VORAUSSETZUNGEN UND MOTIVE FÜR DIE GRÜNDUNG VON SPÄTMITTELALTERLICHEN
1. Einleitung
1.1 Historische Fragestellung und thematische Eingrenzung
Spätmittelalterliche und neuzeitliche Handelsgesellschaften (wedderlegginge), sind oftmals Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen - insbesondere dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Hanse stehen. Zumeist konzentrieren sich die Abhandlungen auf die wirtschaftliche Entwicklung oder den politischen Einfluss dieser Vereinigungen. Die vorliegende Arbeit hingegen setzt sich mit den Motiven auseinander, die zur Gründung von Handelsgesellschaften geführt haben. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich die Handelsgesellschaften in ihrer weiteren Entwicklung von diesen Gründungsideen entfernt haben.
Der zu beobachtende Zeitraum beschränkt sich auf das ausgehende 14. Jahrhundert, in dem sich ein Wandel der kommerziellen Strukturen vollzog, bis hinein ins frühe 17. Jahrhundert, dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges, der - durch das Wegbrechen vieler Märkte - auch ökonomische Umwälzungen mit sich zog. Der geographische Schwerpunkt wird im deutschsprachigen Raum liegen, unter besonderer Berücksichtigung des norddeutschen Raumes.
Während sich an Italiens Mittelmeerküste bereits seit dem 10. Jahrhundert erste Gesellschaften (commenda, societas maris) ausbreiteten und seit dem 13. Jahr-hundert im italienischen Binnenland, v.a. in Piacenza, Siena, Lucca und Florenz, Handelskompanien entstanden, 1 wurden auf deutschem Boden erst im 14. und 15. Jahrhundert vergleichbare Gesellschaften gegründet. Da die Handelsgesellschaften in den verschiedenen Gebieten Deutschlands in ihrer Ausprägung variierten, sollen an dieser Stelle, anhand einiger ausgewählter Beispiele, die Motive für den Zusammenschluss der Kaufmannschaften dargelegt werden.
1.2 Vorgehensweise, Quellenlage und Forschungsstand
Um dem Leser eine leichtere Orientierung zu ermöglichen, wird der folgende Hauptteil in zwei Kapitel unterteilt. Das erste setzt sich mit den wirtschaftlichen
1 vgl. HOUTTE VON, : Handel: II. Betriebsformen und Handelsgesellschaften. In: ANGERMANN, NOR- BERT: Lexikondes Mittelalters, CD-Rom Ausgabe. München, Zürich 1996.
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Grundvoraussetzungen (dem Fernhandel und der Widerlegung) unter denen sich die Handelsgesellschaften entwickeln konnten auseinander; das zweite widmet sich den weiteren Betätigungsfeldern der Handelsgesellschaften.
Die Grundlage der Handelsgesellschaften lag im Fernhandel. Als Basis für die weitere Arbeit muss daher zunächst der Begriff des Fernhandels, unter Berüc ksichtigung der in ihm tätigen Personenkreis und der gehandelten Waren betrachtet werden. Das anschließende Kapitel befasst sich folglich mit der kleinsten wirtschaftlichen Gesellschaft: der hansischen Widerlegung. An ihr lassen sich die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Funktionsweisen, wie auch die rechtliche Basis des gesellschaftlichen Handels, vor allem im Norddeutschland des ausge-
henden Mittelalters und der frühen Neuzeit, darstellen. 2 Eine aktuelle Veröffentlichung, die in diesem Zusammenhang Erwähnung finden muss, stellt die 2000 erschienene Arbeit „Wie verdiente der Kaufmann sein Geld? Hansische Handelsgesellschaften im Spätmittelalter“ 3 von Albrecht Cordes dar. Cordes, der bereits mehrere Werke und Quellenanalysen 4 zum hansischen Ge-sellschaftshandel veröffentlicht hat, kritisiert in seiner Arbeit die bisherige rechts-historische Forschung, bezüglich der hansischen Handelsgesellschaften. Entgegen der bisherigen Annahme, es hätte im Spätmittelalter mehrere Gesellschaftstypen gegeben stellte er heraus, dass stattdessen nur eine einzige - nämlich auf Basis der Widerlegung - nachzuweisen sei. 5
Im Folgenden werden die Verknüpfungen zwischen Handelsgesellschaften, bzw. Gilden 6 und ihrer Umwelt untersucht werden. Die Kaufmannschaft Lüneburgs -
2 Diedargestellten Erkenntnisse sind grundsätzlich auch auf süddeutsche Handelsg esellschaften übertragbar. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Gesellschaften im Süden komplexere Personenverflechtungen aufwiesen als ihre hansischen Gegenstücke. [vgl. CORDES, ALB- RECHT: Wieverdiente der Kaufmann sein Geld? Hansische Handelsgesellschaften im Spätmi ttelalter. Lübeck 2000, S. 15.]
