Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die institutionelle Gesetzgebung unter Lucius Cornelius Sulla 5
2.1. Sullas Machtergreifung 5
2.2. Volkstribunat und Senat innerhalb der Neuordnung der res publica 8
2.3. Die sullanische Staatsordnung und die Krise der römischen Republik 13
3. Zusammenfassung 17
4. Quellen- und Literaturverzeichnis 19
4.1. Quellenverzeichnis 19
4.2. Literaturverzeichnis 19
4.2. 19
4.2. 19
2
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1. Einleitung
Laut Appian soll der Diktator und Reformer Lucius Cornelius Sulla nach der Hinrichtung eines Feindes auf der Volksversammlung folgende Fabel erzählt haben: „Flöhe bissen einen Bauern beim Pflügen. Zweimal ließ er seinen Pflug ruhen (…) und versuchte sie aus seinem Hemde zu schütteln. Als sie ihn jedoch wieder bissen, verbrannte er sein Hemd, um nicht wiederholt in seiner Arbeit gestört zu werden. Und ich warne diejenigen, die zweimal unterlegen sind, daß nicht das dritte Mal Feuer nötig wird.“ 1 Ungeachtet ihrer tatsächlichen Herkunft ist diese Fabel bezeichnend für die Politik des Lucius Cornelius Sullas, da sie den Einsatz von Gewalt zum Zwecke dringend benötigter reformerischer Maßnahmen rechtfertigt und zugleich der Macht des obersten Befehlshabers Sulla eine drohende Wirkung verleiht.
Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, die Reformen Sullas in Verbindung mit seiner Herrschaftsweise zu beleuchten und dabei besonders die Rollen von Volkstribunat und Senat innerhalb dieser Reorganisation zu untersuchen. Sulla wollte mit seiner Verfassung vor allem den Senat in seiner herkömmlichen Funktionsweise festigen, um Kämpfen zwischen Optimaten und Popularen vorzubeugen. Es soll geklärt werden, mit welchen Methoden Sulla die Wiederherstellung der res publica verfolgte, welche Maßnahmen zur Schwächung des Volkstribunats und zur Stärkung des Senats angewandt wurden und inwieweit die sullanische Staatsordnung in eine Entwicklung zum Ende der römischen Republik eingeordnet werden kann.
Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Machtergreifung Sullas, der Legitimation seiner Herrschaft und seinen politischen Absichten. Im zweiten Teil wird auf die Rollen von Volkstribunat und Senat innerhalb der Reorganisation des Staates eingegangen. Im dritten Teil werden schließlich die Wirkung von Sullas Reformwerk und eine mögliche Einordnung in die Krise der römischen Republik thematisiert.
Primärquellen dieser Arbeit stellen Appians Römische Geschichte, die Werke Sallusts, Plutarchs Große Griechen und Römer sowie Ciceros Rede für Sextus Roscio Amerio dar. Einziger Zeitzeuge hierbei ist Cicero, der wenig zur Politik Sullas, aber dafür kritikreich die Missstände dieser Zeit in seinen Reden abbildet. Die umfangreichsten Quellen zum Thema findet man bei Appian und Sallust, wobei Sallust und seine Darstellungen zeitnäher sind. Eine
1 App. civ. 1, 101. 3
weitere wichtige Grundlage dieser Arbeit bilden die Sulla-Biographien von Karl Christ und Wolfram Letzner, da beide einen umfassenden Überblick zu Sullas Neuordnung der Republik als auch zur Erlangung der Herrschaft liefern. Roland Wittmann deutet die Reformen als Atempause der Römischen Republik in der Zuspitzung ihrer Krise. Christian Meier zählt das politische Werk Sullas zu den Heilmitteln, die die Republik zusammen mit ihren Wunden schließlich zerstörten. Die politische Bedeutung Sullas wird innerhalb der Forschung unterschiedlich bewertet. So wird seine Gesetzgebung zum einen in ihrer Einzigartigkeit mit in sich geschlossenen und aufeinander aufbauenden Gesetzen gelobt und zum anderen als erfolglose äußerliche Restauration mit vielen Schwachstellen kritisiert. Konsens besteht weitgehend in der Annahme, Sulla sei trotz seiner Diktatur seinen Absichten nach der letzte Republikaner gewesen. Mit Hilfe dieser und anderer Forschungsbeiträge konnte daher die Neustrukturierung der politischen Institutionen in Verbindung mit Sullas Machtausübung erläutert werden.
