INHALT
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS I
1 EINLEITUNG. 1
2 WETTBEWERB 2
2.1 WETTBEWERBSTHEORIE UND MARKTSTRUKTUR. 2
2.2 GRÜNDE DER REGULIERUNG 4
2.3 OPTIONEN DER DEREGULIERUNG. 5
2.3.1 Vertikale Desintegration. 5
2.3.2 Netzzugangsregulierung bei vertikaler Integration 5
3 INSTITUTIONELLE RAHMENBEDINGUNGEN. 7
3.1 BINNENMARKTRICHTLINIE 7
3.1.1 Situation der Elektrizitätsmärkte vor der Liberalisierung. 7
3.1.2 Ziele der Binnenmarktrichtlinien. 8
3.1.3 Wahlmöglichkeiten bei Umsetzung in staatliches Recht. 8
3.2 UMSETZUNG IN EINZELNEN EUROPÄISCHEN LÄNDERN, INSBES. DEUTSCHLAND 9
3.2.1 Marktöffnung 9
3.2.2 Netzzugangsmodelle. 10
3.2.3 Ziele des EnWG 11
3.3 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG ENERGIEPOLITISCHER ZIELE IN DEUTSCHLAND 12
3.3.1 Wettbewerb 12
3.3.2 Klimaschutz. 15
3.3.3 Versorgungssicherheit. 16
4 INDIKATOREN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES WETTBEWERBS. 18
4.1 MARKTSTRUKTUR. 18
4.2 PREISENTWICKLUNG. 20
4.3 STROMHANDEL 21
4.4 KUNDENORIENTIERUNG. 22
5 FAZIT 24
6 ANHANG. I
7 LITERATUR VII
1
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft ARE Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen e.V. BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Bewag Bewag AG BTOElt Bundestarifordnung Elektrizität CENTREL Zusammenschluss der Verbundunternehmen der Länder: Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EnWG Energiewirtschaftsgesetz EU Europäische Union Eurostat Statistisches Amt der Europäischen Union EVU Elektrizitätsversorgungsunternehmen EWI Energiewirtschaftliches Institut an der Uni Köln F & E Forschung und Entwicklung GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWh Giga Watt Stunden HEW Hamburgische Elektrizitäts-Werke AG KWK Kraft-Wärme-Kopplung KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz LAUBAG Lausitzer Braunkohle AG NORDEL Zusammenschluss der Verbundunternehmen aller vier Skandinavischen Länder und Islands NTPA Negotiated Third Party Access OTC Over the Counter RTPA Regulated Third Party Access RWE RWE AG UCTE L´Union pour la Coordination de la Production et du Transport de l´
VDEW Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. VDN Verband der Netzbetreiber e.V. VEAG Vereinigte Energiewerke AG VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e.V. VV Verbändevereinbarung
i
Inwieweit sind die institutionellen Rahmenbedingungen der leitungsgebundenen Elektrizitätsmärkte wettbewerbsfördernd?
1 Einleitung
Großbritannien begann Ende der 80er Jahre erfolgreich mit der Deregulierung der bis dahin monopolistisch organisierten Energiewirtschaft. Es folgte damit dem internationalen Trend der Liberalisierung der Versorgungsmärkte. Die EU griff diese Vorgehensweise zunächst aus integrationspolitischen Gründen auf und setzte sie 1997 mit der Binnenmarktrichtlinie Energie in die Tat um. Damit forderte sie die einzelnen Mitgliedstaaten zur Liberalisierung ihrer Energiemärkte auf, um aus den teilweise sehr unterschiedlich strukturierten Energiemärkten einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Der Grundstein zum freien Wettbewerb auf diesen Märkten wurde somit gelegt.
Die Richtlinie betrifft sowohl den Gas- als auch den Elektrizitätsmarkt. Die Arbeit befasst sich jedoch ausschließlich mit dem Wettbewerb auf dem leitungsgebundenen Elektrizitätsmarkt. Die Untersuchung der gesamten europäischen Strombranche auf wettbewerbsfördernde Faktoren ist jedoch aufgrund des großes Umfangs im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Daher steht der deutsche Elektrizitätsmarkt im Mittelpunkt unseres Interesses.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die institutionellen Rahmenbedingungen aus jetziger Sicht dazu beitragen, den Wettbewerb auf den betrachteten Märkten zu fördern.
