt 1992. S. 141-153. Er gilt indes immer noch als grundlegend für die Bearbeitung des servus Iesu Christi Titels. Selben Inhalt enthält: Derselbe. Der Titel "Servus Jesu Christi" Kaiser Ottos III. In: Byzantinische Zeitschrift 30. 1929/30. S. 424-429. Eine erste andere Auffassung legt Uhlirz dar, die den Titel aus machtpolitischer Perspektive untersuchte. Uhlirz, Mathilde. Jahrbücher des deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III. Bd. 2 (Jahrbücher der Deutschen Geschichte 10, 2). Leipzig 1954. S. 311-313, 356, 542. Wolfram, Herwig. Lateinische Herrschertitel im 9. und 10. Jahrhundert. In: Intitulatio II. Lateinische Herrscher- und Fürstentitel im 9. und 10. Jahrhundert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 24). hg. v. Wolfram, Herwig. Wien 1973. S. 19-178, hier S. 156-162. Er schließt sich den Forschungsergebnissen Schramms an und fasst diese lediglich zusammen. Noch kürzer und prägnanter Wolf, Gunther. Das politische Erbe der Kaiserin Theophanu - oder: Ottos III. Konzeption eines "Europäischen Staatensystems". In: Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde - des Westreichs Große Kaiserin. hg. v. Wolf, Gunther. Köln 1991. S. 106-140, hier S. 124-125. Erfrischend neu und gewagt erscheint Frieds Jesaja-These, die zwar an Schramm anknüpft, aber einige neue Aspekte liefern möchte. Fried, Johannes. Der hl. Adalbert und Gnesen. In: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 50. 1998. S. 41-70, hier S. 56-70. Dem schließt sich Ramonat, unter Einbeziehung der Endzeiterwartung, an. Ramonat, Oliver. Otto III. - Christianisierung und Endzeiterwartung. In: Europas Mitte um 1000 Bd. 2 (Europarat-Ausstellung 27). hg. v. Wieczorek, Alfried / Hinz, Hans. Stuttgart 2000. S. 792-798. Zuletzt zu den Titeln äußerte sich Huschner, der die Forschung bis dato gut überblickt hat und sie mit seiner neuen Deutung des Kanzleiwesens verknüpft. Huschner, Wolfgang. Transalpine Kommunikation im Mittelalter: diplomatische, kulturelle und politische Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich (9. - 11. Jahrhundert) Bd. 1-2 (Schriften der Monumenta Germaniae historica 52). Hannover 2003. S376-386. Da dies nicht ohne Kritik geschah, sollte zu Huschners Arbeit grundlegend die kritische Antwort Hoffmanns gelesen werden. Hoffmann, Hartmut. Notare, Kanzler und Bischöfe am ottonischen Hof. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 61. (2005) S. 435-480.
6 Für diesen Titel fehlt es noch an plausiblen Erklärungsmodellen, da bisher keine Vergleichsbeispiele in den Quellen gefunden wurden. Auch hier immer noch grundlegend: Schramm. 1992. S. 157-159. Alle weiteren Arbeiten folgen im groben seiner Interpretationsweise: Wolfram. 1973. S. 163ff. Wolf. 1991. S. 125ff. Huschner. 2003. S. 388-397.
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Titel zu fragen. 7 Da das maßgebliche Fundament dieser Arbeit die Diplome Ottos III. bildet, erscheint es mir als sinnvoll, diese in einem Quellenkapitel zunächst etwas näher zu betrachten.
II. Quellenkapitel
Die Diplome Ottos III.
Bei dem heutigen Quellenbestand kommen für Otto III. 438 Diplome auf uns zu, jedoch handelt es sich bei 12 Diplomen mit hoher Wahrscheinlichkeit um Fälschungen. 8 Die Ausstellung der Urkunden Ottos III. erstreckte sich über den Zeitraum von 984 bis 1002. Zu Beginn scheint man die Urkunden nach dem Muster der Diplome des Vaters Otto II. angelegt zu haben und erst nach und nach erschienen neue Formelerfindungen. Im südalpinen Reichsgebiet war man indes im allgemeinem experimentierfreudiger. 9 Grundlegend muss bedacht werden, dass für die Jahre 984 bis 991 ein eigenständiges Handeln von Otto III. gänzlich ausgeschlossen werden kann, zwar galt er rein theoretisch als König - dementsprechend sind die Urkunden gestaltet - aber da Otto III. aufgrund seines jungen Alters faktisch nicht regierungsfähig war, übernahmen in Wirklichkeit Willigis von Mainz, Hildibald von Worms und Theophanu die Regierungsgeschäfte und bildeten eine vormundschaftliche Regierung. Nach Theophanus Tod 991 scheint zumindest teilweise Ottos III. Großmutter, die Kaiserin Adelheid, ihren Platz einzunehmen. 10 Eindeutig ersichtlich wird die vormundschaftliche Regierung durch die häufige Nennung der jeweiligen Namen als Intervenienten in den Urkunden. Jedoch seit 995 traten vermehrt verschiedene
7 Vgl. dazu auch die Analysekriterien von Wolfram. 1967. S. 21ff. die leicht von den Meinen divergieren.
8 Vgl. Ottonis III. Diplomata. In: Diplomata regum et imperatorum Germaniae. Bd. 2, Tl. 2. Die Urkunden Otto des III. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Sickel, Theodor. Hannover 1893. S. 859-874, Nr. 426-438. (Infolge nur noch DO. III. 426-438) Es ist zu beachten, dass Sickel die Briefe Ottos III. (DD O. III. 196, 212, 216, 228, 243 u. 260) und Gerichtsakten (DD O. III. 193, 227, 270, 278, 339, 396 u. 411) in seiner Zählung mit eingliedert (infolge wird für die Einleitung der Edition die Kürzung: Sickel. 1893. S. ... verwendet).
9 Vgl. Sickel.1893. S. 385b-386a.
10 Zu Ottos III. Leben zuletzt und ganz allgemein Althoff, Gerd. Otto III. und Heinrich II. (983-1024). In: Derselbe / Keller, Hagen. Die Zeit der späten Karolinger und Ottonen: Krisen und Konsoldierungen, 888-1024 (Handbuch der Deutschen Geschichte 3.). Stuttgart 2008 10 . S. 273-347, zu Otto III. S. 273-314. Den selben Grundtenor enthält auch Althoffs Monographie: Althoff, Gerd. Otto III. (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance). Darmstadt 1996. Aufgrund der teilweise eigentümlichen Interpretationen Althoffs müssen unbedingt Aufsätze, besonders für den italienischen Raum, herangezogen werden, wie: D'Acunto, Nicolangelo. Eine "Reisemacht" auf dem Prüfstand. Der erste Italienzug von Otto III. (996). In: Institutionelle Macht: Genese - Verstetigung - Verlust. hg. v. Brodocz, André / Mayer, Christoph O. / Pfeilschifter, René. Köln [u.a.] 2005. S. 89-105. Für die Jahre der Minderjährigkeit Ottos III. sehr hilfreich und genau: Offergeld, Thilo. Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter (Schriften der Monumenta Germaniae historica 50). Hannover 2001. S. 653-746. Trotz des zeitlichen Abstands, aber vor allem durch das gute Quellenkapitel immer noch lohnenswert: Görich, Knut. Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus. Kaiserliche Rompolitik und sächsische Historiographie (Historische Forschungen (Mainz) 18). Sigmaringen 1993. passim, bes. S. 17-119. Zum Problem der Vormundschaft der Regentinnen vgl. Kroeschell, Karl Adolf. Theophanu und Adelheid: Zum Problem der Vormundschaft über Otto III.. In: Rechtsbegriffe im Mittelalter (Rechtshistorische Reihe 262). hg. v. Cordes, Albrecht. Frankfurt a. M. [u.a.] 2002. S. 63-77. Laudage, Johannes. Das Problem der Vormundschaft über Otto III. In: Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin Bd. 2. hg. v. Euw, Anton / Schreiner, Peter. Köln 1991. S. 261-276, bes. S. 263.
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Intervenienten auf, was wohl auf eine allmähliche Unabhängigkeit des noch äußerst jungen Königs hindeuten könnte. 11 Ab diesem Punkt kann man folglich zumindest eine geringe Selbstständigkeit Ottos III. annehmen. Die Intitulatio - ein regelmäßiger Bestandteil von Herrscherurkunden in der eine Devotions- 12 oder zumeist Legitimationsformel enthalten istdeutet oft auf das Gottesgnadentum 13 hin und nennt Name und Titel des Ausstellers. Sie besitzt dadurch eine hohe Aussagekraft für das Selbstverständnis und den Anspruch des Ausstellers. 14 In der Invocatio eines Diploms, die immer eine Anrufung des Göttlichen in sich trägt und somit Auskunft über den „wahren Aussteller“ und die religiöse Absicherung des Rechts enthält, ist die Wirkmächtigkeit des Gottesnamen versinnbildlicht. 15 Diese Wirkmächtigkeit des Namens tritt in ähnlicher Weise bei der Nennung des Herrschernamens in der Intitulatio zu Tage und kann somit miteinander in Beziehung gebracht werden, dies versinnbildlicht in erster Linie die Abhängigkeit der irdischen Herrschaft zur göttlichen Instanz. 16 Damit erhält die Urkunde nicht nur Recht setzenden Anspruch, sondern gleichermaßen eine psychologische Dimension in Bezug auf die Wirkung des Dokuments, was Andrea Stieldorf zuletzt als die Magie der Urkunden bezeichnete. 17 Für diese Arbeit von Belang ist, dass der Herrscher und seine politische Ideologie durch seine Urkunden auch außerhalb seines physischen Aufenthaltsortes präsent war. Bei der Intitulatio handelt es sich letztendlich, wie auch bei den Arengen, um monarchische Propaganda. 18 Problematisch bei einer Analyse der Diplome ist, dass die Urkunden keinesfalls als Ego-Dokumente missverstanden werden dürfen und somit keine direkte Selbstaussagen des Herrschers enthalten. 19 Zunächst spiegeln die Diplome die aktuellsten und authentischsten Sichtweisen auf das König- bzw. Kaisertum durch die Ausfertiger und die Beteiligten und somit
11 Vgl. Sickel. 1893. S. 388a. Von einer Schwertleite mit einhergehender Wehrhaftigkeit und Regierungsfähigkeit kann nicht die Rede sein, sondern es handelte sich vielmehr um einen allmählichen Prozess vgl. Offergeld. 2001. S. 733. u. Althoff. 2008
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. S. 287.
