Whistleblowing mittels Hinweisgebersystemen - Nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention

Aus dem Blickwinkel ethisch unternehmerischen Handelns


Bachelorarbeit, 2011

87 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Gang der Untersuchung

2. Allgemeine Einführung in die Unternehmens- und Wirtschaftsethik
2.1 Historischer Rückblick
2.2 Begriffsbestimmungen
2.2.1 Werte
2.2.2 Normen
2.2.3 Ethik
2.2.4 Moral
2.2.5 Eigeninteresse
2.2.6 Investition
2.2.7 Ökonomik
2.3 Abgrenzungen von Individual-, Unternehmens- und Wirtschaftsethik..20
2.4 Dilemma von Wettbewerb und Moral
2.5 Aufgaben und Herausforderungen der Unternehmensethik heute
2.6 Unternehmensethik praktizieren
2.6.1 Soziales Engagement
2.6.2 Verhaltenskodizes
2.6.3 Darstellungen aus der Praxis
2.7 Kritische Würdigung

3. Wie lässt sich das Phänomen Korruption verstehen?
3.1 Historische Überlieferungen
3.2 Was ist Korruption?
3.2.1 Wesenszüge und Merkmale von Korruption
3.2.1.1 Typische Täterprofile von Wirtschaftsstraftätern
3.2.1.2 Motive für Wirtschaftskriminalität
3.2.1.3 „Laufbahn“ eines Wirtschaftskriminellen
3.2.2 Straftatbestände im Bereich der Korruption
3.2.3 Mögliche Ursachen von Korruption
3.2.4 Auswirkungen von Korruption
3.2.5 Wie wird Korruption wahrgenommen und erfasst?
3.2.6 Hell-undDunkelfeld
3.2.7 Durch Korruption hervorgerufene Schäden
3.2.8 Repression und Prävention
3.2.8.1 Schaffung von mehr Transparenz
3.2.8.2 Turnusmäßige Kontrollen
3.3 Kritische Würdigung

4. Whistleblowing - ein geeignetes Antikorruptionsinstrument?
4.1 Was ist Whistleblowing?
4.1.1 Begriffsdefinition Whistleblowing
4.1.2 Whistleblower - Dissidenten oder Reformer?
4.1.3 Arten von Whistleblowing
4.1.3.1 Offenes Whistleblowing
4.1.3.2 Anonymes Whistleblowing
4.1.3.3 Internes Whistleblowing
4.1.3.4 Externes Whistleblowing
4.2 Rechte, Pflichten und mögliche Konsequenzen für Whistleblower
4.2.1 Rechte von Whistleblowern
4.2.2 Pflichten von Whistleblowern
4.2.2.1 Grenzen der Verschwiegenheitspflicht
4.2.2.2 Voraussetzungen des Anzeigerechts
4.2.3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Whistleblower
4.3 Kritische Würdigung

5. Hinweisgebersysteme - ein Instrument für Whistleblower
5.1 Vorteile von Hinweisgebersystemen
5.2 Schwierigkeiten und Risiken von Hinweisgebersystemen
5.3 Etablierte Hinweisgebersysteme aus der Praxis
5.3.1 BKMS®des Landes Niedersachsen
5.3.2 Wikileaks
5.4 Kritische Würdigung

6. Ausblick
6.1 Zielerreichung
6.2 Perspektiven

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Jeder Mensch ist bestechlich; entscheidend ist nur die Höhe des Preises“[1]. Nach dieser Maxime scheinen immer mehr Organisationen zu handeln.

Korruption ist kein neues Thema, aber eines mit neuer Brisanz.[2] Das öffentliche Interesse für das Ausmaß an Wirtschaftskriminalität hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

In vielen Unternehmen sind Bestechung und Korruption an der Tagesordnung.[3] Geschäftspartner werden bestochen, Betriebsräte umgarnt, Aufsichtsgremien schauen weg.

Die Korruptionsaffären bei Siemens, Infineon, Enron, VW, der Deutschen Bank, Continental, Mannesmann, etc. - um nur einige Beispiele anzuführen - machen dies deutlich und offenbaren zugleich ein zunehmendes Interesse der Bevölkerung an lückenloser Aufklärung.[4] Die spektakulären Prozesse sind in aller Munde. Allein im Schmiergeldskandal bei Siemens wurde gegen 270 Beschuldigte ermittelt.[5]

Korruption bleibt ein weltweit ernst zu nehmendes Problem.[6] Sie beeinträchtigt die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Bolko von Oetinger schrieb in einem Beitrag für das Manager-Magazin: „Entscheidend für die Rettung des Kapita­lismus wird das Selbstverständnis der Unternehmer sein. Natürlich müssen sie ihre wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Aber sie sollten die wirtschaftliche Betrachtung des Gesellschaftlichen wieder mit der gesellschaftlichen Betrachtung des Wirtschaftli­chen verbinden“[7].

Nicht nur Wirtschaftsethiker und Sozialwissenschaftler befassen sich mit der The­matik einer scheinbar zunehmenden Verwahrlosung der Unternehmen. Korruption und verantwortungslosem Handeln stehen Tür und Tor offen, wenn durch betrüge­rische Absichten selbst in scheinbar seriösen Großkonzernen ehemals verbindliche Grenzen überschritten werden.[8]

In der Debatte um Ethik in der Wirtschaft werden vielfach Moral und Ökonomie als zwei miteinander unvereinbare Konzepte dargestellt. Für den Wirtschaftsakteur ergeben sich daraus zunächst scheinbar nur zwei Handlungsalternativen: Entweder er richtet seine Aufmerksamkeit auf seinen Gewinn und verachtet jedes Moralge­fühl oder er übernimmt moralische Verantwortung, erzielt dadurch aber schlechtere Ergebnisse.

Insofern gilt zu untersuchen, wie sich diese Situation auf das Phänomen der Kor­ruption auswirkt.

