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Inhaltsverzeichnis
Das „Jahrhundert der Luxemburger“ 3
Zwischen Friedensutopie und Realpolitik: Heinrich VII. 7
Italien als Schauplatz des Machtkampfes zwischen Wittelsbachern und Luxemburgern 29
Die italienische Politik Karls IV. 47
Luxemburger und Wittelsbacher in erneuter Konfrontation:
Wenzel IV. und Ruprecht von der Pfalz als Antipoden verschiedener politischer Konzepte 63
Konziliare und restaurative Elemente in der Politik Sigismunds 73
Zusammenfassung 88
Abk ürzungen
Const :
Monumenta Germaniae Historica Leges (LL): Constitutiones et Acta Publica
Imperatorum et Regum IV,1 IV,2 V VI,1 hrg. von Jakob SCHWALM (1906-27
Neudruck 1981-82)
RTA :
-Deutsche Reichstagsakten unter König Ruprecht 1. Abt. ( RTA IV), 2. Abt. ( RTA V)
hrg. von Julius WEIZSÄCKER, Göttingen 1956
-Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund 4. Abt. ( RTA X) hrg. von Hermann
HERRE , Göttingen 1957
-Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund 5. Abt. ( RTA XI) hrg. von Gustav
BECKMANN , Göttingen 1957
-Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Sigmund 6. Abt. ( RTA XII) hrg. von Gustav
BECKMANN , Göttingen 1957
Durch Jörg K. HOENSCHS Monographie 1 als prägendes Merkmal dieser Epoche wieder in den Blickpunkt gerückt, kann ein großer Teil des Spätmittelalters mit Bezug auf das römischdeutsche Reich mit Fug und Recht als das „Zeitalter der Luxemburger“ bezeichnet werden. Angehörige aus vier Generationen des bislang nur regional bedeutenden Moselgrafengeschlechts bestiegen den deutschen Thron als römisch-deutsche Könige, von denen immerhin drei darüber hinaus die angestrebte Kaiserweihe erlangten. 2
Die zeitlichen Grenzen dieser besonderen Periode liegen dabei einerseits bereits knapp am Ende des ersten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts, ragen aber andererseits weit in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts hinein. Denn ließe sich zwar mit dem Jahr 1400 und der Absetzung Wenzels IV. als einem offensichtlichen Bruch eine bestechend exakte chronologische Grenze dieses „Zeitalters“ ziehen, so erscheint dies angesichts der Wahl des letzten Luxemburgers Sigismund 1410 zum römisch-deutschen König, der das „Zeitalter der Luxemburger“ gewissermaßen abrundet und zum Abschluss bringt, keinesfalls gerechtfertigt. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, einen Aspekt der von dieser Dynastie geprägten Epoche des Spätmittelalters in ihren Grundzügen näher zu beleuchten: die Venedigpolitik. Es wird dabei zu zeigen sein, wie das Verhältnis des Reiches gegenüber der Republik Venedig 3 während dieses „überlangen“ 14. Jahrhunderts insbesondere unter den
Jörg Konrad HOENSCH, Die Luxemburger: eine spätmittelalterliche Dynastie 1
gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Stuttgart 2000 (Urban-Tb. 407).
2 Ebd. 11f.
(Anmerkung zur Zitierweise in den Fußnoten: Autor (wie Anm. ...) verweist auf die betreffende Anmerkung auf einer vorherigen Seite, in der das ausführliche Schrifttumszitat zu finden ist; daneben bezieht sich ebd. ... auf das zuletzt genannte Zitat, Autor ebd. ... auf das zuletzt genannte des betreffenden Autors jeweils auf derselben Seite)
3 Zur Geschichte Venedigs vgl. ausführlich Heinrich KRETSCHMAYR, Geschichte von Venedig (= Allg. Staatengeschichte Abt.1: Geschichte der europäischen Staaten 35, 3 Bde.) hrg. v. A.H.L. HEEREN u.a. (Neudruck der Ausgabe von 1905-34) Aalen 1964; En detail und
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Herrschern aus dem Hause Luxemburg - aber auch zur Zeit des Wiittelsbachers Ludwigs IV. und seines langjährigen Konkurrenten Königs Johann von Böhmen (ebenfalls Luxemburger, aber nicht König des römisch-deutschen Reiches) sowie Ruprechts von der Pfalz - einerseits zukunftsweisenden Wandlungen unterworfen war, sich andererseits aber auch noch im 15. Jahrhundert die Politik Praktiken bediente, die auf eine 500jährige Tradition verweisen. Der Alpenraum und Italien um 1300 4 Karte:
besonders im Schrifttumsverzeichnis fehlerhaft und ohne wissenschaftlichen Anspruch: Helmut DUMLER, Venedig und die Dogen. Darmstadt 2001.
