Lepra gehabt habe, schließlich jedoch auf wundersame Art geheilt worden, und durch Papst Silvester bekehrt und getauft worden sei 9 . Ein erstes Problem ergibt sich hier, da Konstantin nach heutigem Forschungsstand erst auf dem Sterbebett getauft worden sein soll, durch Eusebius von Nikomedia 10 . Des Weiteren schreibt er „um unserer Taufe und der leiblichen Heilung willen […]“, was ebenfalls widersprüchlich zu seiner späten Taufe ist. Aus Dankbarkeit soll Konstantin I. die Schenkung getätigt haben, welche im zweiten Teil der Konstantinischen Schenkung festgehalten ist.
Im Rahmen der eigentlichen Schenkung (Donatio) macht Konstantin I. Papst Silvester und dessen Nachfolgern einige Zugeständnisse, wie z.B. die Schenkung von Ländereien und die Gleichstellung bzw. Überordnung zum (Ost-)römischen Kaiser.
Die Entstehungszeit der Schenkungsurkunde ist ungeklärt, aber einiges spricht dafür, dass es sich um eine später entstandene Fälschung handelt. So bezieht sich der Text etwa auf den so genannten Actus Silvestri, der wohl erst im 5. Jahrhundert aufgeschrieben wurde. Für eine Fälschung spricht ebenfalls, dass der Verfasser des Textes einige Aussagen getroffen hat, die beweisen, dass Konstantin I. diesen Text nicht verfasst haben kann. So zum Beispiel will Konstantin I. als angeblicher Verfasser, den Stratordienst leisten. Der Strator war ursprünglich ein Knecht, der für die Pferde zuständig war. Im frühen Mittelalter entwickelte sich daraus der Stratordienst. D.h. der Kaiser führt nach Art eines Knechts, aus Ehrerbietung, das Pferd des Papstes am Zügel. Das war ein Knechtsdienst, der symbolisch für die lehensrechtliche Abhängigkeit des Königs war 11 . Dieser Stratordienst, hat seine rituelle Bedeutung also erst weit nach dem Tod Konstantins I. erhalten. Das erste Mal wurde der Stratordienst seitens Papst Stephan II von König Pippin (754) verlangt 12 . Daraus könnte man ableiten, dass die rituelle Bedeutung des Stratordienstes und somit auch die „Konstantinische Verfassung“ erst nach 754 entstanden sein können.
Ein weiterer Punkt, der gegen die Authentizität des Textes spricht, ist die Konstantinopel widersprechende Reihenfolge der „praecipuae sedes“ 13 . Es gilt heute als erwiesen, dass Konstantin I. nicht der wahre Verfasser der Schenkungsurkunde ist. Wer die Fälschung wann und wo genau angefertigt hat, ist unklar 14 . Es ist lediglich möglich den Entstehungszeitraum, wie schon bereits erwähnt, einzugrenzen.
7 Fuhrmann, Horst, S. 25.
8 vgl. ebd.
9 vgl. ebd.
10 vgl. Eusebius von Nikomedien In: BBKL
11 vgl. Fuhrmann, Horst, S. 26.
12 vgl. Ritter, A. M.; Lohse, M.; Leppin, V. (Hg.), S. 47.
13 vgl. ebd.
14 vgl. Fuhrmann, Horst, S. 25.
2
Über die Absicht des Werkes liegen verschiedene Vermutungen vor, von denen sich aber keine eindeutig beweisen lässt. Eine Absicht des Werkes könnte gewesen sein, dass man damit versucht hat, die kaiserliche Bevormundung in der Kirche zu beenden 15 . Eine andere Vermutung besagt, dass es sich um eine „diplomatische Fälschung“ handelt, d.h. sie verfolgt den Zweck eine Rechtsübertragung „vorzuspielen“ und einen Beleg für die Rechtmäßigkeit des Besitzanspruches auf die von Aistulf eroberten Ländereien zu liefern, etwa um die Pippin davon zu überzeugen, wie wichtig eine Rückeroberung der Ländereien für den Papst sei. Für beide der vorher genannten Thesen spricht die Form des Schriftstückes. Da es sich nachweislich um eine später angefertigte Fälschung handelt, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei der „Konstantinischen Schenkung“ um eine nachträglich konstruierte Legitimationsgrundlage für den „Herrschaftsanspruch“ des Papstes i.S.v. Herrschaftsmacht und Herrschaftsgebiet, handelt. Ein weiteres Argument für diese Sicht wäre, dass eine weltliche Macht des Papsttums bis zur Herrschaft Gregor I. eigentlich unvorstellbar war 16 . Man kann davon ausgehen, dass die Konstantinische Schenkung in etwa zu der Zeit gefälscht wurde, als auch die Pippinische Schenkung stattfand. Um ggf. einen Zusammenhang herzustellen, wird der geschichtliche Kontext der Pippinischen Schenkung im Folgenden erläutert:
Als Stephan II. am 26. März 752 zum neuen Papst bestimmt wurde, wurde Rom wiederholt von den Langobarden unter Aistulf bedroht, der kurz zuvor schon Ravenna erobert hatte. Nachdem ein Hilfegesuch an Konstantin V. vergeblich war 17 , wandte sich Stephan II. von Byzanz ab und erbat bei einem Treffen auf fränkischem Gebiet die Hilfe und den Schutz der Franken unter König Pippin. Der sich anbahnende päpstlich-fränkische Bund wurde bereits 751 von Erzbischof Bonifatius begünstigt, da dieser als päpstlicher Gesandter den von den Franken bestimmten König Pippin als ersten fränkischen König mit heiligem Öl salbte. Pippin erhält seine Legitimation als König folglich nicht durch das Geblütsrecht, sondern wird als König gesalbt, d.h. ist der Gnade Gottes wegen König. Am 6. Januar 754 trafen Pippin und Stephan II. in Ponthion aufeinander 18 . Nach Verhandlungen, die sich ca. 3 Monate hinzogen, verpflichteten sich Pippin und seine Söhne zur Sicherung Roms und zur Rückeroberung und Rückgabe der von Aistulf eroberten Gebiet und bestätigten diese als Eigentum des Heiligen Petrus in einem Vertrag, der als die Pippinische Schenkung bekannt geworden ist 19 . Diese Schenkung wird in Anlehnung an die Konstantinische Schenkung Pippinische Schenkung
15 vgl. Fried, S. 365.
16 vgl. dtv-Atlas Weltgeschichte, S. 140.
17 Zerwürfnis mit Ostrom wg. Bilderstreit (vgl. dtv-atlas Weltgeschichte)
18 vgl. Ritter, A. M.; Lohse, M.; Leppin, V. (Hg.), S. 38.
19 vgl. Ritter, A. M.; Lohse, M.; Leppin, V. (Hg.), S. 38.
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Arbeit zitieren:
Miriam Dauben, 2010, Quellenkritik Konstantinische bzw. Pippinische Schenkung, München, GRIN Verlag GmbH
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