Abkürzungsverzeichnis
CoMEN Coditional Mandatory Exchangeable Notes BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht EAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz EdB Entschädigungseinrichtung deutscher Banken HRE Hypo Real Estate SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
Abbildungsverzeichnis
Aktionärsstruktur der Commerzbank AG entnommen aus: www.commerzbank.de Stand 30.04.2011
1. Einleitung
Die Weltwirtschaftskrise und die Finanzkrise hat Deutschland getroffen. Viele Sparer sind verunsichert, wie sicher ihr Geld ist. Können sie ihr Geld sicher bei der Bank lassen? Was passiert mit ihrem Geld, wenn ihr Kreditinstitut insolvent ist? Auf diese Fragen wird die folgende Seminararbeit im ersten Teil Antworten geben.
Im weiteren Verlauf der Seminararbeit wird die Entstehung der Finanzkrise, ausgegangen von der Immobilienkrise in den USA erläutert. Da im Zuge der Finanzkrise auch deutsche Kreditinstitute in Schwierigkeiten gerieten, allen voran die Commerzbank AG, wird die Bankrettung am Beispiel der Commerzbank AG im Folgenden aufgezeigt. Des Weiteren wird die im Jahr 2011 anstehende Kapitalerhöhung beschrieben, die zur Rückzahlung der Staatshilfen dienen soll.
2. Deutsche Einlagensicherung
Die Deutsche Einlagensicherung unterteilt sich grundsätzlich in zwei Bereiche. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und die freiwillige Einlagensicherung. Somit entsteht für die privaten Anleger eine doppelte Absicherung.
2.1. Gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Seit dem Inkrafttreten des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) am 01. August 1998 sind Banken innerhalb der Europäischen Union verpflichtet ein gesetzliches Mindestmaß an Absicherung zu haben. Durch das EAEG wird den Bankkunden in Deutsch-land eine Mindestabsicherung ihrer Einlagen in Höhe von 50.000 Euro (ab dem 30.Juni 2009), seit dem 31.Dezember 2010 in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank gewährt. 1 Der gesetzlich festgelegte Schutz richtet sich nur an Privatpersonen.
1 Bundesfinanzministerium, Glossar, Einlagensicherung
Die Höhe der Ansprüche der privaten Gläubiger legt die Einlagen bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde. Ansprüche auf Zinsen werden ebenfalls berechnet. 2 Fremdwährungskonten der EU-Staaten sind desgleichen abgesichert, die Entschädigung kann in Euro gezahlt werden. 3 Konten die auf US-Dollar oder Schweizer Franken lauten, sind nicht geschützt. Bei Konten, die gemeinschaftlich von mehreren Kontoinhabern geführt werden, ist die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro je Gläubiger zu verstehen. Das bedeutet bei einem Konto, dass z.B. von zwei Ehepartnern gemeinschaftlich geführt wird, sind insgesamt 200.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.
Die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist verpflichtend für alle Banken. Ohne diese Zugehörigkeit bekommt ein Kreditinstitut keine Zulassung zum Geschäftsbetrieb. 4
Landesbanken, Sparkassen, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken können von dieser gesetzlichen Verpflichtung der Mitgliedschaft befreit werden, wenn sie durch ihre Verbände einer separaten Einrichtung angehören, die die Liquidität und Solvenz absichert. 5 Für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute erfolgt die gesetzliche Absicherung über die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH. 6 Sparkassen, genossenschaftliche Volks- und Raiffeisenbanken und öffentliche Banken sichern sich gegenseitig ab und haften im Insolvenzfall gemeinschaftlich. Ziel ist hier die Institutssicherung, während der Einlagensicherungsfonds bei den privaten Banken nicht die Solvenz des in Schieflage geratenen Kreditinstituts sichert, sondern lediglich die Einlagen der Kunden absichert.
2.2. Freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken
Die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dem Einlagensicherungsfonds gehören mehr als 180 Kreditinstitute an. Der Fonds besteht in seiner jetzigen Form seit 1976.
2 Vgl. §4, Abs.3 EAEG
3 Vgl. §4, Abs.4 EAEG
4 Vgl. Bundesverband Deutscher Banken, Einlagensicherung der privaten Banken, Mai 2010
5 Vgl. Bankenverband(2010), Einlagensicherung der privaten Banken, S.7
6 Vgl. Bankenverband(2010), Einlagensicherung der privaten Banken, S.7
Da die Zugehörigkeit zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken freiwillig ist, beruht dieser nicht auf ein Gesetz, sondern auf Grundlage seines Statuts, einer Vereinssatzung. Ebenso gibt es keinen Rückzahlungsanspruch. Andernfalls wäre der Einlagensicherungsfonds eine Versicherung und müsste Versicherungssteuer zahlen. Der Schutz des Bundesverbandes beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Instituts die Einlagenteile, welche die gesetzliche Mindestabsicherung überzeigen, bis maximal der Sicherungsgrenze. Der Schutz beinhaltet alle Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen. Die Guthaben von Banken sind nicht geschützt. Unter Guthaben fallen im Wesentlichen alle Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Wertpapiere, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagezertifikate sind nicht geschützt.