4 Erstellt von Detlef Schwarz, dem an dieser Stelle herzlich zu danken ist, nach: Atlas der Weltgeschichte (hrg. von Geoffrey Barraclough) dt. Ausgabe Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag. Augsburg 1997 S.55 und 56.
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In einschlägigen Behandlungen 5 der Italienpolitik römisch-deutscher Könige im 14. Jahrhundert, auch der jüngst von Roland PAULER 6 erschienenen Studie, werden die Beziehungen des Reiches zu Venedig in diesem Zusammenhang 7 meist nur sehr am Rande oder überhaupt nicht berührt.
Dies verwundert um so mehr, als gerade Venedig zu allen Zeiten durch energische Anstrengungen, seine Unabhängigkeit zwischen den Reichen zu bewahren, eine Sonderstellung zukommt. Vor allem im 14.Jahrhundert muss diese geradezu als eine Anomalie bezeichnet werden, der sich die Venezianer wohl auch durchaus bewusst waren. 8 Immerhin finden die Beziehungen des römisch-deutschen Reiches zur Serenissima unter dem letzten Ägiden einer kraftvollen, an der Restitution von Reichsrechten im Regnum Italiae orientierten Italienpolitik, Heinrich VII., aus dem erwähnten Grafengeschlecht der Luxemburger 9 , ihren Niederschlag in zwei speziell diesem Thema gewidmeten Aufsätzen, deren
5 Als Beispiele für älteres Schrifttum seien genannt Theodor LINDNER, Deutsche Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern (1273-1437) = Bibliothek Deutscher Geschichte, 2 Bde. (hrg. von H. v. ZWIEDINECK-SÜDENHORST) Stuttgart 1890-93; Friedrich SCHNEIDER, Kaiser Heinrich VII. Stuttgart ²1943; William M. BOWSKY, Henry VII in Italy. The Conflict of Empire and City State 1310-1313. Lincoln/Nebrasca 1960; Herbert GRUNDMANN, Wahlkönigtum, Teritorialpolitik und Ostbewegung im 13. und 14. Jahrhundert (= Gebhardt, Handbuch der Deutschen Geschichte 5) unv. Neudruck der 9. Aufl. von 1970 (München 1999).
6 Roland PAULER, Die deutschen Könige und Italien im 14. Jahrhundert. Von Heinrich VII. bis Karl IV. Darmstadt 1997 (mit dem neuesten Forschungsstand).
7 Gerhard RÖSCH, Venedig und das Reich. Handels- und verkehrspolitische Beziehungen in der deutschen Kaiserzeit; Tübingen 1982 (= Venezia e l´Impero 962-1250. I rapporti politici, commerciali e di traffico nel periodo imperiale germanico; Rom 1985) behandelt gemäß dem Untertitel in der Hauptsache die handelspolitischen Beziehungen zwischen dem Reich und Venedig während der deutschen Kaiserzeit (bis zum Tode Friedrichs II.).
8 Vgl. Kurt-Ulrich JÄSCHKE, Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300 (Stuttgart 1999) 135. Wohl spätestens seit Beginn des zweiten Jahrzehnts des 14. Jh. feierte Venedig eine symbolische Vermählung mit dem Meer zur Legitimation eigenen Rechts gegenüber dem Reich und Byzanz. Anlass war angeblich die Unterwerfung der Dalmatinischen Küste um 1000. Der pagane Charakter der Zeremonie könnte zusätzlich auch als ostentative Abwehr päpstlicher Hoheitsansprüche gedeutet werden.
9 Zur Geschichte des Luxemburger Grafengeschlechts HOENSCH (wie Anm. 1) 11-28.
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Abfassungszeit jedoch bereits 110 bzw. 43 Jahre zurückliegt. 10 Ebenso ist das Verhältnis der römisch-deutschen Zentralgewalt zur Markusrepublik unter Kaiser Sigismund zwischen 1433 und 1437 Gegenstand einer älteren Dissertation. 11 Für die dazwischenliegenden 120 Jahre jedoch fehlen entsprechend Untersuchungen. Eine zusammenhängende Behandlung dieses Themas erscheint daher angezeigt, zumal die wirtschaftliche Bedeutung der Venedig-Kontakte immer wieder Beachtung gefunden hat. 12 Da jedoch das, was aufgrund des bekannten Materials insbesondere von der Ereignisgeschichte her zum Thema gesagt werden kann, auf die ein oder andere Weise im angegebenen Schrifttum bereits ausführlich diskutiert worden ist, andererseits hier aber nicht nur Bekanntes wiederholt, sondern nach Möglichkeit ein originaler Beitrag zur Geschichte des Späteren Mittelalters geliefert werden soll, muss die faktengeschichtliche Darstellung im Folgenden auf Wesentliches beschränkt werden.