Unbestritten ist, dass Korruption in den letzten Jahren zugenommen hat; das äu­ßern sechs von zehn Personen weltweit.[9]

Wirtschaftskriminelles Handeln wird dazu zunehmend von Unternehmen selbstkri­tisch problematisiert. Laut einer repräsentativen Umfrage der KPMG[10] aus dem Jahre 2010 empfinden über 80% der mittelständischen Unternehmen[11] und fast 90% der Großunternehmen[12] Wirtschaftskriminalität als ernsthaftes Problem.[13] 67% der befragten Teilnehmer[14] gehen sogar von einer Steigerung wirtschaftskrimineller Handlungen in der Zukunft aus.[15] Außerdem gaben 37% der befragten Unterneh­mer an, in den letzten drei Jahren selbst Opfer von Wirtschaftsstraftaten gewesen zu sein.[16]

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Welche ökonomischen und gesellschaftlichen Gründe veranlassen Menschen dazu, sich korrupt zu verhal­ten und straffällig zu werden, welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um sich gegen Korruption zu schützen und welche Handlungsalternativen bietet die Korruptionsprävention.

Angesichts medienwirksamer Enthüllungen von Missständen in Unternehmen ist weiterhin zu fragen, was Menschen motiviert, jemanden zu „verpfeifen“ und wel­chen Schutz unsere Rechtsordnung diesen Informanten bietet bzw. ob dafür über­haupt gesellschaftliche Interessen vorliegen.

1.1 Problemstellung

Bereits der einflussreichste amerikanische Nationalökonom und Nobelpreisträger Milton Friedman vertrat den Standpunkt, dass es in einer Marktwirtschaft nur eine legitime Forderung an ein Unternehmen gebe, nämlich die Gewinnmaximierung. „In einem freien Wirtschaftssystem gib es nur eine einzige Verantwortung für die Betei­ligten: sie besagt, daß die verfügbaren Mittel möglichst gewinnbringend eingesetzt und Unternehmungen unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Profitabilität geführt werden müssen..."[17]

Unternehmen sind demnach durch den Wettbewerb gezwungen, effizient zu produ­zieren und Gewinne zu machen. Ihre Aufgabe besteht in Effektivität und Effizienz und nicht in moralischer Verantwortung.

Es ist daher zu klären, ob Ökonomie und Ethik zusammenpassen oder ob sie in einem unaufhebbaren Widerspruch zueinander stehen. Weiterhin ergeben sich folgende Fragestellungen: Lassen sich die Gesetze der Marktwirtschaft durch moralische und ethische Instanzen beeinflussen? Sollte ethisches Verständnis zur Pflichtkompetenz eines jeden Managers gehören? Was ist unter ethischem Han­deln zu verstehen? Welchen Nutzen stiftet Ethik für die Wirtschaft? Ist Gerechtig­keit in der Wirtschaft zur hohlen Phrase geworden? Wollen Machtträger durch Eigeninteressen den freien gesellschaftlichen Blick einschränken? (Macht ist die Fähigkeit, das Denken und Handeln anderer Menschen - auch gegen deren Willen - zu beeinflussen).[18] Wie soll sich jemand verhalten, wenn ein Unternehmen zwar förmlich (z.B. in einem Verhaltenskodex) die Annahme von Bestechungsgeldern zur Erlangung von Aufträgen verbietet, aber durch Vorgesetzte strikte Umsatzvor­gaben gesetzt werden und jene ggf. selbst fragwürdige Praktiken verfolgen?

Neben diesen Fragen richtet sich der Blick auch darauf, wie zweifelhafte betriebsin­terne Praktiken in Unternehmen an die Öffentlichkeit gelangen, denn die meisten Wirtschaftsdelikte werden eher zufällig aufgedeckt.[19] Dennoch gibt es eine Reihe von Fällen, die durch Insiderwissen publik gemacht werden.[20] Dabei stellen Veröf­fentlichungen über Wikileaks nur die Spitze des Eisbergs dar.[21]

Hinweisgeber (sog. Whistleblower) sind Personen, die über interne Informationen verfügen und Missstände melden.[22] [23] Dabei schrecken sie z.T. nicht davor zurück, sich persönlich preiszugeben - auch auf die Gefahr hin, sich rechtlichen Konse- quenzen oder sonstigen Repressalien auszusetzen. Der Rechtsschutz von Informanten ist hierzulande quasi als nicht vorhanden zu betrachten.[24] Daher muss unsere Rechtsordnung klären, welche Hinweisgeber sie bereit ist zu schützen und wie sie den Schutz verwirklichen will.[25] Das Thema ist rechtspolitisch hoch aktuell[26] ; speziell im Hinblick auf das „Whistleb- lower-Urteil“ des EGMR vom 21.07.2011.

1.2 Zielsetzung

Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, das Verhältnis zwischen ethisch unternehmerischem Handeln und Korruption darzulegen und auf Basis psychologi­scher Erkenntnisse zu analysieren. Darüber hinaus wird untersucht, welchen spe­ziellen Beitrag unternehmerethische (also primär selbstverpflichtende) Strategien und Konzepte zur Korruptionsprävention leisten können.

Dieser Frage wird nachgegangen, indem unterschiedliche Perspektiven zur Unter­nehmens- und Wirtschaftsethik beleuchtet werden. Im Vordergrund steht dabei die wirtschaftliche und die zivilgesellschaftliche Perspektive.

Neben einer systematischen Aufarbeitung des Themas ist es ein zentrales Anlie­gen dieser Arbeit, die Auseinandersetzung mit dem Problem der Wirtschaftskrimi­nalität für Unternehmen zu enttabuisieren und die Diskussion eines nach wie vor heiklen Themas zu fördern.

Das Augenmerk wird vor allem darauf gerichtet, welchen Einfluss die Unternehmen selbst nehmen können, um Wirtschaftsstraftaten effektiv und nachhaltig zu be­kämpfen.

Im Zusammenhang mit Alternativen in der Korruptionsprävention richtet die Unter­suchung ihren Blick auf das Whistleblowing und die damit zusammenhängenden technischen Einrichtungen für Hinweisgeber. Die Arbeit soll Aufschluss darüber geben, wie durch Whistleblower deliktische Handlungen aufgedeckt bzw. verhindert werden können.

