Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
Inhaltsverzeichnis
VORWORT 3
1. EINLEITUNG 5
2. THEORETISCHE GRUNDLAGEN 6
2.1. STAND DER FORSCHUNG 7
2.2. ANZAHL DER BETROFFENEN ANGEHÖRIGEN UND KINDER 7
2.3. DIE BEDEUTUNG VON BEZIEHUNGEN WÄHREND EINER HAFTZEIT 8
2.4. SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR ANGEHÖRIGE 9
2.5. FAMILIENORIENTIERUNG IM SÄCHSISCHEN STRAFVOLLZUG 10
2.6. ORGANISATORISCHER RAHMEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES 10
2.7. BELASTUNGSFAKTOREN FÜR PARTNERINNEN UND KINDER 12
2.8. DIE BEDEUTUNG DER ANGEHÖRIGEN UND KINDER BEI DER RESOZIALISIERUNG 12
2.9. EINE INHAFTIERUNG AUS DER PERSPEKTIVE DER FRAUEN 13
2.10. DIE ROLLE DER WEITEREN FAMILIE 13
3. FRAGESTELLUNG DER ARBEIT 13
4. PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER UNTERSUCHUNG 14
4.1. VORBEREITUNGSPHASE DER UNTERSUCHUNG 15
4.2. UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND UND UNTERSUCHUNGSPLAN 16
4.3. METHODIK DER UNTERSUCHUNG 17
4.4. DAS PROBLEMZENTRIERTE INTERVIEW 17
4.5. QUALITATIVE INHALTSANALYSE 18
4.6. SCHRITTE DER DURCHFÜHRUNG 19
4.6.1. Entwicklung des Interviewleitfadens 19
4.6.2. Ablauf eines Familiennachmittages 19
4.6.3. Durchführung der Befragungen - exemplarischer Ablauf 20
4.6.4. Auswertung der Befragungen 21
5. DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE 21
5.1. MERKMALE DER STICHPROBE 21
5.2. VERLAUF DES KRIMINALISIERUNGSPROZESSES 22
5.3. ALLTAG DER FRAUEN 23
5.3.1. Finanzielle Lage 23
5.3.2. Wohnsituation 23
5.3.3. Kontakt mit Behörden 23
5.3.4. Neue Aufgaben im Alltag 24
5.4. SITUATION DER KINDER 24
5.4.1. Wissen der Kinder 25
5.4.2. Reaktionen der Kinder 25
5.4.3. Erziehung 25
5.4.4. Familienbesuche 26
5.5. KONTAKT ZUR UMWELT 26
5.5.1. Wissen 26
5.5.2. Reaktionen 27
5.5.3. Unterstützung 27
5.6. DAS GEFÄNGNIS 27
5.6.1. Besuche im Gefängnis 27
5.6.2. Familienbesuche 28
5.6.3. Weitere Kontaktmöglichkeiten 29
5.7. MATERIELLE UNTERSTÜTZUNG 29
5.8. KONTAKTE MIT ANDEREN BETROFFENEN 29
5.9. PARTNERSCHAFT 29
5.9.1. Befürchtungen 29
5.9.2. Kommunikation während der Haft 30
5.10. VERÄNDERUNGEN 30
5.11. KRAFTQUELLEN 30
5.12. BEDÜRFNISSE DER FRAUEN 30
Petra Hermes Ws 2010
1
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
6. BEWERTUNG DER ERGEBNISSE 31
6.1. ÜBERPRÜFUNG DER HYPOTHESEN 31
6.2. DISKUSSION DER ERGEBNISSE 32
6.3. REFLEXION DER ANGEWENDETEN METHODE 35
6.4. REFLEXION UND ANREGUNGEN FÜR DIE FORSCHUNG UND PRAXIS 36 7. FAZIT 39 QUELLENVERZEICHNIS 41 LITERATUR 41 INTERNET 43 ANHANG 45
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
Vorwort
Während meines Studiums der Sozialen Arbeit hatte ich die Gelegenheit von September 2008 bis November 2009 mein Berufsanerkennungspraktikum beim Sozialen Dienst der Justiz am Landgericht Dresden zu absolvieren. Der Soziale Dienst ist eine Form der sozialen Hilfe für Straffällige und hat sich im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Teil der Justiz entwickelt. Die Bewährungshilfe in Deutschland stellt neben der Gerichtshilfe, der Führungsaufsicht, Soziale Hilfe in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug eine Form der Sozialen Hilfe für Straffällige bzw. in der Strafrechtspflege dar. Inzwischen ist die Lage von Straffälligen und Inhaftierten vielfach untersucht und öffentlich diskutiert worden. Das Thema zu diesem Praxisprojekt hat sich aus meinem Interesse entwickelt, was die Abwesenheit eines Familienmitgliedes bzw. eines Mannes oder eines Vaters durch eine Inhaftierung für die Angehörigen bedeutet. Bei meinen hierfür getätigten Recherchen musste ich feststellen, dass dieses Feld bisher von der sozialwissenschaftlichen Forschung kaum wahrgenommen wurde.