10 L.A. FERRAI, Enrico VII. Di Lussemburgo e la Repubblica Veneta, in: Rivista Storica Italiana VII (1890) 692-714. An dieser Stelle sei Frau Dagmar Wiltz für ihre Hilfe bei der Übersetzung dieses Aufsatzes recht herzlich gedankt; Manfred HELLMANN, Kaiser Heinrich VII. und Venedig, in: Historisches Jahrbuch 76 (1957) 15-33.
11 Bruno SPORS, Die Beziehungen Kaiser Sigmunds zu Venedig in den Jahren 1433-1437. Diss. Kiel (1905). Die Habilitationsschrift von Uwe LUDWIG, Karl IV. und Venedig. Die Luxemburger, die Markusrepublik und das Reich im 14. Jahrhundert (Ms. Duisburg 1996) wurde mir erst nach Abschluss meines eigenen Manuskripts zugänglich. Eine Durchsicht dieser Arbeit, die sich auf die Behandlung des Zeitraums von 1337 bis 1360 beschränkt (ebd. 10), ergab weitgehende Übereinstimmung in den grundlegenden Thesen. So vertritt auch LUDWIG die in der vorliegenden Arbeit vertretene Auffassung, dass Karl IV. bis 1341 vor allem eine gegen die Markusrepublik gerichtete Umfassungsstrategie zur Eindämmung der venezianischen Expansionspolitik auf der Terraferma zur Sicherung der Romzugspläne betrieben hat (vgl. z.B. ebd. 237), allerdings mit der Nuance, dass jene gleichzeitig auch explizit gegen die neuerlichen Expansionsbestrebungen Ludwigs IV. in Italien gerichtet gewesen sei (ebd. 4 und öfter, vgl. unten Anm. 165). Entsprechende Verweise und Anmerkungen finden sich in den Fußnoten zu den Karl IV. betreffenden Abschnitten unten S.28f.
Vgl. Philippe BRAUNSTEIN, Venezia nel medioevo, in: Venezia e la Germania (Mailand 12
1986) 35-49; Gerhard RÖSCH, Il Fondaco Tedeschi, ebd. 51-72; beide zitiert nach Giorgio ZORDAN/Silvia GASPARINI, Repertorio di storiografia veneziana:testi i studi. Varianti 24 (Padua 1998) 264. Das Werk ist wegen vieler fehlerhafter Angaben nur mit Vorsicht zu benutzen).
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Demgegenüber soll denjenigen Problemkreisen mehr Raum gegeben werden, von denen man sich einen Zugang zu Persönlichkeit 13 und politischen Grundpositionen der römisch-deutschen Könige erhoffen kann: Das sind insbesondere Fragen nach den dem Vorgehen der einzelnen Herrscher in Italien inhärenten Konzepten, sowie nach den Gründen für das in der Forschung häufig hervorgehobene Scheitern der Italienpolitik der römisch-deutschen Könige ebenso wie natürlich nach mutmaßlichen Kohärenzen zwischen Italienpolitik im allgemeinen und Venedigpolitik im besonderen. Dem liegt hier die Prämisse zugrunde, dass Venedigpolitik als Teil der Italienpolitik insgesamt und nicht als ein davon zu trennender Sonderbereich anzusehen ist.
Zwischen Friedensutopie und Realpolitik: Heinrich VII.
Am 27. November 1308 wurde Heinrich, Graf von Luxemburg, bei Abwesenheit Heinrichs VI. von Kärnten, der als umstrittener König von Böhmen die böhmische Kurstimme innehatte, von den übrigen Kurfürsten einstimmig zum „rex Romanorum in Imperatorem promovendus“ gewählt und bereits am 6. Januar 1309, erheblich vor der am 26. Juli erfolgten - und nicht extra erbetenen 14 - Approbation 15 durch Papst Clemens V. 16 , in Aachen gekrönt.
13 Vgl. Kurt GRÄFE, Die Persönlichkeit Kaiser Heinrich VII. Diss. Jena (1910) stellvertretend für die Person Heinrichs VII.
14 In einem auf den Wahltag datierten Notariatsinstrument war Papst Clemens V. im Anschluss an die Wahlanzeige um die baldige Kaiserkrönung gebeten worden (Const. IV 262). Ob Heinrich VII. mit dem Verzicht auf die Bitte nach Approbation bewusst auf antippäpstliche Tendenzen der römischen Stadtbevölkerung des 12. Jh. Bezug nimmt, durch die jegliche Teilnahme von Papst und Kirche an der Kaiserkrönung zurückgewiesen und die domina mundi Roms (d.h. seine Bevölkerung) als alleinige creatrix et mater omnium Imperatorum angesehen wurde, sodass Friedrich I. seine Wahlanzeige sowohl an den Papst als auch an die Urbs richtete, kann man nur vermuten. Dass man ihm geschichtsbewusstes Handeln unterstellen darf, zeigt jedoch nicht zuletzt deutlich der erbitterte Kampf um Brescia, um zu verhindern, dass „die weltweite Kaisermacht“, wie vormals unter Friedrich II. erneut „ (... ) an den Mauern einer kleinen Stadt“ scheiterte; vgl. GRUNDMANN (wie Anm. 5) 60.
