Studiengang Diplom-Wirtschaftswissenschaften
SS 2003
Seminararbeit im Wahlpflichtfach Internetrecht
Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen
Signatur im Privatrecht
Fred Pendelin
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Elektronische Signatur im Privatrecht – Neuer Auftrieb für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr? 1
2. Elektronische Signatur aus technischer Sicht 3
2.1 Arten von elektronischen Signaturen 3
2.1.1 Elektronische Signaturen 3
2.1.2 Fortgeschrittene elektronische Signaturen 4
2.1.3 Qualifizierte elektronische Signaturen 4
2.2 Sicherheitsvoraussetzungen der qualifizierten elektronischen Signatur 5
2.3 Signaturprozess 6
2.3.1 Prinzip der elektronischen Signatur 6
2.3.2 Signaturbildung 7
2.3.3 Signaturprüfung 8
2.4 Entwicklung der Signaturgesetzgebung 9
3. Anwendung der elektronischen Signatur im Privatrecht 11
3.1 Vertragsschluss über das Internet 11
3.1.1 Elektronische Willenserklärung 11
3.1.2 Angebot und Annahme der elektronischen Willenserklärung 12
3.1.3 Zugang und Anfechtung der elektronischen Willenserklärung 13
3.2 Formvorschriften im Privatrecht 15
3.2.1 Vergleich elektronische Signatur mit handschriftlicher Unterschrift 15
3.2.2 Neuordnung der gesetzlichen Formtatbestände 16
3.2.2.1 Schriftform 17
3.2.2.2 Öffentliche Beglaubigung gem. § 129 BGB und notarielle Beglaubigung gem. § 128 BGB 17
3.2.2.3 Elektronische Form 17
3.2.2.4 Textform 18
3.3 Elektronische Form als Äquivalent zur Schriftform 19
3.3.1 Anwendungsbereich 19
3.3.2 Einschränkungen 20
3.3.2.1 Ausschluss der elektronischen Form 20
3.3.2.2 Einverständnis der anderen Partei 21
3.4 Beweiswert der elektronischen Signatur 22
4. Die elektronische Signatur in der Praxis 24
4.1 Praktische Anwendung, Grenzen 24
4.2 Unterschiedliche Standards im Rechts- und Geschäftsverkehr 25
4.3 Kosten 26
5. Elektronische Signatur im Privatrecht – Resumé und Ausblick 27
Literaturverzeichnis 30
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
B2B Business to Business
B2C Business to Consumer
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
EG Europäische Gemeinschaft
EU Europäische Union
FormVAnpG Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäfteverkehr
gem. Gemäß
ggf. Gegebenenfalls
i.d.R. In der Regel
i.S.v. Im Sinne von
IHK Industrie- und Handelskammer
IuKDG Informations- und Kommunikations-Dienste-Gesetz
o.g. Oben genannt
PIN Personal Identification Number
PGP Pretty Good Privacy
RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
SigG Signaturgesetz
SigV Signaturverordnung
ZPO Zivilprozessordnung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prinzip der elektronischen Signatur 7
Abbildung 2: Signaturbildung 8
Abbildung 3: Signaturprüfung 9
1. Elektronische Signatur im Privatrecht - Neuer Auftrieb für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr?
Das Internet hat in den letzten Jahren durch einen fortwährenden Siegeszug auf sich aufmerksam gemacht und durch die vielfältigen Möglichkeiten eine ständig wachsende Zahl von Nutzern generiert. Neben der Möglichkeit der Informationsbeschaffung nehmen viele Menschen auch mehr und mehr die Möglichkeit im Internet einzukaufen wahr, nicht zuletzt weil damit eine erhebliche Zeit- und meistens auch Kostenersparnis einhergehen. Der stetige Zuwachs im Bereich des E-Commerce erstreckt sich nicht nur auf den Business to Consumer Bereich (kurz: B2C) sondern auch auf den Handel der Unternehmen untereinander, dem Business to Business Sektor (kurz : B2B), wo über verschiedene Internet Portale unter anderem Rohstoffe und Vorprodukte gehandelt werden.
