Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Von der französischen Revolution zur Revolution von 1848/49 5
3. Frauen und Öffentlichkeit in der Zeit des Vormärz 11
4. Von der Revolution 1848/49 bis zur Gründung des ADF 16
5. Von der Gründung des ADF bis zum Dritten Reich 27
6. Das dritte Reich 32
7. Resümee und abschließende Bemerkungen 37
Literaturverzeichnis 41
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1. Einleitung
Dass sich seit Ende der 1960er Jahre Frauen öffentlichkeitswirksam für ihre eigenen Rechte einsetzten, ist wohl selbst in großen Teilen der Bevölkerung bekannt. Unbekannt ist jedoch, dass diese neue Frauenbewegung auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz einer historischen Frauenbewegung aufbauen konnte, worauf wir mit dem Titel unserer Arbeit „Eine Frauenbewegung vor der Frauenbewegung ?“ hinweisen möchten. Daher ist es besonders uns als angehenden Geschichtslehrern ein Anliegen, diese historische Frauenbewegung nachfolgenden Lernenden bekannt zu machen. Dass die Revolution von 1848/49 und die Diktatur der Nationalsozialisten als Anfangs- und Endpunkte derselben zu betrachten sind, soll unter anderem in dieser Arbeit gezeigt werden.
Nach unserer Meinung ist es eine unbestreitbare Tatsache, dass sich Frauen aktiv am Revolutionsgeschehen beteiligt haben und erstmals für ihre eigenen Rechte einsetzten. Ebenso eine Tatsache ist es aber auch, dass diese Erkenntnis vor nicht allzu langer Zeit weitestgehend unbekannt war. Gleichwohl ist es erfreulich, dass sich in Arbeiten von Historikern immer häufiger geschlechtsspezifische Fragestellungen zur 48er-Revolution finden 1 und nicht mehr beklagt werden muss, dass das Engagement der Frauen als Kuriosität behandelt wird 2 . Aber dennoch werden in vielen Darstellungen zum 150jährigen Jubiläum die Frauen nur ganz am Rande behandelt. 3 Dass das dritte Reich auch für die Frauenfrage einen tiefgreifenden Einschnitt darstellte, indem es den nach der Revolution nicht mehr beendeten Aktivitäten der Frauen nun doch ein Ende bereitete, ist leicht einzusehen, soll aber hier auch belegt werden.
Es ist sinnvoll sich auch heute noch mit der historischen Frauenbewegung zu beschäftigen, weil hierdurch bewusst wird, wie lange Frauen schon um ihre Gleichheit kämpfen und dass, anders als gerade auch ein großer Teil der Frauen meint, die Gleichheit der Frauen heute immer noch nicht gegeben ist. Uns interessiert in dieser Arbeit im Besonderen der
1 HAUCH, GABRIELA (1998): Frauen-Räume in der Männer-Revolution von 1848, in: DOWE, DIETER; HAUPT, HEINZ-GERHARD; LANGWISCHE, DIETER (HG.) (1998): Europa 1848. Revolution und Reform, Bonn: Verlag J. H. W. Dietz Nachfolger GmbH, Seiten 841-900, hier Seite 843
2 GERHARD, UTE (1983): Über die Anfänge der deutschen Frauenbewegung um 1848. Frauenpresse, Frauenpolitik und Frauenvereine, in: HAUSEN, KARIN (HG.) (1983): Frauen suchen ihre Geschichte. Historische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert, München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, Seiten 196-220, hier Anmerkung 2 Seite 218
3 Dieter Hein widmet den Frauen in seinem Buch [HEIN, DIETER (1999): Die Revolution von 1848/49 (2. Auflage), München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung] gerade mal eine gute halbe Seite von insgesamt über 130. Außerdem erwähnt er im gesamten Buch nicht eine einzige Frau namentlich.
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Staatsbürgerstatus der Frauen, wie er von feministischer Seite 4 in den letzten Jahren anhand des Artikels von Thomas H. Marshall 5 diskutiert wurde. Hierbei ist zu zeigen, dass das von Marshall postulierte schrittweise Erlangen der staatsbürgerlichen Rechte (bürgerliche im 18. Jahrhundert, politische im 19. Jahrhundert und soziale im 20. Jahrhundert) 6 auf Frauen nicht zutrifft, sondern dass die Entwicklung für Frauen gerade umgekehrt verlief. Aus diesem Grund haben wir uns auch für eine chronologische Vorgehensweise entschieden.