3 siehe ebenda.
4 Unter anderem auch die in dieser Arbeit verwendeten Quellenanalysen; [siehe: CORDES, ALB- RECHT: SpätmittelalterlicherGesellschaftshandel im Hanseraum. Köln, Weimar, Wien 1998.]
5 „Das bisherige Bild der historischen und rechtshistorischen Forschung von den hansischen Handelsgesellschaften überzeugt nicht. Erkennbar von der Dreiteilung der Personengesel lschaft im geltenden Recht beeinflusst, wollte man bisher auch im hansischen Spätmittelalter drei oder vier Gesellschaftstypen erkennen.“ [siehe CORDES, ALBRECHT (2000), S. 6.]
6 In der Literatur werden die Begriffe der „Gilde“ und der „Handelsgesellschaft“ häufig gleichg estellt. An dieser Stelle soll die - dieser Arbeit zugrunde liegende - Definition des Begriffs der „Gilde“ nach Helmuth Stradal dargestellt werden: Eine Gilde ist eine Genossenschaft, ein Verband, eine Vereinigung von Kaufleuten die sich zur Erfüllung der von seinen Mitgliedern angestrebten, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen , gesellschaftlichen und politischen Zw ecke zusammengeschlossen hat. [vgl. IRSIGLER, FRANZ: Zur Problematik der Gilde- und Zunft-
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die sogenannten Kagelbrüder 7 - bietet sich für eine solche Untersuchung an, da sie einen sehr offenen Umgang mit Außenstehenden pflegten und starken Einfluss auf das religiöse und gesellschaftliche Leben der Stadt nahmen. Darüber hinaus lassen sich an ihrem Beispiel, auf exemplarische Weise, die Gründe für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufstieg einer Kaufmannschaft, vom Mittelalter an bis in die frühe Neuzeit, herausstellen. Als Grundlage dient zu diesem Zweck Till Luscherts „Von den mittelalterlichen Gilden zum Verein Lüneburger Kaufleute“, das sich - in dem für die vorliegende Arbeit relevanten Teil - maßgeblich auf das Statut der Kagelbrüder aus dem Jahr
1468 stützt. 8 Von den gewonnenen Erkenntnissen ausgehend, werden im Weiteren Vergleiche zu anderen kaufmännischen Organisationen jener Zeit gezogen werden, um eine Aussage treffen zu können, wie groß der gesellschaftliche Austausch - zwischen Handel und städtischer Gesellschaft - an anderer Stelle war. Zuletzt wird die Frage behandelt werden, inwiefern der Aufstieg der spätmittelalterlichen/frühneuzeitlichen Kaufmannschaften - in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht - ein Produkt ihres Zusammenschlusses war und ob sich aus diesem Hintergrund, Gründungsmotive für die Handelsgesellschaften herleiten lassen.
2. Definition des Fernhandels
Der genossenschaftliche Zusammenschluss des - dem Fernhandel zugewandten -Kaufmannes (mercator, negotiator) unterschied sich zumeist erheblich von den organisatorischen Formen des Kleinhandel treibenden Krämers (institor). Die städtische Grundversorgung mit Nahrungsmitteln fand zum größten Teil aus der näheren Umgebung statt. Insbesondere die Versorgung mit leicht verderbli-
terminologie. In:SCHWINEKÖRPER, BERENT (Hrsg.): Gilden und Zünfte. Kaufmännische und gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter. Sigmaringen 1985, S. 54.] Dem Begriff der „Handelsgesellschaft“ wird im dritten Kapitel weiter nachgegangen werden, es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass im Bereich der Gilden und Handelsgesel lschaften Mischformen existierten, die eine klare begriffliche Trennung erheblich erschweren.