Das Praxisprojekt führe ich aus eigenem Antrieb und im Interesse an der Thematik selbstständig an der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zeithain für männliche Erwachsene durch. Da ich dafür sozusagen von Außen in die JVA komme, beinhaltet dies, dass ich nicht in die anstaltsinterne Organisation eingebunden bin. Selbstverständlich sind die sicherheitstechnischen Vorgaben auch von mir zu beachten.
In meiner Arbeit als zukünftige Sozialarbeiterin fühle ich mich im Besonderen auch den Empfehlungen des Europarates (2001) 1 verpflichtet, soziale Wohlfahrt zu fördern. Der Erkenntnis folgend, dass Soziale Arbeit für mich ihren Beitrag leisten muss, um Antworten auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen zu finden und gefährdete Menschen (Individuen, Familien, Gruppen, Gesellschaften) zu unterstützen (vgl. Council of Europe 2001, o. S.), hat mich motiviert das vorliegende Thema zu bearbeiten.
An dieser Stelle möchte ich meinen Dank gegenüber den Frauen aussprechen, die bereit waren mir in meinen Befragungen im Rahmen der Familienbesuche in der JVA Zeithain ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen offen mitzuteilen.
Weiterhin möchte ich mich bei der Anstaltsleitung der JVA Zeithain für die Genehmigung, dieses Projekt eigenständig durchführen zu dürfen, bedanken.
Mein ganz besonderer Dank gilt auch den beiden Justizvollzugsbediensteten 2 , welche für den Sport- und Freizeitbereich zuständig sind, die mir stets freundlich zur Beantwortung
1 „[…] gestützt auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und ihr System von wirksamen internationalen Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten“ (vgl. Council of Europe 2001, o. S.).
2 Im folgenden Text wird die Bezeichnung Bedienste verwendet (Anmerkung der Autorin).
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
meiner zahlreichen Fragen zur Verfügung standen und mich bei der Kontaktaufnahme zu den betroffenen Frauen unterstützt haben.
Ebenso möchte ich der Verwaltungsdienstleitung der JVA und der Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes der JVA für ihre Gesprächsbereitschaft, ihre Informationen und die Beantwortung meiner Fragen danken.
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
1. Einleitung
Die Vollstreckung einer individuellen Freiheitsstrafe hat Auswirkungen auf (Familien-) Angehörige und eng verbundene Bezugspersonen eines Inhaftierten. Durch den Freiheitsentzug sind Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner, Eltern und Kinder eines Straftäters mit betroffen, was oft mit tief greifenden Folgen für die Bedingungen im Alltag bzw. die Lebenssituation verbunden ist. Einige Studien belegen eine Vielzahl von Problemen, die auf die Betroffenen, überwiegend die Frauen und Kinder, zukommen, wenn der Partner inhaftiert wurde und welche nicht direkt erkennbar oder offensichtlich sind. Leider stammt das Datenmaterial mehrheitlich aus dem Ausland und die Erhebungen dazu in Deutschland sind, bis auf wenige Ausnahmen, vornehmlich mehr als 20 Jahre alt. Dieses Praxisprojekt habe ich mit der Intention begonnen auf der Basis von Bedürfnissen der Angehörigen, Anregungen oder Vorschläge für Angebote für die Angehörigen von Inhaftierten zu ermittelten. Ebenso ist es meine Absicht herauszufinden, wie und ob die Zusammenarbeit von Institutionen (z. B. der Justizvollzugsanstalt, dem Justizsystem, Hilfsangeboten etc.) bzw. ein Austausch von Informationen funktioniert, die mit Beginn der Inhaftierung eines Partners für die Betroffenen relevant sind oder sein könnten.
