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Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
1 Einleitung 1
2 Die Europäische Union 3
2.1 Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten 3
2.2 Die Osterweiterung 2004 und 2007 4
2.2.1 Übergangsregelungen 5
2.2.2 Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit 6
3 Der Fachkräftemangel 8
3.1 Begriff, Messung und Ausmaß 8
3.2 Die Bedeutung der Fachkräfte-Qualifikation in Deutschland 9
3.3 Fachkräftelücke am Beispiel von MINT-Akademiker 10
3.4 Maßnahmen der Fachkräftesicherung 13
3.4.1 Ausbildung / Weiterbildung 15
3.4.2 Vereinbarkeit von Familien und Beruf 15
3.4.3 Beschäftigung von älteren Fachkräften 16
3.4.4 Anwerbung von ausländischen Fachkräften 16
3.4.5 Zusammenfassung. 17
4 Arbeitsmigration in Deutschland 18
4.1 Rückblick in die Vergangenheit. 18
4.2 Motive für die Arbeitsmigration 19
4.3 Attraktivität Deutschlands als Zielland der Arbeitsmigranten. 20
4.3.1 Abschaffung der Vorrangprüfung 20
4.3.2 Anerkennung der ausländischen Abschlüsse 21
4.3.3 Senkung der Mindesteinkommensgrenze 21
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4.3.4 Einführung des Punktesystems 22
4.3.5 Abwanderung der deutschen Bürger stoppen 23
4.3.6 Willkommenskultur 24
4.4 Unterschiedliche Meinungen der Politik, Wirtschaft, Gewerkschaft 25
4.5 Zusammenfassung. 26
5 Arbeitsmigration von Polen nach Deutschland. 28
5.1 Rückblick in die Vergangenheit. 28
5.2 Motive der Arbeitsmigration von Polen nach Deutschland 29
5.3 Der aktuelle Arbeitsmarkt in Polen. 30
5.4 Prognosen der Arbeitsmigration von Polen nach Deutschland nach dem 01.Mai
2011................................................................................................................... 32
5.5 Schlussfolgerungen für Polen 35
5.5.1 Positive Auswirkungen 35
5.5.2 Negative Auswirkungen. 36
5.6 Schlussfolgerungen für Deutschland 36
5.6.1 Positive Auswirkungen 36
5.6.2 Negative Auswirkungen. 37
6 Fazit. 39
6.1 Resümee 39
6.2 Zukunftsorientierte Betrachtung 41
Literaturverzeichnis VI
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Abbildung 1: Die Europäische Union ............................................................................... 3
Abbildung 2: Überhangsphasen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2+3+2) ........................ 6
Abbildung 3: Demografischer Wandel - Prognose zur Entwicklung................................ 8
Abbildung 4: Prognose zum Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland ................ 12
Abbildung 5: Maßnahmen der Fachkräftesicherung ....................................................... 14
Abbildung 6: Auswahlkriterien im kanadischen Punktesystem...................................... 22
Abbildung 7: Entwicklung des Wanderungssaldos......................................................... 24
Abbildung 8: Anzahl der Emigranten aus Polen - befristeter Aufenthalt ....................... 28
Abbildung 9: Arbeitsplatzangebot nach betrieblichen Einsatzbereichen in Polen ......... 31
Abbildung 10: Bruttolöhne in ausgewählten betrieblichen Positionen in Polen............. 32
Abbildung 11: Prognose der regionalen Anteile in der Migration von Polen nach
Deutschland ..................................................................................................................... 34
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Am 1. Mai 2011 sind in Deutschland die letzten noch bestehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger und Bürgerinnen der 2004 beigetretenen Staaten der Europäischen Union (EU) weggefallen.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist für die Wirtschaft und Politik die Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Chance, den demografischen und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu begegnen.
Die Zahl der offenen Stellen für Hochqualifizierte in Deutschland steigt und die Unternehmen haben große Probleme mit der Stellenbesetzung, weil geeignete Bewerber fehlen.
Die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt ist als Hoffnung zu sehen, einen Teil der Fachkräftelücke und Engpässe in einigen Bereichen, Berufen und Regionen zu schließen.
