II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Die Entstehungsgeschichte der CISG 1
1.2 Mitgliedsstaaten 2
1.3 Aufbau CISG 3
2. Anwendungsbereich 3
2.1 Sachlicher Anwendungsbereich 4
2.2 Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich 4
2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich 4
2.4 Abdingbarkeit des UN-Kaufrechts 4
2.5 Regelungslücken 5
3. Unterschiede zwischen BGB und CISG 5
3.1 Abgebot und Annahme 6
3.2 Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen 6
3.3 Kaufmännisches Bestätigungsschreiben 7
3.4 Leistungsstörung 8
3.4.1 Sachmangel 8
3.4.2 Rechtsmangel 9
3.4.3 Schadensersatz 9
4. Fazit 10
5. Anhang
Literaturverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
III
Abkürzungsverzeichnis
AB = Auftragsbestätigung Abs. = Absatz AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. = Artikel B2B = Business to Business = Rechtsgeschäfte zwischen zwei Unternehmen BGB = Bürgerliches Gesetzbuch bzw. = beziehungsweise CISG = Convention on the international Sale of Goods = Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf EAG = Einheitliches Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufver trägen über bewegliche Sache (Kaufabschlussrecht) EKG = Einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (materielles Kaufrecht) gem. = gemäß h.M. = herrschende Meinung kBS = kaufmännisches Bestätigungsschreiben lit. = littera = lateinisch: Buchstabe Rn. = Randnummer S. = Seite sog. = sogenannte u.a. = unter anderem UN = United Nations = Vereinte Nationen UN-Kaufrecht = Kaufrecht der Vereinten Nationen UNICITRAL = United Nations Commission on International Trade Law = Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht UNIDROIT = International Institute for the Unification of Private Law = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts USA = United States of America = Vereinigte Staaten von Amerika Vgl. = vergleiche VP = Vertragspartner z.B. = zum Beispiel
1
1. Einleitung
„Dieser Vertrag unterliegt den Anwendungen des deutschen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des EGBGB und des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).“ So oder so ähnlich lauten Regelungen in den Schlussbestimmungen über die Rechtswahl in vielen Verträgen und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen.
Warum wurde ein einheitliches Kaufrecht für grenzüberschreitende Kauf- und Werklieferungsverträge erstellt und was beinhaltet es? Wann findet es Anwendung? Welche Unterschiede bestehen zu den kaufrechtlichen Regelungen im BGB und im HGB und wieso wird die Anwendung des UN-Kaufrechts immer noch von vielen Unternehmen ausgeschlossen? Antworten auf diese Fragen werden im Rahmen dieser Seminararbeit beantwortet.
Zu Beginn werden die Entstehungsgeschichte der CISG sowie die Mitglieds-, Vorbehalts- und Nichtvertragsstaaten aufgezeigt. Darauf folgend wird der Aufbau der CISG erklärt. Im zweiten Teil werden die Anwendungsbereiche des UN-Kaufrechts erläutert. Im dritten Teil erfolgt ein Vergleich zwischen deutschem Kaufrecht gemäß BGB und den Regelungen des Kaufrechts gemäß CISG. Am Schluss dieser Seminararbeit folgt im Rahmen des Fazits eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik.
1.1 Die Entstehungsgeschichte der CISG
Die Idee, ein einheitliches Recht für grenzüberschreitende Warenkäufe einzuführen, geht auf den Vorschlag des Professors für Rechtswissenschaften Ernst Rabel im Jahre 1928 an das UNIDROIT 1 zurück. Ab 1930 erarbeitete eine Expertenkommission unter der Leitung Rabels Regelungen über den Abschluss und Inhalt von internationalen Kaufverträgen. 1964 wurden diese Entwürfe auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag verabschiedet. Die Regelungen der sog. Haager Einheitlichen Kaufrechte bestanden aus zwei Gesetzen:
1. Das Übereinkommen zur Einführung eines Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG) „materielles Kaufrecht“ und
1 UNIDROIT = Internationales Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts
2
2. Das Übereinkommen zur Einführung eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) „Kaufabschlussrecht“.
1972 traten die beiden Übereinkommen völkerrechtlich in Kraft, nachdem sie von fünf Staaten ratifiziert worden waren. Die erhoffte Akzeptanz dieses ersten internationalen Kaufrechts blieb aus: Lediglich neun Staaten, einschließlich Deutschlands, ratifizierten das EKG und das EAG. „Die Bemühungen um weltweite Vereinheitlichung des Kaufrechts waren damit aber nicht gescheitert. Äußeres Signal des Fortgangs war die Inangriffnahme der Kaufrechtsvereinheitlichung durch UNICITRAL 2 , und zwar zunächst durch eine mit der Erarbeitung eines neuen Übereinkommens betraute Arbeitsgruppe.“ 3 Bei der Ausarbeitung des neuen Entwurfes lehnte sich diese Kommission, bestehend aus 62 Staaten, eng an die Arbeitsergebnisse Rabels an, so dass die CISG stark auf den Kaufgesetzen von 1964 aufbaut. 4
Der Entwurf der CISG wurde während der Wiener UN-Kaufrechtskonferenz, die vom 10. März 1980 bis zum 11.April 1980 tagte, vorgestellt und am 11.April 1980 verabschiedet. Das UN-Kaufrecht trat am 01. Januar 1988 in Kraft, nachdem zehn Vertragsstaaten das Gesetz, gemäß der Voraussetzung nach Artikel 99 CISG, ratifiziert hatten. In Deutschland trat es zum 01. Januar 1991 in Kraft. 5
1.2 Mitgliedsstaaten
Bis zum 30.06.2010 ratifizierten 76 Staaten die CISG. 6 In Europa haben nahezu alle Staaten die CISG in Geltung gesetzt, mit Ausnahme von Großbritannien. Weitere Staaten in denen das UN-Kaufrecht keine Anwendung findet sind z.B. Brasilien und Japan.
2 Die UNICITRAL ist eine Kommission mit Sitz in Wien, die die Vereinheitlichung des internationalen
Handelsrechts aktiv fördern soll.
vgl.:http://www.wienio.diplo.de/Vertretung/wienio/de/02/UNCITRAL/text__UNCITRAL.html; Abruf
am 22.06.2010.
3 Vgl. Schlechtriem, F. (2007), Internationales UN-Kaufrecht, S. 2-3.
4 Vgl. Czerwenka, B. (1988), Rechtsanwendungsprobleme im internationalen Kaufrecht, S. 121 ff.
5 Vgl. http://www.cisg.law.pace.edu/cisg/countries/cntries-Germany.html; Abruf am 27.06.2011.
6 Vgl. http://www.uncitral.org/uncitral/en/uncitral_texts/sale_goods/1980CISG_status.html; Abruf am
21.06.2011; siehe auch: http://www.cisg.law.pace.edu/cisg/countries/cntries.html; Abruf am 21.06.2011,
eine Auflistung der Mitgliedsstaaten ist in Anhang 1 aufgeführt.
Arbeit zitieren:
Melanie Klein, 2011, Das UN-Kaufrecht (CISG), München, GRIN Verlag GmbH
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