12 Immer noch grundlegend hierfür: Schmitz, Karl. Ursprung und Geschichte der Devotionsformeln bis zu ihrer Aufnahme in die fränkische Königsurkunde (Kirchenrechtliche Abhandlungen 81). Stuttgart 1913.
13 Zumeist durch Dei gratia oder auch divina favente clementia.
14 Vgl. Goetz, Hans-Werner. Proseminar Geschichte: Mittelalter (Uni-Taschenbücher Geschichte: 1719). Stuttgard 2006³. S. 146. Für die Titel im ottonischen Reich vgl. Wolfram. 1973. S. 19-178.
15 Ab 833 unter Ludwig des Deutschen wird In nomine sanctae et individuae trinitatis zur Normalformel der Invocatio im ostfränkischen Reich. Vgl. Fichtenau, Heinrich. Zur Geschichte der Invokationen und "Devotionsformeln". In: Derselbe. Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze. Bd. 2: Urkundenforschung. Stuttgart 1977. S. 37-61, hier S. 58.
16 Dadurch entsteht eine untrennbare Verknüpfung von religiösen und königlichen Handlungen. Vgl. Erkens, Franz-Reiner. Herrschersakralität im Mittelalter. Von den Anfängen bis zum Investiturstreit. Stuttgart 2006. S. 157-170. u. Bruggisser-Lanker, Therese. Krönungsritus und sakrales Herrschertum: Zeremonie und Symbolik. In: Riten, Gesten, Zeremonien: gesellschaftliche Symbolik in Mittelalter und Früher Neuzeit (Trends in medieval philology
14). hg. v. Bierende, Edgar [u.a.]. Berlin 2008. S. 288-319, hier S. 292ff.
17 Vgl. Stieldorf, Andrea. Die Magie der Urkunden. In: Archiv für Diplomatik 55. 2009. S. 1-32.
18 Vgl. Fichtenau, Heinrich. Monarchische Propaganda in Urkunden. In: Derselbe. Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze. Bd. 2: Urkundenforschung. Stuttgart 1977. S. 18-36, bes. 32f.
19 Vgl. Huschner. 2003. S. 294, 936. Dagegen Wolfram der m.E. nach einen andere Definition von Selbstaussagen als Huschner hat vgl. Wolfram, Herwig. Diplomatik, Politik und Staatssprache. In: Archiv für Diplomatik 52. 2006. S. 249-270, hier S. 251ff.
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des Herrscherhofes wieder. Jedoch wurde bereits in der früheren Forschung dafür plädiert, dass besonders für Ottos III. späte Kaiserzeit ein reflektierendes Eingehen auf die, in seinem Namen ausgestellten, Urkunden anzunehmen ist. 20 Meiner Ansicht nach ist für Ottos III. späte Herrschaft grundsätzlich eine Einflussnahme oder zumindest eine Akzeptanz bezüglich der Inhalte der Diplome anzunehmen. Gäbe es inhaltliche Kriterien, mit denen der Kaiser nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er diese gewiss ändern lassen und dies sollte doch auch für den fundamentalen und äußerst wichtigen Bestandteil der Intitulatio gelten. 21 Fassen wir an dieser Stelle die wichtigsten Erkenntnisse zunächst zusammen. Für die Herrschaftszeit Ottos III. muss man mindestens von einer Dreiteilung in komplette Vormundschaft, allmählicher Selbstwerdungsprozess und bewusste Herrschaft ausgehen. Dadurch ist für die spätere Kaiserzeit mit einem verstärkten Einfluss des jungen Kaisers auf seine Diplome zu rechnen. Des weiteren wurde der mehrschichtige Aufgabenbereich der Intitulatio ersichtlich, denn sie unterlag einem psychologischen Nutzungskalkül, erwirkte eine gewisse Präsenz des Herrschers bei dessen Abwesenheit, legitimierte die Herrschaft, war Ausdruck der Demutshaltung zu Gott und nicht zuletzt war die Intitulatio auch ein Mittel der monarchischen Propaganda und Ausdrucksmittel für die politische Ideologie am Herrscherhof.
III. Hauptteil
3.1 Die „Normaltitel“ Ottos III.
Wie bereits Anfangs dargelegt wurde, ähneln die frühen Diplome Ottos III. stark jenen des Vaters. 22 Dies lag in erster Linie daran, dass die vormundschaftliche Regierung die Kanzlei Ottos II. zum größten Teil übernommen hatte 23 und somit die Urkundenformeln am Hofe bekannt gewesen waren. Daher findet sich auch in der Intitulatio der Königszeit Ottos III. die Grundform Otto divina favente clementia rex wieder. 24 Ein weiteres entscheidendes Faktum, dass man diese Form wählte, war wohl die bewusste Anknüpfung an den Herrschaftsanspruch des Vaters und Großvaters. Man bedenke nur die anfänglichen Probleme des dritten Ottonen mit seinem
20 Vgl. Huschner. 2003. S. 206. u. Hoffmann, Hartmut. Eigendiktat in den Urkunden Ottos III. und Heinrichs II. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 44. 1988. S. 390-423, bes. S. 394-399.
21 Diese Vermutung trifft zunächst nur auf Otto III., bedingt durch seine intellektuellen Fähigkeiten, zu. Vgl. Eickhoff, Ekkehard. Theophanu und der König. Otto III. und seine Welt. Stuttgart 1996. S. 249. u. Görich, Knut. Kaiser Otto III. In: Gebetbuch Ottos III. Clm 30111 (Patrimonia 84). Berlin 1995. S. 11-25, hier S. 13.
22 Siehe oben S. 5 Anm. 9.
23 Vgl. Sickel. 1893. S. 385a.
24 Zwischen DD O. III. 1 bis DD O. III. 195 tritt die Intitulatio Otto divina favente clementia rex 166 mal auf, diese Titulatur benutzte sein Vater 6 mal und sein Großvater 74 mal. Vgl. DD O. II. 2, 9, 13, 14, 15, 16. u. Ottonis I. Diplomata. In: Diplomata regum et imperatorum Germaniae (Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser). Bd. 1. Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Sickel. Hannover 1879 - 1884. S. 89-639, hier zwischen Nr. 1 bis 231. Vgl. dazu auch Kehr. 1891. S. 125. u. Wolfram. 1973. S. 154.
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Verwandten Heinrich dem Zänker, der kurz nach dem Tod Ottos II. aus der Haft entlassen wurde und sofort den frisch gekrönten König Otto III. in Gewahrsam nahm. 25 Eine historiographische Quelle aus jener Zeit berichtet gar, dass Heinrich nicht nur die Obhut über den Kindkönig, sondern gar die Krone des Ostfrankenreiches selbst angestrebt habe. 26 Erst nach Beendigung dieses Thronstreites, zu Gunsten des Kindes, kam es zur Urkundenausstellung unter Ottos III. Namen, durchgeführt durch die vormundschaftliche Regierung. Hier liegt es nahe, dass man unter anderem auf die Formel der Vorgänger zurückgriff um die Stabilität im Reich zu garantieren und Otto III. als legitimen und starken Nachfolger seines Vaters darzustellen. Erweitert man den Blickwinkel auf die Grundform Name-Legitimationsformel-rex, so wird ersichtlich, dass diese ohnehin auf die allgemeine ostfränkische Tradition zurückging und damit mehr als nur tauglich war Otto III. als einen Sprössling einer langen Reihe von Königen darzustellen. Der früheste Beweis für die Benutzung der Legitimationsformel divina favente ist, soweit ich das sehe, bei Ludwig dem Deutschen im Jahre 833 zu finden 27 , zuvor benutzte seine Kanzlei die Intitulatio Hludouuicus divina largiente gratia rex Baioariorum. 28 Vor ihm schien die gratia Dei Formel die allgemein übliche Form der Legitimationsformel zu sein, die schon bei dem ersten Merowinger Chlodwig I. in den Jahren 481-551 auftrat. 29 Diese Formel wurde von fast allen nachfolgenden Herrschern des Frankenreiches aufgegriffen und selbst die anfängliche Formel Ludwigs zeigt noch Spuren der gratia-Formel, auch bei Otto III. ist diese Form der Legitimation noch recht häufig anzutreffen. 30 Schon allein daraus wird ersichtlich, dass bereits die Herrscher des frühen Mittelalters sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Gott begriffen oder dies die Kanzlei bei dem Betrachter der Urkunde implizieren wollte.