Im Mittelpunkt der Abschlussarbeit zur Betriebswirtin (VWA) steht die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für die EU-Beitrittsstaaten aus Mittel- und Osteuropa. Analysiert wird am Beispiel der Arbeitsmigration von Polen nach Deutschland im Zusammenhang mit dem Fachkräftebedarf in Deutschland.
Nach einer Einleitung wird im Kapitel 2 zunächst die historische Entwicklung der Europäischen Union und die Übergangsphasen, das so genannte 2+3+2 Modell, erläutert. Anschließend werden die rechtlichen Bestimmungen der
Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Basis der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Grundlagen vorgenommen. Das Hauptthema des dritten Kapitels behandelt den Fachkräftemangel in Deutschland, die Bedeutung der Fachkräfte-Qualifikationen sowie die Maßnahmen, die zur Fachkräftesicherung führen. Vorgestellt werden sowohl Maßnahmen zur Ausschöpfung der inländischen Potenziale wie Investitionen in die Aus- Weiterbildung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein längeres Nutzen des Know-How von älteren Arbeitnehmern als auch grenzüberschreitende Maßnahmen zur interessanten und flexiblen
Zuwanderungspolitik, um die ausländischen Fachkräfte zu gewinnen. Im vierten Kapital wird die Arbeitsmigration in Deutschland in den vergangen Jahren beschrieben. Sowohl die Motive, die die Menschen zur Migration bewegen, als auch
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verschiedene Maßnahmen, die dazu führen sollen, Deutschland als Zielland für qualifizierte Arbeitsmigranten attraktiv zu machen. Eine Zusammenfassung schließt das vierte Kapitel ab.
Das fünfte Kapital behandelt die deutsch-polnischen Migrationsbeziehungen in der Vergangenheit und Gegenwart. Die Entwicklung des aktuellen Arbeitsmarktes in Polen wird analysiert. Es werden Schätzungen des Migrationsstromes nach dem 01.05.2011 prognostiziert.
Die Schlussfolgerungen für beide Länder Deutschland und Polen runden als Abschluss das Kapitel fünf ab.
Die Arbeit wird mit einem Fazit im sechsten Kapitel abgeschlossen.
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Die Europäische Union ist ein maßgeblicher Bestandteil des politischen Lebens Europas. Durch ihre Organe werden bindende Entscheidungen getroffen, die ihre Mitgliedsstaaten und deren Bürger direkt betreffen. Die Aufgaben und Tätigkeiten der Europäischen Union beinhalten Themen im politischen, wirtschaftlichen und sozialem Bereich. Ein besonderes Augenmerk legt die Europäische Union auf die Entwicklung des politischen Systems - vor allem auf die Vertiefung der konstitutionellen Grundlagen
und die Erweiterung durch Beitritte neuer Mitgliedstaaten. 1
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1 Vgl. (Weidenfeld & Wessels, 2006), S.184
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Die übrigen Staaten des westlichen Balkans können den Kandidatenstatus erhalten,
sobald sie entsprechende Kriterien erfüllen. 2
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Die Osterweiterung der Europäischen Union am 01. Mai 2004 bedeutete eine Neuordnung Europas, das Ende eines langen Weges nach Westen und Überwindung des
politischen Systemkonflikts und des Kalten Krieges in Europa. 3 Mit dem Beitritt von acht Staaten Mittel- und Osteuropas: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8) sowie Malta und Zypern im Jahr 2004 und den Beitritten Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 sind zwölf neue Mitglieder in die Gemeinschaft aufgenommen worden.
Friede, Wohlstand, Sicherheit und gemeinsame Werte sind die tragenden Elemente der Architektur der europäischen Zusammenarbeit.