Im ersten Teil der Arbeit werden wettbewerbstheoretische Grundlagen erläutert und auf den Strommarkt angewendet. Im nächsten Schritt wird ein kurzer historischer Abriss der Liberalisierung in Europa dargestellt, was u.a. auch die Umsetzung der Richtlinie in nationales, insbesondere deutsches Recht beinhaltet. Als weitere Rahmenbedingungen werden die Maßnahmen betrachtet, die zur Erreichung der energiepolitischen Ziele ergriffen wurden. Abschließend werden die ökonomischen Folgen der Liberalisierung auf den deutschen Markt behandelt.
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Inwieweit sind die institutionellen Rahmenbedingungen der leitungsgebundenen Elektrizitätsmärkte wettbewerbsfördernd?
2 Wettbewerb
2.1 Wettbewerbstheorie und Marktstruktur
Bei der Suche nach einer geeigneten Definition von Wettbewerb wird dem Interessierten schnell klar: eine präzise Formulierung oder gar Quantifizierung der wettbewerbspolitischen Ziele ist nicht möglich. Es besteht vielmehr eine Uneinigkeit über den verwendeten Begriff bei verschiedenen theoretischen Ansätzen. So sieht z.B. die klassische Theorie freie Konkurrenz als Idealform des Wettbewerbs (keine staatlichen Eingriffe), wohingegen die neoklassische Theorie sich auf die mathematischen Bedingungen vollkommener Konkurrenz als Wettbewerbsideal festlegt 1 .
Der Grad des Wettbewerbs ist in erster Linie von der Marktstruktur abhängig, die in der zeitlichen Entwicklung des Marktprozesses durch die Entscheidungen der Unternehmen beeinflusst wird. Inwieweit die Unternehmen auf die Umwelt einwirken, hängt von den entsprechenden Gewinnanreizen ab.
Das aus den Gewinnanreizen resultierende Verhalten der Unternehmen steht im Vorder-grund der Industrial Organization Theorie 2 , der Schnittstelle zwischen Wettbewerbstheorie und Betriebswirtschaftslehre. Einerseits werden strategische Verhaltensweisen analysiert (konkurrenzbezogene Verhaltensweisen), andererseits stehen auch Strategien im Blickpunkt, die durch die Schaffung von Markteintrittsbarrieren auf die Konkurrenz ausgerichtet sind, wodurch die etablierten Anbieter den Vorteil genießen, einen Preis über Wettbewerbsniveau zu realisieren. Die Anfechtbarkeit der Stellung vorhandener Anbieter b estimmt dabei den Grad der Bestreitbarkeit eines Marktes 3 . Ein Markt ist bestreitbar, wenn bei Eintritt und Austritt keine Kosten generiert werden. Aufgrund der Leitungsgebundenheit ist der Strommarkt ein nicht bestreitbarer Markt, da ein neuer Anbieter mit zu hohen Kosten rechnen müsste, um in den Markt eintreten zu können. Zudem würde sich ein weiterer Ausbau des Netzes als volkswirtschaftlich ineffizient darstellen. Das Problem des Unternehmensverhaltens ergibt sich durch den Versuch, in einer Welt von Knappheit, die eigene Versorgungssituation auf Kosten anderer zu verbessern. Das
1 Volkswirtschaftliche Betrachtungsweise in Graumann 1994, S. 143 f.
2 Der Industrieökonomische Ansatz verfolgt das Ziel, auf empirischer Basis den Einfluss der Struktur von Märkten und Industriezweigen auf das Marktverhalten von Industrieunternehmen und auf die daraus resultierenden Marktergebnisse zu ana-
lysieren.
3 Das Konzept des bestreitbaren Marktes in Liberalisierung des Strommarktes.. Seite 2 von 5
Inwieweit sind die institutionellen Rahmenbedingungen der leitungsgebundenen Elektrizitätsmärkte wettbewerbsfördernd?
gelingt umso eher, je größer die eigene Planungskompetenz ist und je geringer die Handlungsspielräume und Wahlmöglichkeiten anderer sind.
Wettbewerb muss also gefördert werden, da er zur Reduzierung von Knappheit beiträgt. Dabei spielen die Wettbewerbsfunktionen eine große Rolle, die neben der Freiheitsfunktion, deren Ziel es ist, allen Marktteilnehmern eine relative Freiheit zu garantieren, die Grundlage für funktionsfähigen Wettbewerb bilden. Herdzina unterscheidet folgende Funktionen des Wettbewerbs 4 :
• Die Allokationsfunktion:
Anpassung der Güterproduktion an die Nachfrage der Haushalte
• Die Fortschrittsfunktion:
Die Produktionsfaktoren wandern in den Forschungs- und Entwicklungsbereich, um bessere Güter- und Produktionsverfahren zu entwickeln; jeder Marktteilnehmer muss im Wettbewerb in F & E investieren, um nicht aus den Markt gedrängt zu werden bzw. um ein Vorsprung vor anderen zu erreichen
• Die Verteilungsfunktion:
Die Aufgabe ist es, die Entstehung von nicht leistungsgerechten Einkommen zu verhindern.