Ausführlich werden wir uns der Ausgangssituation vor der Revolution von 1848/49 widmen. Dazu gehen wir auf die Vorgeschichte und das Geschehen der Revolution aus Sicht der Frauen ein. Anschließend werfen wir einen Blick auf das Verhältnis zwischen Frauen und Öffentlichkeit in der Zeit des Vormärz und zeigen dabei wie Frauen von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden. Erst vor diesem Hintergrund betrachten wir dann eingehend die Aktivitäten der Frauen in der Zeit der Revolution von 1848/49, damit diese eine angemessene Würdigung erfahren können. Danach stellen wir die großen Entwicklungsstränge vor dem Hintergrund der Marshallschen These dar. Bevor wir am Ende zu unserer eigenen Stellungnahme kommen, betrachten wir, wie der ersten Frauenbewegung ihr Ende so bereitet wurde, dass selbst nach Hitler noch gut zwei Jahrzehnte vergingen, bis es zu einem Neuanfang in der Frauenfrage kommen konnte.
In unserer Arbeit behandeln wir also die folgenden drei Fragenkomplexe: 1. In welchem Zeitrahmen ist die alte Frauenbewegung anzusiedeln? 2. Warum sollte man sich auch heute noch mit der alten Frauenbewegung beschäftigen? 3. Haben Frauen den gleichen Staatsbürgerstatus wie Männer und wie erreichten sie den bestehenden Status?
4 Siehe hierzu GERHARD, UTE (1997): Soziale Bürgerrechte - ein Konzept für Frauen ?, in: BEHNING, UTE (HG.) (1997): Das Private ist ökonomisch. Widersprüche der Ökonomisierung privater Familien- und Haushaltsdienstleistungen, Berlin: edition signa, Seiten 23-39, hier Seiten 24f sowie GERHARD, UTE (2001): Bürgerrechte und Geschlecht, in: CONRAD, CHRISTOPH, KOCKA, JÜRGEN (HG.) (2001): Staatsbürgerschaft in Europa. Historische Erfahrungen und aktuelle Debatten, Hamburg: edition Körbo-Stiftung, Seiten 63-91, hier Seiten 69-72
5 MARSHALL, THOMAS H. (1992): Staatsbürgerstatus und soziale Klassen, in: MARSHALL, THOMAS H. (1992): Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wolfahrtstaates, Frankfurt am Main / New York: Campus Verlag, Seiten 33-94
6 MARSHALL, THOMAS H. (1992): Seiten 42-52
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2. Von der französischen Revolution zur Revolution von 1848/49
Wird heute die Französische Revolution betrachtet, so gilt sie als eines der bedeutendsten Ereignisse der europäischen Geschichte und die dort verkündeten Menschen- und Bürgerrechte werden als Meilenstein für Demokratie und Menschlichkeit gesehen. 7 Vor diesem Hintergrund wird aber meistens vergessen, dass die Menschenrechtserklärung ebenso wie die Festlegung der Bürgerrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 8 tatsächlich nur für den männlichen Teil der Bevölkerung gültig waren und Frauenrechte nicht angesprochen wurden. 9 Hinzu kommt, dass die Beteiligung der Frauen am Revolutionsgeschehen wie beinahe üblich kaum Beachtung findet.
Frauen waren aber aktiv und konnten auch beachtliche Erfolge erzielen. Erinnert sei hier an den Zug der Frauen nach Versailles: Am Vormittag des 5. Oktober 1789 zogen Frauen mit dem Ruf „Versailles schlemmt, Paris hungert!“ von Paris nach Versailles. „In Versailles erreichten die Frauen, dass der König (...) eine ausreichende Mehlversorgung und Festpreise zusicherte.“ 10 Statt sich nun mit ihrem Erfolg zufrieden zu geben und zurückzukehren, blieben sie und forderten vom König die Abschaffung der Feudalherrschaft und die Anerkennung der Menschen und Bürgerrechte. 11 Auch hiermit hatten sie Erfolg und erwirkten zusätzlich, dass der König mit seiner Familie quasi als Garantie nach Paris übersiedelte.