In erster Linie ist es mir aber ein besonderes Anliegen, mehr Transparenz und Beachtung in den Umfang und die Komplexität der Realitäten zu bringen, die im Zusammenhang mit einer Inhaftierung von Familienangehörigen entstehen. Hinterfragt werden soll, wie das Leben für die Personen weiter geht, die in familiären Bindungen und/ oder engen Beziehungen mit dem Delinquenten vor seiner Haft gelebt haben sowie die Auswirkungen einer Inhaftierung auf die aktuelle Lebenssituation und das Umfeld der Angehörigen. Des Weiteren möchte ich zur Aufmerksamkeit anregen, dieses Thema in zukünftigen Forschungen zu beachten, sowie dessen Bedeutung im Wachstum und der Etablierung von neuen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu präzisieren und zu vervollständigen.
Im Rahmen der Familienbesuchstage in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zeithain (bei Riesa in Sachsen), bei denen die Väter die Gelegenheit haben einen ganzen Nachmittag mit ihren Kindern zu verbringen, war ich anwesend. In dieser Zeit wurden die Befragungen mit den begleitenden Angehörigen zu ihrer Lebenssituation durchgeführt. Im nachstehenden Kapitel wird der aktuelle Forschungsstand, die Anzahl der Betroffenen, das Projekt Familienbesuche, die Bedeutung von Beziehungen während der Haft aus verschiedenen Perspektiven und deren Bedeutung für die Ziele des Strafvollzuges, die bestehenden Unterstützungsangebote für Angehörige sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Praxisprojektes erläutert. Der darauf folgende Teil (Kapitel drei) beinhaltet die Fragestellung, worauf in Kapitel vier die Beschreibung der Planung und Durchführung des Projektes mit Erörterung der Methodik und der Vorgehensweise sowie eine Darstellung der Ergebnisse erfolgt. In Kapitel fünf werden die Ergebnisse der Befragung
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
beschrieben und eine daraus resultierende Bewertung in Kapitel sechs vorgenommen. Alle Daten der Auswertung beziehen sich explizit auf die Ergebnisse der Befragungen in der JVA Zeithain. Einige Vergleichzahlen werden im Zusammenhang mit dem sächsischen Strafvollzug betrachtet. Informationen aus anderen Quellen werden entsprechend kenntlich gemacht. In der Darstellung der Ergebnisse wurde von mir bewusst eine Auswahl der möglichen Themenbereiche getroffen, ansonsten wäre der Umfang dieser Arbeit im Rahmen des Praxisprojektes gesprengt worden.
Zur Bearbeitung der vorliegenden Thematik habe ich aktuelle Fachliteratur, entsprechende Studien, Informationen von Mitarbeitern im Strafvollzug und im sächsischen Justizministerium, Auskünfte von Beratungsstellen, die auf Angehörigenarbeit spezialisiert sind, sowie Quellen aus dem Internet herangezogen. Diese Ausarbeitung fasse ich auf Basis der wissenschaftlich erarbeiteten Erkenntnisse in einem Fazit zusammen.
2. Theoretische Grundlagen
Die Kriminalpolitik der letzten Jahrzehnte hat sich durch vielerlei Einflüsse erheblich gewandelt. In die Anwendung des Strafrechts fließen zunehmend kriminologische Erkenntnisse über die Wirkung bzw. Nichtwirkung von Sanktionen, ebenso wie die steigende Berücksichtigung von psychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen ein (vgl. Kury 2005, S. 1 f.). Des Weitern gewinnen internationale Vereinbarungen eine zentrale Bedeutung, wie der International Pakt der Vereinten Nationen (UN) über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die Spruchpraxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR) sowie die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze (European Prison Rules) (Müller-Dietz 1994, S. 50 f.). Generell wird in Europa als Vollzugsziel die Resozialisierung bei gleichzeitiger Liberalisierung und Humanisierung des Strafvollzuges in den Vordergrund gestellt (vgl. Feest 2006, o. S.; vgl. Sakalauskas 2006, S. 96).
