Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis i
Tabellenverzeichnis ii
1 Einleitung 1
2 Basel II 2
2.1 Historie und Basel I 2
2.2 Umsetzung 3
2.3 Kapitalanforderungen 3
2.3.1 Kernkapital 5
2.3.2 Ergänzungskapital 7
2.3.3 Drittrangmittel 8
2.3.4 Überblick 9
2.4 Defizite der Kapitalanforderungen 9
3 Basel III 11
3.1 Umsetzung und Zielsetzung 11
3.2 Kapitalanforderungen 12
3.2.1 Kernkapital 12
3.2.2 Ergänzungskapital 16
3.2.3 Ergänzende Kapitalpuffer 19
3.2.4 Verschuldungsquote 22
3.2.5 Liquiditätsquoten 23
3.2.6 Besondere Anforderungen an systemrelevante Institute 26
3.3 Übergangsregelungen 27
3.4 Kritische Betrachtung der Kapitalanforderungen 29
4 Empirische Bilanzanalyse 34
4.1 Darstellung und Interpretation der aktuellen Situation 37
4.2 Sensitivitätsanalyse 40
5 Schlusswort 45
Literatur iii
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 3-Säulen Konzept von Basel II 4
2 Kapitalanforderungen unter Basel II 10
3 Eckpfeiler von Basel III 11
4 Mindestanforderungen an das Kernkapital 16
5 Mindestanforderungen an das haftende Eigenkapital 18
6 Übergangsregelungen der Kapitalarten 28
7 Übergangsregelungen der Kapitalpuffer 29
8 Kernkapitalquoten deutscher Banken 37
9 Harte Kernkapitalquoten deutscher Banken 38
10 Gesamtkapitalquoten deutscher Banken 39
11 Verschuldungsquoten deutscher Banken 40
12 Sensitivitätsanalyse für Kernkapitalquote 42
13 Sensitivitätsanalyse für harte Kernkapitalquote 43
14 Sensitivitätsanalyse für Ergänzungskapitalquote 43
15 Sensitivitätsanalyse für Gesamtkapitalquote 44
i
Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Zusammensetzung des bilanziellen Eigenkapitals unter Basel II 6
2 Zusammensetzung der ökonomischen Eigenmittel unter Basel II 6
3 Zusammensetzung des Ergänzungskapitals unter Basel II 8
4 Zusammensetzung der Drittrangmittel unter Basel II 9
5 Zusammensetzung des harten Kernkapitals unter Basel III 13
6 Ausschüttungssperre in Abhängigkeit der Höhe des Kapitalerhaltungspuffers 20
7 Untersuchte Banken im Rahmen der empirischen Analyse 34
ii
Übergang Basel II zu Basel III 1 EINLEITUNG
1 Einleitung
Es liegt in der Natur einer Bank, ihr Risiko, das sie bei der Vergabe von Krediten an private, institutionelle oder staatliche Schuldner eingeht, quantitativ bestimmen zu wollen, um Erkenntnise über die Höhe der deshalb notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu gewinnen. Diese Sicherungsmaßnahmen bestehen hauptsächlich aus der Hinterlegung von Eigenkapitalreserven, mit welchen erwartete und unerwartete Verluste aus Finanzgeschäften aufgefangen werden sollen, ohne dass die wirtschaftliche Existenz der Bank dadurch bedroht wird. Nichtsdestotrotz funktioniert ein auf rein freiwilliger Basis beruhendes Sicherungssystem nicht zwangsläufig, wie der Fall der Herstatt-Bank präsentiert. Diese Kölner Privatbank brach im Juni 1974 infolge von Devisenspekulationen und gleichzeitig zu geringen Eigenkapitalrücklagen zusammen, was zu jener Zeit als die größte Bankenpleite der deutschen Nachkriegsgeschichte galt. Als sich derartige Zwischenfälle auch international häuften und die Wichtigkeit eines funktionierenden Bankensystems immer stärker herausgestellt wurde, haben es sich europäische Regierungen zur Aufgabe gemacht, ein einheitliches System an verpflichtenden Sicherungsmaßnahmen zu etablieren, welches die Stabilität des Bankensektors in Europa gewährleisten soll. Aus dieser Forderung resultierten im Laufe der Zeit bis zuletzt drei chronologisch umgesetzte Regelwerke, bestehend aus sich entwickelnden Finanzkennzahlpaketen. Diese Finanzkennzahlen stellen hauptsächlich Mindestanforderungen bezüglich der Hinterlegung bestimmter Kapitalarten dar, um mögliche Insolvenzen von Banken, welche aus Schuldnerausfällen resultieren könnten, zu verhindern.