In Ottos III. Königszeit blieb die Titulatur Otto divina favente clementia rex erstaunlich konstant, lediglich die experimentierfreudigen Notare südalpiner Provenienz fügten in die
25 Vgl. Böhmer, Johann Friedrich. Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 3: Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto III. bearb. v. Uhlirz, Mathilde. Wien [u.a.] 1956. Nr. 956a1.; 956t.; 956w, y.; (Infolge nur noch RI II n. 956a1). Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung (Monumenta Germaniae Historica Scriptores. Nova series 9). hg. v. Holtzmann, Robert. Berlin 1935. S. 130 (infolge nur noch Thiet. Chron. III, c. 26).; Annales Hildesheimenses (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 8). hg. v. Waitz, Georg. Hannover 1878. S. 24, ad a. 983/4.; Die Annales Quedlinburgenses (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum 72). hg. v. Giese, Martina. Hannover 2004. S. 470, ad a. 984 (infolge nur noch Ann. Qued. S. 470).
26 Vgl. Thiet. Chron. IV, c. 1.
27 Vgl. Ludowici Germanici Diplomata. In: Diplomata regum Germaniae ex stirpe Karolinorum Bd. 1: Die Urkunden Ludwigs des Deutschen, (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Kehr, Paul Fridolin. Hannover 1934. S. 1-284, hier S. 15 (Infolge nur noch DD LD. 13).
28 Vgl. DD LD. 2-12.
29 Clodoueus gratia dei primus Francorum rex christitianissimus. Diplomata regum Francorum e stirpe Merovingica Bd. 1. Die Urkunden der Merowinger (Monumenta Germaniae Historica. Diplomata). hg. v. Kölzer, Theo. Hannover 2001. S. 5 (Infolge nur noch DD Mer. 2).
30 In den Diplomen findet sich die Wendung gratia Dei bzw. Dei gratia 43 mal vgl. als Bsp. DD O. III. 268, 271, 273, 275, 281, 295, 303, 304, 377.
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Legitimationsformel vereinzelt, aber nicht durchgängig, Pietätstitel ein. 31 Die konservativeren Notare nördlich der Alpen gingen auf diese leichte Abänderung gar nicht erst ein und blieben bei der althergebrachten Grundform. Nun ist noch zu klären, was dieser Titel über Otto III. in seinen Grundzügen aussagt. In erster Linie sollte der starke Bezug zur Tradition ins Auge fallen, der den ostfränkischen König Otto III. für seine Zeitgenossen an der Spitze einer langen Reihe von Königen stehen lässt. Des weiteren wird hier ersichtlich, dass die ihm verliehene Herrschaft von einer göttlich Instanz gegeben wurde und somit kann der König als vicarius Christi gelten. Diese Theorie des Sakralkönigtums findet sich für Otto III. nicht nur in seinen Urkunden, sondern lässt sich auch in anderen Quellengattungen nachweisen. 32
Nach der Kaiserkrönung, die am 21. Mai im Jahre 996 stattfand, tituliert ein südalpiner Kanzleifremder Notar Otto III. mit Otto divina favente clementia imperator 33 , wie dies zu werten ist, scheint fraglich, da bei seinem Vater die einfache Kaisertitulatur Otto divina favente clementia imperator augustus lautete. 34 Vielleicht wurde der Ehrentitel Augustus von dem ungeübten Ingrossator einfach nur vergessen, da diese Form auch später, mit dem Augustustitel angewendet wurde. Daher möchte ich dieser Erscheinung keine wichtende Bedeutung zugestehen. Bereits das zweite Diplom nach der Kaiserkrönung zeigt die erweiterte Formel des Vaters, Otto divina favente clementia Romanorum imperator augustus. 35 Dieses Diplom wurde gleichfalls von einem Privatschreiber südalpiner Provenienz verfasst. Charakteristisch ist hier der Römertitel, der sich in der Folge recht schnell, auch bei den nordalpinen Notaren, als Normalformel durchsetzen konnte. 36 Die Bedeutung der Kaisertitulaturen ist jener der Königstitulatur in ihren Grundzügen sehr ähnlich. So ist eine Anknüpfung an die Spätantike durch den Ehrentitel Augustus mehr als ersichtlich und stellt den Kaiser wiederum in eine Tradition. Diesmal jedoch nicht nur in die der ostfränkischen Könige, sondern auch in die Tradition der römischen Kaiser, die mit Augustus (Octavius) ihren Anfang nahm. 37 Darüber hinaus propagiert der Titel Kaiser der Römer zu sein und damit den traditionellen Anspruch der Ottonen auf das italienische Regnum. Von nicht minderer Aussagekraft ist auch hier, dass der
31 Vgl. Wolfram. 1973. S. 154. Als Bsp.
divina auxiliante misericordia
(DD. O. III. 199) oder auch
divina iuvante misericordia
(DD O. III. 206).
32 Besonders gut lässt sich diese religiöse Theorie im illuminierten Gebetbuch Ottos III. nachweisen. Vgl. Hauke, Hermann / Klemm, Elisabeth. Das Gebetbuch Otto III.: Kommentar zur Faksimile-Edition der Handschrift Clm 30111 der Bayerischen Staatsbibliothek München. Luzern 2008. In Kürze dazu auch: Köckert, Pierre. Das Königsgebetbuch von Otto III.: Ein Leitfaden für die Königs- und Kaiserherrschaft? München 2011.
33 DD O. III. 197.
34 Ab dem 3. Okt. 968 (DD O. II. 18) benutzte Otto II. diese Titulatur über 160 mal.
35 Bei Otto III. betrifft dies DD. O. III. 198. und bei Otto II. ist diese Titulatur eher selten und unregelmäßig ab DD O. II. 150 nachweisbar.
36 Vgl. Wolfram. 1973. S. 155. Zum Römertitel vgl. Huschner. 2003. S. 333-374.
37 Vgl. Wirth Gerhard / Wolfram Herwig. Art. Augustus. In: Lexikon des Mittelalters Bd. 1. München 1980. Sp. 1231-1233.
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Kaiser seine Krone niemandem Geringerem als Gott verdankte. Er, der Kaiser, handelt somit wieder mit göttlichem Willen und in göttlichem Auftrag. Vor allem durch die religiöse Fundierung verweisen die Titel auf den Anspruch und die Kompetenz Ottos III., die ihm sein Hof zugestanden hatte.
Im Mai 996 signierte Otto III. eine Urkunde des Papstes Gregors V. und bezeichnete sich dabei selbst als tertius. Diese „Selbstbezeichnung“ wurde erst ab 997 allmählich von der Kanzlei aufgegriffen und zunächst in der Signums- und Datierungszeile 38 eingefügt. Nach einer Weile, im Januar 998, taucht die Zählung auch in der Intitulatio auf. 39 Abermals scheinen es südalpine Notare gewesen zu sein, die diese Neuerung in Gang gesetzt hatten. Dieses Beispiel zeigt sehr schön eine von außen ausgehende Assimilation in den Diplomen und wie langwierig dieser Prozess vonstatten ging. Der Grund der Zählung scheint von gänzlich pragmatischer Natur gewesen zu sein, nämlich zur Differenzierung der Namensgleichen. 40 Ich denke dies zeigt, dass trotz der starken Traditionsgebundenheit nach einer gewissen Abgrenzung zu den Vorgängern gestrebte wurde und dass die Taten Ottos II. nicht mit den Taten Ottos III. verwechselt werden sollten. Da liegt es doch nahe, einen Raum für Individualismus der Herrscher zu sehen, den besonders Otto III. in seiner späten Kaiserzeit in Anspruch nahm. Dennoch bleiben die Titel Ottos III. in den Urkunden bis hierhin voll und ganz in Gestalt, Inhalt und Aussagekraft im traditionellen Rahmen und heben sich nicht prägnant von denen der Vorgänger ab, daher denke ich, sie zu Recht als Normaltitel definieren zu können. Die Verwendung dieser sollte meiner Ansicht nach nicht verwundern, da Otto III. bis 995 kaum selbst agierte, sondern dies die vormundschaftliche Regierung übernahm. Aus diesem Grunde scheint mir ein Einwirken auf die bisher dargelegten Titel seitens Otto III. nicht bestanden zu haben.
3.2 Otto III. servus Iesu Christi
Die erste bemerkenswerte Änderung der Intitulation tritt am 17. Januar im Jahre 1000 in einer Schenkungsurkunde für die erzbischöfliche Kirche zu Magdeburg, ausgestellt in Staffelsee, auf. 41 Der Editor Sickel will den Notar Heribert C als Verfasser des scheinbar ungewöhnlichen Titels ausgemacht haben. In diesem Notar möchte Huschner niemanden anderen sehen als Heribert von Köln. 42 Bei allen folgenden Diplomen, die diesen Titel aufweisen, ist ein Mitwirken des Notars
38 Erstmalig in DD O. III. 237 (signum domini Ottonis tertii) u. 239 (anno tertii Ottonis regnantis XIIII).
39 Tercius Otto divino respectu Romanorum imperator augustus. DD O. III. 267.
40 Wolfram. 1973. S. 155. u. Kehr. 1891. S. 131.
41 Otto tercius, servus Iesu Christi, et Romanorum imperator augustus, secundum voluntatem Dei salvatoris nostrique liberatoris. DD O. III. 344.
42 Zur Gleichsetzung der Notare Hildibald K und Heribert C mit dem Kanzler Heribert, dem späteren Erzbischof von Köln, vgl. Huschner. 2003. S. 182-196. Bemerkenswerter weise befindet sich die servus Christi Titulatur sich auf einem Siegel des Erzbischofes wieder (S. 377).