1.3 Gang der Untersuchung

Die vorliegende Bachelor-Thesis zum Thema „Whistleblowing mittels Hinweisge­bersystemen: Nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention - aus dem Blickwinkel ethisch unternehmerischen Handelns“ befasst sich mit dem Phänomen der Korruption, betrachtet Unternehmens- und Wirtschaftsethik und Alternativen in der Korruptionsprävention.

Zuerst wird ein Überblick über den Stand der Forschung zur Unternehmens- und Wirtschaftsethik gegeben. Im ersten Kap. wird die Frage der moralischen Verant­wortung behandelt. Dabei werden zunächst die Grundlagen dargestellt, um im Weiteren auf Handlungsperspektiven zu sprechen zu kommen, die mit einer Unter­nehmensethik vereinbar sind.

Kap. 3 befasst sich mit dem Phänomen der Korruption. Zunächst wird ein kurzer Einblick in die Zeitgeschichte gegeben, um im Anschluss daran Korruption zu defi­nieren und von anderen Handlungen abzugrenzen. Dem schließen sich Ausführun­gen zum Forschungsstand über Täterprofile und Motive von Wirtschaftsstraftätern an.

In Anlehnung hieran werden mögliche Ursachen und Auswirkungen von Korruption erläutert. Hier soll die Frage beantwortet werden, wie Korruption wahrgenommen und erfasst wird. Darauf aufbauend wird untersucht, wo die Schwierigkeiten in der Erfassung von wirtschaftskriminellem Handeln liegen und welche Schäden durch Korruption entstehen, um danach die Fragestellung der Korruptionsprävention behandeln zu können.

Darauf aufbauend wird in Kap. 4 ein alternatives Antikorruptionsinstrument vorge­stellt. Das Kapitel beginnt mit der Definition des Whistleblowings. Es folgt eine Darstellung der Handlungsoptionen, die Mitarbeiter im Umgang mit Informationen über illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen haben. In Anlehnung hieran werden die Arten des Whistleblowings untersucht und Auskunft darüber gegeben, welche Rechte und Pflichten Whistleblower haben und mit welchen mög­lichen Konsequenzen sie sich nach deutschem Recht auseinandersetzen müssen.

In Кар. 5 werden technische Systeme für Whistleblower betrachtet und die damit verbundenen Vorteile und Risiken, die von Hinweisgebersystemen ausgehen kön­nen. Ferner wird Einblick in die Praxis gewährt.

In Кар. 6 werden die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst.

2. Allgemeine Einführung in die Unternehmens- und Wirt­schaftsethik

Viele der weltweiten ökonomischen Probleme als auch die Bedrohung ökologischer Grundlagen unseres Lebens und Überlebens werden von den Menschen als ethi­sche Probleme wahrgenommen.[27] Allerdings herrscht eine Diskrepanz zwischen Alltagswahrnehmung und den theoretischen Ansätzen der Unternehmens- und Wirtschaftsethik.[28]

Das Verhältnis zwischen der Marktwirtschaft auf der einen und der Ethik auf der anderen Seite ist weitgehend ungeklärt.[29]

Wie der wissenschaftliche Beirat des BMWi in seinem Gutachten aus dem Jahre 2010 feststellte, ist eine als ungerecht empfundene Verteilung von Chancengerech­tigkeit und Chancengleichheit für 32% der Bevölkerung der zentrale Kritikpunkt am Marktwirtschaftssystem.[30] Das Gutachten des BMWi bestätigt ferner eine breite Marktverdrossenheit in der Bevölkerung.[31] Empirischen Untersuchungen aus dem Jahr 2008 zufolge halten nur 13% der Bundesbürger die Verhältnisse für gerecht, 75% dagegen für ungerecht.[32]

„Wirtschaft ist wichtig; sie ist sogar sehr wichtig - aber sie ist nicht alles. Sie muss eingebettet sein in eine lebendige, tragfähige Kultur, die erst deren Wachsen und Gedeihen ermöglicht“[33].

Mangelnde Transparenz ist nicht nur ein Ausdruck allgemeiner Verunsicherung, sondern war auch im Kern dafür verantwortlich, dass die jüngste Finanzmarkt­krise[34] ausgelöst werden und sich ausbreiten konnte.[35] Schließlich fachte die Gier nach immer höheren Renditen die weltweite Wirtschaftskrise an.[36] Der Bundespräsident, die Kanzlerin, Politiker aller Parteien, Gewerkschaften und Sozialverbände fordern daher einhellig mehr Moral in der Wirtschaft.[37] Mit dem Ausbrechen der globalen Finanzkrise stand das internationale Finanz- und Wirtschaftssystem am Rande eines Kollapses.[38] Infolgedessen wurden lebhafte Diskussionen über die Vereinbarkeit von Markt und Moral, von Wirtschaft und Ethik, über die Ursachen - insbesondere über die Fehlbarkeit des Managements auf nationaler und internationaler Ebene im Hinblick auf dessen moralische Ver­antwortung für die Gesellschaft und Realwirtschaft - geführt.[39] Bundespräsident Christian Wulff fand in seiner Rede anlässlich des XIX. Deut­schen Bankentags am 30. und 31. März 2011 mahnende Worte für sein Publikum. Er hält die Ursachen für die massiven Verwerfungen noch nicht für überwun­den: „Manchmal scheint mir, dass dank der staatlichen Krisenmaßnahmen der Schreck bei vielen verflogen ist und die alten Verhaltensweisen zurückgekehrt sind. ... Die Zeit für unverhältnismäßige Gewinne und schnelle Profite ist vorbei und darf so nicht zurückkommen“[40] [41].