Das Zweite dieser Pakete, namentlich Basel II, wird kurz in seiner Historie mit Referenz zu Basel I und seinen Kapitalanforderungen vorgestellt, bevor der Fokus auf das aktuelle Regelwerk von Basel III gerichtet wird. Dabei muss zunächst die Frage der Notwendigkeit eines dritten Kennzahlenpaketes erörtert werden, indem gängige Kritik an den vorherigen Vorschriften dargestellt wird. Anschließend werden Zielsetzung und Umsetzung der Maßnahmen näher beleuchtet. Als Hauptaugenmerk werden daraufhin die Bestandteile von Basel III inklusive beabsichtigter Wirkungsweise detailliert präsentiert und mögliche, mitunter unerwünschte Konsequenzen diskutiert. Die Betonung liegt hier auf den neuen Kapitalanforderungen in Abgrenzung zu den verbleibenden Verordnungen.
Als dritter Schwerpunkt der Ausführungen werden in einem empirischen Teil die theoretisch dargestellten Kapitalanforderungen von Basel III anhand verschiedener Geschäftsberichte wichtiger deutscher Bankenkonzerne in der Praxis berechnet. Ziel einer solchen Bilanzanalyse ist es, den momentanen Stand der Umsetzung des Regelwerks näher zu begutachten und mögliche Zukunftsperspektiven im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse zu diskutieren. Somit lassen sich konkretere Aussagen bezüglich der Relevanz der angesprochenen Folgen von Basel III treffen. Die Arbeit endet in einem zusammenfassenden Schlusswort.
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
2 Basel II
Nach dem Untergang verschiedener Banken wurde man sich der Notwendigkeit einer aufsichtsrechtlichen Regelung bewusst, was in die Maßnahmenpakete Basel I und schließlich Basel II mündete. Diese haben vor allem die Stärkung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals als Ziel, welches folgende klassischen Funktionen erfüllen soll [Deutsche Bundesbank, 2011]:
• Kompensierung von Verlusten aus laufenden Geschäften
• Befriedigung von Gläubigeransprüchen im Fall der Insolvenz der Bank
• Begrenzung des Risikos von Verlusten aus bestimmten Geschäften
Durch eine fortschreitende Erfahrungsbasis wurden diese Aufgaben im Laufe der Zeit als nicht mehr ausreichend erfüllt angesehen. Deshalb kam es zu einer Weiterentwicklung des Basler-Regelwerks, was zuletzt in Basel III führte. Zunächst sollen für ein besseres Verständnis die wichtigsten Punkte von Basel I und Basel II näher dargestellt werden.
2.1 Historie und Basel I
Die Anfänge der genannten Entwicklung gehen auf das Jahr 1988 zurück, in welchem das Konsultationspapier „Bank für internationalen Zahlungsausgleich (1987)“, das später als Basel I in die Geschichte eingegangen ist, verfasst wurde und vier Jahre später in Kraft getreten ist [Hofstetter, 2011]. Der Autor dieses Regelwerks, die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat ihren Sitz in Basel, was die Namensgebung erklärt. Das Ziel von Basel I war es, ein funktionierendes Bankensystem zu sichern, Aufsichtsnormen zu standardisieren, die Finanzmärkte zu stabilisieren und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Vor allem sollten die teils stark wachsenden und bis zu diesem Zeitpunkt deregulierten Banken unter nationale und internationale Aufsicht gestellt werden, um weitere Krisen und Aufsichtsarbitrage infolge differenzierter rechtlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern zu verhindern. Die Ziele sollten hauptsächlich durch eine allgemeingültige Mindesteigenkapitalunterlegung von 8% der risikogewichteten Aktiva erreicht werden. Hierbei handelt es sich um das Produkt aus einem Gewichtungsfaktor, der die jeweilige Risikoklasse einer Anlage repräsentiert, und der Summe der Vermögensgegenstände wie Kreditforderungen und eigenen Investitionen. Zeitgleich wurde das Eigenkapital in verschiedene Kategorien gemäß seiner Qualität eingeteilt, wobei bestimmte Anteile jeder Kategorie in den 8%-igen Kapitalanforderungen enthalten sein müssen. Diese Einteilung wird bei der Vorstellung von Basel II näher besprochen, da sie in ihren Grundzügen bis heute Gültigkeit besitzt [King und Tarbert, 2011; Lüders u. a., 2011]. Eine solche Herangehensweise zur Erreichung der Ziele galt bis in die 90er Jahre als ausreichend und wird sogar heute noch in mehr als 100 Ländern als internationaler Standard