7 Die Bezeichnung Kagelbrüder geht auf die Tracht der Kaufleute zurück, zu der ein langer Um- hangmit einer spitz zulaufenden Kapuze, „Kagel“ oder „Kogel“ (von dem lat. cuculla) genannt, gehörte.
8 siehe: LUSCHERT, TILL: Von den mittelalterlichen Gilden zum Verein Lüneburger Kaufleute. Die Geschichte einer kaufmännischen Vereinigung im Spiegel der wirtschaftlichen Entwicklung Lüneburgs. Lüneburg 2003.
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chen Lebensmitteln, wie etwa Obst, Gemüse, Eier oder Milch wurde vornehmlich von im Umland ansässigen Kleinhändlern und Bauern übernommen, die ihre Produkte auf eigens dazu eingerichteten Märkten anboten. 9 Noch heute lassen sich anhand von Bezeichnungen wie etwa „Fischmarkt“ oder „Buttermarkt“ Hinweise auf den historischen Ursprung vieler ehemaliger Handelsplätze finden. Im Gegensatz zu dem regional begrenzten Handel, konzentrierte sich der Fern-handel auf den Export und Import von Erzeugnissen, welche nicht von den Produzenten selbst verkauft werden konnten, sondern über weite geographische Distanzen vom Ort der Erzeugung oder Gewinnung zum Verbraucher transportiert werden mussten. Der spätmittelalterliche/frühneuzeitliche Kaufmann sorgte für die Vermittlung von Gütern, an deren Produktion er jedoch nicht beteiligt war. 10 Während der städtische Kleinhandel mit der örtlichen wirtschaftlichen Struktur eng verflochten war, lagen die Wurzeln des Fernhandels außerhalb des Stadtgefüges. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die Gilden der Krämer, ein deutlich strafferes Reglement in allen beruflichen Angelegenheiten aufwiesen, als die der Kaufmänner, welche nur zum Verkauf seiner Waren das Einflussgebiet der städt ischen Ordnung betrat. 11 12
2.1 Das Warensortiment der Fernhandels
Die im Fernhandel gehandelten Güter variierten sehr stark in den Regionen Deutschlands. Die Ausfuhr konzentrierte sich zumeist auf wenige Güter, die in der jeweiligen Region im Überschuss zum eigenen Verbrauch produziert wurden. Die
9 vgl. HILDEBRANDT, REINHARD: Der Fernhandel als städtischer Wirtschaftsfaktor. In: KIRCHGÄSSNER, BERNHARD; BECHT, HANS-PETER (Hrsg.): Stadt und Handel. Sigmaringen 1995, S. 53.
10 vgl. REIßMANN, MARTIN: Die hamburgische Kaufmannschaft des 17. Jahrhunderts in sozialg eschichtlicher Sicht. In: VEREIN FÜR HAMBURGISCHE GESCHICHTE (Hrsg.): Beiträge zur Geschichte Hamburgs, Band 4. Hamburg 1975, S. 1.
11 vgl. GATZ, KONRAD: Kauffahrer, Krämer und Handelsherren. Die deutsche Kaufmannschaft im Mittelalter, 3. Auflage. Hannover 1949, S. 139.
12 Jacques le Goff stellt in seiner Abhandlung „Kaufleute und Bankiers im Mittelalter“ die These auf, dass die großen, einflussreichen Kaufleute keinerlei Behinderung durch das Zunftwesen erfuhren, „sondern es vielmehr als Herrschaftsmittel gegen die Welt der Handwerker benut z- ten“.[vgl. GOFF LE, JACQUES: Kaufleute und Bankiers im Mittelalter, aus dem Frz. von WEI- NERT, FRIEDEL.Frankfurt/Main 1989.] - Es ist fraglich, ob in diesem Zusammenhang tatsäch- lichvon einem „Herrschaftsmittel“ gesprochen werden kann. Dass sich die relative rechtliche Freizügigkeit des Fernhandels als fördernd erwies, während die starke Reglementierung das Handwerk hemmte, erscheint nachvollziehbar.