Man sieht hieran deutlich, dass sich die Frauen zu den Zielen der Revolution bekannten. Des Weiteren forderten sie die Sicherung ihrer Lebensgrundlage und führten damit soziale Forderungen in den Revolutionsprozess ein. 12 Ute Gerhard bezeichnet die Zeit der französischen Revolution zu Recht als die Zeit, in der der neuzeitliche Feminismus begann. 13 Die Frauen setzten sich nämlich auch für ihre eigenen Rechte ein. Sie „forderten ihr Recht auf politische Teilhabe und gründeten die ersten Frauenclubs. Als die Menschenrechte durch die
7 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Frau in der Verfassung. Bedeutung und Auswirkung des Grundgesetzes im Hinblick auf die gesellschaftliche Stellung der Frauen, Frankfurt am Main (Staatsexamensarbeit), Seite 9
8 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG (1997): Informationen zur politischen Bildung 254. Frauen in Deutschland. Auf dem Weg zur Gleichstellung, München: Franzis-Druck GmbH, Seite 4
9 ebd.: Seite 9
10 STÜBIG, FRAUKE (1990): Was geschah eigentlich vor 200 Jahren? Ein Rückblick auf die französische Revolution aus weiblicher Sicht, in: GERHARD, UTE; JANSEN, MECHTHILD; MAIHOFER, ANDREA; SCHMID, PIA; SCHULZ, IRMGARD (1990): Differenz und Gleichheit - Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht, Frankfurt am Main: Ulrike Helmer Verlag, Seiten 30-46, hier Seite 31
11 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 10
12 STÜBIG, FRAUKE (1990): Seite 31
13 GERHARD, UTE (1990b): Gleichheit ohne Angleichung - Frauen im Recht, München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, Seite 52
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rein männlich besetzte Nationalversammlung verabschiedet wurden und sich einige deutliche Unzulänglichkeiten zeigten, stürmten die Frauen die Nationalversammlung mit der Forderung, nun die Privilegien für das männliche Geschlecht abzuschaffen. (...) Doch mit dieser Forderung hatten sie keinen Erfolg. Die erste Erklärung der Menschenrechte ignorierte die Leistungen der Frauen und ihr Grundrecht auf eine gleichgestellte Rolle in der Gesellschaft.“ 14
Die bekannteste Kritikerin dieser Verfassung dürfte zweifellos die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges sein. Im Jahre 1791 veröffentlichte sie einen eigenen Menschenrechtsentwurf unter dem Titel „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, der international Aufsehen erregte 15 , aber bezeichnenderweise heute nur noch in Bruchstücken vorhanden ist 16 . Auffällig ist an ihrer Erklärung, dass sie sich darin nicht nur für die Rechte der Frauen, sondern auch für die Rechte der Männer einsetzte. 17 In Artikel 2 heißt es dort: „Ziel und Zweck jedes politischen Zusammenschlusses ist die Wahrung der natürlichen und unverjährbaren Rechte von Mann und Frau, als da sind: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und insbesondere das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.“ 18 Anders als die Männer will sie das andere Geschlecht nicht regieren, sondern einbeziehen. Das besondere der Erklärung von de Gouges bestand demnach darin, ein Rechtskatalog für alle Menschen zu sein. 19
Leider konnte sich Olympe de Gouges aber mit ihren Forderungen nicht durchsetzen. Die Jakobinerdiktatur machte der Teilnahme der französischen Frauen am politischen Geschehen ein Ende. „Den Frauen, die zuvor [auch] aktiv in der Revolutionsarmee mitgekämpft hatten, wurde nun verboten, an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen oder gar auf ihnen zu reden, und mehr als fünf Frauen durften auf der Straße nicht mehr zusammenkommen.“ 20 Wie viele andere Frauen und Männer wurde auch Olympe de Gouges eines ihrer Opfer. Sie wurde am 3. November 1793 hingerichtet und mit ihr die erste Frauenbewegung 21 . Denn obwohl die Frauenrechtserklärung als Werk einer Einzelnen bezeichnet wird, ist sie nur vor dem Hintergrund einer aktiven Frauenöffentlichkeit zu verstehen. 22
14 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 10
15 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG (1997): Seite 4
16 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 10, GERHARD, UTE (1990b): Seite 53
17 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 11
18 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG (1997): Seite 5
19 GERHARD, UTE (1990b): Seite 55
20 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 13
21 ebd.: Seite 13
22 GERHARD, UTE (1990b): Seite 54
