Inhaltsangabe
1. Einleitung 1
2. Klärung des Begriffs „Wahlsystem“ 2
3. Die Typologien der Wahlsysteme und ihre Ausprägungen 2
3.1. Das Verhältniswahlsystem 2
3.2. Das Mehrheitswahlsystem 3
4. Klärung des Begriffs „Parteiensystem“ 4
5. Das Gesetz von Duverger 5
6. Aktueller Forschungsstand zum Gesetz von Duverger 6
6.1. Der Sozial-Strukturelle Erklärungsansatz 6
6.2. Der Institutionelle Erklärungsansatz 8
6.3. Der Akteurszentrierte Erklärungsansatz 11
7. Fazit 12
Literaturverzeichnis 14
1. Einleitung
Selten nur wagen es Sozialwissenschaftler in ihren Schriften so etwas wie Gesetzmäßigkeiten zu postulieren und tun sie es doch, müssen sie stets darauf gefasst sein, auf das heftigste kritisiert zu werden.
So auch Maurice Duverger. Über die Gültigkeit der von dem französischen Politologen 1951 aufgestellten Gesetz über den Zusammenhang von der Art des Wahlsystems und dem daraus resultierenden Parteiensystem, insbesondere bezüglich der Anzahl der Parteien, wurde in der Politikwissenschaft, vor allem in der Wahl-und Parteienforschung sowie im Bereich der vergleichenden Systemanalyse, auf das Heftigste diskutiert.
Und nun? Wo steht die Forschung nach fast 60 Jahren der Analyse und Kritik an Duvergers Gesetz jetzt?
In dieser Hausarbeit werde ich versuchen, den Stand der Forschung zu Duvergers Gesetz anhand diverser Literatur herauszuarbeiten. Hierbei wird mich vor allem die Fragestellung interessieren ob das Gesetz von Duverger als Determinismus haltbar ist oder ob die Anzahl der Parteien in einem politischen System nicht vielmehr von anderen Faktoren, als dem des Wahlsystems, bestimmt wird. Zu diesem Zweck werde ich in Teil 2. zuerst den der Arbeit zugrundeliegenden Begriff „Wahlsystem“ näher erläutern. Darauf folgend werde ich in Teil 3. noch etwas präziser auf die Typologien der Wahlsysteme, auf das Mehrheits- und Verhältniswahlsystem, und deren Ausprägungen eingehen, um im Anschluss, in Teil 4., darzulegen was unter einem Parteiensystem zu verstehen ist und in welcher Weise ich es hier im Kontext dieser Arbeit betrachten werde. In Teil 5. werde ich daraufhin noch genauer auf das Gesetz von Duverger eingehen. Sind all diese grundlegenden Erläuterungen dargelegt, komme ich in Teil 6. zum eigentlichen Kern dieser Arbeit. In diesem werde ich anhand diverser Fachliteratur die Haltbarkeit von Duvergers Gesetz in Bezug auf verschiedene Erklärungsansätze genauer erörtern, um in Teil 7. schließlich die oben genannte Fragestellung mit Hilfe der in Teil 6. erlangten Erkenntnisse zu beantworten.
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2. Klärung des Begriffs „Wahlsystem“
In Bezug auf das Wahlsystem gibt es recht vielfältige Auffassungen. Oftmals wird im weitesten Sinne einfach alles darunter subsumiert was mit Wahlen in Verbindung steht. So etwa das Wahlrecht oder die Organisation der Wahlen an sich. Im engeren Sinne versteht man unter einem Wahlsystem jedoch „den Modus, nach welchem die Wähler ihre Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden“ (Nohlen 2009: 61). Im Grunde genommen bedeutet dies also die Art und Weise in der die Stimmenergebnisse einer Wahl in die entsprechenden Mandate umgewandelt werden. Dies geschieht „durch Festlegung der Wahlkreiseinteilung, der Wahlwerbung, der Stimmgebung und der Stimmenverrechnung“ (Nohlen 2009: 61). Auch in dieser Arbeit werde ich mich an die enger gefasste Definition des Wahlsystems halten, da sie zur Klärung der Anfangs genannten Fragen von größerem Vorteil ist.
