Einleitung
In seinen Reden vor und nach seiner Wahl 2003 proklamierte der neue Präsident Saakashvili die Wiederherstellung der territorialen Integrität Georgiens, good gouvernance und die Beseitigung der Korruption im Land. Er sprach von demokratischen Werten, Respekt vor Menschenwürde, Partizipation, einer pro - westlichen Außenpolitik und dem Kampf gegen Armut. 1
Heute, acht Jahre nach der Rosenrevolution, die ihn in sein Amt beförderte, steht ihm ein demonstrierendes Volk gegenüber, das seinen Rücktritt fordert.
2003 befand sich Saakashvili in der Opposition. Präsident Schewadnadse regierte das Land seit 1992. Zur Zeit Schewadnadses war das Land in einer desatrösen Lage. Die Wirtschaft war in einem desolaten Zustand, der Großteil der Bevölkerung verarmt. Hinzu kam eine sehr hohe Auslandsverschuldung. Das Land war durchdrungen von Korruption. Kurz vor den Parlamentswahlen 2003 wurde ein neues Gesetz erlassen, das demokratische Wahlen durchsetzen sollte. Doch von nationalen und internationalen Wahlbeobachtern wurden trotz dieses Gesetzes Unregelmäßigkeiten beanstandet. Die Opposition wollte das Wahlergebnis, nicht anerkennen, das die Regierungspartei um Schewadnadse zum Sieger der Wahl erklärte. Die Oppositionsparteien, Saakashvilis Neue Nationale Bewegung, die Vereinigten Demokraten um Zhvania und Burdschanadse-Demokraten, mobilisierten ihre Anhänger zu einer Protestaktion gegen das Wahlergebnis. Es wurde die Offenlegung der tatsächlichen Wahlergebnisse und die Anerkennung des Sieges der Opposition gefordert. Nachdem auch dem Verlangen nach Neuwahlen nicht stattgegeben wurde, richtete sich der Protest fortan gegen Schewadnadse persönlich. Es wurde sein Rücktritt gefordert. Am Tag der ersten konstitutionellen Sitzung des neuen Parlamentes, stürmte die Opposition das Gebäude und verhinderte diese. Am folgenden Tag gab Schewardnadse dem Druck der Opposition nach und trat zurück. An seine Stelle traten die drei Oppositionsführer. Saakashvili wurde neuer Präsident Georgiens, Zhvania übernahm das Amt des Ministerpräsidenten und Burschadnase wurde neue Parlamentspräsidentin. Anfang 2004 fanden erneut Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Saakashvili mit 90% der Stimmen in seinem Amt bestätigt wurde. 2
Wie gestaltet sich das politische System Georgiens heute, acht Jahre nach der Rosenrevolution und inwiefern wurden die von Saakashvili proklamierten Ziele
1 Vgl.: Nana, Sumbadze: Saakashvili in the public eye: what opinion polls tell us. In: Central Asian Survey. 28/ 2 /2009. S. 185 - 197, S. 187.
2 Vgl.: Edwin, Czerwick/ Gulbaat, Rzchiladse: Nach der „Rosenrevolution“. Aufbruchstimmung in Georgien. In: Die politische Meinung. 411/ 2004, S. 83 - 87, S. 85 ff.
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verwirklicht. Dieses anhand des politischen Systems Georgiens darzustellen ist Intention der vorliegenden Arbeit. Hierfür wird die noch geltende Verfassung von 1995 erläutert, um sie anschließend der Verfassungswirklichkeit gegenüber zu stellen. In Folge dessen wird die Parteienlandschaft und das Parteiensystem Georgiens dargestellt. Anschließend folgt ein Überblick über den Zustand der Zivilgesellschaft Georgiens. Abschließend werden die von Saakashvili proklamierten Ziele mit dem heutigen Stand verglichen.