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Man kann ebenfalls nicht davon ausgehen, dass das Interesse an Politik auf die französischen Frauen der damaligen Zeit beschränkt war. So erschien beispielsweise 1792 in London das Buch „Eine Verteidigung der Rechte der Frauen“ von Mary Wollstonecraft als Reaktion auf die Ergebnisse der Französischen Revolution. 23 Ich denke, dass der Widerstand der Frauen auch im Gebiet des Deutschen Bundes Aufmerksamkeit erregte. Dies läßt sich aber anscheinend nicht durch Publikationen von Frauen belegen. Stattdessen forderte ein Mann, Theodor Gottlieb von Hippel, in seinem Buch „Über die bürgerliche Verbesserung der Frau“ die Abkehr von der Männerherrschaft. 24 Die große Mehrheit wie beispielsweise Immanuel Kant vertrat jedoch das Gegenteil. 25
Ansonsten beschäftigte man sich in Deutschland lediglich mit Fragen der Erziehung und Bildung der jungen Frauen, damit diese die ihnen zugestandenen Rollen in der Gesellschaft erfüllen konnten. 26 Die höheren Töchter - und nur um deren Erziehung kümmerte man sichsollten auf ihre Repräsentationspflichten vorbereitet werden. Hierzu zählte auch eine oberflächliche Allgemeinbildung, „die zur Konversation mit dem zukünftigen Ehemann und Gästen befähigen sollte“ 27 . Hierdurch blieb den Frauen der Zugang zum höheren Schulwesen und den Universitäten verwehrt, so dass sie, sofern Interesse Vorhanden war, autodidaktisch tätig werden mussten. Die Bildungsmöglichkeiten für junge Frauen aus den Unterschichten waren noch geringer, ihnen blieb nur die Volksschule. 28 Dort war das Bildungsniveau noch niedriger und sie wurde zudem schon früh, etwa im Konfirmationsalter, abgeschlossen. In Frankreich wurde 1833 die Zweitrangigkeit der Mädchenbildung sogar per Gesetz festgeschrieben. 29
Die Revolutionsunruhen in Frankreich griffen ebenso wie Unruhen der folgenden Jahrzehnte immer wieder auch auf den Deutschen Bund über und dennoch „beginnt die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland keineswegs mit einem Paukenschlag (...) wie [in] Frankreich (...) oder (...) in den USA (...), sondern eher unauffällig (...) und (...) beinahe unbemerkt.“ 30 Zu
23 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG (1997): Seite 5
24 ebd.: Seite 5
25 ebd.: Seite 5
26 ebd.: Seite 5
27 ebd.: Seite 5
28 ebd.: Seite 5
29 HAUCH, GABRIELA (1998): Seite 846
30 GERHARD, UTE (1990a): Unerhört. Die Geschichte der Frauenbewegung, Reinbek bei Hamburg: Rowolt Taschenbuchverlag GmbH, Seite 16
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einem der ersten bedeutenden „Ereignissen gehört das Hambacher Fest (...) vom 27. bis 30. Mai 1832 (...). [Dieses] war Ausdruck eines politischen und sozialen Protestes gegen die absolutistischen Regime des Deutschen Bundes und plädierte für einen liberalen Verfassungsstaat und eine nationale Einigung. Es heißt: Frauen nahmen massenhaft teil. Im Aufruf zur Feier (...) waren sie [und ihre politische Mißachtung] von den Veranstaltern gesondert angesprochen worden: ,Deutsche Frauen und Jungfrauen, deren politische Mißachtung in der europäischen Ordnung ein Flecken ist, kommet und schmücket die Versammlung durch eure Gegenwart.’“ 31 Tatsächlich betrachtete man ihre Teilnahme also lediglich als Dekoration. 32 Die Forderungen des Hambacher Festes blieben jedoch nicht nur genauso unerfüllt wie die demokratischen Hoffnungen nach den napoleonischen Befreiungskriegen 33 oder der Julirevolution, sondern die Situation verschärfte sich sogar noch durch Gegenmaßnahmen der Regierenden. Die sogenannte Restaurationspolitik Preußens und vor allem Österreichs zielte auf die Wiederherstellung alter Privilegien und die Aufhebung bereits gewährter Rechte, 34 wodurch die Probleme der Zeit aber keineswegs gelöst waren.
Das Verlangen nach Freiheit ließ sich kaum unterdrücken, so dass sich gerade auch Frauen gegen die herrschenden Verhältnisse auflehtnen. In einzelnen persönlichen Lebensläufen zeigt sich in dieser Zeit, dass Frauen gegen gesellschaftliche Zwänge rebellierten. 35 Dies geschah aber keineswegs „nur“ im privaten Leben, sondern konnte auch von der Öffentlichkeit bemerkt werden. So kommt es 1843/44 zu einer harmlosen Zeitungsdebatte in den „Sächsischen Vaterlandsblättern“. Zusätzlich zum Inhalt ist daran bemerkenswert, dass Louise Otto ihre Artikel mit ihrem Namen und nicht unter männlichem Pseudonym veröffentlichte, was damals für Frauen völlig unüblich war. 36 Außerdem veröffentlichen Frauen auch sozialkritische Texte 37 und ebenso wie Männer publizierten sie politische Poesie, um der Zensur ein Schnippchen zu schlagen 38 . Gemeinsam ist diesen Beispielen, dass es sich um den Widerstand einzelner Frauen handelt. „Es mußte vieles zusammenkommen, bis sich
31 ebd.: Seite 31
32 GERHARD, UTE (1999): Atempause. Feminismus als demokratisches Projekt, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag GmbH; Seite 92
33 In dieser Zeit gründen Frauen erste Lazarett- und Wohltätigsvereine mit denen sie aber "nur" anderen halfen. Näheres zu Frauenvereinen folgt in Kapitel 5.