3. Die Typologien der Wahlsysteme und ihre Ausprägungen
Zunächst sei einleitend zu diesem Abschnitt erwähnt, dass in der Praxis eine nahezu unendliche Zahl an verschiedenen Typologien von Wahlsystemen ihre Anwendung findet. Ihnen allen standen jedoch meist die zwei grundlegenden Modelle Verhältnis-und Mehrheitswahlsystem Pate.
Auch Duverger interessierte sich in seiner Arbeit „Les partis politiques“ (Die Politischen Parteien) von 1951 hauptsächlich für die Auswirkungen dieser beiden Wahlsystemtypen. Zwar spielte bei seinen Gedankengängen noch die Mehrheitswahl mit Stichwahl (s. Duverger 1959: 252 ff.) eine gewisse Rolle, da diese aber in der Praxis kaum noch Anwendung findet, werde ich im Zuge dieser Arbeit auf eine genauere Betrachtung derselben verzichten.
Zudem bietet sich ein direkter Vergleich zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahl geradezu an, da diese beiden Modelle im direkten Gegensatz, also antithetisch, zueinander stehen. Sowohl hinsichtlich der Entscheidungsregel als auch des Repräsentationsprinzips (vgl. Nohlen 2009: 140 ff.). 3.1. DAS VERHÄLTNISWAHLSYSTEM
Hinsichtlich der Entscheidungsregel erfolgt die Vergabe von Mandaten bei der Verhältniswahl nach dem Proporzprinzip, also gemäß dem Anteil von Stimmen, an
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der Gesamtstimmenzahl, die ein Kandidat oder eine Partei erzielen konnte (vgl. Nohlen 2009: 140). Hierbei hängt die Anzahl der erzielten Mandate davon ab, ob überhaupt eine bestimmte Mindeststimmzahl erreicht wurde, wie etwa in der BRD die 5% Sperrklausel, und welche mathematische Verrechnungsmethode der Mandatsvergabe zugrunde liegt (vgl. Nohlen 2009: 140 f.). Jede Stimme wird, sofern ein gewisser Mindeststimmanteil erreicht wurde, im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten, in gleicher Art und Weise berücksichtigt (s. Nohlen 2009: 142). Dies folgt aus dem zur Mehrheitswahl gegensätzlichen Repräsentationsprinzip. Im Gegensatz zu dieser wird bei der Verhältniswahl versucht etwaige soziale Spannungsfelder und verschiedene Gruppierungen der Gesamtgesellschaft möglichst getreu im Wahlergebnis und in der Mandatsverteilung abzubilden (vgl. Nohlen 2009: 142). 3.2. DAS MEHRHEITSWAHLSYSTEM
Während bei der Verhältniswahl für die Mandatsvergabe also lediglich der Anteil der eigenen erhaltenen Stimmen an der Gesamtstimmenzahl ausschlaggebend ist, muss bei der Mehrheitswahl eine teilweise größere Hürde genommen werden. Hier wird nach dem Majorzprinzip gewählt. Die Entscheidungsregel liegt somit darin, dass diejenige Kandidatin bzw. derjenige Kandidat oder diejenige Partei gewählt wird und Mandate erhält, die die relative oder absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt (vgl. Nohlen 2009: 140). Man unterscheidet somit auch zwischen relativer und absoluter Mehrheitswahl. Anders als bei der Verhältniswahl bleiben all die Stimmen, die nicht zur absoluten bzw. relativen Mehrheit beigetragen haben, unberücksichtigt.
Das Repräsentationsprinzip bei der Mehrheitswahl zielt somit darauf ab, einer Partei oder einem Parteienbündnis zur einer Mehrheit an Mandaten im Parlament zu verhelfen, um somit eine Regierungsmehrheit herzustellen, selbst wenn diese sich nicht auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen berufen kann (vgl. Nohlen 2009: 141 f.).
Natürlich sei an dieser Stelle, nochmals erwähnt, dass die Empirie eine nahezu unendliche Fülle an Typologien von Wahlsystemen kennt. Dies resultiert aus den diversen Kombinationsmöglichkeiten der Praxis. So ist es beispielsweise durchaus denkbar, dass Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl mit dem
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Arbeit zitieren:
Simon Hörrle, 2010, Das Gesetz von Duverger - Determinismus oder Binsenweisheit?, München, GRIN Verlag GmbH
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