Im Zusammenhang mit der Sanktionspraxis werden vermehrt verschiedene Effekte diskutiert. Im Sinne einer Effizienzsteigerung und Differenzierung von Sanktionen, bezogen auf die Reduzierung straffälligen Verhaltens und der Kostenreduktion im Strafvollzug 3 , werden in den Fachdiskussionen immer wieder Veränderungen eingefordert. Aufgrund der föderalen Staatsstruktur Deutschlands haben die 16 Bundesländer jeweils eigene Zuständigkeiten für die Regelungen des Strafvollzuges, welche sich in ihren Prioritäten zu Umfang und Art der Ausgestaltung von Maßnahmen der Prävention und Resozialisierung unterscheiden (vgl. Bundesministerium der Justiz 2010). Darüber hinaus weisen verschiedene empirische Untersuchungen seit langem darauf hin, welche „schädlichen Nebenwirkungen 4 [eine] Inhaftie-
3 „DieFreiheitsstrafe ist auch in Deutschland die teuerste Sanktion“ (siehe ausführlich in: Kury 2005, S. 6 f.).
4 Als typische Phänomene der Haft werden u. a. Haftkoller, Verluste des Realitätssinns, Depressionen, Sucht, Gewalt und Suizid beschrieben (vgl. Mührel 2001, S. 1844).
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
rung auf den Straftäter, vor allem aber auch auf [sein] soziales Umfeld (…), etwa die Familie“ hat (Kury 2005, S. 19 f.).
Vor allem den Ehefrauen, Partnerinnen oder anderen familiären Beziehungen von Inhaftierten wird mittlerweile eine wesentliche Rolle in Bezug auf die Wiedereingliederung und Rückfallprophylaxe zugeschrieben. Zahlreiche Untersuchungen konnten zeigen, dass qualifizierte soziale Arbeit zu den Vorbeugestrategien gehört, die sowohl bei den Gefährdeten, als auch deren Angehörigen Straffälligkeit vermeiden (vgl. Busch et al. 1987, S. 826). In diesem Zusammenhang erscheinen Art und Umfang von sozialer Unterstützung der Inhaftierten im Strafvollzug und deren Angehörigen bedeutsam. Gleichzeitig sollte danach gefragt werden, wie es den Angehörigen geht, wenn der Lebenspartner oder Vater fehlt und welche Auswirkungen die Trennung haben kann, unter welchen Umständen den Angehörigen Ressourcen der Mitwirkung zur Verfügung stehen, welchen Einfluss sie auf Unterstützungsmöglichkeiten nehmen können und dürfen oder welche Wege dafür offen stehen.
2.1 Stand der Forschung
Zur Rolle von sozialer Unterstützung und der qualitativen Bewertung von Beziehungen im Strafvollzug sowie zur Situation von Angehörigen liegen nur vereinzelt empirische Befunde vor, die mehrheitlich aus dem angloamerikanischen Raum stammen (vgl. Laule 2009, S. 7 ff.; vgl. Kawamura-Reindl et al. 2006, S. 34; vgl. Hosser o. J., S. 1). Bei den meisten Studien handelt es sich um Dissertationen (z. B. Meyer 1990) oder unveröffentlichte Abschlussarbeiten (vgl. Kern 2004, S. 3; vgl. Meyer 1990, S. 132).
Wichtige Ergebnisse liefern etwa die Studien von Quinton, Pickels, Maughan und Ruther (1993), die an Beispielen aufzeigen, „dass kontinuierliche, stabile und möglichst vielfältige soziale Bindungen dazu beitragen können, delinquentes Handeln zu reduzieren und Entwicklungs- und Bewältigungsdefizite zu kompensieren“ (Hosser o. J., S. 2). Im deutschen Sprachraum kann lediglich die im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit durchgeführte Studie von Busch, Füllbier und Meyer (1987) als repräsentativ über die Situation der Frauen von Inhaftierten eingestuft werden. Außerdem soll die Diplomarbeit von Julia Kern (2004), als jüngste Arbeit in diesem Kontext, besondere Erwähnung finden, da hier unter anderem ausführlich der aktuelle Forschungsstand dargestellt und ein Überblick gegeben wurde, was aus den Empfehlungen der Studie von Busch et al. tatsächlich in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Festzustellen bleibt, „dass es eine einheitliche Forschung und Theoriebildung zu dem Thema `Angehörige von Inhaftierten´“ weder im deutschsprachigen noch im angloamerikanischen Raum gibt (Kern 2004, S. 9).