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
angesehen. Dennoch ermöglichten die sehr pauschalen und wenig differenzierenden Regelungen von Basel I Aufsichtsarbitrage, also die Ausnutzung bestimmter aufsichtsrechtlicher Schwachstellen zur Verbesserung der eigenen Position. So war es Banken in bestimmten Geschäften beispielsweise möglich, ihre Rendite durch das Eingehen höherer Risiken zu steigern, während zeitgleich die Menge an zu unterlegenden Eigenkapital identisch blieb [Blundell-Wignall und Atkinson, 2010]. Parallel dazu wurden aber auch Absicherungsmaßnahmen von Banken, welche ihr Risiko reduzierten, nicht ausreichend quantitativ in den Eigenkapitalanforderungen berücksichtigt. Diese und weitere Schwächen in der Konzeption von Basel I führten dazu, dass im Jahre 1999 erneut Verhandlungen aufgenommen wurden, welche schließlich in dem aufbauenden Regelwerk Basel II mündeten.
2.2 Umsetzung
Nach drei vorangehenden Konsultationspapieren veröffentlichte der Basler Ausschuss im Juni 2004 ihr Basel II-Framework „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004)“. Da Basel II erstmals verbindlichen Richtliniencharakter für alle Kreditinstitute in der Europäischen Union aufwieß, war eine Umsezung durch die EU notwendig. Diese wurde am 14. Juni 2006 durch die als „Richtlinien über Eigenkapitalanforderungen“ bezeichneten Richtlinien „Europäisches Parlament & Rat der europäischen Union (2006a)“ und „Europäisches Parlament & Rat der europäischen Union (2006b)“ realisiert. Die erforderliche, wenn auch verpflichtende nationale Umsetzung in Deutschland geschah duch Gesetz am 17. November 2006, wobei vor allem das Kreditwesengesetz angepasst und die Solvabilitätsverordnung, welche die wesentlichen Bestimmungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung beinhaltet, neu eingefürt wurden. Die Regelungen traten in Deutschland hauptsächlich zum Jahresbeginn 2007 in Kraft.
2.3 Kapitalanforderungen
Eines der Hauptziele von Basel II ist es, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko einer Bank auszurichten. Dieser Anforderung ist man vor allem durch eine Integration von operationellen Risiken zu den vorhandenen, traditionellen Kreditrisiken und Marktrisiken in der Menge an mit Eigenkapital zu unterlegenden Risikoarten nachgekommen. Hierbei wurde das Konzept der Risikogewichtung weitgehend beibehalten, dessen Bemessung durch die Einführung risikosensitiver Methoden aber weiter verfeinert. Daneben ist die größte Errungenschaft von Basel II die Einführung eines Drei-Säulen-Konzepts, welches in Abbildung 1 dargestellt ist. Dieses besteht aus quantitativen Eigenkapitalanforderungen (Mindestkapitalanforderungen), Überprüfungsverfahren zur Stärkung einer qualitativen Aufsicht (Bankaufsichtlicher Überwachungsprozess) und erweiterten Transparenzvorschriften (Erweiterte Offenlegung), wobei Säule 1 die wichtigste und am meisten diskutierte darstellt [Europäische Zentralbank, 2001].
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
Wie bereits in der historischen Entwicklung des Baseler Abkommens beschrieben, resultieren die Eigenkapitalanforderungen besonders aus jener Säule 1 des Drei-Säulen-Konzepts, welches durch zusätzliche Anforderungen an die Eigenkapitalunterlage die Stabilität des Finanzsystems verbessern sollte.