2.2.1. Umfang der Einlagensicherung
Durch die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken sind je Kunden bei den privaten Banken Einlagen bis zur Höhe von 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschluss voll gesichert.
Am Beispiel der Commerzbank AG macht das 8.408.813.000 EUR je Anleger. 7
2.3. Wie arbeitet die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und der
Einlagensicherungsfonds?
Die Mitglieder zahlen eine jährliche Umlage in die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Kommt es zu einer Insolvenz einer Bank, tritt die EdB für die Einlagen der Kunden ein. Im Insolvenzverfahren selbst, tritt der Einlagensicherungsfonds anstelle der Kunden auf. Durch die hohen Insolvenzquoten bei Banken, bekommt der Fonds i.d.R. einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück. Die EdB hat sich dazu verpflichtet, das Geld mit einer größtmöglichen Sicherheit und unter Sicherung der Liquidität anzulegen. Sonderbei-
7 Bundesverband deutscher Banken e.V. Stand 26.April 2011
träge müssen unverzüglich von den Mitgliedern erhoben werden, sollten die vorhandenen Mittel einmal nicht ausreichen.
Beim Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes erfolgt ebenfalls eine jährliche Zahlung der Mitglieder. Deren Höhe richtet sich nach den zu schützenden Einlagen. Des Weiteren fließen in das Sondervermögen Zinseinkünfte, Aufnahmegebühren und Rückflüsse aus Insolvenzverfahren ein. 8
2.4. Ablauf eines Entschädigungsverfahrens
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot, ein sogenanntes Moratorium, verhängen. Das Kreditinstitut darf ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Moratoriums keine Gelder mehr annehmen oder auszahlen. Der Zahlungsverkehr ist somit eingefroren. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden dienen. Ziel des Moratoriums ist, der Bank Gelegenheit zu geben, sich zu sanieren.
Spätestens nach Ablauf von sechs Wochen tritt der Entschädigungsfall ein. Falls die BaFin zu dem Ergebnis kommt, dass es für die Bank keine Möglichkeit der Sanierung besteht, kann der Entschädigungsfall auch vor Ablauf der sechs Wochen eintreten. Im Entschädigungsfall kommt es zunächst zu einer Sichtung der Bankunterlagen durch die Mitarbeiter der Einlagensicherung. Diese stellen die einzelnen Kundenforderungen fest und schreiben die Kunden an. Dabei werden die Forderungen der Kunden gegenüber der Bank mit etwaigen Forderungen gegenüber den Kunden z.B. aus Kreditverbindlichkeiten verrechnet. 9 Die Entschädigung nach dem EAEG muss binnen 30 Arbeitstagen nach ordnungsgemäßer Prüfung der Ansprüche an die Kunden erfolgen. Beim Einlagensicherungsfonds gibt es keine festgelegten Auszahlungsfristen. Mit einem Verfahrungsabschluss sollte hier innerhalb von drei Monaten gerechnet werden.
8 Vgl. Bankenverband(2010), Einlagensicherung der privaten Banken, S.25
9 Vgl. Bankenverband(2010), Einlagensicherung der privaten Banken, S.23
Arbeit zitieren:
Manuela Gönsch, 2011, Deutsche Einlagensicherung und Bankenrettung ab 2008 am Beispiel der Commerzbank AG, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
BWL - Bank, Börse, Versicherung: Deutsche Einlagensicherung und Bankenrettung ab 2008 am Beispiel der Commerzbank AG ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
BWL - Bank, Börse, Versicherung: neuer Titel erschienen: Deutsche Einlagensicherung und Bankenrettung ab 2008 am Beispiel der Commerzbank AG
Manuela Gönsch hat einen neuen Text hochgeladen
Aufbau eines betriebswirtschaftlichen Risikomanagements am Beispiel ei...
Martin Retzlaff, Prof. Dr. Jost W. Kramer
Hitler's Day of German Art 1938 - The Programme of the Procession - Fi...
Joachim Von Halasz
Führung im Wandel - Handlungskompetenzen von Führungskräften in Change...
Nina May Lin Klitzke, Cordelia Andreßen
Performance quantitativer Value-Strategien am deutschen Aktienmarkt am...
Sebastian Riegler-Rittner, Alexander Friesenegger
Performance quantitativer Value-Strategien am deutschen Aktienmarkt am...
Sebastian Riegler-Rittner, Alexander Friesenegger
0 Kommentare