Bad Liebenwerda 6 an der Schwarzen Elster wurden in Anlehnung an diese Anregung als Kaufmannsiedlung angesprochen. Einige in diesem Zusammenhang verwendete Formulierungen, beispielsweise „Marktsiedlung der Kaufleute „Kaufmannsstadt“, oder „Bürgerstädte mit zur Kaufmannsiedlung gehörendem Markt“ schießen über orthodoxe Vorstellungen hinaus - um es vorsichtig zu formulieren - und verraten eine anscheinend weit verbreitete Unkenntnis in Bezug auf Vorgänge der Stadtgenese. Daher zuerst einige Erläuterungen zu diesem bis dato eminent wichtigen stadtgenetischen Ansatz, bevor durch Hinweise auf archäologische Quellen gefragt wird, ob überhaupt noch Platz für Kaufmannsphantasien bleibt.
Wandel durch Handel
Obwohl das Suchen nach urbanitätsstiftenden Kaufmannsiedlungen, beispielsweise in
Form von Kaufmannswiken 7 Kaufleutekolonien 8 oder Nikolaisiedlungen 9 eine längere Tradition hat, sind derartige Termini keinesfalls deckungsgleich. Blaschke kommt der Verdienst zu, der begrifflichen Neubildung ‚Kaufmannsiedlung’ eine gewisse Präzisierung geben zu wollen. Ihm zufolge darf man sich unter diesem Begriff eine von personenrechtlich freien (d.h. von grundherrlichen oder kirchlichen Bindungen unabhängigen) und genossenschaftlich organisierten, deutsch-christlichen Fernhändlern bewohnte, im verfassungstechnischen Sinne prä-urbane Siedlung vorstellen, deren Bedeutung für die nachfolgende Stadtbildung hervorgehoben wird. Die in zahlreichen
6 Fitzkow 1970, 89; Heimerl 2001, 43.
7 Siehe beispielsweise Planitz 1996, 56.
8 Ennen 1953, 121-149.
9 Beispielsweise Huth 1966, 86. Eine andere Variante ist die politisch korrektere Kaufleutesiedlung, z.B. Engel 2005, 22. Küstennahe Handelsemporien werden auch als Handelsplätze bezeichnet.
Beiträgen vorgestellten Anregungen zur Bedeutung von Kaufmannsiedlungen dieses Genres im Urbanisierungsprozess und die als Bedingung ihrer empirischen Verifizierung
notwendige Begleitbehauptung, Nikolaikirchen wiesen sie aus, 10 stellen einen der beliebtesten, wenn nicht immer stillschweigend akzeptierten, 11 keinesfalls konkurrenzlosen, aber durchaus anfechtbaren ‚Fertigbaustein’ zur mitteleuropäischen Stadtentstehung dar. Dieser Theorienkomplex entstammt der bürgerlichen
Geschichtsschreibung 12 und wurde von Stadtforschern auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs gern bedient. 13 Ob es sich hier um eine Umwandlung der bisherigen - nicht zuletzt wegen ihrer Selbstherrlichkeit in Verruf geratenen 14 - bürgerlich-kaufmännischen Ansätze 15 handelt, lasse ich vorerst dahingestellt. 16
Im Gegensatz zu der eher logisch-empirischen, d.h. quellenkritisch vergleichenden Methode Schlesingers handelt es sich um eine zunächst auf kartenkundlichen
Anfangsverdacht 17 bzw. Überlegungen zu Toponymen beruhende, wohl analogisch-
10 Beide Komponenten wurden zuletzt erläutert in Blaschke 2007, 91-124.
11 z.B. Hye 1995, 175-177.
12 Dazu Schreiner 1985, 517-541.
13 Huth 1966, 84-93; J. Herrmann 1971, 150, 163, 165; ders. 1991, 7-18; Seyer 1991, 19-24.
14 Man hätte Bosls im Jahre 1969 ausgesprochene Mahnung, die alte These der Autogenese bürgerlicher Freiheiten und städtischen Fortschritts dürfe von ernsthaften Forschern nicht weiter akzeptiert werden, als Schlussstrich verstehen können (Bosl 1969, 5).
15 Für einige bis nach dem 2. Weltkrieg einflussreiche Beiträge aus der nationalsozialistisch angehauchten bürgerlichen Stadtgeschichteschreibung siehe beispielsweise Rörig 1955 (erweiterte Auflage einer Veröffentlichung von 1932), 17; Ennen 1977 (ursprünglich 1942), 91, wo von „bürgerlichgenossenschaftlichem Unternehmensgeist“ die Rede ist; Ennen 1953.