Spekulationen gefährden die Wirtschaftsentwicklungen, Staatshaushalte und Staa­ten. Amoralische Arbeitsweisen, die ökonomische Desaster auslösen, lassen sich jedoch ebenso im öffentlichen Sektor ausfindig machen. Bei der Vergabe von Auf­trägen jeglicher Couleur stellen sich - ausgelöst durch Gedankenlosigkeit in den Planungen, Mängel bei der Beschaffung oder Vetternwirtschaft - Missstände ein, die Kostenexplosionen beim Bund, bei den Ländern, den Gemeinden und den Kommunen verursachen.[42] Dies führt zu massiven Fehlleitungen bzw. zur Ver­schwendung öffentlicher Mittel.[43] Im Jahre 2009 haben viele Kommunen aus NRW Millionen durch hochspekulative Zinswetten verloren.[44]

2.1 Historischer Rückblick

Im öffentlichen Bewusstsein herrscht der Glaube, dass in der Vergangenheit die Führung eines Unternehmens sowie die gesamte Wirtschaft keine ethischen Nor­men kannten.[45] Diese Einschätzung entspricht jedoch nicht den geschichtlichen Tatsachen.

Belegen zufolge wurde die erste Unternehmensethik im engeren Sinne im 16. Jahrhundert veröffentlicht;[46] in Deutschland bereits im Jahr 1517.[47] In dieser Epo­che wurden die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns geprägt, die vorsahen, dass Mitglieder „Der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmannes zu Ham­burg e.V.“[48] im Rahmen der geltenden Gesetze die im Geschäftsverkehr anerkann­ten ethischen Grundsätze zu befolgen hatten, das Prinzip von Treu und Glauben beachten sollten und alle Handlungen unterlassen sollten, die mit dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht vereinbar waren.

Als Begründer der Ökonomik und als Moralphilosoph entwarf Adam Smith im 18. Jahrhundert seine Theorie des sozialen Handelns. Dieser Theorie zufolge legt die Gerechtigkeit die Normen fest, innerhalb derer sich das Selbstinteresse vorteil­haft für den Einzelnen auswirken kann, ohne Dritte zu schädigen.[49] In seinem Werk „Theorie der moralischen Gefühle“ drückt er dies folgendermaßen aus: „Mag man den Menschen für noch so egoistisch halten, es liegen doch offenbar gewisse Prinzipien in seiner Natur, die ihn dazu bestimmen, an dem Schicksal anderer Anteil zu nehmen, ... obgleich er keinen anderen Vorteil daraus zieht“[50].

Das 19. Jahrhundert zeichnete sich in Deutschland durch große Fami­lienunternehmen aus, die aus sozialer Verantwortung nie da gewesene Ver­sorgungswerke schufen.[51]

Im frühen 20. Jahrhundert leistete Max Weber mit seiner Theorie der protestanti­schen Ethik einen bedeutenden Beitrag zur Unternehmens- und Wirtschaftsethik.[52] Er prägte den so oft zitierten Satz: „Honesty is the best policy.“[53] Ein weiterer Beleg zur früheren Beschäftigung mit Wirtschafts- und Unternehmens­ethik lässt sich in Marx' Werk „Zur Theologie der Wirtschaft“ finden. Er macht deut­lich, dass die Wirtschaft nicht um ihrer selbst Willen betrieben werden kann.[54] Viel­mehr muss sie sich am Menschen und an der Gesellschaft orientieren.[55] Die Re­geln und Maßstäbe des wirtschaftlichen Handelns ergeben sich demnach für je­dermann verpflichtend aus der natürlichen Sittlichkeit und Ethik.[56] Dieser kurze Ausflug in die historischen Überlieferungen macht deutlich, dass die Beschäftigung mit Ethik - und seit ca. 500 Jahren auch mit der Unternehmensethik - nicht neu ist.[57]

2.2 Begriffsbestimmungen

Einführungen in wissenschaftliche Disziplinen erfordern häufig Definitionen. Bevor eine Beschäftigung mit der Unternehmens- und Wirtschaftsethik erfolgen kann, müssen daher die in diesem Kontext stehenden Grundbegriffe Werte, Normen, Ethik, Moral, Eigeninteresse, Investition und Ökonomik näher erläutert werden.

2.2.1 Werte

In jeder Gesellschaftsform sind Grundwerte bzw. Basiswerte wie Freiheit, Gleich­heit, Gerechtigkeit oder Sicherheit verankert.[58] In diesen Werten dokumentiert sich, was Individuen, Gruppen oder ganze Gesellschaften als erstrebenswert ansehen.[59]

Insofern lässt sich ableiten, dass Werte Auffassungen über die Qualität der Wirk­lichkeit reflektieren.[60]

Leitet man die Bedeutung des Begriffs ,Werte‘ aus dem Englischen („value“) oder dem lateinisch („valere“ = „gesund sein“) ab, so wird deutlich, wofür Werte stehen: Sie sind Indikator für den gesundheitlichen Zustand eines Unternehmens.[61] Werte werden zu Gradmessern für die Veränderungsfähigkeit und den Zustand eines Unternehmens.[62]

2.2.2 Normen

Normen sind die Richtlinien des Verhaltens.[63] Sie drücken sich in Verhaltensforde­rungen mit verpflichtendem Charakter aus und verlangen, in unterschiedlichen Situationen etwas Bestimmtes zu unternehmen oder zu unterlassen.[64] Normen sind in Wertsetzungen begründet, welche sich wiederum in Normen konkretisieren.[65] Hierin besteht eine wechselseitige Beziehung, weil Normen Werte in die Tat um- setzen.[66]

2.2.3 Ethik

Aristoteles war der Erste, der die Ethik als autonome philosophische Disziplin ver­standen und sie von den theoretischen Bereichen der Philosophie, der Logik, Phy­sik, Mathematik und Metaphysik, abgegrenzt hat.[67]

Die Begriffe Ethik und Moral werden häufig synonym verwendet und miteinander verwechselt.[68] Deshalb ist es wichtig, eine begriffliche Unterscheidung vorzuneh­men.[69]

Waibl stellt daher mit Nachdruck klar: „Ethik ist nicht Moral(lehre), sondern (Refle- xions)Theorie der Moral“[70]. Gerlach betont: „Ethik ist die wissenschaftliche Reflexi- onsform der Moral“[71]. Waibel stellt fest, dass: „Ethik ... die Ermutigung zu selbstbe­stimmtem eigenverantwortlichem Handeln [ist]. Ethik ist von der systematischen Frage geleitet, wie - eigenbestimmt - moralisch richtig gehandelt werden soll. Ethik ist Rechenschaftslegung und kritische Hinterfragung verborgener, unreflektierter Wertannahmen mit dem Ziel, zu konsistenten Wertmaßstäben und Handlungsre­geln zu gelangen, die einer Prüfung unter zunehmend verschärften Begründungs­ansprüchen standhalten können“[72].