2.2 Anzahl der betroffenen Angehörigen und Kinder
Eine genaue Zahl der betroffenen Angehörigen ist nicht zu ermitteln. In der bundesdeutschen Strafvollzugsstatistik wird der Familienstand von Inhaftierten erfasst. Angaben über
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
die Angehörigen werden außer Acht gelassen. Am Stichtag des 31.03.2009 waren von den insgesamt 58.566 einsitzenden männlichen Strafgefangenen in Deutschland 17,7 % verheiratet und 14,7 % geschieden (vgl. Statistisches Bundesamt 2009, S. 14 ff.). Auskünfte über die Anzahl der Kinder oder nichtehelichen Partnerschaften werden nicht gegeben. Derzeit sollen sich unter den ca. 3.381 männlichen Inhaftierten in Sachsen ungefähr 960 Väter minderjähriger Kinder im sächsischen Strafvollzug befinden (vgl. Justiz Sachsen 2009, o. S.). Die Anzahl der Kinder ist nicht bekannt.
In der JVA Zeithain befinden sich zurzeit 362 Gefangene im Strafvollzug und davon 34 Gefangene im offenen Vollzug. 5 Die JVA Zeithain dient seit dem 01.08.2008 dem Vollzug von Freiheitsstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und in Ausnahmefällen auch von Jugendstrafen. 6 Ihre Zuständigkeit ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan des Freistaates Sachsen für Straftäter mit Freiheitsstrafen von zwei bis fünf Jahren für die Amtsgerichte in den Landgerichtsbezirken Chemnitz, Leipzig und Dresden (vgl. Sozialer Dienst der Justiz 2010a).
2.3 Die Bedeutung von Beziehungen während einer Haftzeit
Generell werden als positive Elemente von Resozialisierung die Möglichkeit eine Arbeit auszuführen, eine Ausbildung zu erwerben und Vollzugslockerungen wie die Öffnung des Vollzuges durch Besuche, Beziehungen zur Außenwelt, Ausgänge etc. allgemein anerkannt (vgl. Dünkel 2009, S. 188; vgl. Fritsche 2005, S. 246). Vor allem der Pflege von Kontakten zur Außenwelt wird dabei ein hoher Rang eingeräumt (vgl. Laule 2009, S. 2; vgl. Kaiser/ Schöch 2002, S. 85).
In den ersten sechs Monaten nach der Entlassung aus der Haft sind die Rückfallquoten besonders hoch. Zahlreiche Studien 7 konnten aufzeigen, dass die Rezidivraten 8 erheblich niedriger ausfallen, wenn z. B. eine Rückkehr zum Ehepartner erfolgte (20% vs. 47,9%) (vgl. Groß 2004, S. 29 ff.). Als ein wesentlich protektiver Faktor werden familiäre Bindungen angesehen (vgl. a. a. O., S. 46; vgl. Laule 2009, S. 9 ff.; vgl. Hosser 2000, S. 70). Durch eine Inhaftierung werden die Möglichkeiten eingeschränkt, Beziehungen und Kontakte zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten. Soziale Kontakte mit der Außenwelt zu pflegen ist vorrangig über das Besuchsrecht geregelt. Ebenso bietet sich über Schriftverkehr und Telefonate die Gelegenheit der Kontaktpflege. Einige Anstalten ermöglichen allerdings verschiedene Besuchsformen und neben dem so genannten Normalbesuch auch Langzeit- und Ehebesuche. Vor allem die Langzeit- oder Familienbesuche und Ehebesuche sollen dazu dienen die Kontakte zu Partnerin und Kindern aufrecht zu erhalten.
5 Nach Information der Verwaltungsdienstleiterin werden bei der Aufnahme der Familienstand und die Anzahl der Kinder erfasst. Zahlenmäßige Angaben können aber nicht gemacht werden, da entsprechende Suchfunktionen über das PC-Programm nicht zur Verfügung stehen (JVA Zeithain 2010).
6 „Jugendstrafe wird in Zeithain nur bei Überschreiten der Aufnahmefähigkeit der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen vollzogen (Sozialer Dienst der JVA Zeithain 2010).