16 Statt auf frühstädtischen kaufmännischen Leistungen zu beharren, wird ein neues Betätigungsfeld im prä-städtischen Milieu gesucht.
17 Siehe beispielsweise Blaschke 2003, 5-18.
reduktive, dazu durch eine pragmatische Vorliebe zum freien Handel geleitete Theorie. Die Kaufmannthese entstand - wenn auch zugegebenermaßen nicht ausdrücklich - in Anlehnung an überwiegend archäologisch erfasste und nicht zuletzt von der bürgerlichen Geschichtsschreibung ebenfalls stilisierte Bewohner küstennaher Handelsemporien einer
früheren Epoche, 18 als deren inländisches Pendant. 19 Derartige Kaufmannsiedlungen wurden vom Erfinder selbst in verstreuten Regionen identifiziert 20 und die Kaufmannthese ist von seinen Anhängern weiträumig in alle Himmelsrichtungen, meist ohne archäologischen Querverweis - obwohl man es hier eindeutig mit einem frühgeschichtlichen Forschungsobjekt zu tun hat - getragen worden.
Dass Kaufmannsschichten im hohen Mittelalter bevorzugt in der Nähe kaufkräftiger Kundschaften, z.B. Bischofssitze oder Bergbausiedlungen, in Erscheinung traten, ist selbstredend. Demzufolge wären Kaufmannsiedlungen eine sekundäre Begleiterscheinung. Vorstellungen, nach denen freie Kaufleute sich an günstigen Straßenkreuzungen niederließen, um auf Kundschaft zu warten, widersprechen Erkenntnissen bezüglich der Natur des mittelalterlichen Fernhandels, der im gegebenen Zeitraum, auf welche Art auch
immer, herrschaftsgebunden war, 21 und bedienen moderne Vorstellungen.
18 Eine gegenseitige ‚Befruchtung’, aber auch Berichtigung, zwischen Archäologie und Historie ist in Bezug auf diese Siedlungsgattung besonders deutlich zu erkennen. Während man einst von „germanischen Handelsemporien“, deren innere Verfassung auf dem Prinzip der „Blutsbruderschaft“ beruhte, sprach, ist bezeichnenderweise in rezenteren Abhandlungen eher von „multiethnischen Handelsplätzen … an transkontinentalen Handelsrouten“ die Rede. Vergleiche Ennen 1953, 69-83; Wieczorek/Hinz 2000, xxv. Dass es sich dabei um von Händlern und Handwerkern bewohnte, herrschaftsgebundene Siedlungen handelte, ist - nicht zuletzt dank archäologischer Forschung - längst anerkannt. Vergleiche Schlesinger 1969, 248; Verhulst 1994, 370; Fehring 1996, 29-31.
19 Blaschke 2007, 103.
20 Blaschke 1995, 165-175; ders. 1973, 333-381; ders. 1970, 21-40.
21 Vergleiche beispielsweise Schlesinger 1961, 288; Schich 2008, 325-335.
Die Bedeutung der nach 1100 weitestgehend beseitigten 22 Handelsprivilegien aus ottonischer Zeit darf nicht überbewertet werden. Eine Berufung auf den Status als Königsmuntlinge geschah im Hochmittelalter zunehmend erst dann, wenn man ein Argument gegen die als restriktiv empfundenen sozialen Bedingungen des neuen
‚Schutzherrn’ brauchte. 23 Von Handelsfreiheit kann nur im relativen Sinne innerhalb eines stets vorhandenen, wie auch immer gearteten Banns die Rede sein. Zudem muss davor gewarnt werden, dieses für das Altsiedelland entworfene Model unkritisch durch Analogieschluss auf einen kolonialen Siedlungsrahmen zu übertragen. Zum einen spricht Schlesingers noch gültige Beobachtung der „Bindung des bäuerlichen und des
kaufmännischen Elements“ im kolonialen Siedlungsvorgang 24 gegen eine Passgenauigkeit der Kaufmannsthese östlich der Elbe. Kaufmannsiedlungen wären - Schlesingers Feststellung folgend - kaum nachhaltig gewesen und hätten sich nur durch den Zuzug anderer Berufsgruppen behaupten können. Auf die richtige Mischung kam es bewusst an. Wo sich ein kaufmännisches Element in der ‚Stadtplanung’ nachweisen lässt, ist es, wenn
auch Unternehmerkonsortien zugegebener Weise gelegentlich zur Initiative griffen, 25 stets eine in grundherrlicher Aufsicht hinzu genommene Komponente ohne stadtgenetische Vorrangstellung. Nichtsdestotrotz wird an der Existenz von Kaufmannsiedlungen in den höchsten akademischen Kreisen weitestgehend festgehalten. Zu den vorrangig diskutierten Kaufmannsiedlungskandidaten östlich der Elbe zählen Alt-Lübeck, Brandenburg a.d. Havel und Frankfurt a.d. Oder. Trotz Behauptungen, Kaufmannsiedlungen seien
nachweisbar, halte ich die angegebenen Quellennachweise für fragwürdig 26 bzw. durchaus