Die Osterweiterung ist in den Augen des derzeitigen „Erweiterungskommissars“ Olli Rehn als das „wirksamste und erfolgreichste politische Instrument“, über das die EU verfüge, denn schließlich sei es im Interesse aller Bürger, „Länder mit stabilen
Demokratien und florierender Marktwirtschaft als Nachbarn zu haben“. 4 Für die Beitrittsländer gelten jedoch mit Ausnahme von Malta und Zypern vorerst nicht alle Rechte und Pflichten eines vollwertigen EU-Mitgliedes. Im Vorfeld der Osterweiterung waren vor allem in Deutschland und in Österreich erhebliche Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf die Arbeitsmärkte geäußert worden. Laut wissenschaftlichen Experten ist von einem sehr hohen Migrationspotential vor allem aus Polen zu rechnen. Der Migrationsstrom aus der EU-8 nach Deutschland würde während der ersten zehn Jahre nach Öffnung des Arbeitsmarktes etwa 160.000 Personen jährlich betragen. Zum Teil wird ein jährlicher Zuwachs von bis zu 380.000 Zuwanderern prognostiziert, so dass nach 25 Jahren
2 Vgl. (Schmidt & Schünemann, 2009), S. 25
3 Vgl. (Mehlhausen, 2009), S. 15
4 Vgl. (Sturm & Pehle, 2007) S. 11
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zwischen 1,4 und 5 Millionen Zuwanderer aus der EU-8 in der Bundesrepublik leben
würden. 5
Der Eintritt in die EU zum 1. Januar 2007 von zwei weiteren Mitgliedstaaten, nämlich Bulgarien und Rumänien, würde das prognostizierte Wanderungspotenzial weiter erhöhen. Dieses führte dazu, dass im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit Übergangsregelungen eingeführt wurden, um die negativen Effekte der erwarteten
Migration zu mildern. 6
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Für die Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union existiert seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1957 prinzipiell das uneingeschränkte Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und eine Beschäftigung aufzunehmen. Neben dem ungehinderten Transport von Kapital und Waren und der Dienstleistungsfreiheit hat der freie Personenverkehr, der im Schengener Abkommen verankert ist, immer eine zentrale Rolle bei den Bemühungen der EU gespielt, um einen gemeinsamen Markt für alle Mietgliederstaaten zu schaffen. Als Antwort auf die Angst einiger Mitgliedstaaten vor einer „Flutwelle“ billiger Arbeitskräfte aus der EU-8, die zu höherer Arbeitslosigkeit, sinkenden Löhnen, Kriminalität und Bedrohung der Sozialsysteme führen könnte, fügte die EU den Aufnahmeverträgen „Übergangsvereinbarungen“ hinzu, die von neuen Mitgliedstaaten
unterschrieben wurden. 7
Neu sind diese Befürchtungen nicht. Schon bei den zwei Süderweiterungen im Jahr 1981 mit Griechenland und im Jahr 1986 mit Spanien und Portugal wurden ähnliche Bedenken geäußert. Auch damals hatten viele Altmitglieder Beschränkungen und
Anwerbeverbote für die Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern erlassen. 8 Die Bestimmungen erlauben es den einzelnen Mitgliedsstaaten, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus der EU-8 in einem Zeitraum von bis zu sieben Jahren einzuschränken, was auch die Mehrheit der EU-15-Staaten inklusive Deutschland umgesetzt und den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten beschränkt hatte
5 Vgl. (Burg, 2011), S. 4
6 Vgl. (Burg, 2011), S.4
7 Vgl. (Heinen & Pegels, 2006), S. 1
8 Vgl. (Sturm & Pehle, 2007), S. 127
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Ausnahmen waren das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden deren Arbeitsmarkt
für die Staatsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten offen blieb. 9
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$UEHLWQHKPHUIUHL]JLJNHLWWXQG'LHQVWOHLVWXQJVIUHLKHLW Ab dem 01. Mai 2011 wurden die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Freiheit grenzüberschreitender Dienstleistungen für die 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hergestellt. Beschränkungen bestehen nur noch für Bulgarien und Rumänien bis zum 01. Januar 2014.
9 Vgl. (Heinen & Pegels, 2006), S. 1
Arbeit zitieren:
Irena Kantner, 2011, Die Auswirkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Osterweiterung ab Mai 2011, München, GRIN Verlag GmbH
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