Das politische System Georgiens
Die Verfassung und Verfassungswirklichkeit
Die Verfassung von 1995 erkennt in ihrer Präambel die Prinzipien der Demokratie und der Gewaltenteilung an. Zudem manifestiert sie den Sozial - und Rechtsstaat. In den allgemeinen Bestimmungen wird Georgien als unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat definiert. Diese Regelung schließt auch die Republik Abchasien und das ehemalige autonome Gebiet Südossetiens mit ein. Die georgische Verfassung verfügt über einen breitgefächerten Grundrechtskatalog. Die Verfassung garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, schützt die Menschenwürde und gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Freiheit eines Menschen ist unantastbar. Glaubens - und Gewissensfreiheit sind unverletzlich. Es besteht das Recht Informationen frei zu empfangen und zu verbreiten. Versammlungs - und Vereinigungsfreiheit werden gewährleistet. Die geltende Verfassung von 1995 sieht eine klassische Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative vor. An der Spitze der Exekutive steht der Präsident. Er wird auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Verfassung räumt ihm weitreichende Kompetenzen ein. Er hat das Recht das Parlament aufzulösen und den Premierminister zu ernennen, außerdem muss er der Ernennung weiterer Minister zustimmen und kann auf eigene Initiative die Minister für Inneres, Sicherheit und Verteidigung entlassen. Er hat den Vorsitz des Justizrates inne und ernennt und entlässt Richter. Zusätzlich verfügt er über das Initiativrecht zur Gesetzgebung und zur Verfassungsänderung. Die Regierung besteht aus dem Premierminister und den Ministern. Der Premierminister bestimmt die Richtlinien der Regierungstätigkeit, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Regierungsmitglieder. Die Regierung hat das Recht zur Gesetzesinitiative. Sie ist sowohl dem Präsidenten als auch dem Parlament verantwortlich. Das Parlament übt die gesetzgebende Gewalt aus und bestimmt die Richtlinien der Innen - und Außenpolitik des Landes. Es wird für vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Das Parlament hat das Recht, der Regierung das Misstrauen
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auszusprechen. Die Verfassung legt fest, dass die rechtsprechende Gewalt unabhängig ist und nur durch die Gerichte ausgeübt wird. Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen. Das Verfassungsgericht Georgiens ist das oberste Kontrollorgan der Verfassungsmäßigkeit. Die neun Richter des Verfassungsgerichtes werden je zu einem Drittel von dem Präsidenten, dem Parlament und dem Obersten Gericht eingesetzt. 3
Die Verfassungswirklichkeit entspricht in Georgien nicht immer der Verfassungsnorm. Die Frage der territorialen Integrität des Landes führt immer wieder zu Konflikten. Dies betrifft vor allem die Region Südossetsien. Bei einem durchgeführten Referendum über die Unabhängigkeit der Region im Jahre 2006, befürworteten 99% der Befragten die Unabhängigkeit gegenüber Georgien. 4 Vor allem der Georgien - Krieg des Jahres 2008 verdeutlichte die Probleme der territorialen Integrität Georgiens. Der zuvor eingefrorene Konflikt gipfelte 2008 in einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen georgischen und russischen Truppen. 5 Dabei ist die territoriale Frage Georgiens bis heute ungelöst geblieben.
Wiederholte schwere Grundrechtsverletzungen zeigen eine enorme Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit. Ein Hauptproblem stellt die „übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei“ 6 dar. Die staatliche Intervention gegenüber Protesten seitens der Bevölkerung weist einen hohen Grad an Gewaltanwendung auf. Bei den Protesten 2007 wurden Gummigeschosse und Reizgas gegen Demonstranten eingesetzt. 7 Der Präsident Saakashvili rechtfertigte öffentlich den Einsatz polizeilicher Gewalt mit Todesfolge. 8 Auch die Anwendung von Misshandlungen und Folter stellt ein Problem in Georgien dar. Zwar sind zum Schutz vor Folter Maßnahmen eingeleitet worden, dennoch wird immer wieder über Misshandlungen und Folter in Georgien berichtet. 9 Ein weiteres Problem bezüglich der Grundrechte in der Verfassungswirklichkeit Georgiens stellt die Einschränkung der Pressefreiheit dar. Infolge öffentlicher Kritik an der politischen Führung
3 Vgl.: Verfassung Georgiens von 1995, Quelle: http://www.gtz.de/de/dokumente/giz2011-de-geoverfassung.pdf
4 Vgl.: Laura, Sigwart: Der Südossetien - Konflikt. Eskalation nach der Rosenrevolution. In: Osteuropa. 57/ 7/ 2007. S. 81 - 89, S. 85.
5 Vgl.: Nick, Milosevic: Der Russland - Georgien - Krieg 2008. Auswirkungen auf die Europäische Sicherheitsarchitektur. o. O. o. J., S. 14.
6 Dag, Sourander: Georgien. Politische und wirtschaftliche Lage, Beziehungen zur EU. Brüssel. 2007, S. 7.
7 Vgl.: Maragareta, Klein: Nicht vollzogene Demokratisierung: Georgien nach der „Rosenrevolution“ 2003. In: Jerzy, Mackow (Hrsg.): Autoritarismus in Mittel - und Osteuropa. Wiesbaden. 2010. S. 289 -305, S. 296.
8 Vgl.: Sourander (2007), S: 7.
9 Vgl.: Sourander (2007), S. 8.
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Arbeit zitieren:
Vera Demmel, 2011, Das politische Sytem Georgiens acht Jahre nach der Rosenrevolution, München, GRIN Verlag GmbH
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