Ethik beurteilt das Verhalten von Menschen unter den moralischen Aspekten Gut und Böse, Recht und Unrecht[73] und wird deshalb als Moralphilosophie bezeich­net.[74]

Schließlich verweist unser Recht immer wieder auf ethische Kategorien, z.B. auf die „guten Sitten“ (in § 138 BGB) oderauf „Treu und Glauben“ (in § 157 BGB).[75]

2.2.4 Moral

Die Bestimmung des Begriffs „Moral“ gestaltet sich schwierig, wenngleich nicht unlösbar.

Im Schrifttum finden sich zahlreiche Ansammlungen von Erklärungen wieder. In diesem Zusammenhang sei der Vollständigkeit halber Bayertz angeführt, der ein­wendet: „das Phänomen der Moral [ist] historisch und kulturell uneinheitlich, wan­delbar und oft auch umstritten“[76]. Eine Definition des Begriffs der Moral hält er für problematisch: „Eine Definition von <Moral> kann daher niemals neutral sein; sie ist immer schon eine inhaltliche moralische Stellungnahme und kann als eine solche kritisiert werden".[77] [78]

Im Folgenden wird dennoch versucht, eine umfassende Begriffsbestimmung zu geben.

Unter Moral[79] lässt sich eine Ansammlung von historisch gewachsenen Wertmaß­stäben, Handlungsregeln und Sinnvorstellungen subsumieren.[80] Moral beschreibt die gesellschaftlichen tatsächlich geltenden Werte oder Ideale, Haltungen und Normen. Moral bezeichnet das, was in den jeweils vorherrschenden Kulturkreisen als „gut“, „schlecht“, „richtig“ oder „falsch“ angesehen wird.[81] [82] Moral hat - Ethik sucht hingegen Gewissheiten.[83] Sie bildet die Leitlinie für individuelles Handeln und stellt die Summe der in einer Gesellschaft faktisch geltenden Regeln und Normen dar.[84] Moral wird durch Werte und Normen begründet.[85] Vereinfacht ausgedrückt: Moral klärt, was man innerhalb einer Gesellschaft darf oder nicht darf oder was man tun oder nicht tun sollte. [86]

2.2.5 Eigeninteresse

Die bisherigen Überlegungen werfen die Frage auf, was Moral und Eigeninteresse gemeinhin miteinander zu tun haben bzw. ob diese Bereiche strikt voneinander zu trennen sind.

Das Eigeninteresse begründet sich auf unserer genetischen Veranlagung, erlern­tem Verhalten und Ereignissen, die uns widerfahren sind. Diese Bedingungen führen dazu, dass Menschen nicht völlig frei in ihrem Wollen und Können sind, sondern ihre Handlungen an Zielen und Interessen ausrichten.[87] Das Eigeninteres­se beinhaltet die Gesamtheit der Wünsche und Bedürfnisse einer Person, die hie­rarchisch geordnet, dennoch voneinander unabhängig sind und somit einzeln be­friedigt werden können.[88]

Die Verfügbarkeit von Geld wird als eines der zentralen Ziele und Grundlagen menschlichen Handelns genannt, die das Handeln zwar nicht genau festlegen, denen man sich jedoch nicht beliebig entziehen kann.[89] Eigeninteresse ist eine Tatsache, die in ethischen Auseinandersetzungen berücksichtigt werden muss.[90] Im Zusammenhang mit der ökonomischen Ethik stellt Suchanek fest: „Moral muss anreizkompatibel, d.h. vereinbar mit dem ... Eigeninteresse sein. [91]

Der These Suchaneks nach wäre es sinnvoll, danach zu fragen, ob der Konflikt zwischen Moral und Eigeninteresse gelöst wird, wenn das Eigeninteresse im Dienst der Moral steht: „Moral und Eigeninteresse sind durch die Gestaltung der Hand­lungsbedingungen miteinander vereinbar... [und] füreinander fruchtbar zu ma­chen“[92].

Da sich Handlungsbedingungen nicht von allein gestalten, sondern in Abhängigkeit zu früheren Taten stehen, muss dieses Beziehungsverhältnis näher erläutert wer­den.[93]

2.2.6 Investition

Dabei bietet der Begriff der Investition eine Möglichkeit, jenes Geflecht zu präzisie­ren.

Eine Investition - hier in einem sehr weiten Sinne gefasst - zielt darauf ab, sich unter Einsatz von Ressourcen künftig besserzustellen.[94] Somit kommt dem Begriff der Investition für die ökonomische Ethik eine Schlüsselfunktion zu.[95] Suchanek kommt zu dem Schluss, dass „wohlverstandenes Eigeninteresse .. Investitionen in die Bedingungen der eigenen und zugleich allgemeinen Besserstellung [ver­langt]“[96].

Insofern lässt sich festhalten, dass Moral und Eigeninteresse sehr wohl miteinander vereinbar sind; sich aber dennoch Probleme ergeben können, wie in Kap. 2.4 be­schrieben wird.

2.2.7 Ökonomik

An dieser Stelle soll nun die vorerst letzte Begrifflichkeit - die Ökonomik - erörtert werden.