34 GERHARD, UTE (1990a): Seiten 24 f; Die Karlsbader Beschlüsse von 1819 verboten Studentenverbindungen, ordneten die Überwachung der Universitäten an und verschärften die Pressezensur.
35 Man betrachte hierzu beispielsweise den Lebenslauf von Mathilde Franziska Annneke, zu finden in GERHARD, UTE (1990a): Seite 32
36 BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG (1997): Seite 6; Details zur Debatte und zu Louise Ottos Biographie finden sich bei GERHARD, UTE (1990a): Seiten 37-40
37 Beispiele hierzu finden sich wieder bei GERHARD, UTE (1990a): Seiten 35-37
38 Näheres findet man ebenfalls bei GERHARD, UTE (1990a): Seiten 42f
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jenes Gefühl von Gemeinsamkeit bildet[e], das in Wort und Tat zu einer Bewegung [wurde], die ihren Protest laut und für alle verkündet[e].“ 39
Die angespannte Lage sollte sich in der Revolution von 1848/49 entladen. Den Anfang machte wie schon so oft Frankreich, und zwar diesmal mit Beginn der Februarrevolution am
22. Februar 1848 in Paris. Von dort sprang der Funke zunächst auf Baden über. „Am
27. Februar 1848 fand in Mannheim eine Volksversammlung statt bei der Forderungen nach Presse- und Vereinsfreiheiten laut wurden und schließlich auch die Einberufung eines bundesweiten Parlaments gefordert wurde. [Die sogenannten Märzforderungen verbreiteten sich wie ein Lauffeuer in den Gebieten des Deutschen Bundes und fanden vielerorts lautstarke Unterstützung.] Nach einigen Unruhen willigten die deutschen Einzelstaaten am Ende ein 40 , ein gesamtdeutsches Parlament wählen zu lassen.“ 41 Die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung trat schließlich am 18. Mai 1848 in der Paulskirche mit dem Ziel zusammen, eine gesamtdeutsche 42 Verfassung zu beraten, zu verabschieden und zur Durchsetzung im Deutschen Bund zu verhelfen. Zu diesem Zweck wurden zunächst die Grundrechte formuliert. 43 Während es in den Bundesstaaten immer wieder zu Aufständen und Barrikadenkämpfen kam, erarbeiteten die Abgeordneten in der Nationalversammlung eine Verfassung, in welcher auch die Grundrechte verankert wurden. Nach oft heftigen Diskussionen wurde diese endlich am 28. März 1849 von der Versammlung angenommen, so dass „erstmals in der deutschen Geschichte die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers in einer Verfassung verankert worden“ 44 waren.
Aber auch hier muss auf einen entscheidenden Mangel hingewiesen werden. Wie zuvor in der Geschichte galten die mit der Verfassung verabschiedeten Grundrechte nur für männliche Bürger, keines dieser Grundrechte galt für Frauen. Dass sich hier eine parallele Entwicklung wie in Amerika und Frankreich zeigte, verwundert nicht, wenn man sich vor Augen führt, dass die Rechte der Frauen schon bei den Wahlen zur Nationalversammlung übergangen
39 GERHARD, UTE (1990a): Seite 16
40 Die Fürsten sind von den Ereignissen völlig überrascht und geben den Forderungen daher zunächst nach. Sie berufen liberale "Märzministerien", welche dann die wichtigsten Märzforderungen erfüllen
41 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 14
42 Die Abgeordneten mußten erst einmal klären, was mit gesamtdeutsch gemeint war. Die Stellung der österreichisachen Gebiete war nämlich sehr umstritten.
43 Zu den Grundrechten gehörten nach DÜLL, KLAUS-PETER (2001), Seite 14: Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz, Freiheit der Person, Freiheit auf Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, Berufsfreiheit und die Unverletzlichkeit des Eigentums. Außerdem wurde die Todesstrafe weitgehend abgeschafft.
44 DÜLL, KLAUS-PETER (2001): Seite 14
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Thorsten Dollmetsch, 2002, Eine Frauenbewegung vor der Frauenbewegung - Die historische Frauenbewegung, München, GRIN Verlag GmbH
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