Zentraler Punkt jenes ersten Standbeines ist der Kapitalkoeffizient, welcher das von Basel II geforderte Eigenkapital näher bestimmt:
mit EK als Eigenkapital, RWA als gewichtete Risikoaktiva und
(R Markt + R operationell ) als die Anrechnungsbeiträge für Markt- und operationelle Risiken.
Der Unterschied zu dem von Basel I bestimmten Quotienten besteht in der Hinzufügung von operationelle Risiken im Nenner des Quotienten, wodurch diese ebenso mit dem entsprechend notwendigen Kapital unterlegt werden müssen. Folglich muss der Zähler steigen, um die geforderten acht Prozentpunkte zu erreichen [Deutsche Bundesbank, 2001]. Um die Auswirkungen der neuen Regularien zu überprüfen, führte der Baseler Ausschuss fünf Studien durch. Nach der letzten QIS (Quantitative Impact Study) war sich das Gremium einig, dass die Formel zur Berechnung des Kapitalkoeffizienten modifiziert werden musste. Um ein Absinken der Mindesteigenkapitalanforderungen im G-10 Durchschnitt zu
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
vermeiden wurde ein Skalierungsfaktor von 1,06 für die RWA hinzugefügt, mit welchem diese multipliziert werden. Der Rest der Formel wurde beibehalten [Reichling u. a., 2007]. Als Marktrisiko wird vor allem das Risiko bezeichnet, dass Positionen des Kreditinstituts durch negative Marktbewegungen an Wert verlieren könnten. Typische Beispiele stellen Zinsänderungsrisiken, Wechselkursrisiken und Rohstoffrisiken dar. Diese systemtatische Risikoart muss seit Basel I mit Kapital unterlegt werden. Wie sich aber vor allem in der aktuellen Finanzkrise herausgestellt hat, war die Unterlegung des Marktrisikos unter Basel II nicht ausreichend, weshalb entsprechend aufbauende Instrumente im Zuge von Basel III implementiert wurden. Auf diese wird im späteren Verlauf der Arbeit näher eingegangen. Mit den operationellen Risiken wird laut Definition „die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten“ erfasst [Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2001]. Um diese korrekt einschätzen zu können, stehen Ansätze wie der Basisindikator-, der Standard- und der fortgeschrittene Bemessungsansatz zur Verfügung. Für eine detaillierte Darstellung dieser Varianten sei auf Hofmann (2002) verwiesen. Interessanter ist die genaue Zusammensetzung des Zählers des Kapitalkoeffizienten. Denn die essenzielle Frage ist hierbei, woraus die Eigenmittel bestehen, welche Mindestanforderungen dazu existieren und wie sich deren drei regulatorischen Komponenten, Kern,- Ergänzungs-und Drittrandkapital, zusammensetzen. Diese ausführlichere Betrachtung wird für das kommende Kapitel benötigt, in welchem das Regelwerk von Basel III näher vorgestellt wird. Hier sind die Kennzahlen noch weitestgehend gültig, weshalb sie zum besseren Verständnis und für Vergleichszwecke bereits an dieser Stelle präsentiert werden.
2.3.1 Kernkapital
Der zentrale Teil der Eigenmittel ist das sogenannte Kernkapital, dessen Zusammensetzung in einen bilanziellen und ökonomischen Part unterteilt werden kann. Die Posten dieser lehnen sich an das Kreditwesengesetz an und wurden vor Basel III von den meisten Banken als der zentrale Eigenkapitalbegriff angesehen.
Bilanzielles Eigenkapital
Der erste Part des Kernkapitals, das bilanzielle Eigenkapital, gliedert sich in die in Tabelle 1 aufgelisteten Bestandteile.
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
Tabelle 1: Zusammensetzung des bilanziellen Eigenkapitals unter Basel II Quelle: Eigene Erstellung, in Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2002), S.43
Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich somit aus der Differenz des eingezahlten Kapitals, wie Geschäfts-, Grund- und Stammkapital und der eigenen Aktien bzw. Geschäftsanteilen, was dann dem Bilanzvermögen entspricht. Addiert werden zudem die offenen Rücklagen sowie Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Je nachdem, ob das Kreditinstitut einen Bilanz- bzw. Zwischenbilanzgewinn oder -verlust erzielt hat, wird jener ebenfalls addiert oder subtrahiert. Ein zusätzlicher Abzugsposten beinhaltet Überschüsse der Aktivposten über die Passivposten, welcher jedoch nur für Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland erlaubt ist [Deutsche Bundesbank, 2002].