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Erlöse aus den Verkäufen wurden wiederum in Retourwaren investiert oder per
Wechsel in die heimischen Kontore transferiert. 13 Gab es für die ausgeführten Güter keinen zentralen Absatzmarkt, „musste der Fernhändler an den Zentren 14 der europäischen Wirtschaft präsent sein und über eine räumlich weit gefächerte O r- ganisationverfügen“. 15
Ein typisches Beispiel für die Entwicklung des Fernhandels aus einer deutschen Stadt stellt die Entstehung der „Großen Ravensburger Handelsgenossenschaft“ dar. Im mittelalterlichen Ravensburg waren zwei Voraussetzungen bedeutend für den Aufstieg zu einer bedeutenden Handelsmetropole: Eine günstige Verkehrsla-
ge 16 und die Überproduktion von Leinen und Barchent 17 . Da die Weber außer Stande waren, ihre Überschüsse selbst über die eigene Region hinweg zu vertrei-
ben, mussten sie den Vertrieb Dritten anvertrauen. 18
An diesem Beispiel zeigt sich, wie das Portfolio eines Fernhändlers von dem Angebot der zu exportierenden Gütern bestimmt wurde. Beispielsweise wurden - wie bereits erwähnt - im Bodenseeraum vornehmlich Leinen und Barchent exportiert, von Lüneburg aus wurde Salz vertrieben, während aus Nürnberg vor allem Metallwaren und Waffen ausgeführt wurden. Die Retourwaren wiederum waren von der Nachfrage in der jeweiligen Stadt bestimmt. Die einheimische Bevölkerung wurde von außen mit Lebensmitteln, wie Fleisch, Getreide, Fisch oder Salz, mit Bekleidung, oder mit Luxuswaren, wie Gewürzen, Pelze, Wein oder Südfrüchten,
13 Vom Mittelalter bis in die Neuzeit war eine stetige Zunahme des kaufmännischen Engagements im Finanzhandel zu beobachten. Nach italienischem Vorbild wurde auch in Deutschland der Handel immer stärker mit dem Bankgewerbe verknüpft. Dabei kamen die Entwicklungen des Finanzwesens wie sinkende Zinssätze, verbesserte Buchführung (Einführung der arabischen Zahlen und der Gewinn- und Verlustrechnung) und Vereinfachung des Geldwechsels vor a llem dem Fernhandel zugute. So waren zwischen 1621 und 1624 beispielsweise 15 der 20 ei nflussreichsten Händlerfamilien Frankfurts am Main ins Geld-, Wechsel- und Kreditgeschäft involviert. [vgl. DIEFENBACHER, MICHAEL: Handel im Wandel. In: KIRCHGÄSSNER, BERNHARD; BECHT, HANS-PETER (Hrsg.): Stadt und Handel. Sigmaringen 1995, S. 80.]
14 Gemeint sind hiermit vor allem die großen Messen, welche sich aus den regionalen Jahrmär kten entwickelt hatten und nun eine wachsende Zahl von weit gereisten Kaufleuten anzogen . Zu den bedeutendsten deutschen Messen stiegen Frankfurt am Main und Leipzig auf, deren Frühjahrs- und Herbstmessen sich gegenseitig ergänzten. Daneben besaßen Großstädte wie Köln, Nürnberg oder Lübeck auch ohne Messen, allein aufgrund ihres Wirtschaftspo tentials, eine ebenso große Anziehungskraft [vgl. MATHIS, FRANZ: Die deutsche Wirtschaft im 16. Jahr-hundert. München 1992, S. 43 f.]. Als bedeutende europäische Messen galten Lyon, Genf und Brügge.
15 vgl. HILDEBRANDT, REINHARD (1995), S. 57.
16 In Ravensburg kreuzten sich bedeutende Fernstraßen zum einen von Süd-Ost über die, bis Ulm schiffbare, Donau und die Schweiz nach Frankreich und Burgund und zum anderen von Nür nberg und Augsburg, über die Alpen nach Norditalien führend.
17 Linksseitig aufgerauhtes, flanellartiges Köpergewebe aus Baumwollkettgarn und weich gedre htem Schussgarn.
18 vgl. WIDMANN, WERNER A.: Die Bodenseehanse. Aus der Geschichte der Grossen Ravensburger Handelsgesellschaft. München 1988, S. 18.
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Arbeit zitieren:
M. A. Aaron Faßbender, 2004, Voraussetzungen und Motive für die Gründung von spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handelsgesellschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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