INHALT
A. EINLEITUNG 1
B. PHILOSOPHISCHE BEGRIFFSGESCHICHTE 1
1. Antike 2
1.1 Frühantike 2
1.2 Stoa und Cicero 3
2. Spätantike und Mittelalter 4
2.1 Spätantike 4
2.2 Frühmittelalter 5
2.3 Spätmittelalter 5
3. Humanismus und Renaissance 7
4. Zeitalter der Aufklärung 7
5. 19. Jahrhundert 9
6. 20. Jahrhundert 10
6.1 Aktuelle Entwicklungen 10
7. Rückblick 11
C. VERFASSUNGSGESCHICHTE 11
1.Deutsche Verfassungsgeschichte 12
1.1 Weimarer Republik 12
1.2 Nationalsozialismus 13
1.3 Bundesrepublik Deutschland 13
1.4 Deutsche Demokratische Republik 14
2.Inter- und supranationale Verfassungsgeschichte 14
2.1 Vereinte Nationen 14
2.1.1 Charta der Vereinten Nationen 14
2.1.2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 15
2.2 Europäische Union 15
2.2.1 Europäisches Gemeinschaftsrecht 15
2.2.2 Grundrechtcharta der Europäischen Union 17
2.2.3 Vertrag über eine Verfassung für Europa 17
D. FAZIT 18
E LITERATURVERZEICHNIS
A. EINLEITUNG
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Der Artikel 1 Abs.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, von dem anzunehmen ist, dass er jedem deutschen Bundesbürger bekannt ist, erhebt die Menschenwürde zum ranghöchsten Wert unserer Gesellschaftsordnung. Doch kann jener deutsche Bundesbürger , der das Konzept der Menschenwürde kennt und unterstüzt, auf Anhieb auch sagen, was der Begriff der Menschenwürde bedeutet oder worauf sich die Idee des Würdekonzepts stüzt? Obwohl viele den Menschenwürdebegriff heute für selbstverständlich halten und ihn häufig gebrauchen, ist der Begriff nicht klar und eindeutig definiert, zumal es seit Jahrhunderten immer wieder neue Ansätz hierfür gab. Der Satz der Menschenwürde ist nämlich mit zweieinhalbtausend Jahren Philosophiegeschichte belastet. 1 In der Geschichte des abendländischen Denkens wurden verschiedene Vorstellungen davon entwickelt - griechisch-römische, christlich-metaphysische, humanistisch-aufklärerische und vernunftsphilosophische. Die Interpretationsvielfalt des Würdebegriffs ist genauso vielfältig wie es philosophische Lehren und Strömungen gibt und der Vielfaltigkeit der damit verbundenen Menschenbilder sind keine Grenzen gesetzt. 2 Im Folgenden sei der Frage nach der Bedeutung der Menschenwürde nachgegangen und der Versuch ergriffen, einen Überblick über die ideengeschichtliche Entwicklung darzulegen. Dabei sei unterschieden zwischen der Würdevorstellung der Antike, der vom Christentum geprägten Spätantike und Mittelater , der humanistischen Renaissance und der Zeit der Aufklärung des ausgehenden 18. Jahrhunderts und schließlich dem 20.Jahrhundert, der Epoche in der die Menschenwürde endlich Eintritt in die Rechtstexte findet, im Anschluss an die Zeit der sozialistischen Arbeiterbewegungen im 19.Jahrhundert.
B. PHILOSOPHISCHE BEGRIFFSGESCHICHTE
Die Würde zu achten und zu schützen ist heute die Hauptparole vieler Kulturen. Der Begriff der Menschenwürde ist allerdindgs hauptsächlich abendländischer Herkunft. 3 Wenn man nun die Geschichte des Menschenwürdebegriffs von seinem ersten Vorkommen an verfolgt ist festzustellen, dass er ursprünglich aus der Philosophie stammt. 4 Es handelt sich also vorrangig um einen philosophischen Begriff. Um nun den Gehalt der heutigen Menschenwürdegarantie genauer herauszuarbeiten, muss ihrer ideengeschichtlichen Tradition ins Auge gefasst werden. 5 Denn sowohl das Verständnis, als auch die Auslegung und Konkretisierung des Menschenwürde-Satzes des Art.1 I GG bereiten jedem Rechtsanwender Probleme bei der Interpretation, weil der Gehalt des Menschenwürde-Satzes ethisch-philosophisch ist und deshalb Grundkenntnisse über die wesentlichen geistes- und ieedngeschichtlichen Strömungen voraussetzt. 6 Zu Vorläufern und Grundlagen des Satzes von der Menschenwürde werden dann gleichermaßen der Gerechtigkeitsgedanke der Griechen, die Gleichheitsidee der Stoa, die christliche imago-Dei-Vorstellung, der Humanismus und die Aufkärung und schließlich die materiale Wertethik deklariert. 7
1 H. Dreier, Grundgesetz Kommentar, S. 144, Rn.1.
2 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen ist antastbar, S. 14.