Aus ökonomischer Sicht stellt sich die Frage, ob es eine vernünftige Balance zwi­schen wirtschaftlich definierten Zielen und den von der Gesellschaft gesetzten ethischen Normen gibt.[97] Der wirtschaftliche Erfolg ermöglicht es Unternehmen, ethisch zu handeln - zugleich kann ihr ethisches Handeln ein Garant für das wirt­schaftliche Gelingen sein.[98] Für die ethische Bewertung wird von entscheidender Bedeutung sein, wie Gewinne erzielt wurden bzw. werden.[99] In der Literatur finden sich unterschiedliche Aussagen zur Umschreibung von Öko­nomik.

Wöhe/Döring stellen fest, dass wirtschaftliches Handeln ein rein rationales Handeln ist, mit dem Zweck, die - an den Bedürfnissen der Menschen gemessene - beste­hende Knappheit der Güter zu verringern. Das heißt, die Menschen optimal mit Gütern zu versorgen,[100] indem sorgsam mit knappen Ressourcen gewirtschaftet wird.[101] Kurz gefasst: Ökonomik ist „die Wissenschaft vom wirtschaftlichen Han­deln“[102]. Oder anders gesagt: „Ökonomik ist die wissenschaftliche Reflexionsform der Ökonomie.“[103].

Der ursprüngliche Sinn der Ökonomie liegt also darin, Menschen bestmöglich mit nützlichen Gütern zu versorgen.[104]

An dieser Stelle wird darauf verzichtet, die Begrifflichkeit der Ökonomik zu diskutie­ren. Vielmehr soll sich darauf beschränkt werden, die Nähe zur Unternehmens- und Wirtschaftsethik zu wahren und herauszustellen, was in diesem Zusammenhang veröffentlicht wurde. Auch dem Begriff des „Homo oeconomicus“ und dem damit im Zusammenhang stehenden Verhaltensmodell wird an dieser Stelle keine weitere Beachtung geschenkt.

Die beiden Vertreter der normativen Unternehmensethik, Homann und Suchanek, stellen ihre eigene Begriffsbestimmung auf: „Die Ökonomik befasst sich mit Mög­lichkeiten und Problemen der gesellschaftlichen Zusammenarbeit zum gegenseiti­gen Vorteil“[105]. Diese Definition rückt die soziale Dimension in den Vordergrund, ist streng problembezogen - nämlich auf das Vorteilsstreben einzelner Akteure - und hebt auf die handlungstheoretische Grundlage der Ökonomik ab, d.h. auf die indi­viduelle Vorteils-/Nachteilskalkulation.[106] [107] Dies reicht weit über den wirtschaftlichen Bereich hinaus und kann z.B. auch in Fragen der Kriminalität oder Politik ange- wendet werden.

Die Wissenschaft fragt die Ökonomik nicht nach den Vorteilen des einzelnen Ak­teurs, sondern nach den gegenseitigen Vorteilen, weil sie die Interaktion betrach­tet.[108]

Suchanek beschreibt seine „ökonomische Ethik“, welche aus der Wirtschaftsethik hervorgegangen ist, folgendermaßen: „Ökonomische Ethik befasst sich mit den Bedingungen der Möglichkeit, wie Moral und Eigeninteresse im Falle ihres Konflikts miteinander kompatibel bzw. füreinander fruchtbar gemacht werden können, um zu einer gelingenderen gesellschaftlichen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil zu gelangen“[109]. Suchanek und Homann folgen den Auffassungen des Sozialphilo­sophen John Rawls, der die Gesellschaft als: „ein Unternehmen der Zusammenar­beit zum gegenseitigen Vorteil“[110] beschreibt.

Im Kern von Suchaneks Überlegungen steht eine Norm, die Antwort geben soll auf die Grundfrage der Ethik - die ökonomisch reformulierte und ergänzte goldene Regel: „Investiere in die Bedingungen der gesellschaftlichen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil!“[111].

2.3 Abgrenzungen von Individual-, Unternehmens- und Wirt­schaftsethik

Die Fragen der Wirtschaftsethik lassen sich in drei Bereiche unterteilen.[112]

Auf der ersten Stufe wird die Mikroebene angeführt - die der Individualethik, wel­che sich mit den Handlungen und Einstellungen des Individuums beschäftigt.[113] Sie umfasst alle Phänomene, denen eine moralische Dimension zugeschrieben wird und die auf Handlungen oder Unterlassungen von Einzelpersonen zurückzuführen sind.[114]

Sodann folgt der Teilbereich der Unternehmensethik (Mesoebene), die die Aktio­nen zwischen Unternehmen und deren Stakeholdern[115] und Shareholdern[116] erör­ tert.[117] Hier könnten Stakeholder die Unternehmensleitung unter Druck setzen, neben den reinen ökonomischen Zielen auch ökologische zu verfolgen.[118] Share­holder streben nach Gewinnmaximierung bzw. Steigerung des Unternehmenswer­tes.[119]

Auf der dritten Ebene wird die Wirtschaftsethik im engeren Sinne aufgeführt - die Makroebene, die sich mit den gesamten Handlungsweisen aller wirtschaftlichen Akteure beschäftigt;[120] also mit dem Handeln, welches Auswirkungen auf andere hat.[121] Wirtschaftsethik ist eine Bereichsethik, zu der u.a. auch die Medizin-, Bio- und Umweltethik zählen.[122]

Unter den Bedingungen des Wettbewerbs wird die Wirtschaftsethik zweistufig, d.h. unterteilt in Handlungs- und Bedingungsethik, dargestellt.[123] Die Bedingungsethik befasst sich mit der normativen Gestaltung der Bedingungen.[124] Die Handlungs­ethik ist die traditionelle Ethik, welche sich mit normativen Empfehlungen für Hand­lungen unter gegebenen Bedingungen beschäftigt.[125]

2.4 Dilemma von Wettbewerb und Moral

Das Kernproblem der Wirtschaftsethik wird darin gesehen, dass ein Akteur - ein Individuum oder ein Unternehmen - der aus moralischen Gründen kostenträchtige Leistungen erbringt, im Wettbewerb gegenüber den amoralischen Konkurrenten in Nachteil gerät und damit rechnen muss, aus dem Markt auszuscheiden.[126]

