Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Stichwort sammelnden Autors 4
Das Bürgerliche Gesetzbuch 5
Erstes Buch: Allgemeiner Teil des BGB (BGB AT) 5
Der Einstieg 5
Die Willenserklärung 6
Anfechtung 11
Scherzerkl ärung 12
Die Stellvertretung 12
Zweites Buch: Schuldrecht 14
Kaufrecht 17
Kaufvertragstypische Pflichten 17
Tausch 20
Schenkung 20
Darlehensvertrag 21
Werk - und Dienstverträge 22
Der Reisevertrag 24
Gesch äftsführung ohne Auftrag (GoA) 25
B ürgschaftsvertrag 25
Verzug 25
Drittes Buch: Sachenrecht 28
1. Der Besitz, §§ 854 ff BGB 29
2. Das Eigentum, §§ 903 ff BGB 30
3. Grundstücksrecht, §§ 873 ff BGB 30
4. Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen 30
Viertes Buch: Familienrecht 35
Die Ehe 36
Die Scheidung, §§ 1564 - 1588 BGB 37
Verwandtschaft.................................................................................... 39
Die Adoption 39
Vormundschaft, §§ 1773 ff BGB 41
2
Betreuung 42
F ünftes Buch: Erbrecht 44
Die Erbfolge 46
Pflichtteilsrecht 50
Erbunw ürdigkeit 51
Testamente 52
Schlusswort 53
3
Vorwort des Stichwort sammelnden Autors
Das vorliegende Bändchen ist eine Sammlung wichtiger Stichpunkte aus dem BGB. In ganz kurzen Stichworten werden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einige wichtige Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs angesprochen. Das Büchlein sammelt also lediglich Stichworte zu den angesprochenen Themen, ist aber keinesfalls als Kurzlehrbuch zu verstehen, sondern nur als kleine Orientierungshilfe durch den Dschungel des BGB nutzbar. Ganz wichtig: Das BGB im Schnelldurchlauf versteht sich tatsächlich als echte Stichwortsammlung wichtiger Vokabeln aus dem BGB und kann auch nur so gelesen werden. Stichworte sind nie ganz vollständig und Stichworte regen lediglich an, an anderer Stelle mehr und Vertiefendes zu lesen. Das ist auch hier ausdrücklich der Fall. Hinweise zu vertiefender Lektüre ist in diesem Stichwortbüchlein immer wieder mal zu finden. Der Verfasser hat es den Leserinnen und Lesern und sich jedoch sehr einfach gemacht, denn fast nur Internetfundstellen sind hier angegeben, zumeist keine wissenschaftlichen Bücher. Deshalb fehlt auch das klassische Literaturverzeichnis, alles Wichtige ist in den Fußnoten zu finden. Noch eine Anmerkung ist dem Verfasser wichtig: In diesem ziemlich unjuristischen Stichwortbüchlein über ein juristisches Thema wird gerne und oft Wikipedia zitiert, das gilt zwar immer noch als absolut unwissenschaftlich, aber das BGB im Schnelldurchlauf erhebt auch nicht den Anspruch wissenschaftlich zu sein. Hattingen, im November 2011
Daniel Poznanski
4
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Das BGB ist das Gesetz, welches uns tagtäglich durch den Alltag begleitet. Ob wir ein Brötchen kaufen, ob wir uns einen Stift leihen, ein Darlehen aufnehmen, ob wir heiraten, ob wir Kinder bekommen, ob wir Handyverträge abschließen oder eine Reise machen. Immer ist das BGB unser Begleiter und Richtschnur unseres rechtlichen Handelns. Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht eine rechtliche Interaktion tätigen und da diese meist mit dem BGB zu tun hat, ist dies das Gesetz des Alltäglichen Handelns.