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Die von Heinrich mehrfach erbetene Vorverlegung des Termins der Kaiserweihe wurde von Clemens V. in zwei feierlichen Sendschreiben an die geistlichen und weltlichen Reichsuntertanen in Italien allerdings nicht bestätigt. 17 Der Papst preist darin Heinrich im Stile alttestamentlicher Psalmen als „Friedensbringer ( ... ), dessen Antlitz die ganze Erde ersehnt.“ Friede ist der zentrale Begriff dieser Texte. 18
Während bald nach seinem Erstumritt auf einem Hoftag Ende August 1309 in Speyer der 1. Oktober als Termin für den Aufbruch nach Italien festgesetzt worden war, hatte Heinrich VII. bereits am 24. Juni 1309 Boten nach Italien geschickt, um seine Wahl und die Absicht kund zu tun, als Friedensstifter in Italien einzuziehen und für Ausgleich unter den verfeindeten Parteien zu sorgen. 19
Die Chronologie der Ereignisse zeigt, dass der Romzug für Heinrich bereits vor der förmlichen Anerkennung durch den Papst am 26. Juli 1309 20 und der förmlichen Verkündung des
15 Sophia MENACHE, Clement V. (= Cambridge Studies in Medival Life and Thought, Fourth Series 36) ed. D.E. Luscombe (Cambridge 1998) 154 mit Zusammenstellung der Quellen. 16 Alain DEMURGER, Clement V, in: Phillipe LEVILLAIN (ed.) Dictionnaire da la Papaute (Paris 1994) 367-69 mit weiterführendem Schrifttum.
17 Const. IV 435f. vom 1. September 1310. Bereits Anfang Juni 1309 beauftragte Heinrich eine Gesandtschaft , einen möglichst frühen Krönungstermin mit dem Papst auszuhandeln (Const. IV 294). Eine weitere Gesandtschaft mit demselben Anliegen unter Graf Guido von Flandern machte sich im Mai 1310 auf den Weg zu Kurie. Clemens V. selbst hatte inzwischen in seiner förmlichen Anerkennung Heinrichs am 26. Juli 1309 den Krönungstermin auf den 2. Februar 1312 festgesetzt (Const. IV 295; vgl. MENACHE ebd. 154 Anm.121 für die Quellen). Die Chronologie zeigt, dass der vom Papst gesetzte Termin keinesfalls der Präferenz Heinrichs entsprach, der offensichtlich einen noch früheren Termin anstrebte. Wenn man also eine bewusste Anknüpfung an den 350. Jahrestag der Kaiserkrönung Ottos I. suggerieren will; vgl. Thomas FRENZ, Das „Kaisertum“ Rudolfs von Habsburg aus italienischer Sicht, in: Rudolf von Habsburg 1273-1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel, in: Passauer Historische Forschungen 7 (1993) 87-102 (hrsg. von E:Boshof und F.-R.Erkens) 101f., so scheint diese Absicht auf Seiten Clemens V. bestanden zu haben ! Zur Friedensproblematik vgl. Harald DICKERHOF, Friede als Herrschaftslegitimation in der 18
italienischen Politik des 13. Jahrhunderts, in: Archiv für Kulturgeschichte 59 (1977) S. 366-389.
19 Const. IV 306.
20 Const. IV 295
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Aufbruchstermins in Speyer (Ende August desselben Jahres) offenbar eine feststehende Sache war: Der Römerkönig war entschlossen, die Restitution der Reichsrechte im Regnum Italiae und seine Kaiserkrönung als conditio sine qua non für eine effektive Durchführung dieses Vorhabens so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. 21
Die Gesandtschaft Heinrichs vom Juni 1309, die eine Vorverlegung des Krönungstermins erwirken sollte, noch bevor Clemens V. einen solchen am 26. Juli 1309 für den 2. Februar 1312 überhaupt in Aussicht gestellt hatte, gibt zu der Vermutung Anlass, dass bereits ein später Termin - wenn nicht gar der 2. Februar 1312 - besprochen worden war und dass demgegenüber der Faktor Zeit für den König in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielte. 22 Grund für die Eile dürfte nicht zuletzt die Veränderungen der Machtverhältnisse gewesen sein, die sich in Italien anbahnten: tatsächlich belehnte nur eine Woche nach der förmlichen Anerkennung Heinrichs und dem bei dieser Gelegenheit dem Papst geleisteten Schutzeid Clemens V. Robert von Anjou mit dem Königreich Neapel. Darüber hinaus verschaffte diesem die Stellung eines päpstlichen Generalvikars in der Romagna gewissermaßen die Stellvertreterfunktion für den Papst im gesamten Kirchenstaat. Roberts Bündnisbestrebungen mit den kaiserfeindlichen und papsttreuen Parteien in der Lombardei und der Toskana mussten Heinrich zusätzlich als akute Gefährdung seiner Italienpläne erscheinen. 23 Die Motive des
21 Für die Bedeutung der Kaiserkrönung im Bewusstsein der Menschen s. PAULER (wie Anm. 6) 46 und Knut SCHULZ, „Denn sie lieben die Freiheit so sehr ...“ Kommunale Aufstände und die Entstehung des europäischen Bürgertums im Hochmittelalter. Darmstadt (1995) 152-59.