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Heribert C zu konstatieren. Die Benutzung dieser Intititulatio erstreckte sich über den Zeitraum von Januar bis Juli 1000, dabei ist jedoch anzumerken, dass der servus Iesu Christi Titel nicht durchgängig benutzt wurde. Erstmalig trat die lange Intitulatio also im nordalpinen Reichsgebiet auf und war einmal außerhalb des Reichsgebietes in Gnesen anzutreffen. 43 Bis hier hin blieb die Verwendung konstant, jedoch danach kommt sie nur noch vereinzelt zur Benutzung. 44 Nur ein einziges Mal ist Otto III. als servus Iesu Christi südlich der Alpen in Pavia nachweisbar. 45 Danach verschwindet diese spezielle Intitulatio wieder völlig. Da der Titel augenscheinlich räumlich und zeitlich begrenzt auftrat und seinen Höhepunkt scheinbar in Gnesen fand, möchte man vermuten, dass dieses großartige Titelexperiment aufs engste mit der Reise nach Gnesen verbunden war. 46 Nicht unerheblich ist vielleicht auch, dass die 14-malige Verwendung des Titels allesamt mit Schenkungen an geistliche Einrichtungen in Verbindung zu bringen ist. 47 Der vollständige Titel - Otto tercius, servus Iesu Christi, et Romanorum imperator augustus, secundum voluntatem Dei salvatoris nostrique liberatoris - den man Otto III. belegte, kann als Novum für einen ostfränkischen Herrscher in dessen Diplomen gelten. Wie Schramm schon vor über 50 Jahren darlegte, kann der Titel keineswegs auf die psychologische Natur seines Trägers, dessen Verdüsterung des Geistes oder auf seine überdimensionale Frömmigkeit bezogen werden. 48 Er war gewiss auch nicht durch eine Laune der Kanzlei entstanden, sondern unterlag offenbar einer sorgsamen Planung in Verbindung mit der bevorstehenden Gnesenreise. 49 Wenn man nun versucht herauszufiltern, woher der Kern des Titels - servus Iesu Christi - stammte, dann stößt man in erster Linie auf die Bibel. Hier wurden die Apostel als servus Iesu Christi bzw. in abgewandelter Form, wie servus Christi, bezeichnet. 50 Eng verwandt scheint mir Ottos III. Titelform auch mit den Demutstiteln, wie servus Dei, den sich die Geistlichkeit, besonders Mönche, schon früh als Ehrentitel zulegten. 51 Gleichfalls finden sich in der Bibel Stellen, in der die gesamte Christenheit mit diesem Titel angesprochen wird. 52 Hier liegt die religiöse Theorie zugrunde, dass man sich selbst erniedrigen muss um letztendlich erhöht zu werden. 53 Darüber hinaus findet sich die Knechtbeziehung auch im byzantinischen Reich unter Konstantin dem
44 Vgl. DD O. III. 350, 352, 353, 355, 358, 359, 361, 366, 375.
45 Vgl. DD O. III. 375 wurde am 6. Juli in Pavia ausgestellt.
46 Vgl. Schramm. 1992. S. 141. Uhlirz. 1954. S. 543. Wolfram. 1973. S. 156. Fried. 1998. S. 56ff. Althoff. 1996. S.136. Huschner. 2003. S. 375.
47 Vgl. Inhalt von DD O. III. 344, 346-350, 352, 353, 355, 358, 359, 361, 366, 375.
48 So charakterisierte Schramm den Forschungsstand vor seiner Arbeit. Vgl. Schramm. 1992. S. 142.
49 Vgl. Wolfram. 1973. S. 155. Ramonat. 2000. S. 792.
50 Vgl. Rom 1,1; Col 4,12; Tit. 1,1; Petr 1,1; Jud 1,1; Jak 1,1. Für diese Arbeit wird benutzt: Biblia Sacra Vulgata. Editio quinta. hg. v. Weber, Robert / Gryson, Roger. Stuttgart 2007.
51 Vgl. Schmitz. 1913. S. 18. Schramm. 1992. S. 142.
52 Vgl. Cor 7,23; Eph 6,6 etc. Auch in in einem Diplom der vormundschaftlichen Regierung tritt diese Verwendung zu Tage. Si aliquid servitoribus Christi in his quae a nobis petierint,... DD O. III. 15.
53 Das prägnanteste Bsp. ist: Luk. 14,11. quia omnis qui se exaltat humiliabitur et qui se humiliat exaltabitur.
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Großen wieder. In seiner, von Eusebius geschriebenen Vita wird er als Knecht des höchsten Herrn beschrieben. 54 Dies sollte vermutlich an Moses und an dessen beigelegten Namen im Alten Testament erinnern. Bemerkenswerter Weise finden wir eine ähnliche Titelbedeutung bei den Kalifen 55 , die den servus Dei Titel auf Münzen prägen ließen. 56 Auch Justinian II. Rhinotmetus nahm den Titel an. 57 Möchte man Schramm folgen, so ist diese Form der Devotation bei Personen mit geistlichem Anspruch etwas ganz Gewöhnliches. 58 So bezeichneten die Mönche von Sankt Gallen einen Karolinger mit servus Iesu Christi. 59 Ebenso begegnet uns diese Titulatur auf der iberischen Halbinsel. In einem goldenen Kreuz, das einem asturischen Herrscher gehörte, wurde servus Iesu Christi eingraviert. 60 Besonders im Reform bestrebten Cluny scheint diese Titelart allgegenwärtig gewesen zu sein. Sucht man so in der näheren Umgebung Ottos III. nach derartigen Titelkonstruktionen, dann sollte einem auffallen, wie Odilo von Cluny die Kaiserin Adelheid in dem von ihm geschriebenen Epitaphium bezeichnete: servorum Dei ancilla, ex sepeccatrix, dono Dei imperatorix. 61 Ebenfalls bezeichnend ist, dass auf einer Siegelumschrift des Heribert von Köln servus Christi zu lesen ist. 62 Unter diesem Blickwinkel erscheint der neu eingeführte Titel in der Tat als nicht besonders außergewöhnlich, sondern erhält eher den Anschein eines Legitimations-, Ruhm- und Demutstitels, der schon seit Jahrhunderten in allgemeinem Gebrauch war. So sollte auch nicht verwundern, dass wir Anspielungen zum König als Knecht Gottes bzw. Jesu Christi auch im Gebetbuch Ottos III. wiederfinden. 63 In der bisherigen Forschung glaubte man auch eine Verwandtschaft zum Demutstitel, servus servorum Dei, der Päpste zu sehen. 64 Dieser Titel nahm seinen Ausgangspunkt bei Gregor dem Großen. 65 Dessen Nachfolger nahmen den Titel auf bis er allmählich zum ständigen Titel der Päpste wurde, dennoch war es übliche Praxis, dass andere diesen Titel weiterhin nachahmten. So finden wir ihn
54 Eusebius Caesariensis. De Vita Constantini. bearb. v. Bleckmann, Bruno. hg. v. Schneider, Horst. Turnhout 2007. Cap. 6.
55 Das Wort Kalif (ḫalīfa) bedeutet soviel wie Stellvertreter. Vgl. Wolf. 1991. S. 125. Schmitz. 1913. S. 10.
56 Vgl. Schramm. 1992. S. 143.
57 Vgl. Ebenda.
58 Vgl. Schramm. 1992. S. 142.
59 Vgl. Monachi Sangallensis de gestis Karoli libri II. In: Scriptores rerum Sangallensium. Annales, chronica et historia aevi Carolini (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores (in Folio) 2). hg. v. Pertz, Georg Heinrich. Hannover 1829. S. 726-763, hier c. 10, S. 754.
60 Engels, Odilo. Überlegungen zur ottonischen Herrschaftsstruktur. In: Otto III. - Heinrich II. Eine Wende? (Mittelalter-Forschungen 1). hg. v. Schneidmüller, Bernd. Stuttgart 2000². S. 267-325, hier S. 324, Anm. 278.
61 Odilo Cluniacensis. Epitaphium Adalheidae. In:Annales, chronica et historiae aevi Carolini et Saxonici (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores (in Folio) 4). hg. v. Pertz, Georg Heinrich. Hannover 1841. S. 636-649, hier c. 18, S. 643.
62 Vgl. Wolfram. 1973. S. 156. Huschner. 2003. S. 377.
63 Das Gebetbuch Ottos III. Faks.-Bd. Luzern 2008. fol. 18v. ...famulum tuum et regem indignum... (Infolge nur noch Clm. 30111. fol. 18v.).
64 Vgl. Schramm. 1992. S. 144.
65 Gregorii I papae Registrum epistolarum. Libri VIII-XIV ( Monumenta Germaniae Historica. Epistolae (in Quart) 2). hg. v. Ewald, Paul / Hartmann, Ludo Moritz. Berlin 1899. S. 437.