3 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 5.
4 P. Tiedemann, Was ist Menschenwürde, S. 51.
5 J. Reiter, Menschenwürde als Maßstab, S. 6.
6 H. Dreier, Grundgesetz Kommentar, S. 143, Rn. 1.
7 C. Starck, JZ 1981, S. 457.
1. Antike
Bei dem Versuch, die Idee der Menschenwürde zu definieren, handelt es sich um einen jahrhundertelangen Prozess. Der Begriff der Menschenwürde war schon nämlich schon Gegenstand antiker Philosophie.
Hier wird die Würde in zwei unterschiedlichen Kontexten gebraucht: zum einen meint Würde die Kennzeichnung einer sozialen Position innerhalb einer Gesellschaft, wobei Würde als Leistung des Einzelnen und als eine Funktion der Gesellschaft verstanden wird. Zum aderen unterscheidet Würde jeden Menschen von der nichtmenschlichen Kreatur, weshalb jedem Menschen Würde zukommt. 8 Beide Bedeutungen der Würde wurden in der abendländischen Geschichte fast immer miteinander verbunden. Der Mensch solle sich in seinem Leben seiner angeborenen Würde als Wesensmerkmal durch sein Denken und Tun als Gestaltungsauftrag würdig erweisen. 9
Es sei darauf hingewiesen, dass es eine Lehre von der Weltvernunft und dem Anteil aller Menschen an dieser bereits in der Antike gegeben hat, auch wenn zu dieser Zeit kein Bezug zur Metaphysik vorhanden war. 10
1.1 Frühantike
Die Idee der uns heute geläufigen Menschenwürde als unverlierbare Wesensbestimmung war nicht allen Zeiten und Kulturen bekannt. So sucht man sie doch vergebens in den Schriften der antiken Griechen und Römer. Für sie war Sklaverei nämlich philosophisch begründbar. Auf der einen Seite bestritten sie , dass alle Menschen die gleiche Würde haben, auf der anderen Seite galt Würde für sie nicht als natürliche Grundausstattung. Für sie kam Würde nicht allen Menschen zu, noch weniger stand sie allen zu. 11
Ein eingearteter Würdebegriff ,der gegenüber Bedeutungen von Verdienst, Ruhm, persönlicher Ehre und Ansehen absetzbar wäre, war der griechischen Antike fremd. 12
Nach griechisch-römischer Auffassung wird die Würde sodann in zwei unterschiedlichen Kontexten gebraucht. Mit Würde - dignitas et excellentia - ist zum einen das Ergebnis individueller Leistungen und soziale Anerkennung gemeint und zum anderen zeigte Würde sich im Verhalten, Mimik und Gestik, Körperplfege und Bekleidung. Ferner äußerte sich die Würde im Gehen und Sprechen wie in der Ruhe, die sie austrahlte. 13
Zusammenfassend ist zu sagen, dass der Erwerb der Würde in dieser Epoche also durch soziale Anerkennung oder aufgrund des gesellschaftlichen Status erfolgte. Ein universales Würdeverständnis hat es in der Griechisch-Römischen Antike nicht gegeben.
1.2 Stoa und Cicero
Erstmals wird der Begriff der Menschenwürde dann durch die griechische Philosophenschule der Stoa benutzt, die Ansätze für ein universalistisches Verständnis von Würde entwickelten. 14 Sie betrachten das Universum als einen göttlichen Ordnungszusammenhalt, welcher von einer alles durchdringenden Vernunft beherrscht und gelenkt werde. Und weil alle Menschen ihrer Ansicht
8 J. Reiter, Menschenwürde als Maßstab, S. 6.
9 F. J. Wetz,Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 5.
10 H. Schambeck, in: Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte, Bd. I, § 8, Rn. 10 f.
11 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen ist antastbar, S. 16.