22 Entgegen den Ausführungen bei PAULER (wie Anm. 6) 50, stimmte der Papst in den Bullen vom 1. September 1310 (Const. IV 435f.) keineswegs einer Vorverlegung des Krönungstermins zu, sondern berichtete lediglich über ein diesbezügliches Anliegen Heinrichs VII. Dieser hatte eine Vorverlegung auf den 15. August 1311 angestrebt (LINDNER (wie Anm. 5) 237). Es blieb beim Termin 2. Februar 1312, der jedoch durch die folgenden Ereignisse (Tod der Königin Margarete Dezember 1311) obsolet wurde.
23 Friedrich BOCK, Reichsidee und Nationalstaat vom Untergang des alten Reiches bis zur Kündigung des deutsch-englischen Bündnisses im Jahre 1341. München (1943) 131; GRUNDMANN (wie Anm. 5) 148; HOENSCH (wie Anm. 1) 34f.
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Papstes für diese Entscheidung dürften von vornherein in einer Beschränkung der zukünftigen kaiserlichen Gewalt durch Schaffung eines potenten Gegengewichts in Gestalt des Anjou gelegen haben. Sosehr Clemens V. Heinrich als Friedensbringer insbesondere für die zerstrittenen lombardischen Städte begrüßte, 24 sowenig konnte ihm daran gelegen sein, die Gefahr einer erneuten Umklammerung des Kirchenstaates wie zu Zeiten der staufischen Kaiser heraufzubeschwören. 25
Heinrich VII. seinerseits war daran gelegen, die Einflussnahme des Anjou auf die Verhältnisse im Regnum Italiae frühzeitig einzudämmen. Für eine effektive Durchführung dieses Vorhabens aber war die persönliche Anwesenheit in den Augen des Luxemburgers unabdingbare Voraussetzung. 26
Immerhin schien das Wiederaufleben der Kaiseridee unter den Ghibellinen als Folge des Machtzuwachses des Anjou, der von den italienischen Kommunen keinesfalls einhellig begrüßt wurde, das Vorhaben des Römerkönigs letztlich zu begünstigen. 27
Insgesamt vermitteln die Aktivitäten Heinrichs VII. im Vorfeld seines Romzuges - die auffällige Raschheit des Entschlusses zu diesem Unternehmen, der Verzicht auf die Bitte um päpstliche Approbation - den Eindruck einer selbstbewussten, zielbewussten und auf Italien als Hauptschauplatz seiner Politik ausgerichteten Planung.
24 Für Heinrich in der Rolle des angelus pacis und paciarius als Legitimation für den Romzug s. DICKERHOF (wie Anm.18) 381.
25 Dabei kann eine zusätzliche Einflussnahme des französischen Königs aus eigenen Interessen in dieser Angelegenheit als sicher vorausgesetzt werden; vgl. BOCK ebd. 129 u. bes. 132f. zur Interessenlage der französischen Krone.
26 Const. IV 466 § 4; PAULER (wie Anm. 6) 46; FRENZ (wie Anm.17) 89f.
27 Dass aber erst das Zutragen entsprechender Nachrichten aus Italien in Heinrich den Entschluss zu einem Romzug weckten, wie BOCK vermutet (wie Anm.23 S. 131), um dadurch in der „großen Politik“ mitspielen zu können, erscheint äußerst zweifelhaft. Dafür erfolgte die Entscheidung Heinrichs zu rasch. Auf die Eile bei der Vorbereitung des Romzugs zwecks Kaiserkrönung weist auch Hartmut BOOCKMANN, Stauferzeit und spätes Mittelalter. Deutschland 1125-1517 (= Siedler Deutsche Geschichte 4) 4. Aufl. München (1994) 206 hin.