Mit der stetig wachsenden Zahl der elektronischen Rechts- und Geschäftsvorfälle, die nicht nur auf das Internet begrenzt sind, stellte sich immer häufiger die Frage nach der Sicherheit elektronischer Vertragsabschlüsse auf der einen und der Rechtsgültigkeit dieser Verträge auf der anderen Seite. Problematisch war hauptsächlich, dass sich die bisher zu Vertragsabschlüssen übliche Unterschrift nicht im neuen Medium Internet anwenden lässt. Die eigenhändige Unterschrift gilt als weitgehend fälschungssicher, sie lässt sich jedoch nicht in den neuen Medien einsetzen, da hier der Schutz vor Missbrauch nicht gewährleistet wäre. Eine einmal eingescannte Unterschrift könnte z.B. elektronisch beliebig oft vervielfältigt werden, ohne dass der Empfänger der Urkunde dies erkennen könnte.
Aus den beschriebenen Rechtsunsicherheiten ergab sich ein zunehmender Handlungsbedarf, der, in mehreren Etappen, zum Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen1 (Signaturgesetz - SigG) in seiner heutigen Form führte. In diesem Gesetz sind allerdings nur die technischen Vorraussetzungen für elektronische Signaturen definiert, die den Geschäftsschluss über das Internet, bzw. generell auf elektronischen Wege einfacher und vor allem sicherer gestalten und somit die Entwicklung im Bereich des E-Commerce beschleunigen sollen. Die rechtliche Umsetzung scheiterte bisher in vielen Fällen an den Formvorschriften des BGB, genauer gesagt am generellen Schriftformerfordernis.2 Die Änderung der Formvorschriften des BGB durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäfteverkehr3 (FormVAnpG) und damit der Wegfall des generellen Schriftformgebotes, erlaubt seither einen weitreichenden Einsatz der elektronischen Unterschrift im Privatrecht.
Auf europäischer Ebene sorgt die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen4 (im folgenden EGSignaturrichtlinie) für eine einheitliche Regulierung der Sicherheitsstandards. Diese Richtlinie soll eine Interoperabilität der Signaturverfahren innerhalb der EU nicht nur ermöglichen, sondern explizit fördern.
Der nachfolgende Projektbericht zeigt die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur im Privatrecht auf. In erster Linie sollen zwei Aspekte untersucht werden. Zum einen, ob sowohl die technische, als auch die rechtliche Infrastruktur in Deutschland für eine umfassende Anwendung der elektronischen Signatur im Privatrecht gegeben ist und zum anderen inwieweit die elektronische Signatur in der privatrechtlichen Praxis zum Einsatz kommt.
Zunächst wird zwischen den verschiedenen Formen von elektronischen Signaturen differenziert. Danach werden die technisch-administrativen Vorraussetzungen, die sich aus dem Signaturgesetz ergeben, erörtert. Im dritten Kapitel wird die elektronische Signatur auf ihre Anwendbarkeit im Privatrecht, also auf zivilrechtliche Akzeptanz untersucht, indem unter anderem die neuen Formvorschriften und auch der Beweiswert der elektronischen Signatur thematisiert werden. Das vierte Kapitel untersucht die derzeitige Anwendung der elektronischen Signatur in der Praxis und zeigt Problemfelder auf, die den bisher nur geringen Einsatz der elektronischen Signatur im Privatrecht erklären.
Abgeschlossen wird die Arbeit mit einer kritischen Würdigung des Themas und Diskussion von Lösungsansätzen zur Verbesserung der Akzeptanz und Möglichkeiten einer umfangreicheren Anwendung der elektronischen Signatur im privatrechtlichen Bereich.
2. Elektronische Signatur aus technischer Sicht
2.1 Arten von elektronischen Signaturen
[....]
1 BGBl I 2001, 876.
2 Vgl. § 126 I BGB (alte Fassung).
3 BGBI I 2001, 1542.
4 ABIEG Nr. L 13 vom 19.2.2000, S. 12.
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Fred Pendelin, 2003, Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur im Privatrecht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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