12 Vgl. V.Pöschl, Art. Würde (I), in:Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 7, S. 637 ff.
13 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 5.
14 H. Dreier, Grundgesetz Kommentar, S. 144, Rn. 4.
nach an dieser Vernunft unabhängig von ihrer sozialen Stellung teilhaben kommt allen eine Würde zu. 15 Die Vernunft des Menschen ist nach ihrer Philosophie also Teil der göttlichen Vernunft. Demnach muss der Mensch die vernünftige Weltordnung erkennen, sich von seinen Trieben und Begierden unabhängig machen, sich nur von seiner Vernunft leiten lassen und danach leben. 16 Von einer allgemeinen Menschenwürde spricht nachweislich als erster der römische Staatsmann und Politiker Marcus Tullius Cicero (106-43 v.Chr.) in seiner Schrift De Officiis (Vom Rechten Handeln), in der die Würde des Menschen erstmals als Gestaltungsauftrag und Wesensmerkmal hervortritt. 17
"Aber es geht die gesamte Frage nach dem rechten Handeln an, immer vor Augen zu haben, wie sehr die Natur des Menschen über dem Vieh und den übrigen Tieren steht. Jene empfinden nichts außer der Lust und stürzen zu ihr mit aller Leidenschaft, der Geist des Menschen aber nährt sich durch Lernen und Denken, erforscht oder treibt immer irgend etwas und läßt sich durch Freude am Sehen und Hören leiten. [...] Daran erkennt man, daß körperliche Lust nicht recht des Vorranges des Menschen würdig ist und daß man sie geringschätzen und zurückweisen muß. Wenn es aber einen gibt, der etwas der Lust einräumt, so muß er in ihrem Genuß sorgsam Maß halten. [...] Und wenn wir bedenken wollen, welche Auszeichnung und welche Würde in unserer Natur liegt, wer wir auch einsehen, wie häßlich es ist, in Ausschweifungen sich gehen zu lassen und üppig und weichlich zu leben, und wie ehrenvoll, sparsam, enthaltsam, streng und nüchtern." 18 Der Mensch soll sich also frei machen von seinen Trieben, und Leidenschaften und sein Verhalten kraft seiner Vernunft an einem Gesetz ausrichten, das sich nur ihm als Mensch offenbart. Denn der triebgesteuerte Mensch wird dem laut Cicero dem Tier gleichgestellt. 19 Basierend auf den Thesen und Lehren der Stoiker (Cicero eingeschlossen) kam somit allen Menschen, im Gegensatz zur Griechisch-Römischen Antike, erstmals eine allgemeine Würde unabhängig von sozialer Anerkennung und gesellschaftlichen Status zu. Die stoische Idee, dass alle Menschen eine eigene Würde besitzen, kam anschließend im frühen Christentum zu voller Entfaltung und blieb im gesamten Mittelalter lebendig, wo aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen und der Erlösungstat Christi auf die Vorranstellung des Menschen vor allen übrigen Geschöpfen geschlossen wurde. 20
Der theoretisch forcierte universalitstische Gleichheitsgedanke der Stoa muss als modern und weit in die Zukunft weisend gelten. 21
2. Spätantike und Mittelalter
Die Spätantike und das Mittelalter werden geistig dominiert von den chrislichen Lehren über den Menschen als Gottes Kreatur, von der Erbsünde und der Erlösung. 22
2.1 Spätantike
Am Ausgang der Antike taucht im Werk des Theologen Aurelius Augustinus (354-430) die Frage der Willensfreiheit auf.
15 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen ist antastbar, S. 20.
16 P. Tiedemann, Was ist Menschenwürde, S. 52.
17 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen: antastbar?, S. 6.
18 M. T. Cicero, Über die Pflichten, S. 91.
19 P. Tiedemann, Was ist Menschenwürde, S. 53.
20 F. J. Wetz, Die Würde des Menschen ist antastbar, S. 21.
21 H. Cancik, Gleichheit und Freiheit. Die antiken Grundlagen der Menschenrechte, S. 190 ff.
22 H. Dreier, Grundgesetz Kommentar, S. 145, Rn. 5.
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Baris Bilgin, 2009, Rechtsphilosophische Grundlagen der Menschenwürde, München, GRIN Verlag GmbH
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