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Abgerundet wird dieses Bild durch die baldige diplomatische Kontaktaufnahme mit dem französischen König am 30. Januar 1309 28 und die Ende August 1310 erfolgte Belehnung 29 seines Sohnes Johann mit dem Königreich Böhmen 30 noch vor der Heirat mit der Premyslidin Elisabeth. 31 Ost- und Westgrenze des Reiches waren damit einigermaßen befriedet, der Weg nach Italien stand offen: Heinrich VII. trat ihn am 21. September 1310 von Colmar aus an, also noch vor endgültiger Klärung der böhmischen Verhältnisse. Auch der noch schwelende Konflikt mit Eberhard von Württemberg hielt ihn nicht von seinem Vorhaben ab. 32 Ob die Begeisterung für Heinrich VII., die aus den Sendschreiben des Papstes an die italienischen Städte spricht, ehrlich gemeint oder zu einem gut Teil eher rhetorischer Aufputz war, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass Heinrich seine Mission von Anfang an als die eines Friedensstifters verstanden wissen wollte, als den ihn der Papst und als den er sich selbst angekündigt hatte.
Die größtenteils positiven Reaktionen der oberitalienischen Städte (mit Ausnahme von Florenz, das sofort in Konfrontation zu Heinrich überging und auch keine Gesandten zur Huldigung nach
28 Const IV 277-78. Am 26. Juni 1310 kam es zum Abschluss eines „ewigen“ Freundschaftsbündnisses zwischen dem römisch-deutschen und dem französischen König (Const IV 351-54); HOENSCH (wie Anm. 1) 36.
31. August 1310; vgl. Heinz THOMAS, Lex. D. MA. 5 III 496.Bereits am 2. September 29
urkundet Johann als Böhmenkönig; Const. IV Nr. 419
30 Huldigungstag 25. Dezember 1310 (nach Rückzug des Rivalen Heinrich VI. von Kärnten) und Krönung am 7. Februar 1311; vgl. THOMAS ebd.; HOENSCH (wie Anm. 1) 52 nennt fälschlich den 7. Januar, in seiner Geschichte Böhmens. Von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart (München ³1997) den 11. Februar als Krönungstermin (beide Male ohne Beleg).
31 1. September 1310; vgl. THOMAS ebd.
32 Adolf HOFMEISTER (Ed.), Die Chronik des Mathias von Neuenburg. MGH SSrG N.S. 4 (Berlin 1955) Kap. 37
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Lausanne 33 schickte) bestätigten ihn in der Hoffnung, die Kaiserkrone auf friedlichem Wege zu erlangen.
Die von Roland PAULER recht anschaulich und als beispielhaft 34 für die zukünftige Vorgehensweise Heinrichs in Italien geschilderten Maßnahmen des Römerkönigs in der piemontesischen Kommune Asti 35 zeigen jedoch, dass seine Politik des Ausgleichs von Anfang an auch den Keim des Scheiterns in sich trug.
Das eingangs postulierte Konzept seiner Italienpolitik war klar und leitete sich aus seiner selbstgestellten und vom Papst verkündeten Mission als angelus pacis, als Friedensstifter ab: Er ließ sich Vollmachten vom Volk übertragen, um durch Ordnung der Verhältnisse in der Form unmittelbarer königlicher Stadtherrschaft (Signorie) Frieden zu stiften. Sosehr jedoch die dazu getroffenen Maßnahmen den guten Willen ihres Schöpfers andeuten mögen - Amnestie für alle nicht eines Kapitalverbrechens Angeklagte und ihre Rückführung aus der Verbannung, Aufhebung aller Anordnungen und Kündigung aller Bündnisse der letzten acht Jahre (d.h. nichts weniger als die Tilgung aller bestehenden innen- und außenpolitischen Verhältnisse der Kommune! 36 ), ein Parteienverbot als Zeichen seiner eigenen Überparteilichkeit
33 Hier kam es am 11. Oktober 1310 auch zur Erneuerung der Schutzeide vom 17. August 1309 gegenüber dem Papst. HOENSCH (wie Anm. 1) 46 nennt fälschlich den 10. Oktober; vgl. dagegen H. OTTO, Die Eide und Privilegien Heinrichs VII. und Karl IV. Mit ungedruckten Aktenstücken, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 9 (1906) 316-78 und PAULER (wie Anm. 6) 49. Jene erfolgten in einer gegenüber der ursprünglichen Fassung weitgehende Garantien für den kirchlichen Territorialbesitz gebenden, erweiterten Form.