22 Puhle 2005, 61; Ilgenstein 1908, 23.
23 Für ein viel zitiertes Beispiel siehe Schulze 1989, 9-10.
24 Schlesinger 1961, 299.
25 Dazu Reincke 1969, 331-363.
26 Beispielsweise im Falle Frankfurt a.d.O. (Huth 1966, 84-93).
gründlich, aber sehr gewagt. 27 Auch hier bleibt die Integrität dieses Begriffs im Grunde genommen unangefochten.
Nun, heilige Kühe schlachtet man bekanntlich nicht gern. Ich möchte trotzdem, wenn nur zu Belebungszwecken der Diskussion, anzweifeln, ob es derart genossenschaftliche herrschaftsferne Kaufmannsiedlungen unmittelbar vor der Verstädterung, d.h. ab Mitte des 12. bis spätestens bis Mitte des 13. Jahrhunderts, zwischen Elbe und Oder überhaupt gegeben hat. Ein eindeutiger urkundlicher Niederschlag ist zumindest kaum fassbar, und
Bezeichnungen wie colonia mercatorum/ colonia … mercatores 28 sind zu selten, um sie für repräsentativ halten zu können. Viel eher spricht o.g. Herrschaftsgebundenheit der Kaufleute im hohen Mittelalter für eine Unterbringung in diversen, wirtschaftlich und sozial, vor allem im Sinne von Rechtsstatus ihrer Einwohner, eventuell auch in ethnischer Hinsicht, heterogenen Siedlungsgattungen, deren Existenz durch eine Vielzahl von früh-und vorstädtischen Bezeichnungen, beispielsweise Wik, suburbium, oppidum und villa fori
belegt ist. 29 Der Versuch, Blaschkes hypothetisches Konstrukt in letztgenannte Siedlungstypen zu zwingen, 30 kann nur mit Skepsis betrachtet werden.
Der Kaufmann im archäologischen Befund
Wenn oben vorgetragene Bemerkungen in Beziehung zur Frage der Stadtgenese unschlüssig sind, wie ist es mit der Archäologie selbst bestellt? Lassen sich Zeugnisse
27 Damit ist gemeint: Fritze 1993, 103-130.
28 Fritze 1993, 103; Schich 2007, 247. Auf die diesbezügliche Relevanz oder Zuverlässigkeit der auf vielen topologischen Rekonstruktionen erscheinenden Judendörfer, Judensiedlungen, jüdischen Siedlungen etc. kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden, z.B. Nickel 1975, 312, Abb. 8; Christl, 2004, 59, Abb. 9; J. Herrmann 1971, 141, Abb. 45.
29 Vergleiche Brachmann 1995, 324; Schwineköper 1958, 403; J. Herrmann 1971, 147, 150, 152.
30 Engel 2005, 22; Köhn 2000, 313; Köbler 1975, 62.
kaufmännischen Treibens durch Beobachtungen zu ihren Hinterlassenschaften auf einem direkteren Weg bewerkstelligen? Im prominentesten Kaufmannsiedlungsfall Brandenburg a.d.H. blieb eine Zusammenstellung der weiträumig durchgeführten archäologischen
Untersuchungen 31 in Bezug auf diese Fragestellung unschlüssig. Dies sollte nicht als Kritik empfunden werden, sondern es unterstreicht die Schwierigkeiten, durch „Profilstudien“ Rückschlüsse auf mittelalterliche Kaufmänner zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre die Archäologie, nicht zu letzt wegen der zu erwartenden Überlagerungen und damit verbundenen Störungen, aber auch aufgrund sonstiger fehlender, weiterführender Anhaltspunkte kaum in der Lage, Kaufmannsiedlungen, falls es sie gegeben hat, archäologisch zu identifizieren. Die Ausweisung durch das Vorhandensein
von Münzen, Waagen und Gewichten 32 ist nur bedingt zulässig, 33 ebenso eine Annäherung durch religiöse Charakteristika allein, besonders spezifisch jüdische. 34
Ein Zugang gelänge eventuell durch Überlegungen zum kaufmännischen Behausungsbedarf. Bei einem oben angedeuteten, dem Grundherren dienenden Handelstyp, z.B. je nach Jahreszeit und günstiger Witterung, Aufenthalte kurzer Dauer etc., ist eine notdürftige Behausung in Grubenhäusern, die unter anderem eine spezifisch
frühstädtische provisorische Behausungsform waren, 35 vorstellbar. Doch außer Kaufleuten könnten sie auch Kolonisten, Wanderbauleuten und anderen Schichten gedient haben.
