Normdiskurse im 16. - 18. Jahrhundert - Was sind Sprachnormen?
1. Begriffserklärung
Sprachnormen sind laut vielen Begriffsbestimmungen und Erklärungen in einem Durchschnittswerte beziehungsweise „häufigste Ereignisse in einem statistischen Sinne.“ 1 . Normalfälle sind daher dem Sachverhalt nach von Normen zu unterscheiden; auch wenn sie in der Sprachpraxis unter Umständen zu Normen werden können. Die Definition, die hier vorgeschlagen werden soll beruht auf Gloys Artikel „Sprachnormierung und Sprachkritik in ihrer gesellschaftlichen Verflechtung“ 2 und besagt, dass Sprachnormen als Objekte und Ereignisse bestimmter Entscheidungs- und Durchsetzungsprozesse verstanden werden sollten. Intensional sind Sprachnormen damit über das Merkmal einer (heteronomen) Verpflichtung definiert, welche als Vorschrift oder als Regel oder als Gebot der Vernunft gegeben sein kann. Extensional ist der Term Sprachnorm jedoch sehr unterschiedlich erklärt und wird auf sprachliche Erscheinungen jedes Schwierigkeitsgrades angewandt; es reicht von einem Gesamtsystem wie der langue bis hin zu phonetisch-phonologischen Phänomenen.
Mit Sprachnorm wird das über vorliegende Äußerungen erschließbare und allein Mitgliedern der Sprachgemeinschaft verfügbare Regelsystem einer Sprach bezeichnet. Durch diese Gesamtheit überindividueller
Reglementierungen/Vorschriften/Muster etc. wird der Sprachgebrauch verbindlich geordnet. 3
„Sprachnormen stellen nicht primär aufgrund einer speziellen Formulierung[...] Normen dar, sondern aufgrund herrschaftsbedingter oder -selten- konsensueller Geltung. Ihre Existenzformen können folglich nicht mithilfe innersprachlicher Kriterien aufgespürt werden, sondern nur in einer traditionellen Fachgrenzen übersteigenden politologischen, soziologischen und gesellschaftstheoretischen Rekonstruktion jener Prozesse, in denen projektierte oder bereits gängige Verhaltensweisen zu Verbindlichkeiten transformiert werden“ 4
1 Klaus Gloy: Sprachnormierung und Sprachkritik in ihrer gesellschaftlichen Verflechtung. In: W. Besch, A. Betten, O. Reichmann, S. Sonderegger (Hrsg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 1. Teilband. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1998², S. 396 - 405
2 Vgl. Gloy (Anmerkung 1)
3 Vgl. Gloy (Anmerkung 1)
4 Sprachnormierung und Sprachkritik in ihrer gesellschaftlichen Verflechtung. In: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. Erster Halbband. Hrsg. Werner Besch, Oskar Reichmann und Stefan Sonderegger. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1984 S. 281f.
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Als Normverfasser bezeichnet man Instanzen, die Sprachnormen formulieren. Dies können beispielsweise Fachwissenschaftler und Fachdidaktiker sein, jedoch auch Berufsverbände. 5 Normenüberwacher stellen sicher, dass Normen eingehalten werden; hier handelt es sich um verschiedene Instanzen der Sprachpflege und Sprachkritik, „die als Akademien oder im Bereich der Medien institutionalisiert sind, um Lehrer, Ausbilder und Richter, [die] professionell [zu] überwachen, odersubinstitutionell - um Eltern, Peers und Vorgesetzte“ 6 zu überwachen. Des Weiteren gibt es jedoch zahlreiche weitere, nicht kodifizierte Normen, die ohne institutionelle Zwänge Verbindlichkeit besitzen, worunter unter anderem der vermehrt auftretende Fremdwortgebrauch zählt.
2. Entstehung eines volkssprachlichen Normbewusstseins durch die Grammatiker
Die Entstehung eines volkssprachlichen Normbewusstseins ist als Prozess zu verstehen. Eine grundlegende Folge der Reformation und der Lutherschen Bibelübersetzung ist die Tatsache, dass das Deutsche (also unsere Volkssprache), gegenüber dem Latein aufgewertet wird. So öffnen sich dem Deutschen immer neue Verbalisierungsbereiche, die vorher dem Lateinischen vorbehalten waren. Da die Schule wieder in den Dienst der Religion tritt erscheinen unter diesem Kontext die ersten deutschen Grammatiken, wobei diese nicht mit den heute gängigen Grammatiken zu vergleichen sind. Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verfassten Albertus, Ölinger und Clajus Grammatiken, welche den Gesamtkomplex der deutschen Sprache umfassen. Jedoch stellte sich immer noch nicht die Forderung nach einer Einheitssprache: Dies änderte sich eginn des 17. Jahrhunderts. Wichtige hier zu nennende Autoren sind Wolfgang Ratke und Justus Georg Schottelius. Verstärkt wird die Tendenz nach einer einheitlichen Normierung durch pädagogische Erfordernisse, denn dadurch, dass die deutsche Sprache im öffentlichen und alltäglichen Leben an Bedeutung gewinnt, wachsen das Bedürfnis
5 Vgl. 5 Sprachnormierung und Sprachkritik in ihrer gesellschaftlichen Verflechtung. In: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. Erster Halbband. Hrsg. Werner Besch, Oskar Reichmann und Stefan Sonderegger. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1984 S. 282.
6 Sprachnormierung und Sprachkritik in ihrer gesellschaftlichen Verflechtung. In: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. Erster Halbband. Hrsg. Werner Besch, Oskar Reichmann und Stefan Sonderegger. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1984 S. 282.
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und die Notwendigkeit eines muttersprachlichen Unterrichts. Ratke schlägt hier nicht nur die Einführung des Deutschen als Unterrichtssprache vor, sondern darüber hinaus die Erfordernis eine Sprachreglung, - normierung und -reinigung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die orthographischen und grammatischen Vorstellungen von Ratke und Schottelius sicherlich des Öfteren an der sprachlichen Realität vorbeigehen, dies jedoch keinesfalls als Problem zu sehen ist. Denn wichtig ist, dass die Grammatiker ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Einheitssprache, die normiert ist, notwendig ist. 7
3. Legitimationskriterien für Sprachnormen
Sprachnormen werden meist nach mehreren Kriterien legitimiert. Neun verschiedene, die auch Klaus Gloy in seinem Aufsatz nennt und welche zu den häufigsten Legitimationskriterien für Sprachnormen gehören sind:
1. Erhalt einer „Einheit der Nation“
2. Allgemeine Verständlichkeit
3. bereites etablierter Sprachgebrauch
4. Sprachgebrauch von (kulturellen) Autoritäten
5. Erhaltung des sozialen Distinktionswertes
6. das „Angeratene“
7. Historisch Gewachsene/Entwickelte
8. politisch Machbares
9. Finanzierbarkeit
Im Folgenden werden die einzelnen Legitimationskriterien genauer erläutert und definiert.
1. Erhalt einer „Einheit der Nation“
Die Forderung nach dem Erhalt einer „Einheit der Nation“ bzw. der Sprachgemeinschaft wird meist aus bestimmten Kreisen der Bevölkerung, besonders
7 Vgl. Peter Polenz: Geschichte der deutschen Sprache. Berlin: de Gruyter 2009 S. 124 - 127.
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Arbeit zitieren:
Mareike Müller, 2011, Normdiskurse im 16. – 18. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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