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1. Einleitung
Am 17. Februar 2008 wird die Provinz Kosovo unabhängig. Während dort die Region diese politische Entscheidung gefeiert hat, erheben sich die Serben zu einem Aufstand. Nach der Unabhängiskeitserklärung kommt es zu Strassenkämpfen. Die US-Botschaft wird von den Serben mit Steinen beworfen. Auch zwischen den einzelnen EU-Staaten wird die Diskussion um die Unabhängigkeit des Kosovo momentan noch fortgeführt. So bangt beispielsweise Russland um seine Stellung auf dem Balkan und verhölt sich entschieden gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo.
Nach langer Zeit und ewigen Kämpfen gelang es der Provinz doch mit Hilfe der westlichen Staaten ihre Freiheit zu erlangen.
In der folgenden Arbeit soll aber untersucht werden, inwieweit der Einsatz der NATO im Kosovo gerechtfertigt ist. Dies soll anhand der Theorie des Gerechten Krieges nach Michael Walzer aufgeführt werden.
Im ersten Kapitel wird die Theorie daher ausführlich vorgestellt. Anhand von drei Variablen wird im folgenden Kapitel untersucht ob die Intervention der NATO gerechtfertigt war. Mit einer kurzen Begründung werden diese Variablen vorher dargestellt.
Zunächst wird die Unabhängigkeitsbewegung der Albaner im Kosovo dargestellt. Im folgenden soll untersucht werden, ob dies ein gerechter Grund für ein Eingreifen nach Walzer gewesen war. Anhand der Menschenrechtsverletzungen wird im nachfolgendem Kapitel das Verbrechen der Serben aufgeführt. Auch hier soll geklärt werden, ob der NATO-Krieg aufgrund der Verletzungen gerecht war. Zum Schluss soll die Kriegsführung der NATO und der UCK gezeigt werden. Da es zu zu großen Diskussionen über die moralische Art der Kriegsführung der NATO kam, soll dieser Punkt zusätzlich beleuchtet werden und nach der Theorie Michael Walzers ausgewertet werden.
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2. Die Theorie des Gerechten Krieges nach Michael Walzer
2.1 Die Doktrin des Krieges
„Inter arma silent leges: in time of war the law is silent.“ 1 Mit dieser Feststellung beginnt Michael Walzer sein Buch über die Theorie des gerechten Krieges. In den folgenden Kapiteln untersucht er die Problematik des gerechten Krieges anhand von ausgewählten Beispielen. Dabei stellt sich Walzer mehr die Frage nach der Moral im Krieg. Er ist überzeugt davon, dass sich jeder die Frage nach der Moral, auch in Zeiten des Krieges, stellen sollte. 2
Walzer trifft in seinen Argumenten eine klassische Unterscheidung zwischen dem jus ad bellum und dem jus in bello. Ersteres stellt die Frage nach dem Recht des Krieges, jus in bello stellt die Frage nach den Regeln bzw. den Mitteln des Kampfes. 3 Den Kern des jus ad bellum stellen drei Prinzipien dar; der gerechte Grund, die rechtmäßige Autorität und die rechte Absicht. So wird ermittelt mit welchen Gründen und auf welcher Rechtsbasis ein Krieg begonnen wurde. 4 Der gerechte Grund ist dabei die wichtigste Bedingung. Der Grund erzwingt die Rechtfertigung einer Kriegserklärung. 5 Die rechtmäßige Autorität stellt das Organ dar, welches darüber entscheidet wann und wie ein Krieg geführt werden kann. In der heutigen Gesellschaft wäre dieses Organ der Sicherheitsrat. 6 Die rechte Absicht beschreibt den guten und rechtmäßigen Grund eines Angriffs. Schutz einer tyrannisierten Menschengruppe und die Sicherung des Friedens gelten als solche Gründe. Sobald Eigeninteresse des angreifenden Staates eine Rolle spielt, kann die rechte Absicht nich mehr gut sein. 7
Jus in bello beschreibt die Mittel der Gewaltanwendung. Um einen gerechten Krieg zu führen, soll die Gewalt möglichst dort angewendet werden wo der geringste Schaden entsteht. Ebenso gilt es zu sichern, dass willkürliche oder überflüssige Gewalt
1 Walzer, Michael, Just and Unjust wars. A moral argument with historical illustrations, New York, 2000, S. 3.
2 Vgl. Krause, Skadi/ Malowitz, Karsten, Michael Walzer zur Einführung, Hamburg 1998, S. 36.
3 Vgl. Haus, Michael, Die politische Philosophie Michael Walzers. Kritik, Gemeinschaft, Gerechtigkeit, Wiesbaden 2000, S. 130.
4 Vgl. Hilger, Ewelina, Präemption und humanitäre Intervention-gerechte Kriege?, in: Gärtner, Heinz, Internationale Sicherheit, Bd. 4, Frankfurt am Main 2005, S. 63.
