2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Überblick über die Rechtsformen 4
2.1 Einzelunternehmen 5
2.2 Personen- und Kapitalgesellschaften 6
2.3 Misch- und Sonderformen 8
3. Beurteilung der Rechtsform unter gründungsspezifischen 9
und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
3.1 Unternehmenszweck 9
3.2 Gründungserfordernisse 10
3.3 Haftung 13
3.4 Kapitalbeschaffung 14
3.5 Besteuerung 16
4. Zusammenfassung und Resümee 18
Literaturverzeichnis 19
Versicherung 20
3
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
bzw. beziehungsweise
ca. circa
d.h. das heißt
etc. et cetera
GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
KG Kommanditgesellschaft
OHG Offene Handelsgesellschaft
z.B. zum Beispiel
4
1. Einleitung
Für Existenzgründer ergeben sich in der Regel sehr viele Entscheidungssituationen, die bei der Planung und Gründung des Unternehmens zu beachten sind. So muß sich ein potentieller Unternehmer unter anderem Gedanken über die Finanzierung, den Standort sowie die Betriebsgröße machen.
Darüber hinaus stellt die Wahl der Rechtsform ebenfalls eine für den Existenzgründer nicht unwesentliche Entscheidungssituation dar, da die Rechtsformwahl erhebliche
Auswirkungen auf die betriebliche Entwicklung hat 1 . Diese Arbeit beschäftigt sich mit Fragestellungen, welche die Rechtsformwahl während der Gründungs- und Wachstumsphase betreffen. Dabei muß man sich zunächst einmal vor Augen führen, daß die Wahl der Rechtsform nicht nur unter juristischen Gesichtspunkten bedeutend ist, sondern auch ökonomische Konsequenzen nach sich zieht. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf dem zweiten Aspekt, nämlich den ökonomischen und gründungsspezifischen Auswirkungen der Rechtsformwahl. Dennoch sollen die juristischen Sachverhalte nicht vernachlässigt werden, da sie einen gewissen Fundamentalcharakter für die spätere Analyse aufweisen.
Dies geschieht insbesondere in Kapitel 2, wo systematisch ein Überblick über die bekanntesten Rechtsformen in Deutschland gegeben wird. Diese werden dann vorwiegend anhand ihrer juristischen Eigenschaften erläutert. In Kapitel 3 erfolgt dann die Analyse und Bewertung der wichtigsten Rechtsformen anhand ihrer ökonomischen und gründungsspezifischen Entscheidungskriterien. In Kapitel 4 erfolgt dann schließlich eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Fazit. Ziel dieser Arbeit ist es also, einen Überblick über die gebräuchlichsten Rechtsformen zu geben und deren gründungsspezifische Erfolgsfaktoren herauszuarbeiten.
2. Überblick über die Rechtsformen
Aufgrund der deutschen Rechtsordnung und der damit verbundenen Vertragsfreiheit sind eine Vielzahl verschiedener Rechtsformkonzeptionen möglich 2 . Wegen der hohen
1 Lanz (1978), S. 35.
2 Hofmann (1996), S. 14.
5
Komplexität sollen im folgenden allerdings nur die gebräuchlichsten vorgestellt werden. Man kann die Rechtsformen zunächst einmal grob unterscheiden in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften 3 . Zu den Einzelunternehmen zählen Einzelunternehmer und Freiberufler, zu den Personengesellschaften die OHG, KG und GbR und zu den Kapitalgesellschaften die GmbH und die AG 4 . Darüber hinaus gibt es Mischformen, wie z.B. die GmbH & Co. KG und die Betriebsaufspaltung 5 sowie Sonderformen, wie etwa die stille Gesellschaft. Bei einem Einzelunternehmen handelt es um einen Gewerbebetrieb mit nur einem Inhaber 6 , alle anderen Rechtsformen sind dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Regel mindestens zwei Inhaber bzw. Gesellschafter aufzuweisen haben.
2.1 Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb mit nur einem Inhaber. Unterschieden werden kann dabei zwischen Voll- und Minderkaufmann 7 . Gemäß §1 Abs. (1) und (2) HGB ist jemand Kaufmann, wenn er ein Grundhandelsgewerbe betreibt. Diese Grundhandelsgewerbe sind in den Nummern 1. bis 9. des § 1 Abs. (2) HGB aufgeführt. Dazu zählen z. B. Groß- und Einzelhandel, Buch- und Kunsthandel, Industriebetriebe, Banken und Versicherungen etc. . Ferner gilt jemand als Kaufmann, sofern er gemäß den §§ 2 f. HGB ein handwerkliches oder sonstiges Gewerbe bzw. land-und forstwirtschaftliches Gewerbe betreibt, einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt und im Handelsregister eingetragen ist. Für den Status des Minderkaufmanns gilt gemäß § 4 HGB, daß trotz vorhandenem Gewerbebetrieb gemäß § 1 HGB kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Ein solches Kleingewerbe liegt z.B. dann vor, wenn keine komplexe Betriebsorganisation notwendig ist, der Umsatz im Einzelhandel unter DM 300.000,- liegt und keine Mitarbeiter vorhanden sind 8 .
3 Arnold (1997), S. 223.
4 Arnold (1997), S. 223.
5 Hofmann (1996), S. 16.
6 Arnold (1997), S. 222.
7 Hofmann (1996), S. 14 f.
8 Arnold (1997), S. 225.
Arbeit zitieren:
Manfred Schick, 1999, Rechtsformwahl für die Gründungs- und Wachstumsphase, München, GRIN Verlag GmbH
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