31 Mangelsdorf 1993.
32 Vergleiche Steuer 1997; Leciejewicz 1978, 203; ders., 1995, 60-67; K. Kirsch 2003, 48, 51, Abb. 5.
33 Gringmuth-Dallmer 1989, 62; Brachmann 1995, 320.
34 Z. B. Horn 1995, 36-37; Nicol 2001, 153; Pöschl 2001, 47-48; Wamers/Backhaus 2004; Schmidt 2011, 68-69, Abb. 2/33.
35 Vergleich Gringmuth-Dallmer 1989, 62; Brachmann 1995, 320.
Durch eine Auswertung der damit vergesellschafteten Kulturabfälle ließen sich weitere Erkenntnisse gewinnen.
Grubenhäuser wurden u. a. in Herzberg, Cottbus, Uebigau und Wahrenbrück
dokumentiert, 36 wobei sie in letztgenannten zwei Fällen nicht auf Flurstücken der ‚gemessenen’ Stadt lagen, sondern am Markt bzw. im Straßenbereich, was durchaus eine prä-städtische Deutung nahe legen könnte. Weitere in Herzbergs Torgauer Straße dokumentierte Gebäude, unter anderen Blockbauten, ließen sich eventuell, den sehr frühen
Radiokarbondatierung um das Jahr 1167 37 nach zu urteilen, einer prä-städtischen Phase
zuordnen.
Die Annahme, Herzberg sei aus einer Kaufmannsiedlung hervor gegangen, hat sich in den
letzten Jahren bei den wenigen in dieser Stadt tätigen Archäologen verselbstständigt. 38 Es wird, auf Blaschke 39 verweisend, die Bedeutung des Nikolaipatroziniums als Indikator einer Kaufmannsiedlung betont. 40 Auch vom „transkontinentalen Handelsweg“ 41 ist die Rede, der mutmaßlich mitten durch die Stadt entlang der Torgauer und Schliebener Straße
36 Peter-Patzelt 1998a, 155, 156, Abb. 110, Bau 16; dies. 2005a, 304, Abb. 13; Stückrad/Müller-Stückrad 2004, 163, Abb. 2; Kettlitz 2002, 251, Abb. 4-5; Christl 1990, 183, Abb. 1, 3.
37 Peter-Patzelt 1998a, 157.
38 Dazu z. B. Schrage 2000, 244; Brauer 1998, 44; Peter-Patzelt 2005a, 297; Müller 1999, 83. Plate 2008, 65; Lauth 2002, 3; Jennes 1998, 153, wo aber vom abwegigen Begriff Kaufmannstadt die Rede ist.
39 Blaschke 1973, 333-381.
40 Peter-Patzelt 2005, 297.
41 Ebd.
verlief. 42 Die Stadtkirche steht an der höchsten Erhebung der Innenstadt. Eine „frühzeitige“ straßenseitige Bebauung wird zunächst in diesem Bereich für denkbar
gehalten, 43 was durch im selben Beitrag vorgestellte und oben angesprochene Grabungsergebnisse nahe gelegt wird. In diesem Licht erscheint die Mutmaßung zur Lage einer eventuellen Kaufmannsiedlung, die „Marktsiedlung der Kaufleute“ wäre durchaus
als „Ufermarkt“ außerhalb der Stadt angesiedelt, 44 bemerkenswert, nicht zuletzt wegen dem Zusatz „Markt“.