4
2. Die institutionelle Gesetzgebung unter Lucius Cornelius Sulla
2.1. Sullas Machtergreifung
Bereits vor der Diktatur des Lucius Cornelius Sulla sah sich die späte römische Republik mit diversen politischen und sozialen Missständen konfrontiert. Ständige kriegerische Auseinandersetzungen und wachsende Bevölkerungszahlen führten innerhalb des römischen Imperiums zu Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur und brachten neue Anforderungen an die römische Führungsschicht mit sich. 2 Im Gegensatz dazu basierte die aristokratisch geprägte res publica aber auf dem Beharrungsvermögen und Kontinuitätsgedanken einer adligen Elite. 3 Weiterhin traten seit den Gracchen immer wieder populare Politiker auf, die sich für die Sache des einfachen Volkes einsetzten und Gesetzesanträge mit Hilfe der Volkstribunen auch gegen die Senatsmehrheit durchbrachten. 4
Die wichtigste Entwicklung und Voraussetzung für Sullas Machtergreifung war jedoch ein strukturell verändertes Heer, das seit den Reformen des Marius seine Versorgung direkt vom Feldherrn bezog und damit eine Klientelbindung an diesen begünstigte. Der Senat musste den Heerführern aufgrund der starken militärischen Beanspruchung Roms in der Außenpolitik eine Eigenständigkeit zugestehen, die ihn zugleich in seiner politischen Autorität schwächte, da außer dem römischen Heer keine staatliche Exekutive vorhanden war. 5 Die zunehmende Militarisierung der Politik führte schließlich auch zu Sullas Marsch auf Rom als Reaktion auf einen geplanten Anschlag durch Sulpicius und Marius: „Dies war das erste Gefecht in Rom, nicht mehr das Abbild eines bloßen Parteienstreits, sondern ein regelrechter, wie im Krieg unter Einsatz von Trompeten und Feldzeichen durchgeführter Kampf. Zu einem solch maßlosen Übel hatte sich der rücksichtslose Parteienhader entwickelt.“ 6 Das Heer wurde also spätestens mit Sulla bewusst als Machtinstrument für innenpolitische Zwecke genutzt.
Die „Einnahme Roms durch einen Römer“ 7 stellte nach Jahrhunderten einen Bruch mit der Tradition römischer Politik dar und erntete auch das Missfallen antiker Geschichtsschreiber
2 Vgl. Christ, Karl: Sulla. Eine römische Karriere, München 2005, S. 12.
3 Vgl. Christ: Sulla, S. 38; Meier, Christian: Res publica amissa. Eine Studie zu Verfassung und Geschichte der späten römischen Republik, Frankfurt am Main 1997, S. 46f.
4 Vgl. Meier: Res publica amissa, S. 116.
5 Vgl. Hackl, Ursula: Senat und Magistratur in Rom von der Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. bis zur Diktatur Sullas, Kallmünz 1982, S. 257-259.
6 App. civ. 1, 57.
7 Letzner, Wolfram: Lucius Cornelius Sulla. Versuch einer Biographie, Münster 2000, S. 142. 5
wie Plutarch, für den Sullas Herrschaft eine absehbare Folge der Entwicklungen innerhalb der res publica darstellt:
„So war es nicht zu verwundern, wenn ein Sulla zur Herrschaft kam, wo Leute wie Glaucia und Saturninus einen Metellus aus der Stadt jagten, wo Söhne von Konsuln in Volksversammlungen ermordet wurden, wo man mit Silber und Gold die Waffenmacht gewann, indem man sich die Soldaten kaufte, und wo man mit Feuer und Schwert die Gesetze gab und die Widersprechenden vergewaltigte. Ich tadle den Mann nicht, der es unter solchen Umständen erreicht, die größte Macht zu gewinnen, aber ich nehme es nicht für einen Beweis, daß derjenige, der der erste wird, auch der beste ist, wenn es so übel um den Staat
bestellt ist.“ 8
Laut Plutarch bestand also für den princeps, der durch Gewalt die Herrschaft erlangte, dennoch traditionsgemäß ein Zwang zur Legitimation, um entsprechende Anerkennung und Unterstützung für sein Vorgehen zu gewinnen. Nachdem Sulla sein Heer ein zweites Mal gegen Rom geführt hatte, nutzte er eine Volksversammlung, um sich in einer Mischung aus Versprechungen und Drohungen gegenüber dem Volk als Herrscher zu legitimieren. 9 Untermauert wurden diese Erklärungen durch die Ausführung von Proskriptionen, die die bereits erfolgten Morde politischer Gegner legalisierten und darüber hinaus weitere Ächtungen ermöglichten. 10
Während der Proskriptionen habe Sulla als erster Herrscher in einer Liste diejenigen namentlich bekanntgegeben, die zum Tode verurteilt waren. 11 Weiterhin wurden Belohnungen auf die Festnahme von Proskribierten festgesetzt, deren Vermögen oft konfisziert, öffentlich versteigert und vor allem an die Anhänger Sullas verteilt wurde. 12 Diese Praxis der unrechtmäßigen Bereicherung an den Gegnern kritisiert Cicero in seinen Reden − wenn auch auf diplomatische Weise und ohne Sulla dabei persönlich anzugreifen: „Wenn es aber darum ging und man deshalb zu den Waffen gegriffen hat, damit sich das ärgste Gesindel an fremden Vermögen bereichern und über eines jeden Besitz herfallen könne, und wenn es nicht nur verboten ist, derlei durch die Tat zu verhindern, sondern gar, es mit Worten zu geißeln, dann ist das römische Volk in diesem Krieg wahrhaftig nicht wiedererschaffen und aufs neue gegründet, sondern geknechtet und unterdrückt worden.“ 13 Cicero beschreibt hier, wie weitreichend die Proskriptionen unter Sulla geführt wurden, wenn sogar Kritik an diesen Vorgängen bereits als feindliche Einstellung gegen den Herrscher ausgelegt werden konnte.
8 Plut. Sull. 39, 1.
9 Vgl. App. civ. 1, 95.
10 Vgl. App. civ. 1, 95.
11 Vgl. App. civ. 1, 95.
12 Vgl. Plut. Sull. 33.
13 Cic. S. Rosc. 137. 6
Arbeit zitieren:
Maxi Hoffmann, 2010, Die Rolle von Volkstribunat und Senat in Sullas 'res publica restituta', München, GRIN Verlag GmbH
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