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zum Beispiel in der Lebensbeschreibung des Brun von Köln 66 oder auch auf dem Sarkophag des Bernward von Hildesheim, der sich in der Bernwardkrypta von St. Michaelis befindet. 67 Nun stellt sich freilich die Frage, welches dieser vieler Vorbilder für das Titelexperiment am ottonischen Hof ausschlaggebend war. 68 Folgt man wieder Schramm, dann müsste man die päpstlichen Ehrentitel und den byzantinisch-orientalen Einfluss ausgliedern. Er möchte das Vorbild dieser Titelerfindung allein in der Vulgata gefunden haben. Tatsächlich findet sich genau diese Konstruktion hier als Bezeichnung der Apostel wieder. 69 Um diese These Schramms zu verstehen, auf die im übrigen die gesamte heutige Forschung zu den Titeln Ottos III. aufbaut, muss man die Benutzung des Titels in Beziehung zur Reise nach Gnesen kontextualisieren. Dabei muss man freilich auf Adalbert von Prag zurückgreifen 70 , der als reformfreudiger Bischof von Prag 988 so immense Probleme mit den herrschenden Přemysliden hatte, dass er aus Prag nach Italien, zunächst in das Benediktinerkloster Monte Cassino, floh und kurz darauf in dem Kloster San Bonifacius et Alexius bei Rom weilte. Durch einige geistlichen Würdenträger wurde er gezwungen, 992 nach Prag zurückzukehren, 71 da ihm eine heftige Gegenwehr der lokalen Obrigkeit entgegenschlug, war er alsbald wieder in San Bonifacius et Alexius zu finden. Infolge trat der Adalbert häufiger in Kontakt zu Otto III., der tief beeindruckt gewesen sein soll von dem reformbestrebten Bischof. 72 Jedoch wieder entstand harsche Kritik gegen den aus Prag geflohenen Bischof und man wollte, dass er abermals nach Prag zurückkehrte und sich seiner christlichen Pflicht widmete, aber räumte man ihm diesmal ein, falls eine Rückkehr nach Prag nicht mögliche wäre, dann stehe ihm frei, sich der Mission bei den Heiden zu widmen. 73 Diese Möglichkeit ergriff Adalbert, jedoch kurz nach Ankunft im vorgesehenen Missionierungsgebiet bei den Pruzzen im Jahre 997 erlitt er bereits das Martyrium. 74 Als der Kaiser davon erfahren hatte, wäre sein Herz voller Trauer gewesen. 75 Jedoch mit dem Tod des Adalberts den Grund für
66 Vita Brunonis auctore Ruotgero. In: Annales, chronica et historiae aevi Carolini et Saxonici (Monumenta Germaniae Historica. Scriptores (in Folio) 4). hg. v. Pertz, Georg Heinrich. Hannover 1841. S. 252 - 275, hier c. 49. S. 274.
67 Grabinschrift des Bernward von Hildesheim von 1022: BFRNVVARDVS / EP(ISCOPV)S SERVVS SER/VORVM CHR(IST)I; DI 58, Nr. 11. Bernwardskrypta, St. Michaelis, Hildesheim.
68 Freilich am wahrscheinlichsten sind jene Einflüsse, die am ottonischen Hof vertreten bzw. bekannt waren, was wohl eher weniger auf die Titel der asturischen Herrscher zutrifft, als auf Teile der Vulgata und auf das Gebetbuch Ottos III., die beide nachweislich am Hof zu gegen waren. Siehe dazu unten S. 15, Anm. 91.
69 Siehe oben S. 11, Anm. 50.
70 Allgemein zu Adalbert zuletzt: Waldstein, Angelus; Machilek, Franz. Adalbert (956-997) In: Die Landespatrone der böhmischen Länder. Geschichte - Verehrung - Gegenwart. hg. v. Samerski, Stefan. Paderborn u.a. 2009. S. 45-66.
71 Vgl. RI II, 5 n. 707. u. Althoff. 2008 10 . S. 297.
72 Vgl. Althoff. 2008 10 . S. 298.
73 Vgl. RI II, 5 n. 756 u. 762. Dazu auch: Petersohn, Jürgen. König Otto III. und die Slawen an Ostsee, Oder und Elbe um das Jahr 995. Mecklenburgzug - Slavnikidenmassaker - Meißenprivileg. In: Frühmittelalterliche Studien 37. 2003. S. 99-139, hier S. 137.
74 Vgl. RI II n. 1225a.
75 Vgl. RI II n. 1238a.
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die Gnesenreise zu identifizieren scheint durch den immensen Zeitabstand zwischen Tot und tatsächlicher Reise fraglich. 76 Zwar sprechen die Quellen von einer Art Wall- und Bußfahrt zum Grab des Märtyrers 77 , aber scheinen auch politische Dimensionen eine Rolle gespielt zu haben. Nach penibler Planung, die vermutlich bereits in Farfa, Italien, stattfand 78 begab sich der Kaiser am Jahresende 999 nach Norden, weilte kurz im eigenen Reichsgebiet um sich dann recht schnell nach Osten zu bewegen, wo ihn der Piastenherrscher Bolesław I. Chrobry bereits erwartete. Gemeinsam zog man dann nach Gnesen zum Grab des Adalberts. 79 Von viel entscheidenderer Bedeutung ist einerseits die faktische Rangerhöhung des Bolesław und die dadurch verbundene Annäherung des Piastenreiches an das ostfränkische Reich 80 und andererseits die Erhebung Gnesens zum Erzbistum, freilich mit einigen kirchlich-problematischen Aspekten. 81 Gleichfalls scheint eine gewisse Endzeiterwartung bei der Verbreitung des christlichen Glaubens im Osten eine Rolle gespielt zu haben. 82 Folglich hätte Otto III., unter Anbetracht dessen, den Titel der Apostel angenommen, um wie jene in die Ferne zu ziehen, den heiligen Glauben zu verkünden und zu verbreiten. 83 Ich denke jedoch nicht, dass sich Otto III. als apostelgleich verstanden hatte, wie es Konstantin der Große tat, da schon unter Karl dem Großen dies als Anmaßung galt und verurteilt wurde. 84 Da nun Otto III. und dessen Hof Karl den Großen als eine Art Sachsenapostel besonders verehrten, dürfte ihnen auch die religiöse Vorstellungswelt dieser Zeit bekannt gewesen sein. 85 Freilich dürfte dies die byzantinischen Kaiser wenig interessiert haben. Im Gegensatz zu Konstantin benutzte Otto III. den servus Iesu Christi Titel auch nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen. Daher ist die Annahme des Aposteltitels lediglich als Angleichung an die Apostel zu verstehen, wodurch der Hinweis gegeben wird, wer der wahre Auftraggeber
76 Vgl. Althoff. 2008
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. S. 298.
77 Vgl. Thiet. Chron. IV, c. 45-46.; Ann. Qued. S. 511, ad 999-1000.
78 Vgl. RI II n. 1349d.
79 Vgl. RI II n. 1338c u. 1349d. Zum Zug nach Gnesen vgl. auch Althoff. 1996. S. 126-147. Görich. 1993. S. 59. Lübke, Christian. Regesten zur Geschichte der Slaven an Elbe und Oder (vom Jahr 900 an) Bd. 3. (Giessener Abhandlungen zur Agrar- und Wirtschaftsforschung des europäischen Ostens 133). Berlin 1986. Nr. 337.
80 Zur Erhebung vgl. Thiet. Chron. V, c. 10. Gallus Anonymus. Chronicae et gesta ducum sive principum Polonorum I 6 (Monumenta Poloniae historica. Nova Series 2). hg. v. Maleczynski, Karol. Krakau 1952. S. 19-20. Zur Historizität des Gallus Anonymus zuletzt Althoff, Gerd. Der Gallus Anonymus im Lichte neuerer Forschungsansätze. In: Frühmittelaterliche Studien 43. 2009. S. 293-295. Vgl. zur Annäherung der Reiche: Ludat, Herbert. An Elbe und Oder um das Jahr 1000: Skizzen zur Politik des Ottonenreiches und der slavischen Mächte in Mitteleuropa. Weimar [u.a.] 1995². S. 81. u. Labuda, Gerard. Der "Akt von Gnesen" vom Jahre 1000. Bericht über die Forschungsvorhaben und -ergebnisse. In: Quaestiones medii aevi novae 5. 2000. S. 145-188.
81 Vgl. RI II n. 1349e. u. RI II, 5 n. 902.
82 Vgl. Ramonat. 2000. S. 792-798.
83 Vgl. Schramm. 1992. S. 145.
84 Vgl. Concilium Triburiense. In: Capitularia regum Francorum 2 (Monumenta Germaniae Historica. Leges). hg. v. Boretius, Alfred / Krause, Victor. Hannover 1897. S. 196-249, hier S. 210. u. Schramm.1992.S. 145.
85 Vgl. Görich, Knut. Erinnerung und ihre Aktualisierung: Otto III., Aachen und die Karlstradition. In: Robert Folz (1910 - 1996): Mittler zwischen Frankreich und Deutschland: Actes du colloque "Idee d'empire et royaute au moyen âge: un regard Franco-Allemand sur l'oeuvre de Robert Folz", Dijon 2001 (Geschichtliche Landeskunde 60). hg. v. Felten, Franz Joseph [u.a]. Stuttgart 2007. S. 97-116.
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der speziellen Handlung in Gnesen war. Uhlirz sah die Annahme des Titels von einer anderen Standpunkt aus. Sie führte es darauf zurück, dass sich Otto III. in die Beziehung zwischen dem polnischen Herrschern und den Päpsten einschalten wollte, da bereits Mieszko I. sein Herrschaftsgebiet formal dem Papst unterstellt hatte. 86 Als Außenstehender habe Otto III. mit dem Titel der Apostel versucht, sich in dieses Beziehungsgeflecht einzuklinken und so seinen Machtstatus zu verteidigt. 87
Eine noch engere Verbindung zur Bibel - im Besonderen zum Buch des Protojesaja und Deuterojesaja und dessen Auslegung durch Hieronymus - versuchte Fried herauszustellen. Grundlegend sieht er den Titel zunächst als Zeugnis des Glaubens in dem Otto III. unterwiesen wurde. Des Weiteren postuliert er den speziellen Titel als Träger von religiöser Hoffnung und politischer Theorie, die dadurch verbreitet wurde. Er geht berechtigter Weise davon aus, dass der Titel sorgsam formuliert wurde. Wichtig scheint zu sein, dass alle Empfänger der Diplome kirchliche Institutionen waren, die die verschlüsselte Botschaft auf biblischer Grundlage entziffern konnten. 88 Stärker als Schramm möchte Fried das byzantinische Vorbild des Gottesknechtes in dem Titel verwirklicht sehen, jedoch wertete man dies mit der zweiten Devotationsformel secundum voluntatem Dei salvatoris nostrique liberatoris auf. Damit habe man Kaisertum, Aposteltum und Sündenbewusstsein in Einklang gebracht und nicht nur die römische Erneuerung betrieben, sondern auch die Erneuerung des Gottesknechtes in Verbindung mit dem Märtyrer Adalbert. 89 Es kam folglich zur Spiritualisierung des Kaisertums und so lief Otto III. angeblich im tiefsten polnischen Winter nudis pedibus ans Grab des Adalbert, was sich als rituelle Handlung auch bei Jesaja findet. 90
Nicht nur die neutestamentarische Apostelgeschichte, wie der Brief des Paulus an die Römer, habe als Vorbild gedient, sondern auch das alttestamentarische Buch des Jesaja. 91 In diesem sind ganze Passagen über den Gottesknecht enthalten. 92 Somit kam es zu einer Verbindung beziehungsweise Verschmelzung von neutestamentarisch-paulinischen und alttestamentarischprophetischen Aspekten, die das Ziel hatte, den apostolisch-christlichen Glauben unter den Heiden zu verbreiten. Besonders ergiebig unter dieser Thematik erscheint Jesaja als Prophet in