Erstes Buch: Allgemeiner Teil des BGB (BGB AT)
Der Einstieg
Wenn zwei Rechtssubjekte (Menschen) untereinander Rechtsgeschäfte tätigen, dann benötigen sie dazu eine Erklärung. Wenn die Erklärung rechtlich bindend sein soll, dass ist das eine Willenserklärung. Diese müssen wir von der tatsächlichen Erklärung unterscheiden. Beispielsfall aus dem Jahre 1900:
1. Tatsächliche Erklärung: Ilse sagt zu Hans: „Ich liebe Dich!“ 2. Willenserklärung: Ilse sagt zu Hans: „Ich möchte Dir ein Brötchen abkaufen“.
5
Beispielsfall aus dem Jahre 2011:
1. Tatsächliche Erklärung: Shanaya Britney sagt zu Kevin: „Ich finde dich voll fett krass!“
2. Willenserklärung: Shanaya Britney sagt zu Kevin: „Ey Alter, ich will konkret Deinen krassen Tablet PC kaufen.“
Die Willenserklärung
Wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Interaktion und des rechtlichen Zusammenspiels von verschiedenen Subjekten ist die Mitteilung oder auch Erklärung des Willens, die Willenserklärung. Beispiel:
A sagt zum Bäcker: ”Ich möchte bitte ein Brötchen”. Hier erklärt der A was er will, er gibt eine Willenserklärung ab. Der Bäcker gibt ihm das Brötchen und sagt: ”Hier haben Sie ein Brötchen, es kostet 0,25 Euro”.
Hier erklärt der Bäcker seinen Willen, indem er dem A das Brötchen gibt und ihm erklärt, dass er dafür 0,25 Euro haben will. Der A gibt ihm die 0,25 Euro und nimmt das Brötchen. Die beiden haben also Willenserklärungen ausgetauscht. Die Willenserklärungen sind in den §§ 116 ff BGB geregelt.
6
Eine Willenserklärung lässt sich in drei Bereiche aufteilen: Handlungswille Rechtsbindungswille Geschäftswille
Nur wenn alle drei Willensarten vorliegen ist eine rechtsgültige Willenserklärung zustande gekommen! I. Der Handlungswille
Der Handlungswille liegt vor, wenn der Erklärende sich sagt: ”Ich will jetzt handeln” und er dann auch tatsächlich handelt. II. Der Rechtsbindungswille
Für den Rechtsbindungswillen ist es notwendig, dass sich der Erklärende sagt:
”Ich weiß, dass mein Handeln von rechtlicher Bedeutung ist, ich weiß dass ich mich durch mein Handeln rechtlich binden will.” Hieran fehlt es z.B. bei geistig Behinderten. III. Der Geschäftswille
Der Geschäftswille liegt vor, wenn ich inhaltlich weiß, welches Geschäft ich machen will. Der Erklärende sagt sich: ”Ich möchte ein Brötchen kaufen, keine Salzstange”.
7
Treffen all diese Komponenten zu, dann liegt eine rechtsgültige Willenserklärung vor!
Was passiert aber, wenn die tatsächliche Erklärung und der Willen auseinander fallen? Beispiel:
Der A hat Handlungswillen, Rechtsbindungswillen und Geschäftswillen. Er möchte ein Brötchen kaufen, sagt aber - weil er an etwas anderes denkt - Salzstange. Wir fragen uns: Liegt eine Willenserklärung (WE) vor? 1. Handlungswille?
A möchte handeln und er tut es auch, indem er spricht. Handlungswille: liegt vor 2. Rechtsbindungswille?
A möchte ein Brötchen kaufen, er weiß, dass dies Geld kostet, er möchte sich rechtlich binden. Rechtsbindungswille: liegt vor
8
3. Geschäftswille/Inhaltswille?
Der A möchte ein Brötchen haben und deshalb über ein Brötchen ein Geschäft abschließen. Geschäftswille: liegt vor
Allerdings fallen hier die Willenserklärung und die tatsächliche Erklärung auseinander. Denn A will zwar ein Brötchen, gesagt hat er aber ”Salzstange”.
Wie ist die Willenserklärung nun zu verstehen? Eine Willenserklärung ist immer vom ”objektiven Empfängerhorizont” aus auszulegen.
