Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2.Theoretische Grundlage 3
2.1.Legitimation 3
2.2.Prinzipal-Agent-Theorie 4
3.Empirie - Die Übernahmerichtlinie 5
4.Synthese 6
4.1.Kommissionshandeln im Kontext einer Prinzipal-Agent-Beziehung. 6
4.2.Die legitimatorische Bedeutung der Prinzipal-Agent-Vorgänge 7
4.2.1.Input-Legitimation 7
4.2.2.Output-Legitimation 8
4.2.3.Die legale Herrschaft 9
5.Fazit 10
Literaturverzeichnis 11
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1. Einleitung
„Schließlich ist die EU einerseits "ein freiwilliger Zusammenschluss souveräner Staaten", die aber andererseits ihre Souveränität bzw. ihre Hoheitsrechte zum Teil auf die EU übertragen haben. Dabei wird deutlich, dass politische Herrschaft nicht mehr ein Monopol eines Staates und Staatsgewalt nicht mehr ein Monopol einer nationalen Regierung ist.“(Strohmeier 2007: 24) In diesem Satz drückt der Autor die in den letzten Jahrzehnten stattfindende Verschiebung und Veränderung der Herrschaftsformen in Europa aus, was eine Reihe von Fragen aufwirft, die seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert werden. Zentral ist dabei in erster Linie das Demokratiedefizit der Europäischen Union, welches von mancher Seite festgestellt wird und unmittelbar auf die Frage der Legitimation der veränderten Herrschaftsausübung zielt. Dass sich die noch junge moderne Demokratie möglicherweise wieder auf einem „absteigenden Ast“ befindet lohnt unbedingt näheren Untersuchungen. Aus diesem Grund soll in dieser Arbeit das Handeln einer einzelnen europäischen Institution, der Kommission, auf demokratische Mängel untersucht und im Kontext der Europäischen Union verstanden werden.
In diesem Sinne lautet auch die zentrale Fragestellung: „Eine demokratietheoretische Legitimationsuntersuchung der Europäischen Union am Beispiel des „Agent-Handelns“ der europäischen Kommission im Falle der Übernahmerichtlinie - Lassen sich Mängel in der legitimatorischen Basis der Kommission aufdecken?“
Um eine Beantwortung dieser Frage auf normativer Grundlage zu erreichen, wird von einer Hilfsthese ausgegangen, die sich aus den beiden Anfangskapiteln, welche die theoretische Grundlage der Arbeit offenlegen, begründet. Die zentralen Charakteristika einer Demokratie werden demnach wie folgt thesenhaft definiert: Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass die notwendigen repräsentativen Agenten starken Kontrollmechanismen, sowohl durch andere Agenten, als auch durch die Prinzipals unterworfen sind, sie die ihnen delegierte Macht nur innerhalb der ihnen zugestandenen Befugnisse einsetzen und die Entscheidungen der Agenten von den Prinzipals mitgetragen werden und gleichzeitig in deren Interesse liegen. Von der Prinzipal-Agent-Theorie wird sich hierbei ein guter Zugang zu den Handlungen der Kommission versprochen, da sie die Delegation von Macht an andere Akteure erklärt und die dadurch möglicherweise resultierenden Problematiken verstehbar macht. Von dieser Grundlage ausgehend wird anhand der Darstellung und Deutung der Vorgänge bei der Übernahmerichtlinie in dem Text „A New Phase of European Integration - Organized Capitalisms in Post-Ricardian Europe“ von Martin Höpner und Armin Schäfer das
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Geschehen kurz dargelegt, um darauf aufbauend das Beschriebene im nächsten Schritt in die Prinzipal-Agent-Theorie einzuordnen, und schließlich mittels des Eingangs benannten Legitimationsbegriffs zu bewerten.
Als Hypothese wird dabei zunächst davon ausgegangen, dass sich durchaus demokratische Mängel durch die Delegation von Macht an die Kommission und dementsprechend durch ihr Handeln ergeben, da sie zu weit entfernt von dem Volk erscheint, was ihre Verantwortlichkeit für ihr Handeln schwach erscheinen lässt.
2.Theoretische Grundlage
2.1.Legitimation
Um das Institutionengefüge der Europäischen Union und die in ihr ablaufenden Prinzipal-Agent-Vorgänge auf ihre legitimatorischen Stärken und Schwächen hin untersuchen zu können, scheint zunächst eine klarere Begriffsdefinition der Legitimation nötig. Gehört doch gerade sie zu den komplexeren Axiomen der Demokratietheorie( vgl. Nohlen/Schultze 2010: 544-545).
Ursprünglich kommt das Wort Legitimation aus dem lateinischen und wird mit Rechtmäßigkeit übersetzt. In der aktuelleren Forschung geht man jedoch eher von dem Begriff „Anerkennung“ bzw. „Anerkennungswürdigkeit“ aus. Herrschaft und Regierungsgewalt ist demnach legitim, sollten die „Beherrschten“ die Macht der Entscheidungsträger, und somit die von ihnen getroffene Entscheidung, anerkennen, und gleichzeitig sich Regierung, und generell das Herrschaftssystem, bestimmten Wertvorstellungen unterwerfen, die ihre Gewalt überhaupt erst Anerkennungswürdig machen. (vgl. Blatter 2007: 271)
Diese Art der Beschreibung findet sich auch bei der berühmten Typologie legitimer Herrschaft von Max Weber. Er nannte drei Typen von Herrschaft, die Kraft unterschiedlicher Legitimationsgrundlagen Chance auf Anerkennung und Gehorsam haben. Neben der generellen Bedeutung der Legitimation für Herrschaftssysteme, die so verdeutlicht wird, dient auch der Typ der legalen Herrschaft, deren Anerkennungsgrundlage „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen“(Weber 1962: 124) ruht, zur Klassifizierung des westlich-modernen und des europäischen Systems.
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Arbeit zitieren:
Tobias Müller, 2011, Ist die Europäische Kommission demokratisch legitimiert?, München, GRIN Verlag GmbH
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