Ökonomische Eigenmittel
Im Gegensatz zum bilanziellen Eigenkapital orientieren sich die ökonomischen Eigenmittel an den internen Prozessen bzw. deren Risiken, die aufgrund verschieden verwendeter Verfahren je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch ausfallen. Die Zusammensetzung der ökonomischen Eigenmittel ist in Tabelle 2 dargestellt.
= Ökonomische Eigenmittel
Tabelle 2: Zusammensetzung der ökonomischen Eigenmittel unter Basel II Quelle: Eigene Erstellung, in Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2002), S.43 Hierbei werden dem oben genannten Beträgen des bilanziellen Eigenkapitals der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken und vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen anerkanntes freies Vermögen hinzugefügt. Negativ wirken sich die vier Größen Schuldenüberhang des Inhabers bzw. persönlich haftender Gesellschafter, gekündigte Geschäftsguthaben, immaterielle Vermögensgegenstände und Korrekturposten auf das zu unterlegende Eigenkapital aus.
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Übergang Basel II zu Basel III 2 BASEL II
Die Summe aus bilanziellem und ökonomischem Eigenkapital wird Kernkapital bezeichnet, welches den eigentlichen Eigenkapitalbegriff der Kreditinstitute darstellt [Deutsche Bundesbank, 2002]. Dieses Kernkapital wird aufsichtrechtlich wiederum in hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) und weiches Kernkapital (Additional Tier 1) unterteilt, wobei für jede Kapitalart bestimmte Charakteristika und Mindestanforderungen existieren [Bamberger und von Pföstl, 2010].
Hartes Kernkapital
Das harte Kernkapital stellt im Prinzip die zentrale Ausgangsgröße im Eigenmittelrechenwerk seit Basel I dar und ist dafür vorgesehen, Verluste aufzufangen und den Fortbestand des Instituts zu gewährleisten [Lüders u. a., 2011]. So besteht das harte Kernkapital hauptsächlich aus den genannten Komponenten Aktienkapital und thesaurierten Gewinnen. Eine detailliertere Darstellung wird bei der Präsentation von Basel III nachgereicht. Das Abkommen von Basel II schreibt den Kreditinstituten eine Eigenkapitalunterlegung des harten Kernkapitals von 2% der risikogewichteten Aktiva vor [Bayern LB Research, 2011].
Weiches Kernkapital
Weiches Kernkapital, oft auch als ergänzendes Kernkapital bezeichnet, beinhaltet zusätzlich zu den harten Kernkapitalbestandteilen sogenanntes hybrides Kernkapital. Allgemein gesprochen versteht man unter einem hybriden Finanzinstrument eine Fremdkapitalart, welche mehrere eigenkapitalartige Charakteristika aufweist und daher aufsichtsrechtlich in definierten Grenzen zur Kapitalunterlegung verwendet werden darf. Unter Basel II waren als Hybridkapital vor allem stille Einlagen anerkannt. Die genaue Ausgestaltung des hybriden Kernkapitals wurde mit der Einführung von Basel III teils drastisch verschärft, wie im späteren Verlauf noch dargestellt wird. Auch für das weiche Kernkapital wird eine Mindest-anforderungen von 2% der RWA ausgesprochen, sodass die Summe an gesamten Kernkapital mindestens 4% der risikogewichteten Aktiva betragen muss [Bayern LB Research, 2011]. Zusätzlich besteht die sogenannte 50/50-Regelung, welche weiche Kernkapitalbestandteile nur bis maximal 50% des gesamten Kernkapitals zulässt [King und Tarbert, 2011].
2.3.2 Ergänzungskapital
Den zweiten Bestandteil der Eigenmittel stellt das Ergänzungskapital (Tier 2) dar. Erweitert man das Kern- um das Ergänzungskapital, so nennt man die resultierende Größe in der Regel das haftende Eigenkapital, womit der Eigenkapitalbegriff des Handelsrechts erweitert wird. Die Bestandteile des Ergänzungskapitals sind in Tabelle 3 einzusehen.
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Arbeit zitieren:
Manuel Hofstetter, 2011, Übergang Basel II zu Basel III - Kapitalanforderungen deutscher Banken, München, GRIN Verlag GmbH
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