Inhaltsverzeichnis
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Einleitung 2
1. Erziehungsurlaub / Elternzeit 3
1.1 Erziehungszeiten in der BRD 3
2.1 Begriff „Rolle“ 4
2.2 Väter im Wandel der Zeit 4
2.3 Der moderne Vater im familiären Umfeld 6
3. Der Vater im familiären Konflikt 8
3.1 Der Vater im beruflichen Umfeld 8
3.1 8
Res ümee 10
Literaturverzeichnis 11
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Einleitung
Mann und Frau sind in unserem Staat gleichberechtigt, so zumindest lautet Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz. Ein interessanter Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Rollenverteilung im Hinblick auf die Kindererziehung. Bislang wurde am althergebrachten Familienmodell festgehalten: Der Vater als Familienoberhaupt und Geldverdiener, die Mutter als treusorgende Hausfrau und Hauptbezugsperson der Kinder.
Schritt für Schritt wurde per Gesetz beiden Eltern mehr bezahlte Freizeit zur Betreuung ihrer Kinder eingeräumt. Seit 1982 durften auch Familienväter den Erziehungsurlaub nutzen. Zum 1. Januar 2001 trägt das Bundeserziehungsgeldgesetz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Rechnung und verbessert die Kinderbetreuung maßgeblich. Ein Auszug aus dem Familienhandbuch bestätigt: „Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.“ 1
Mit dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, inwiefern die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Hinblick auf die Elternzeit in der heutigen Zeit durchführbar ist. Beleuchtet werden soll auch, welche Gründe genannt werden können, weshalb Männer nur zögerlich die Elternzeit in Anspruch nehmen.
1 http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_404.html 1.2.11
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1 Erziehungsurlaub / Elternzeit
Beide Geschlechter haben über die Jahrhunderte - entsprechend ihren gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Pflichten - eine beträchtliche Verschiebung ihrer Rollen durchlebt. Die Frau entwickelte sich zur selbstbewussten und dem Gesetze nach gleichberechtigten Partnerin heran. Ins Blickfeld rückte auch das Wohl der Kinder und damit die Bedeutung der umfassenden Kindererziehung durch beide Ehepartner für unsere gesellschaftliche Entwicklung. Damit beide Elternteile ihre Betreuungspflichten besser wahrnehmen können, sprach sich das Europäische Parlament im Dezember 1995 entschieden dafür aus, die Männer intensiver in die Erziehungszeit der Kinder einzubinden. Dies bedeutete für die Bundesrepublik ein gravierender Umwälzungsprozess. Ein Umwälzungsprozess war und ist in den Köpfen beider Geschlechter erforderlich.
1.1 Erziehungszeiten in der BRD
Die intensive familiäre Betreuung eines Kindes besonders in den ersten Monaten ist unersetzlich für sein Gedeihen. Der Mutterschaftsurlaub war der erste Schritt in diese Richtung. Seit dem Jahr 1979 wurde den Müttern ein halbes Jahr bezahlte Betreuungszeit für ihr Baby eingeräumt. Zwischen der damaligen Regierungskoalition aus SPD und FDP und der Opposition war der Mutterschaftsurlaub strittig. Die CDU/CSU kritisierte die Benachteiligung der Hausfrauen. Nach dem Regierungswechsel 1982 entschied sich die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP für Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld für alle Mütter oder Väter, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen, ganz gleich, ob sie vorher berufstätig waren oder nicht. 2
Zum 1. Januar 1986 kam es zur nächsten Gesetzesänderung. Der „Erziehungsurlaub“ verdrängte den „Mutterschaftsurlaub“. Ab 1986 durften auch die Väter den sechsmonatigen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. In den darauffolgenden fünf Jahren wurde die Dauer des Erziehungsurlaubs auf drei Jahre erhöht. Eine weitere Gesetzesänderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes wurde zum 1. Januar 2001 3 vorgenommen. Der Begriff „Erziehungsurlaub“ wurde in „Elternzeit“ abgeändert, wohl auch deshalb, weil der Begriff „Erziehungsrlaub“ nicht mit Urlaub im Sinne von
2 http://www.bpb.de/publikationen/2FD0S4,1,0,Gleichberechtigung_als_Grundrecht.html
3 Die Gesetzesänderung gilt nur für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2001 geboren wurden.
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Arbeit zitieren:
Dajana Geffken, 2011, Kulturelle Heterogenität als Aspekt der Zusammenarbeit mit Eltern, München, GRIN Verlag GmbH
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