Pr üfungsleistung
verfasst von Carmen Schrader
Gliederung
1 Einleitung 2
2 Theoretische und gesetzliche Grundlagen zum Begriff der Behinderung 4
3 Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) 5
3.1 Gesetzliche Grundlagen 6
3.2 Organisationsstruktur 7
3.3 Möglichkeiten von Werkstattbeschäftigten zur Teilnahme am Arbeitsmarkt 8
4 Eine Alternative zur WfbM - Praxisbeispiel 10
5 Bedeutung der Arbeit für die soziale Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen 12
5.1 Integration in die Gesellschaft 12
5.2 Soziale Kontakte 13
5.3 Kompetenzförderung und Selbstverwirklichung 13
5.4 Existenzsicherung 14
6 Fazit. 14
7 Quellen 16
1
Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
„Endstation“ oder Eingliederung in das Arbeitsleben?
1 Einleitung
Der Begriff der Arbeit wird als bewusstes, zielgerichtetes Handeln eines Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und der Befriedigung von Einzelbedürfnissen definiert. Daneben wird die Beschäftigung als wesentlicher Moment der Daseinserfüllung verstanden, die zur Persönlichkeitsentwicklung und
Selbstverwirklichung dient. Auch trägt es zur Erweiterung von sozialen Kontakten bei. 1
Für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung ist allerdings der allgemeine Arbeitsmarkt meist verschlossen. Diese angestrebte Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Scharnier der gesellschaftlichen Integration des Individuums und seines Bedürfnisses nach sozialer Zugehörigkeit. Ihre Teilhabe wird durch eine unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung, überdurchschnittlich hohe
Arbeitslosenquote und abnehmende Einstellungsbereitschaft beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber gehemmt. Derzeit erfüllt nur jeder fünfte Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht, somit haben rund 38% überhaupt keinen Menschen mit Behinderung angestellt. Vorrang bei der Beschäftigung in einem Betrieb haben meist Personen, die dort bereits gearbeitet haben und erst in der Erwerbstätigkeit eine Behinderung bekamen. Demzufolge spricht man von Weiterbeschäftigung oder „interne Rekrutierung“. 2
Die Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, schweigen überwiegend über die Praxis. Positive Erfahrungen werden nicht generalisiert und somit wird die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung als Risiko dargestellt, da eine Beeinträchtigung mit einer Leistungsminderung gleichgesetzt wird. Zudem besteht bei vielen Arbeitgebern Unwissenheit über den Kündigungsschutz, sowie Unsicherheit, welche Verpflichtungen bestehen und die Angst bei Problemen alleine dar zustehen. Auch ist das rechtliche Hilfs-, Unterstützungs- und Förderangebot kaum bekannt. Gleichermaßen besteht bei
1 vgl. http://www.archiv-grundeinkommen.de/definition/arbeit.htm
2 vgl. Bieker (2005): Seite 7 ff
2
vielen Arbeitgebern eine mangelnde Bereitschaft, Arbeitsanforderungen und Prozesse an die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung anzupassen. Somit bleibt für Menschen mit Beeinträchtigung im Erwachsenenalter entweder die Arbeitslosigkeit oder vorwiegend eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). 3
Die vorliegende schriftliche Arbeit ist im Rahmen meines Studiums der Sozialen Arbeit im Modul 12b, in der Lehrveranstaltung „Teilhabe am Berufsleben von Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen“ entstanden. Innerhalb des Seminars wurde der Aspekt der Arbeit und dessen Bedeutung für Menschen mit Behinderung beleuchtet und erarbeitet.
Als Studentin des vierten Fachsemesters BA Soziale Arbeit habe ich bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit kennengelernt. Vor allem in meiner Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin konnte ich Zugang zur Behindertenhilfe, besonders in den Werkstattbetrieb bekommen. Nun möchte ich durch die Hausarbeit die Thematik um die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beleuchten. Dazu werde ich die aktuelle Situation unter der Fragestellung >„Endstation“ oder Eingliederung in das Arbeitsleben?< kritisch betrachten und zugleich sollen mögliche Veränderungsvorschläge benannt werden.
Inhaltlich beginnt diese Prüfungsleistung mit der Nennung von theoretischen und gesetzlichen Grundlagen (2), wobei ich den Behinderungsbegriff definieren und bearbeiten werde. Anschließend soll eine Auseinandersetzung mit dem Handlungsfeld der Werkstatt für behinderte Menschen (3) folgen, worauf im nächsten Punkt eine Alternative zur WfbM - Praxisbeispiel (4) vorgestellt wird. Eventuelle Auswirkungen auf die berufliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung (5) werden angrenzend dargestellt. Nachfolgend werde ich mein persönliches Fazit (6) zu diesem Thema, mit Blick auf meine berufliche Zukunft, ziehen. Abschließend folgen die Quellenangaben (7).
3 vgl. Bosse, Dittrich, Wacker (2005): Seite 99 ff
3
2 Theoretische und gesetzliche Grundlagen zum Begriff der Behinderung
Um einen Zugang zur Fragestellung der Hausarbeit zu schaffen, beleuchte ich in diesem Kapitel zuerst einmal die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen rund um den Begriff der Behinderung und dem dazugehörigen Handlungsfeld.
Da eine Behinderung verschiedene Facetten aufweisen kann, gibt es keine eindeutige und „richtige“ Definition des Fachausdrucks. Konträr dazu wurde mit dem neunten Sozialgesetzbuch eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Begriff erklären soll. 4
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 5
Unter dem Begriff der Behinderung wird somit jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung verstanden, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und durch diese zu sozialen Beeinträchtigungen führt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Behinderung auf eine Krankheit oder einen Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Diese Beeinträchtigung muss chronisch, also länger als sechs Monate andauern und außerdem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Verstärkt wird diese Definition mit der Aussage der Weltgesundheitsorganisation (WHO, engl. World Health Organization). Sie beschreibt den Ausdruck als dauerhaften gesundheitlichen Schaden, der durch eine Erkrankung, Unfall oder einen angeborenen Schaden entsteht. Dieses Defizit beeinflusst zudem die Fähigkeiten und Aktivitäten des Betroffenen. 6
4 vgl. Bleidick (1999): Seite 15
5 Zitat aus: SGB IX, §2, (1); in http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/2.html
6 vgl. Egle & Scheller , in http://www.talentmarketing.de/wahlpflichtfach/reha_web/1_behinderung.htm
4
Arbeit zitieren:
Carmen Schrader, 2011, Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) - „Endstation“ oder Eingliederung in das Arbeitsleben?, München, GRIN Verlag GmbH
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