Dem entgegen zu setzen ist Blaschkes 45 Deutung des meist in der Nähe von oder an Fernhandelsstraßen liegenden und in Herzberg belegten Toponyms Plan, der meistens außerhalb, aber auch innerhalb eines befestigten Stadtgefüges vorkommt. Die in Herzberg liegende Flur mit dieser Bezeichnung befindet sich etwas nördlich der Schliebener Straße, innerhalb der zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtmauer umkreisten Altstadt. Zusammenfassend führt Blaschke fort, dass
42 Da eine Auswertung der zahlreichen Proben der mittelalterlichen hölzernen Straßenbefestigung nicht vorliegt, muss diese Annahme zunächst dahingestellt bleiben.
43 Peter-Patzelt 2005, 299.
44 Ebd.
45 Blaschke 1987, 44; ders. 1997, 164, 166, 168, 170, 171, Abb. 4-6.
46 Blaschke 1997, 166.
Angesichts dieser Andeutungen kommt den seit der Wende in zunehmendem Maße innerhalb der Herzberger Altstadt stattfindenden archäologischen und kunsthistorischen Maßnahmen eine erhebliche Bedeutung zu. Vor allem stellen die im Bereich des Marktplatzes durchgeführten Untersuchungen eine Schlüsselposition bezüglich seiner Entstehung und Entwicklung dar.
Müller schloss anhand des Aufdeckens eines aus sieben Pfostengruben im heutigen Marktbereich belegten, etwa 6 m langen Baus, dass „die heutige Platzsituation im 12./13. Jahrhundert noch nicht existierte. Es scheint einen von der momentanen Situation abweichenden Straßenverlauf gegeben zu haben, dessen ursprüngliche Ausrichtung jedoch
nicht nachgewiesen werden konnte“. 47 Was dessen Alter angeht, soll er sich in der ältesten anthropogenen Schicht befunden haben, die „aus der Zeit vor der Stadtgründung stammt, wohl ein hochmittelalterliches Stratum, das der frühesten Besiedlung auf einer an der Schwarzen Elster gelegenen und von einem sumpfigen Gelände umgebenen Erhebung
zuzuordnen war“. 48
Es wurde geschlossen, der heute bestehende Platzcharakter des Marktes im Spätmittelalter war nicht gegeben, und bezweifelt, ob der Markt aus Gründen des Platzmangels dort
gehalten wurde. 49 Im späteren Beitrag 50 wurden diese Äußerungen aufgegeben und nun doch von einem ehemals kleineren Marktplatz ausgegangen. 51 Der archäologisch erfasste Vorgängerbau des noch stehenden Rathauses aus dem 17. Jahrhundert spielt eine
47 Müller 1999, 84; ders. 2001, 117. Siehe auch Plate 2008, 66.
48 Müller 2001, 117.
49 Müller 1999, 85.
50 Müller 2001, 117.
51 Ebd.
Schlüsselrolle bei diesen Überlegungen, da er zur Flucht der südlichen Marktbebauung
etwas nach Norden versetzt stand. 52 Der Versuch, diese Platzsituation bis ins 13. Jahrhundert zurück zu projizieren, 53 scheitert an der Tatsache, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass das besagte Rathaus tatsächlich mittelalterlich war. Seine vergleichbare Größe zum neuzeitlichen Nachfolgebau spricht vielmehr dagegen. Das Ausmaß der ehemaligen Marktfläche lässt sich angesichts fehlender Angaben zur Bebauungszeit der um den Markt
liegenden Parzellen, wo kaum auswertbare Grabungen durchgeführt wurden, 54 schlecht schätzen. Ein mittelalterlicher Straßenmarkt, der von Plate vorausgesetzt wird, 55 ist im Übrigen im Untersuchungsgebiet keine Seltenheit. 56 Auch der mittig durch den Platz ziehende Graben 57 und die Bohlenwege dürften vor einer solchen Deutung nicht abschrecken.
Blaschke verlangte eine Nachprüfung „… ob der Patrozinienwechsel“, der unter anderem im Falle Herzbergs bekannt ist,
52 Müller 1999, 85.
53 Müller 2001, 117.
54 Eine Ausnahme bildet de Vries 2000, 138-139.
55 Plate 2008, 65.
56 Bekannte Beispiele sind Liebenwerda, Elsterwerda, Kirchhain, Finsterwalde und Wahrenbrück.
57 Müller 1999, 84-86, Abb. 2.
58 Blaschke 2001a, 45.
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Bruno Mézec, 2011, Hochmittelalterliche Kaufmannsiedlungen in der Niederlausitz und an der Schwarzen Elster als archäologische Problemstellung, München, GRIN Verlag GmbH
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