5 Vgl. Ebd., S. 64.
6 Vgl. Ebd., S. 65.
7 Vgl. Ebd., S. 67.
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vermieden wird. 8 Für Walzer sind beide Begriffe unabhängig voneinander zu betrachten, da ein ungerechter Krieg mit den gerechten Mitteln kämpfen kann bzw. ein gerechter Krieg ungerecht ausgeführt wird. 9 Es stellt sich daher die Frage, was nun wirklich gerecht und ungerecht ist. Ist ein Krieg, der aus einem rechtmäßigen Grund begonnen wurde, aber mit ungerechten Mitteln kämpft gerecht? Wie ist es umgekehrt? Walzer geht es bei der Beantwortung der Fragen auch mehr um die moralischen Erkenntnisse. Es muss sichergestellt sein, dass der Krieg aus einem gerechten Grund geführt wird und nicht unvermeidbar ist. 10
Walzer bezieht sich in seiner Auslegung über den gerechten Krieg auf das legalistische Modell und die Agressionstheorie. Grundlage des Modells sind die Staaten, die Träger der Rechte sind. Nach Walzer gefährdet eine Agression die Souveränität eines Staates und verletzt die territoriale Integrität. 11 Seiner Meinung nach ist das erfahrene Unrecht eines Staates der einzige Grund einen rechtmäßigen Krieg führen zu können. 12 „Nothing but agression can justify war.“ 13 Die Agression rechtfertigt zum Einen den Selbstverteidigungskrieg des Opfers. 14 Zum Anderen kann der Krieg zur Bestrafung des Agressors und zur Wiederherstellung des Rechts legitimiert werden. 15
2.2 Das Problem der Interventionen
Da im folgenden Kapitel die Rechtfertigung der Intervention der NATO im Kosovo diskutiert werden soll, erscheint es als hilfreich, vorab darzulegen, welche Stellung Walzer dabei bezieht.
„Why it is wrong to begin a war? We know the answer all too well. People get killed, and often in large numbers. War is hell.“ 16
Nach Walzer gibt es genau drei rechtmäßige Gründe, warum ein Staat intervenieren
8 Vgl. Ebd., S. 69.
9 Vgl. Krause, Skadi/ Malowitz, Karsten, S. 42f.
10 Vgl. Hilger, Ewelina, Präemption und humanitäre Intervention, S. 72.
11 Vgl. Haus, Michael, Die politische Philosophie Michael Walzers, S. 132.
12 Vgl. Walzer, Michael, Gibt es den gerechten Krieg?, S.104.
13 Walzer, Michael, Just and Unjust wars, S. 62.
14 Vgl. Walzer, Michael, Gibt es den gerechten Krieg?, S.104.
15 Vgl. Haus, Michael, Die politische Philosphie Michael Walzers, S. 132.
16 Walzer, Michael, Just and Unjust wars. A moral argument with historical illustrations, New York 2000, S. 22.
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bzw. in einen anderen Staat eindringen sollte, um einen gerechten Krieg zu beginnen: Erstens, zur Unterstützung eines Staates welcher nach nationaler Befreiung strebt; Zweitens, im Falle einer Gegenintervention und Drittens, bei Massakern und Blutbädern, also bei Verletzung der Menschenrechte. 17 Am Eindeutigsten erscheint dies wohl im letzten Fall. Hier muss der Staat gezwungen werden seine Grausamkeiten zu beenden. Gleichzeitig ist es ein dringendes Bestreben des intervenierenden Staates eine militärische Niederlage herbei zuführen. 18 Bei Vergewaltigungen, Terrorismus und ethnischen Säuberungen sieht Walzer eine regelrechte Pflicht zu intervenieren. 19 Nur bei einem Massenmord ist es moralisch erlaubt, in einen anderen Staat ein zu marschieren. Bei einem Gegenschlag und bei der Unterstützung einer Sezessionsbewegung darf die intervenierende Macht die Hauptlast des Krieges nicht auf sich nehmen. 20
Fühlt sich ein Staat, in einem bestimmten Fall, dazu verpflichtet zu intervenieren, müssen nach Walzer eine Menge Fragen aufgeworfen werden. In welchem Maße ist ein Staat dazu bereit zu intervenieren? Wie lang? Wie viel Verluste seitens der Soldaten werden in Kauf genommen? 21 Walzer stellt sich bei der Beantwortung der letzten Frage klar auf eine Seite. Ist sich ein Staat vorher darüber im Klaren, ob sich ein Einsatz lohnt, dann dürfen im Anschluss keine panikartigen Reaktionen, sobald mehrere Soldaten gefallen sind, folgen. 22 Denn eine Intervention darf nicht als Recht, sondern muss als moralische Entscheidung empfunden werden. 23 Walzer setzt sich bei der Frage der Intervention mit dem Argument John Stuart Mills auseinander. Gemeinschaften verfügen über ein Recht der Selbstbestimmung. Diese lehrt die sittlichen Werte und das Streben bzw. das Aufrechterhalten der Freiheit jedes Einzelnen. Mill spricht sich hier klar gegen Interventionen aus. Er ist der Meinung, dass eine Intervention nicht förderlich sein kann, wenn es um das Streben nach Freiheit geht. 24 Walzer argumentiert dagegen, indem er feststellt, dass man einem Staat nicht immer eindeutig zuordnen kann, wann er über das Selbstbestimmungsrecht verfügt. 25
17 Vgl. Walzer, Michael, Gibt es den gerechten Krieg?, Stuttgart 1982, S. 165f.
18 Vgl. Krause, Skadi/ Malowitz, Karsten, S. 46.
19 Vgl. Walzer, Michael, Erklärte Kriege-Kriegserklärungen. Essays, Hamburg 2003, S. 83.
20 Vgl. Krause, Skadi/ Malowitz, Karsten, S. 46.
21 Vgl. Walzer, Michael, Erklärte Kriege, S. 88.
22 Vgl. Ebd., S. 89.
23 Vgl. Walzer, Michael, Gibt es den gerechten Krieg?, S. 164.
24 Vgl. Ebd., S. 137f.
25 Vgl. Ebd., S. 140.
Arbeit zitieren:
Julia Arndt, 2009, Zur Theorie des gerechten Krieges nach Michael Walzer, München, GRIN Verlag GmbH
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