Was ist der ”objektive Empfängerhorizont”? Der ”objektive Empfängerhorizont” ist immer aus der Sicht eines objektiven Dritten zu sehen, wir fragen uns also, was würde ein objektiver Dritter verstanden haben? 1
Der objektive Dritte hat verstanden ”Salzstange”, somit hat der A rechtlich auch Salzstange erklärt.
Folge: Es ist ein Vertrag über eine Salzstange zustande gekommen, nicht über ein Brötchen.
9
Was kann der A nun machen, um doch noch an das Brötchen zu kommen?
Nun kommt der Schlaumeiersatz, der den Verfasser immer geärgert hat, aber ohne geht’s halt auch nicht. Also, anschnallen, jetzt kommt der böse Satz: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!“ (Na ja, so schlimm war es jetzt auch nicht).
Nun der Blick ins Gesetz. Wir suchen und suchen und suchen und was finden wir? Wir finden § 119 BGB.
Die Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Also, der A kann jetzt anfechten.
§ 119 BGB kennt zwei Anfechtungsirrtümer:
- Erklärungsirrtum und
- Inhaltsirrtum
Beim Erklärungsirrtum will der Erklärende ”drei” sagen, aber er sagt ”dreißig”, anderes Beispiel: verschreiben. 2 Beim Inhaltsirrtum will zum Beispiel ein „Käufer möchte aus einem Prospekt eine Uhr kaufen für € 12,00. Die Preisangabe ist ein Druckfehler und sollte eigentlich € 21,00 lauten. Der Verkäufer gibt dem Käufer zu verstehen, er könne die Uhr kaufen, allerdings weiß der Verkäufer nichts von dem Druckfehler und geht davon aus, der Käufer
1 Näheres zum objektiven Empfängerhorizont unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
2 Näheres zum Erklärungsirrtum: http://de.wikipedia.org/wiki/Erklärungsirrtum
10
werde € 21,00 bezahlen. Der Verkäufer unterliegt einem Inhaltsirrtum, daher kann er seine Erklärung anfechten.“ 3 Beim Vorliegen solcher Irrtümer kann der Erklärende also anfechten. Durch die Anfechtung wird das Geschäft ggf. von Anfang an nichtig. Deshalb ist eine „Anfechtung auch eine sog. Rechtsvernichtende Einwendung.“ 4
Der Anfechtende muss jedoch u.U. Schadensersatz zahlen (§ 122 BGB). Wenn dem Geschäftspartner durch die Anfechtung objektiv ein Schaden entsteht, so muss dies der Anfechtende ausgleichen. Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss gemäß § 121 BGB unverzüglich erfolgen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, also sobald man von dem Anfechtungsgrund erfahren hat. 5 Eine spätere Anfechtung ist nicht möglich. Anfechtung
1. Anfechtung wegen Irrtums, § 119 BGB 2. Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, § 120 BGB 3. Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung, § 123 BGB Rechtsfolgen: Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig, § 142 BGB; ggf. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden § 122 BGB
3 Das Beispiel ist komplett Wikipedia entnommen, hier ist es zu finden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum
4 http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung
11
Arbeit zitieren:
Diplom-Jurist Daniel Poznanski, 2011, Das BGB im Schnelldurchlauf, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Jura - Sonstiges: Das BGB im Schnelldurchlauf ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Sonstiges: neuer Titel erschienen: Das BGB im Schnelldurchlauf
Daniel Poznanski hat einen neuen Text hochgeladen
LIBER I ALGEMENE NORMEN VAN HE
R Huysmans
Die 74 wichtigsten Fälle BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT für BW...
Stand: Juli 2011
Karl Edmund Hemmer, Achim Wüst
Die 76 wichtigsten Fälle für Anfangssemester BGB AT
Einordnungen. Gliederungen. Mu...
Karl Edmund Hemmer, Achim Wüst
Die Goldenen Regeln des friedvollen Kriegers
Ein praktisches Handbuch
Dan Millman, Annemarie Döring
0 Kommentare