Der ökonomische Wettbewerb wird oftmals als moralisch verwerflich betrachtet.[127] Rivalität, Aggression, Streit, Auseinandersetzung, Konflikt und Eifer charakterisie­ren den Wettbewerb nach landläufiger Meinung.[128]

In diesem Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerb und Moral darf die Moral nicht auf der Strecke bleiben. Allerdings wären Aufforderungen zu individueller Aufopferung unseriös, weil sie dem Einzelnen empfehlen würden, sich systema­tisch ausbeuten zu lassen.[129] Das kann keine Ethik verlangen.[130] Ökonomische Theorien vernichten daher nicht die Moral, sondern sollen über die systematischen Bedingungen moralischen Verhaltens im Wettbewerb aufklären und unterstützen auf diese Weise, Moral im Alltag der Marktwirtschaft möglich zu machen.[131] Denn wer aus selbstsüchtigen Eigeninteressen Gewinne erstrebt, kann diese nur realisieren, wenn er seinen Kunden das produziert und liefert, was sie nachfra- gen.[132] Demzufolge lenkt der Wettbewerbsmechanismus die eigennützigen Motive des Individuums in Gemeinwohl um.[133] [134] Dieser Prozess des Wettbewerbs lehrt gewissenhaftes Handeln und ermöglicht außerdem die beste Nutzung von Res- sourcen, d.h. den bestmöglichen Umgang mit knappen Mitteln.

2.5 Aufgaben und Herausforderungen der Unternehmensethik heute

Die Betriebswirtschaftslehre hat sich lange Zeit vorwiegend auf ökonomische Sichtweisen konzentriert und der Unternehmensethik nur wenig Beachtung ge­schenkt.[123] [124]

Eine Reihe von tragischen Unfällen, die zunehmende Beachtung der Verschmut­zung unserer ökologischen Grundlagen, Fragen der Korruption und der Einhaltung von Sozialstandards haben jedoch die Bedeutung moralischer Konflikte mittlerweile unübersehbar gemacht.

[...]


[1] Krueger (2008), S.119.

[2] Vgl. Bannenberg (2007), Rn. 1.

[3] Vgl. Deiseroth, Derleder (2008), S. 249.

[4] Vgl. Klees (2003), S. 3.

[5] Vgl. Ostendorf (2008), S. 44.

[6] Vgl. Bannenberg (2008), S. 73.

[7] Oetinger (2004), S. 2.

[8] Vgl. Klees (2003), S. 3.

[9] Vgl. TI (2011b), S. 1.

[10] KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, dem die KPMG International Cooperative ("KPMG International"), eine juristische Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen ist.

[11] Als Mittelstand wurden laut KPMG die Unternehmen benannt, die inhaber-oder familienge­führt sind (insg. 127 Unternehmen); Vgl. KPMG (2010), S. 28.

[12] In Abgrenzung zu den mittelständischen Unternehmen werden die Großunternehmen defi­niert (insg. 173 Unternehmen); Vgl. KPMG (2010), S. 28.

[13] Vgl. KPMG (2010), S. 6.

[14] Per Saldo wurden branchenübergreifend 300 Führungskräfte befragt.

[15] Vgl. KPMG (2010), S. 6.

[16] Vgl. KPMG (2010), S. 8.

[17] Friedman (1976), S. 175.

[18] Vgl. Tries, Reinhardt (2008), S. 81.

[19] Vgl. KPMG (2010), S. 11.

[20] Vgl. Király (2011), S. 146.

[21] Vgl. Király (2011), S. 146.

[22] Vgl. Király (2011), S. 146.

[23] Vgl. Király (2011), S. 146.

[24] Vgl. Röhrich (2008), S. 27; TI (2011a), S. 33.

[25] Vgl. Király (2011), S. 146.

[26] Vgl. BRAK (2008), S. 3-8; Deiseroth, Derleder (2008), S. 251.

[27] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 9; Klees (2003), S. 3.

[28] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 9.

[29] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S.11.

[30] Vgl. BMWi (2010), S. 20.

[31] Vgl. BMWi (2010), S. 20.

[32] Vgl. BMWi (2010), S. 8.

[33] Klees (2003), S. 3.

[34] Finanzmarktkrisen sind größere Verwerfungen im Finanzsystem, die durch einen Rückgang der Vermögenswerte und die Zahlungsunfähigkeit zahlreicher Unternehmen gekennzeichnet sind und die die ökonomische Aktivität in einem oder mehreren Ländern beeinträchtigen.

Die hier erwähnte war eine Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Frühjahr 2007 mit der US-Immobilienkrise begann. Die Krise war unter anderem Folge eines spekulativ aufgeblähten Wirtschaftswachstums in den USA und einer weltweiten kreditfinanzierten Massenspekulation. Die Krise äußerte sich weltweit zunächst in Verlusten und Insolvenzen bei Unternehmen der Finanzbranche. Ihren vorläufigen Höhepunkt hatte die Krise im Zusammenbruch der US- amerikanischen Großbank Lehman Brothers im September 2008. Die Finanzkrise zwang meh­rere Staaten, große Finanzdienstleister (darunter u.a. AIG, Fannie Mae, Freddie Mac, UBS und die Commerzbank) durch staatliche Fremd- und Eigenkapitalspritzen zu retten.

[35] Vgl. Franke, Krahnen (2007), S. 13.

[36] Vgl. Beck, Wienert (2009), S. 7.

[37] Vgl. Göbel (2010), S. 2.

[38] Vgl. Beck, Wienert (2009), S. 7; Küng (2010), S. 116.

[39] Vgl. Beck, Wienert (2009), S. 7.

[40] Wulff, zit. n.: Drost, Köhler (2011), S. 38.

[41] Vgl. Kirchhoff (2011), S. 56.

[42] Vgl. Däke (2010), S. 3.

[43] Vgl. Däke (2010), S. 3.