86 Vgl. RI II n. 1026d.
87 Vgl. Uhlirz. 1954. S. 356 u. 542.
88 Vgl. Fried. 1998. S. 56. Es ging also nicht darum sich außerhalb des Reiches darzustellen, sondern um die innere Propaganda, die sich an an geistliche Institutionen richtete.
89 Vgl. Fried. 1998. S. 56.
90 Vgl. Jes 20,2-3. u. Thiet. Chron. IV, c. 45.
91 Vgl. Fried. 1998. S.58. Auf die signifikante Unterscheidung zwischen Protojesaja, Deuterojesaja und Tritojesaja soll hier nicht weiter eingegangen werden, da alle drei Abschnitte als zusammenhängender Text, wie auch die Interpretation durch Hieronymus, am ottonischen Hof vorlag. Vgl. Mayr-Harting, Henry. Ottonische Buchmalerei: Liturgische Kunst im Reich der Kaiser, Bischöfe und Äbte (Belser Kulturgeschichte und Ikonographie). Stuttgart [u.a.] 1991. S. 226, 442.
92 Vgl. Jes 42,1-9; 49, 1-9; 50, 4-9; 52, 13-53, 12.
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Ägypten, dessen Handlungen lagen, so Fried, der rituellen Tat in Gnesen zu Grunde. 93 Die Verbindung zu Jesaja sieht er vor allem durch die Wörter salvator und liberator, die in der Bibel sehr selten in der Kombination anzutreffen sind. Zufälligerweise lassen sich gerade bei Jesaja zwei Passagen finden, die demgemäß Bezüge zur Reise nach Gnesen aufweisen könnten. 94 Darauf aufbauend sah er viele Ähnlichkeiten. Mitten in Ägypten, dem Symbol eines heidnischen Landes, wurde ein Altar errichtet. 95 Otto III. stiftete auch in Polen zur Ehren des Adalbert, der bei der Missionierung ermordet wurde, einen Altar. 96 Das Land werde einen neuen Namen erhalten 97 und der Herrscher werde mit einer Krone versehen 98 , so hätte auch Polen einen neuen Namen (Polonica) erhalten 99 und es wird der neue Herr zum König gekrönt, so habe man auch Bolesław I. Chorbry mit dem königlichen Diadem versehen. 100 Otto III. zöge so als Apostel, Büßer, Kaiser, Gottesknecht, König und Prophet nach Gnesen und würde dadurch zum Instrument der göttlichen Erlösung. 101 Er wäre somit der göttliche Verkünder, Vollstrecker, Erlöser und Befreier wie es in Jesaja beschrieben wurde.
So überzeugend Fried auch versucht, seine Ausführungen darzulegen, so fehlt ihr doch eine ausreichende Grundlage, die weder Protojesaja, Deuterojesaja noch Tritojesaja oder die Auslegung des Hieronymus liefern kann. Zwar wurde in Polen ein Altar errichtet, aber mehr um den Adalbertskult zu fördern, als ein göttliches Symbol in einem heidnischen Land zu platzieren, zumal Polen, bereits zu dieser Zeit, nicht mehr als durch und durch heidnisch bezeichnet werden kann. 102 Des Weiteren berichten die Quellen zwar von einer Rangerhöhung des Bolesław zum Freund des Reiches 103 , aber von einer Krönung kann man dabei wohl nicht ausgehen. 104 Einen
93 Vgl. Fried. 1998. S.59. Zustimmend Huschner. 2003. S. 376.
94 Vgl. Fried. 1998. S. 60. Jes 19, 20; 49, 26.
95 Vgl. Jes 19, 19 (in die illa erit altare Domini in medio terrae Aegypti et titulus iuxta terminum eius Domini).
96 Vgl. Fried. 1998. S. 62. Thiet. Chron. IV. c. 45.
97 Vgl. Jes 43, 1-3; 45, 4; 62, 1-4; 65, 15.
98 Vgl. Jes 62, 3 (et eris corona gloriae in manu Domini et diadema regni in manu Dei tui).
99 Vgl. Fried. 1998. S. 63. Zustimmend Giese, obwohl sie lediglich auf die verlorenen Hildesheimer Annalen majores verweist und somit keine stichhaltigen Beweise dafür vorbringen kann. Vgl. Ann. Qued. S. 76, Anm. 136.
100 Vgl. Fried. 1998. S. 62ff.
101 Vgl. Ebenda.; Huschner, Wolfgang. Abt Odilo von Cluny und Kaiser Otto III. in Italien und in Gnesen (998-1001). In: Polen und Deutschland vor 1000 Jahren. Die Berliner Tagung über den "Akt von Gnesen" (Europa im Mittelalter 5). hg. v. Borgolte, Michael. Berlin 2002. S. 111-161, hier S. 151. u. Huschner. 2003. S. 376.
102 Man sollte hierbei nicht die zuvor erfolgte Christianisierung der Elite auslassen. Vgl. RI II n. 1026d. Über die niederen Stände des polnischen Herrschaftsgebietes kann man freilich nichts Genaues über den Grad der Christianisierung sagen, aber wenn diese noch nicht bekehrt waren, so stellt sich doch die Frage, warum Adalbert bei den Pruzzen missionierte und nicht im Raum Gnesen oder Krakau. Vgl. RI II n. 1225a. Im Ergoschluss muss man folglich von einem Bestehen des christlichen Glaubens auch im niederen Stand ausgehen.
103 Siehe oben S. 14, Anm. 80. u. Thiet. Chron. V, c. 10 (quod tributarium faciens dominum ad hoc umquam elevavit).
104 Leider spricht eben nur Gallus Anonymus, der mit erheblichem Zeitabstand schrieb, von einer Krönung. Dazu vgl. Althoff. 1996. S. 144. Dagegen: Fried, Johannes. Otto III. und Boleslaw Chrobry. Das Widmungsbild des Aachener Evangeliars, der "Akt von Gnesen" und das frühe polnische und ungarische Königtum. Eine Bildanalyse und ihre historischen Folgen (Frankfurter historische Abhandlungen 30). Stuttgart 2001². 117ff. Er
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neuen Namen erhielt das Land auch nicht, wäre dies der Fall gewesen, so hätte man doch in der dort entstandenen Urkunde in der Datierungszeile nicht mehr Sclavania in civitate Gnesi lesen können. 105 Des Weiteren erklärt die Jesaja-These von Fried nicht, woher der Bezug zu Jesus Christus kommt, da dieser selbstverständlich im Alten Testament nicht zu finden ist. Unter diesem Aspekt scheint Schramms Apostelthese plausibler zu sein. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass eine monokausale Erklärung zur Lüftung dieses Titelexperimentes führt. So sollte man die jesajische Theorie des Gottesknechtes nicht gänzlich ausschließen. Denn gleichfalls werden noch weitere Personen des Alten Testamentes als Knechte Gottes bezeichnet 106 und allesamt haben gemein, dass sie zu Gottesknechten berufen wurden um eine Neuordnung zu verkünden und zu realisieren. 107 Ich denke, genau dies ist der Kernpunkt, bei dem es auf der Reise nach Gnesen ankam, nämlich die repräsentative Macht eines Gottesknechtes zu zeigen, der allzeit in göttlichem Willen und mit dessen Vollmacht handelte. Der starke Christusbezug, den der Titel Ottos III. widerspiegelt, ist für die ottonische Herrschaft keineswegs untypisch. Dies vermittelt wohl am besten das Gebetbuch Ottos III., in dem sich der Bezug zu den Aposteln und noch tiefer der enorme starke Bezug zum Gottessohn deutlich zeigt. 108 Zusammenfassend kann man sagen, dass das Titelexperiment wohl mehrere Herkunftsebenen in Anspruch nimmt. Zu nennen ist da die allgemeine Tradition am ottonischen Hof, die Vulgata und deren Auslegung durch andere Kirchenväter und nicht zuletzt auch das Gebetbuch Ottos III. Der Benutzungszeitraum beschränkt sich auf die Zeit von Januar bis Juli des Jahres 1000 und hat seinen regionalen Schwerpunkt im nordalpinen Reich. Aus diesem Grund wird das Titelexperiment wohl eng mit der Fahrt nach Gnesen und dem dort vollzogenen Akt in Verbindung zu bringen sein. Die Empfänger der Diplome waren ausschließlich geistliche Institutionen, da nur sie die zwar offensichtlichen, aber chiffrierten Bedeutungen entziffern konnten. Interessanterweise und bisher noch überhaupt nicht bedacht, waren alle ausgestellten Diplome mit gewissen Schenkungen verknüpft. Als Verfasser des Titels ist es wahrscheinlich, dass der Notar Heribert C und vielleicht auch Hildibald D großen Anteil hatten 109 , inwieweit ein Einwirken das Kaisers auf diesen Titel anzunehmen ist, kann leider nicht gesagt werden, da entsprechende Beweise dafür fehlen und daher nur eine Akzeptanz des gegebenen Titels vermutetet werden kann. Zweck und Sinn der Titulatur scheinen in erster Linie die theoretische
geht von einer weltlichen Königskrönung aus.