34 PAULER (wie Anm. 6) 59
35 Ebd. 56f.
36 Das zeigt, dass Heinrich VII. die besondere Qualität der Rechtsstellung der italienischen Kommunen im Vergleich zu den Verhältnissen in Deutschland entweder nicht begriffen hatte (was schon allein wegen der Anwesenheit italienkundiger Ratgeber in der Umgebung des Königs wie etwa der seines Schwagers Amadeus von Savoyen kaum vorstellbar ist), oder (was wahrscheinlicher ist), dass er sie zu diesem Zeitpunkt kompromisslos im Sinne einer Restitution der Reichsrechte eines gewaltsamen Revirements unterziehen wollte. Die bei Mathias von Neuenburg (wie Anm.32) Kap. 78, 7ff. wiedergegebene anekdotenhafte Episode über die Behandlung Straßburger Boten zeigt, in welche Richtung Heinrichs Vorstellungen von der
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und vieles mehr, wobei die Bevölkerung auf die Sorge für das ewige Wohl des Königs und der Stadt vereidigt wurde 37 -, sosehr trugen die genannten Bestimmungen den Keim neuer Unzufriedenheiten und Zwistigkeiten in sich. 38
Zusammenfassend lässt sich über Heinrich VII. Italienpolitik bis zu diesem Zeitpunkt folgendes feststellen:
Nach dem bemerkenswert rasch gefassten Entschluss, einen Romzug zu unternehmen, um sich daselbst zum Kaiser weihen zu lassen, richtet er sämtliche Maßnahmen auf die baldige Umsetzung dieses Vorhabens aus, das zum zentralen Ziel seiner Politik insgesamt wird. Indem er sich den italienischen Kommunen als Friedensbringer ankündigt 39 , sichert er sich päpstliche Unterstützung und weckt wohlwollende Erwartungen bei den meisten von ihnen. In Italien selbst gibt er sich als überparteilicher Herrscher, der jedoch durch seine Maßnahmen, die mehr den Verhältnissen nördlich der Alpen angepasst sind und die realen Bedingungen in Italien, wie sie sich seit der frühen Stauferzeit entwickelt haben, weitgehend zu ignorieren
Rechtsstellung der Städte im Regnum (und das schließt eben auch dessen italienischen Teil mit ein) zu Beginn seines Romzuges gingen: so wie er nördlich der Alpen keine städtischen Unabhängigkeitsbestrebungen gegenüber dem gewählten Herrscher duldete, so wollte er offenbar im Regnum Italiae (zumindest zu diesem Zeitpunkt noch) die diesbezügliche Entwicklung seit dem 11. Jh. durch gezielte ordnungspolitische Maßnahmen stoppen und rückgängig machen; anders FERRAI (wie Anm.10) 700.
37 Heinrich VII. knüpfte mit dieser Maßnahme (eigenes Friedensangebot in Verbindung mit einer Selbstverpflichtung der Bevölkerung) offenbar an das unter Clemens IV. vor dem Hintergrund der Gottesfriedensbewegung des Midi entwickelten Konzept des päpstlichen paciarius an; DICKERHOF (wie Anm.18) 377f.
38 Das dem künftigen Kaiser selbst Zweifel an der Wirksamkeit seiner Maßnahmen schon in dieser frühen Phase des Italienzuges gekommen sein könnten, belegt die Bemerkung des Mathias von Neuenburg, der über den Aufenthalt in Asti sonst nichts vermeldet: „Et veniens Aste, post recepcionem suam de eis dubitans, meliores ex eis secum Mediolanum perduxit“; HOFMEISTER (wie Anm.32) 82, 5ff.. Bei aller zur Schau gestellten Überparteilichkeit und dem womöglich idealisierten Habitus des Friedensfürsten eine bemerkenswert realpolitische Maßnahme!; vgl. PAULER (wie Anm. 6) 58f.
39 Dies wird sogar von einem Mann wie Giovanni Villani positiv hervorgehoben, der als Schwarzer Guelfe dem König keinesfalls freundlich gesinnt gewesen sein dürfte; vgl. PAULER ebd. 61.
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scheinen, neues Konfliktpotential, d.h. eben auch neue Parteilichkeiten schafft, indem er im Sinne einer Erneuerung der Reichsrechte die geschichtliche Entwicklung rückgängig zu machen sucht. 40 Letzteres ist deutlich an seinen Entscheidungen in Asti abzulesen, die die innen- und außenpolitischen Verhältnisse der letzten acht Jahre mit einem Federstrich beseitigen sollten.
In ähnlicher Weise dürften die Geschehnisse in Pavia, Lodi, Vercelli und anderen Kommunen abgelaufen sein, die Heinrich bereitwillig die Stadtherrschaft übertrugen. 41 Die Politik Heinrichs VII. scheint also nach außen hin zunächst weitgehend den von ihm gewünschten Erfolg gehabt zu haben.