[44] Vgl. BdSt (2010), S. 93.

[45] Vgl. Friske (2005), S. 3.

[46] Vgl. Fuchs (2009), S. 61; Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. (2011), S. 1.

[47] Vgl. Fuchs (2009), S. 61; Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. (2011), S. 1.

[48] Die Hamburger Handelskammer lädt jedes Jahr kurz vor dem Jahreswechsel zur „Versamm­lung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg", dem traditionellen Jahresrückblick der Wirtschaft in der Hansestadt Hamburg, in der Bilanz über die vergangenen zwölf Monate gezogen wird.

[49] Vgl. Fuchs (2009), S. 61; Suchanek (2007), S. 35.

[50] Smith (1985), S. 1.

[51] Vgl. Fuchs (2009), S. 61.

[52] Vgl. Fuchs (2009), S. 61.

[53] Zitiert nach Fuchs (2009), S. 61.

[54] Vgl. Marx (1962), S. 29 f.

[55] Vgl. Marx (1962), S. 29 f.

[56] Vgl. Marx (1962), S. 55 ff.

[57] Vgl. Fuchs (2009), S. 62.

[58] Vgl. Noll (2002), S. 9.

[59] Vgl. Noll (2002), S. 9.

[60] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 82.

[61] Vgl. Stadler, Schott (2009), S. 90.

[62] Vgl. Stadler, Schott (2009), S. 90.

[63] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 82.

[64] Vgl. Noll (2002), S. 9.

[65] Vgl. Noll (2002), S. 9.

[66] Vgl. Noll (2002), S. 9.

[67] Vgl. Pieper (2007), S. 24.

[68] Vgl. Bouillon (2010), S. 21; Homann, Lütge (2005), S. 12; Waibl (2005), S. 12.

[69] Vgl. Friske (2005), S.11.

[70] Waibl (2005), S. 12. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[71] Gerlach (2009), S. 834.

[72] Waibl (2O05), S. 12. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[73] Vgl. Clausen (2009), S. 27; Göbel (2010), S. 14; Waibl (2005), S. 14.

[74] Vgl. Bouillon (2010), S. 21; Homann, Lütge (2005), S. 12; Noll (2002), S. 13.

[75] Vgl. Göbel (2010), S. 10.

[76] Bayertz (2006), S. 33.

[77] Bayertz (2006), S. 33.

[78] Vgl. Marschdorf (2008), S. 94-96.

[79] Moral (abgeleitet von lat. mos = Sitte, Brauch).

[80] Vgl. Homann, Lütge (2005), S. 12; Noll (2002), S. 9; Waibl (2005), S. 12.

[81] Vgl. Bayertz (2006), S. 34; Friske (2005), S. 11; Noll (2002), S. 9.

[82] Vgl. Friske (2005), S.11; Noll (2002), S. 9.

[83] Vgl. Waibl (2005), S. 12.

[84] Vgl. Friske (2005), S.11f.

[85] Vgl. Noll (2002), S.11.

[86] Vgl. Noll (2002), S.11 f.

[87] Vgl. Suchanek (2007), S. 47.

[88] Vgl. Bayertz (2006), S. 178.

[89] Vgl. Suchanek (2007), S. 48.

[90] Vgl. Suchanek (2007), S. 48 f.

[91] Suchanek (2007), S. 49. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[92] Suchanek (2007), S. 50. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[93] Vgl. Suchanek (2007), S. 50.

[94] Vgl. Suchanek (2007), S. 50.

[95] Vgl. Suchanek (2007), S. 50.

[96] Suchanek (2007), S. 51. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[97] Vgl. Willmann (2004), S. 85.

[98] Vgl. Willmann (2004), S. 87.

[99] Vgl. Willmann (2004), S. 87.

[100] Vgl. Wöhe, Döring (2010), S. 4.

[101] Vgl. Wöhe, Döring (2010), S. 4.

[102] Göbel (2002), S. 22; Göbel (2010), S. 47. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[103] Gerlach (2009), S. 834.

[104] Vgl. Göbel (2008), S. 166.

[105] Homann, Suchanek (2005), S. 4. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[106] Vgl. Homann, Suchanek (2005), S. 5.

[107] Vgl. Homann, Suchanek (2005), S. 5.

IU8 Vgl. Homann, Suchanek (2005), S. 5.

[109] Suchanek (2007), S. 39. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[110] Rawls, Vetter (1998), S. 105.

[111] Suchanek (2007), S. 39. (keine Hervorhebungen wie im Orig.)

[112] Vgl. Klees (2003), S. 3.

[113] Vgl. Clausen (2009), S. 26; Klees (2003), S. 3; Waibl (2005), S. 13.

[114] Vgl. Bouillon (2010), S.48.

[115] Als Stakeholder werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet (z.B. Mitarbeiter,

Kunden, Zulieferer, Staat, Umwelt, Öffentlichkeit), die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis

[117] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 79.

[118] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 79.

[119] Vgl. Homann, Lüdke (2005), S. 79.

[120] Vgl. Lachmann (2009), S. 59.

[121] Vgl. Lachmann (2009), S. 59.

[122] Vgl. Lachmann (2009), S. 59.

[123] Vgl. Küpper, Picot(1999), S. 132.

[124] Vgl. Küpper, Picot(1999), S. 132.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Whistleblowing mittels Hinweisgebersystemen - Nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention
Untertitel
Aus dem Blickwinkel ethisch unternehmerischen Handelns
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule
Note
1,1
Autor
Jahr
2011
Seiten
87
Katalognummer
V183642
ISBN (eBook)
9783656080985
ISBN (Buch)
9783656081296
Dateigröße
753 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
whistleblowing, hinweisgebersystemen, nutzenstiftende, alternative, korruptionsprävention, blickwinkel, handelns
Arbeit zitieren
Christian Ulrich (Autor:in), 2011, Whistleblowing mittels Hinweisgebersystemen - Nutzenstiftende Alternative in der Korruptionsprävention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183642

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