105 Vgl. DD O. III. 349.
106 Z.B. Abraham ( Gen 26, 24), Jakob (Gen 32, 10), David (2 Sam 7, 5) etc.
107 Vgl. Wolf. 1991. S. 124.
108 Sowohl in den Miniaturen als auch in den Gebeten wird dies offensichtlich. Vgl. Hauke / Klemm. 2008. S. 26-39, 112-140. Weiterhin zur christuszentrierten Gedankenwelt in der ottonischen Buchmalerei vgl. Mayer-Harting. 1991. S. 75-85.
109 Vgl. Huschner. 2003. S. 376.
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Fundierung der Reise und herrschaftliche Propaganda zu sein, die die spezielle Beziehung des ostfränkischen Herrschers zu Gott und die dadurch entstehenden Kompetenzen verdeutlicht. Weiterhin sind Missionsbestrebungen, Annäherung an das Pisatenreich, Erweiterung des Einflussbereiches und die Errichtung des Adalbertkultes zu nennen und nicht zuletzt brachte der Titel wohl einige Vorteile für das eigene Seelenheil.
3.3 Otto III. servus apostolorum
Die nächste bedeutende Titeländerung ereignete sich im Januar des Jahres 1001. Jedoch bestehen Zweifel, mit welchem Diplom der neue Titel einsetzte. Der Editor Sickel war der Meinung, dass in der Urkunde Nr. 389 - die nicht im Original erhalten ist und dadurch undatierbar - der Titel erstmalig erwähnt wurde. Als Begründung sprach er sich für eine Eigeninitiative Ottos III. aus, die auf einer besonderen Entschlossenheit und auf dem prägnanten Inhalt des Diploms beruhen würde. 110 Leider fehlen dieser Annahme jegliche Beweise. Meiner Ansicht nach ist wahrscheinlicher, den Beginn des Titels mit dem Diplom 390 am 23. Januar 1001 zu setzen, da einerseits der Titel nicht dem späteren Typus entspricht 111 , und dadurch als erster Versuch gelten kann, und andererseits erscheint mir die Verbindung zu Hildesheim ausschlaggebend zu sein, da der frühere Lehrer Ottos III. Bernward von Hildesheim an der Urkunde mitgewirkt haben soll. 112 Allgemein tritt dieser Titel von Januar 1001 bis Januar 1002 zwanzig mal auf und wiederum befinden sich die Mehrzahl der Empfänger im geistlichen Spektrum, jedoch entstanden diesmal alle Diplome im südalpinen Reich, aber wurden zum Teil für nordalpine Empfänger ausgestellt. 113 Bei der Benutzung des Titels ist festzuhalten, dass es sich auch hierbei um eine allmähliche Absorption durch die Notare handelt, erst ab Juli 1001 scheint er wirklich dauerhaften Eingang in die Diplome erfahren zu haben. 114 Ebenfalls von Bedeutung ist, dass die anfänglichen langen Titel immer mehr auf ihren wichtigsten funktionalen Kern reduziert wurden. 115 Otto III. identifizierte sich offenbar gar mit ihm und unterschrieb daher in einer Gerichtsakte vom 4. April 1001 in recht kleiner Schrift mit Otto servus apostolorum subscripsi. 116 Dies zeigt, dass spätestens ab jenem Zeitpunkt die Titulatur, als Knecht der Apostel,
110 Vorwort zu DD O. III. 389, dagegen bereits zuvor Kehr. 1891. S. 136.
111 In DO. III. 389 lautet die Intitulatio Otto servus apostolorum et secundum voluntatem dei salvatoris Romanorum imperator augustus. In DO. III. 390 Otto tercius Romanus Saxonicus et Italicus, apostolorum servus, dono dei Romani orbis imperator augustus. Die spätere Grundform ab DO. III. 404. Otto tercius servus apostolorum imperator augustus Romanorum. Noch stärker vereinfacht bei DO. III. 407. Otto servus apostolorum.
112 Siehe dazu unten S. 20. Anm. 128.
113 Vgl. DO. III. 226 (ist als Abschrift, aber nicht vor Jan. 1001 entstanden), 389, 391, 404, 406, 407, 409, 412-416, 418-420, 422, 423. An weltliche Instanzen richten sich DO. III. 397, 410, 417, 421.
114 Vgl. DO. III. 406-423.
115 Siehe zur Reduzierung des Titels auf seine Kernaussage Anm. 111.
116 Vgl. DD O. III. 396.
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zu einer Selbstaussage des Herrschers geworden ist, aber wohl ursprünglich in Beratung mit den Nächsten des Kaiser an dessen Hof entstanden war. 117
Das große Problem, welches die bisherige Forschung mit diesem Titel hatte, ist, dass keine Vergleichsquellen ausfindig gemacht werden konnten und somit die bis jetzt zu Stande gekommenen Interpretationsansätze auf einem äußerst dürftigen Fundament ruhen. Grundlegend möchte man servus apostolorum und servus Iesu Christi in enger Verbindung sehen, wodurch der Bezug zu den Aposteln ersichtlich wird. 118 Der Aposteltitel bezöge sich vorrangig auf die beiden Großapostel Petrus und Paulus, die für das orbis terrarum mit dem Zentrum Rom stünden. Daraus hatte man versucht abzuleiten, dass dieser Titel auf die Einheit der Christenheit und des ottonischen Herrschaftsgebietes mit dem Zentrum Rom anspiele, was freilich als bewusste Herausforderung an das byzantinische Reich gesehen werden kann. 119 Des Weiteren wollte man sehen, dass hier eine enge Verbindung und Zusammenarbeit zwischen Papst und Kaisertum entstand. 120 Darüber hinaus sprach man sich schon früh für eine Abstufung der beiden Titel aus, so wäre servus apostolorum nicht nur als Demutstitel zu verstehen, sondern mehr als eine Erhöhung und somit auch als eine gewisse Abgrenzung zum Papsttum. 121 Teilweise erscheinen mir die Ansätze richtig, aber ich bezweifle stark, dass der Bezug zu den Aposteln auf die beiden Großapostel reduziert werden kann. Denn betrachtet man das Gebetbuch des Kaisers, so entdeckt man einige Stellen, die von Bedeutung sein könnten. Hier findet sich - zwar nicht im genauen Wortlaut, aber in der Wortbedeutung - das Knechtverhältnis zu den Apostel wieder. 122 In dem Gebet Ad apostolos bittet der königliche Beter gar in die Schar der Apostel aufgenommen zu werden, sei es auch als niedrigster unter ihnen, folglich als deren Diener oder Knecht. 123 Einerseits tritt der Bezug zu den Aposteln deutlich zu Tage, andererseits weist die Benutzung des Titels darauf hin, dass Otto III. durch seine Taten diesen Titel nunmehr verdient hatte und in die Schar der Begünstigten aufgenommen wurde. Hat er doch eine Vielzahl von christliche Taten vollbracht, die der ganzen Christenheit zu Gunsten waren, zum Beispiel hatte er die Grenzen des christlichen Glaubens erweitert, die Stabilität in Reich und Kirche gewährleistet und sich intensiv um die Lage in Rom und der Päpste gekümmert. Ähnliches lässt sich auch bei der radikalen Veränderung der Kaiserbulle in seinem letzten Typus vermuten. Die renovatio imperii
117 Vgl. Huschner 2003. S. 389ff. u. 392. Aber in wieweit sich das Verhältnis von Hof und Monarch auf die Titelerfindung stellt kann bisher leider nicht genau gesagt werden. Gegen Huschner vgl. Wolfram. 2006. S. 253.
118 Vgl. Schramm. 1992. S. 157.
119 Vgl. Wolf. 1991. S. 125. Schramm. 1992. S. 158.
120 Vgl. Huschner. 2003. S. 397.
121 Vgl. Schramm. 1992. S. 158. Huschner. 2003. S. 393.
122 Z.B. Clm. 30111. fol. 23v. Obsecro vos apostoli Christi per commemorationem vestram, ut mihi servo vestro misereamini et in omni [24r] adiutorio adiuvetis.
123 Clm. 30111. fol. 25r. ...orate pro me ut abstrahat me dominus a mundo sicut abstraxit vos et donet mihi sequi vestigia sua vel in extremo agmine vestro. Amen.
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Romanorum Politik 124 wurde, da scheinbar erfüllt, abgelegt und als neue Schrift auf der immens verkleinerten Bulle erscheint nun aurea Roma. 125 Daraus schließe ich, dass in der Tat ein oder mehrere politischen Ziele, die der Hof sich gesetzt hatte, erreicht waren und daher die neue Bulle und zeitgleich die neue Titelerfindung 126 aufgegriffen werden konnte. Somit bildet nicht nur ein Akt oder irgendeine Tat den Kontext der neuen Titulatur, sondern es handelt sich vielmehr um eine Art Ehrentitel, der den Träger in ganz besonderer Weise auszeichnet. Erstaunlicherweise könnte man aus dem Gebetbuch herauslesen, dass es noch eine Steigerung des Titels geben kann, so heißt es doch am Ende des Gebetes zu allen Heiligen: Fac me sicut unum de nercenariis tuis et efficiar a te de servo amicus et fiat voluntas tua sicut in caelo et in terra. 127 Somit wäre die nächste Stufe der Freund der Apostel gewesen, aber da Otto III. so früh verstarb und es so zu keinem neuem Titel kam, muss dies eine reine Vermutung bleiben.