7 Insbesondere die ausführlichen Studien von Harer (1994) und Baumann et al. (1983) (vgl. Groß 2004, S. 29 ff.).
8 Rückfallrate (Anmerkung der Autorin).
Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
In diesem Zusammenhang sind zwei wichtige Grundsätze des Grundgesetzes (GG) zu erwähnen. Zum einen besteht das Recht des Einzelnen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), welches menschenwürdiges und soziales Leben einschließt, auch im Umgang mit anderen Menschen. Und zum anderen heißt es, entsprechend des Grundsatzes nach Art. 6 des GG, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz staatlicher Ordnung stehen. Damit ergibt sich ein Recht auf Kontakte der Inhaftierten zu Ehegatten, Partnerinnen und Kindern sowie zu anderen familiären Angehörigen und umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 entschieden, dass die Grundrechte auch während des Strafvollzugs Geltung besitzen. Ebbers (1993) stellt heraus, dass die reale Vollzugspraxis konsequent verhindert, dass eheliche und familiäre Beziehungen bestehen bleiben können (vgl. Ebbers 1993, S. 55 f.). „Des Weiteren ist es das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, sich um die Erziehung ihrer Kinder in allen Lebenslagen zu kümmern“ (vgl. Anwärterinnen und Anwärter der JVA Schwalmstadt 2008, S. 259). Nach § 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) soll der Vollzug weitestgehend an die allgemeinen Lebensverhältnisse angeglichen werden, womit auch explizit die Kinder zur direkten Lebensnähe eines Inhaftierten gehören (vgl. Kawamura-Reindl et al. 2006, S. 33).
2.4 Spezifische Unterstützungsangebote für Angehörige
In der unmittelbaren Umgebung von den Haftanstalten in Sachsen gibt es im Rahmen von Straffälligenhilfen verschiedene Angebote von Vereinen oder Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, welche in der Hauptsache während der Phase der Entlassungsvorbereitung und gegebenenfalls der Nachsorge im Kontakt mit dem Verurteilten stehen. Spezifische Angebote für Angehörige sind außer in Zwickau 9 und Chemnitz 10 im Leistungsspektrum der Beratungsstellen nicht enthalten. Allerdings könnte jeder Angehörige die Gesprächsangebote örtlicher Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen in Anspruch nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit sich bei Erziehungsfragen an das zuständige Jugendamt zu wenden. Familienunterstützende Maßnahmen in Form von speziellen Familien- oder Eheseminaren im Rahmen einer Entlassungsvorbereitung eines Inhaftierten werden in Sachsen nicht angeboten. Ein Ratgeber für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige wird nur von der Beratungsstelle in Chemnitz herausgegeben.
Hierbei soll erwähnt werden, dass es in anderen Bundesländern vereinzelt solche spezifischen Angebote gibt, die z. B. wie in Nordrhein Westfahlen vom Justizministerium finanziell gefördert werden (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein Westfahlen 2002). Besonders erwähnenswert sind auch das Beratungsangebot und die Familienseminare vom Verein Treffpunkt e.V. in Nürnberg. 11 Andere erfolgreiche
9 Straffälligenhilfe der Stadtmission Zwickau e.V. (vgl. Adressliste Beratungsstellen für Angehörige 2010).
10 AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. (vgl. Adressliste Beratungsstellen für Angehörige 2010).
11 Siehe ausführlich unter URL: http://www.treffpunkt-nbg.de/ (Zugriff 22.09.2010).
Arbeit zitieren:
Sozialpädagogin B.A. Petra Anna Maria Hermes, 2011, Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Sozialpädagogik / Sozialarbeit: Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Sozialpädagogik / Sozialarbeit: neuer Titel erschienen: Zur Lebensrealität der Angehörigen von Inhaftierten
Petra Anna Maria Hermes hat einen neuen Text hochgeladen
Lebensqualität von pflegenden Angehörigen älterer Menschen
Eine Untersuchung zu den Auswi...
Corinna Seither
Mutmachbuch für Angehörige von Alkoholabhängigen
Erfahrungsberichte von Angehör...
Sabine Haberkern
Angehörige erwachsener Menschen mit Behinderung
Ein Problemaufriss: empirisch-...
Saskia Alich
Pflegende Angehörige im Mittelpunkt
Studien und Konzepte zur Unter...
Elisabeth Seidl, Sigrid Labenbacher
Belastungsverarbeitung bei pflegenden Angehörigen von Demenzkranken
Eine Tagebuchstudie
Gabriele Wilz
Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern
Arbeitslosengeld II, Sozialgel...
Christian Müller
0 Kommentare