Was bedeutet das nun für den Strommarkt im Detail? -Es sollte in erster Linie eine gute Verhältnismäßigkeit zwischen Kapazitätsbereitstellung und Verbrauch erreicht werden, d.h. die Angebotsstruktur und die Realallokation der Ressourcen sollten aneinander angepasst sein. Da Strom kein lagerfähiges Gut darstellt, ist dieser Punkt besonders wichtig. Zudem sollte jeder Marktteilnehmer Investitionen in den Forschungs- und Entwicklungsbereich in erster Linie nicht als Kosten betrachten, sondern als eine Chance gegenüber seiner Konkurrenz am Markt einen Vorteil zu erreichen und zu sichern. Das Ziel, das sich folglich ergibt, ist ein stetiges Wirtschaftswachstum durch Produktivitätssteigerung und technischem Fortschritt. Die Entstehung nicht leistungsgerechten Einkommens spielt besonders im Bereich des Netzzugangspreises eine wichtige Rolle. Es sollte ein Preis erzielt werden, der den „Altmonopolisten“ keinen Übergewinn erzielen lässt, denn dieser Gewinn stände nicht im Verhältnis zur tatsächlichen Leistung am Markt.
4 Siehe die 3 Funktionen des Wettbewerbs in Herdzina 1993, S. 7 ff. Seite 3 von 6
Inwieweit sind die institutionellen Rahmenbedingungen der leitungsgebundenen Elektrizitätsmärkte wettbewerbsfördernd?
Folglich lässt sich festhalten, dass Wettbewerb das systembegründete Prinzip der Marktwirtschaft ist. Deshalb muss sich die Wettbewerbspolitik gegen das Streben der Wirtschaftssubjekte nach Verringerung des Wettbewerbs richten.
2.2 Gründe der Regulierung
Der Ausgangspunkt der Fragestellung ist das Vorliegen eines sogenannten natürlichen Monopols. Es liegt vor, wenn die in Frage stehende Produktion am billigsten von einem einzigen Produzenten hergestellt werden kann. Die staatliche Wettbewerbspolitik befindet sich hier in einem Dilemma, da Konkurrenz aus Kostengründen unerwünscht ist, aber andererseits die Konkurrenz zur Verhinderung von Macht und Unterversorgung sehr wohl erwünscht ist.
Staatseingriffe sind dann nur in Fällen gerechtfertigt, in denen die Kriterien
• Unteilbarkeiten (zusätzliche Nutzer können zu sehr niedrigen Zusatzkosten mit-versorgt werden)
• Hohe sunk costs (Markteintrittskosten)
vorliegen.
Diese Voraussetzungen trifft man nur sehr selten an: sie liegen aber eindeutig erkennbar auf dem Strommarkt vor. Dies jedoch in nur einem Teilbereich, im Bereich der Verteilungsnetze, in der eigentlichen Produktion lassen sich Eingriffe nicht rechtfertigen, da hier die Voraussetzungen eines natürlichen Monopols nicht erfüllt werden. Hier nun stellt sich das eigentliche Problem, da auch dieser Bereich noch bis vor kurzem von staatlicher Seite reguliert wurde. Der Weg zur Deregulierung (Regulierung des Altanbieters) war somit nicht weit und zwingend erforderlich.
Aus Sicht der EU wurde die Deregulierung aufgrund integrationspolitischer Ziele angestoßen, die sich jedoch von denen der Wettbewerbspolitik nicht trennen lassen. Es geht um die Frage, inwieweit Gesichtspunkte des Gemeinwohls die Freiheit des Marktes einschränken.
Mit der dann folgenden Zulassung neuer Anbieter zusätzlich zum bisherigen Monopolisten entstand ein intermediärer Markt: das ist der Fall, wenn der bisherige alleinige Anbieter von Leistungen (hier: Stromversorgung) seine Vertriebswege (Leitungsnetze) auch ande-
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Arbeit zitieren:
Daniel Pochhammer, Philipp Wahl, Anh Linh Tran, Jan Schaefer, 2002, Inwieweit sind die institutionellen Rahmenbedingungen der leitungsgebundenen Elektrizitätsmärkte wettbewerbsfördernd?, München, GRIN Verlag GmbH
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