Der Titel des Aposteldieners blieb, soweit ich das sehe, nur Otto III. selbst vorbehalten. Bemerkenswerterweise war der Empfänger des ersten datierbaren Diploms mit diesem Titel Bernward von Hildesheim, der auf die Ausfertigung der Urkunde wahrscheinlich Einfluss nehmen konnte. 128 Da ich nun von einer engen Verknüpfung von Bernward von Hildesheim und dem Gebetbuches Ottos III. ausgehe 129 scheint es doch wahrscheinlich, dass diese neue Titelerfindung im Gebetbuch Ottos III. und bei Bernward seinen Ursprung hatte. Abgesehen davon, dass der Titel die bisherigen Taten des Kaisers ehrt, für welche Zweck könnte er noch dienlich sein? In erster Linie zeigt der Titel, dass Otto III. der Schar der von Gott Begünstigten angehörte, gleichfalls wird servus apostolorum als monarchische Propaganda zu verstehen sein, die eben diese besondere Stellung zur Göttlichkeit vergegenwärtigt und dadurch bekommt der Titel auch repräsentative Funktion. Dieser Grund war wohl auch ausschlaggebend dafür, dass der
124 Zur Renovatio Politik unter Otto III. vgl. Schramm. 1992. S. 87-187. Erweiternd Uhlirz. 1953. S. 414-422. Zur Kritik vgl. Bloch, Herbert. Der Autor der "Graphia aureae urbis Romae". In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 40. 1984. S. 55-175. Noch stärker und leicht überzogen Görich. 1993. S. 190ff. Vgl. Fried, Johannes. Römische Erinnerung: Zu den Anfängen und frühen Wirkungen des christlichen Rommythos. In: Studien zur Geschichte des Mittelalters. Jürgen Petersohn zum 65. Geburtstag. hg. v. Thumser, Matthias / Wenz-Haubfleisch, Annegret / Wiegand, Peter. Stuttgart 2000. S. 1-41, hier 35-41. Teilweise für Schramm sprach sich zuletzt Dormeier aus vgl. Dormeier, Heinrich. Die Renovatio Imperii Romanorum und die "Außenpolitik" Ottos III. und seiner Berater. In: Polen und Deutschland vor 1000 Jahren. Die Berliner Tagung über den "Akt von Gnesen"(Europa im Mittelalter 5). hg. v. Borgolte, Michael. Berlin 2002. S. 163-191, hier bes. 166ff. Zum ersten Bullentypus vgl. Posse, Otto. Das Siegelwesen der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1913. Bd. 5. Dresden 1913. S. 15ff. Zur Interpretation Keller, Hagen. Die Siegel und Bullen Ottos III. In: Europas Mitte um 1000. Bd. 2 (Europarat-Ausstellung 27). hg. v. Wieczorek, Alfried / Hinz, Hans. Stuttgart 2000. S. 767-773, hier S. 772.
125 Vgl. Posse. 1913. S. 16. Zur vermuteten Bedeutung Keller. 2000. S. 772.
126 Zur zeitgleichen Erscheinung der neuen Bulle und des Titels vgl. Keller. 2000. S. 772.
127 Clm. 30111. fol. 24v.
128 Vgl. DO. III. 390. Huschner. 2003. S. 389ff. Das Diplom DO. III. 389 enthält den Titel gleichfalls, ist jedoch nicht datierbar, da verloren und DO. III. 226 wurde als Neuausfertigung nicht vor Januar 1001 geschrieben.
129 Dazu in Kürze: Köckert, Pierre. Das Königsgebetbuch von Otto III.: Ein Leitfaden für die Königs- und Kaiserherrschaft? München 2011. S. 36ff. u. 44.
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Doge von Venedig ein Diplom mit dieser besonderen Intitulatio erhielt. 130 Indem der Kaiser diesen Titel benutzte, stellt er sich als Mittler zwischen den Welten dar, als vicarius Christi und imitatio Dei auf Erden. Somit werden die besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten ersichtlich, die den Kaisers als Herrscher der ganzen Christenheit auszeichnen, aber durch das Knechtverhältnis schwingt gleichzeitig eine fromme demütige Haltung des Kaisers mit. Bei der hier vorliegenden Interpretation ist nicht von einer monokausalen Erklärung der Herkunft auszugehen, da die hier dargelegte Interpretation des Titels allseits bekannt gewesen sein müsste, sonst hätten die Empfänger die enthaltenen Informationen nicht deuten können. Aber dadurch, dass weitere Quellen fehlen, die den Titel widerspiegeln, muss als erstes Indiz das Gebetbuch herangezogen werden, da in ihm die Bedeutung des Titels ersichtlich wird. Summiert lässt sich folglich der Zeitraum des letzten Titels auf das letzte Lebensjahr Ottos III. (Jan.1001-Jan.1002) festsetzen, dabei gingen die Diplome, die allesamt im südalpinen Reich entstanden waren, an einen heterogenen Empfängerkreis, der keine Rückschlüsse auf ein bestimmtes zu Grunde liegendes Muster zulässt. Die Entstehung des Titels ist vermutlich am Hof des Kaisers, in starker Verbindung mit dem Gebetbuch Ottos III. und Bernward von Hildesheim, zu konstatieren. Zumindest kann nach heutigem Quellenstand nur das Gebetbuch eine authentische Erklärung des servus apostolorum Titels liefern. Demzufolge war der Kontext des Titels die bisher vollbrachten Taten des Kaisers und der Titel die Ehre und der Ruhm für jene Leistungen. Freilich gehen mit diesem Aspekt weitere Funktionen einher, wie monarchische Propaganda, repräsentative Zwecke, Verbreitung von politischen Ideologien und Herrschaftsansprüchen.
IV. Schluss
Zusammenfassung und Fazit 131
Das Anliegen dieser Arbeit war es, aufbauend auf der Titulaturenkunde Hennings, die Titel servus Iesu Christi und servus apostolorum des Kaisers Otto III. zu betrachten, dabei kritisch auf den bisherigen Forschungsstand einzugehen und möglichst neue Sichtweisen zu liefern. Dabei konnte auf gewisse Probleme, die bei der Bearbeitung des servus Iesu Christi Titel entstanden waren, hingewiesen werden. Jedoch da von mir keine grundlegend neuen Aspekte hinzugefügt werden konnten, ist dem bisherigen Forschungsstand zu diesem Titel, in dem Sinne zu folgen, dass man die Thesen von Schramm und Fried in Beziehung setzt, da beide Thesen zwar einige problematische Ausführungen enthalten, aber im Groben plausibel und in Symbiose wohl
130 Vgl. Huschner. 2003. S. 396.
131 Aufgrund der geforderten Kürze und dem schon etwas überschrittenen Ausmaß dieser Arbeit, soll nur eine äußerst grobe Zusammenfassung geliefert werden, zumal nach jedem wichtigem Kapitel bereits das Prägnanteste zusammengefasst wurde.
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zutreffend sein dürften. Anders verhält es sich mit dem Titel servus apostolorum, zwar waren die bisherigen Deutungen nicht durchweg falsch, aber dadurch, dass im Gebetbuch Ottos III. eine neue Vergleichsquelle gefunden wurde, die zumindest eine mögliche Lösung des Rätsel beinhaltet, konnte ein neues Erklärungsmodel geliefert werden. Damit konnte erstmalig eine Theorie des Aposteldieners dargelegt werden, die auf einem festen Quellenfundament ruht. Jedoch muss man sich auch bei dieser Arbeit Frieds äußerst treffende Worte in Erinnerung rufen. „Wer hier Gewissheit postuliert, betrügt sich selbst. Es geht somit um das Abwägen von Plausibilitäten.“ 132 Grundlegend denke ich jedoch, dass der Forschung zu den Titeln Ottos III. ein neuer Aspekt beigelegt werden konnte, für den es in der Folge freilich noch einiger kritischen Betrachtungen bedarf.
Mir sei an dieser Stelle noch ein abschließendes Wort zur Titulaturenkunde im frühen und hohen Mittelalter gewährt. Grundlegend ist, dass sich nicht darüber streiten lässt, ob die Titulaturenkunde überhaupt eine nennenswerte Hilfswissenschaft für den mediävistisch geprägten Historiker darstellt, da ich diese etwaige Streiterei als müßig und zu subjektiv empfinde, denn was zur Hilfswissenschaft eines Historikers wird, bestimmen letztlich die jeweiligen Quellen und die Fragen, die sich an diese richten. Dies reicht letztendlich schon aus, um die Titulaturenkunde als Hilfswissenschaft zu legitimieren, aber man sollte gleichfalls bedenken, dass jeder Historiker, der sich mit einem spezifischen Themenbereich beschäftigt, möglichst alle Quellen und deren Aspekte kritisch zu Rate ziehen sollte. Dadurch wurden in der bisherigen Forschung besonders die Diplome und somit auch die Intitulatio bereits mit bedacht, ohne dass diese explizit als Titulaturenkunde bezeichnet wurde.
V. Anhang
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25
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Posse, Otto. Das Siegelwesen der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1913. Bd. 5. Dresden 1913.
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Arbeit zitieren:
Pierre Köckert, 2011, Titulaturenkunde - Otto III. als servus Iesu Christi und servus apostolorum, München, GRIN Verlag GmbH
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