In diese Phase fällt auch eine erneute Gesandtschaft an den Papst unter der Leitung von Nikolaus von Ligny mit der Bitte um eine Vorverlegung des Krönungstermins auf den 30. Mai 1311, das nächste Pfingstfest, - deutliches Zeichen für den Optimismus des Herrschers aufgrund des bisherigen Verlaufs seines Unternehmens! 42
Während dieser Zeit, d.h. seit der Krönung Heinrichs am 6. Januar 1309 zum römisch-deutschen König, hatte es wie selbstverständlich auch Kontakte auf diplomatischer Ebene zwischen Heinrich und Venedig gegeben. Bereits am 1. März 1309 kam es zu einer ersten diplomatischen Kontaktaufnahme durch den Maggior Consiglio. Eine Gesandtschaft der Stadt überbrachte in
40 PAULER (wie Anm. 10) 59f. zur Schaffung neuer Zwistigkeiten. FERRAI (wie Anm. 10) 700 unterstellt wenig überzeugend, Heinrich VII. habe dabei keinesfalls die Absicht gehabt, die Reichsrechte in der Form wiederzubeleben, wie sie unter Friedrich II. Bestand hatten. Statt dessen hätte ihm vorgeschwebt, die untereinander versöhnten Parteien gleichsam als Wächter über die politischen Kräfte und die Städte einzusetzen und Magistrate zur Festigung der Verhältnisse einzurichten.
41 PAULER ebd. 65
42 Const. IV 467
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diplomatisch routinierter Manier die Freude Venedigs über die Wahl Heinrichs zum Ausdruck und bat um Bestätigung der Privilegien für seine Kaufmannschaft. 43 Der Zeitpunkt der Gesandtschaft ist insofern von Interesse, als Papst Clemens V. knapp vier Wochen später eine Bulle gegen Venedig erließ. 44 Dies war der Höhepunkt eines erbitterten Streits zwischen dem Papst und der Lagunenstadt um Ferrara infolge des durch den Tod Azzos VIII. am 29. Januar 1308 45 ausgelösten Kampfes um die Macht in der Stadt. Nachdem zunächst unterschiedliche Gruppierungen über die Nachfolge Azzos in Streitigkeiten verwickelt worden waren, in die auch Venedig verstrickt war, beanspruchte Clemens V. seinerseits am 27. April 1309 das estische Erbe aus Sorge um den Bestand des Kirchenstaates und war entschlossen, diesen Anspruch notfalls mit Waffengewalt durchzusetzen. 46 Venedig seinerseits wollte die Ereignisse in Ferrara nutzen, um auf der Terraferma seinen Einfluss auszubauen. Der Konflikt spitzte sich zu, als Fresco, der Sohn Azzos VIII. und Vater des durch Azzo VIII. designierten minderjährigen Nachfolgers Fulco, die Aussichtslosigkeit seiner Lage erkennend, alle seine Rechte für ein beträchtliches Jahresgehalt an die Seerepublik veräußerte. Venedig
43 Vgl. FERRAI ebd. 702 Anm.1 mit Verweis auf Const. IV 498. Das angegebene Krönungsdatum 6. Januar 1309 ist entgegen HELLMANN (wie Anm.10) 15 Anm. 1 korrekt! Dass sich Venedig daneben noch am 6. März, d.h. nach besagter Gesandtschaft, direkt an die Lindauer Ratsherrn wegen festgehaltener Waren wandte (vgl. Henry SIMONSFELD, Der Fondaco die Tedeschi in Venedig und die deutsch-venetianischen Handelsbeziehungen (2 Bde.) Neudruck der Ausgabe von 1887: Aalen 1968; Bd. 1, S.11f. Nr.30 im Vergleich mit S.12 Nr.33), wogegen König Albrecht I. 1307 in einer ähnlichen Situation zwischen Konstanz und Venedig als Vermittler eingeschaltet worden war, mag demgegenüber mit gesteigerten
Emanzipationsbestrebungen der oberdeutschen Städte zusammenhängen; ebd. S.7f. Nr. 23 vom 5. Mai 1307.
44 27. März 1309 „Processus factus contra Venetos occasione Ferrarie - sub bulla papali“; Wilhelm DOENNIGES (Ed.), Acta Henrici VII imperatoris Romanorum monumenta quaedam alia medii aevi. Berlin (1839) II 115; für jüngere Drucke s. jetzt MENACHE (wie Anm.15) 145 Anm.67). Zum Inhalt s. Anton EITEL, Der Kirchenstaat unter Klemens V. (=Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte 1) Berlin (1907) 188f.
45 Vgl. Augusto VASINA, Azzo VIII., in: Lex. D. MA.1 III 1320.
46 Für das Folgende s. EITEL (wie Anm.44) 170f.; Manfred HELLMANN, Grundzüge der Geschichte Venedigs. WBG (Reihe Grundzüge 28) Darmstadt ²1981 S. 81.
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belagerte unverzüglich die Stadt und lehnte jegliche Vermittlungsbemühungen ab. Die anschließende Verhärtung der Positionen führte nach vorherigem Ultimatum am 4. Dezember 1308 47 und nochmaliger vergeblicher diplomatischer Initiative des Papstes über den Patriarchen von Aquilea zu der erwähnten Bannbulle.
Heinrich dürften diese Ereignisse nicht unbekannt gewesen sein. Es ist kaum vorstellbar, dass der König sich daher angesichts seines päpstliche Unterstützung bedürftigen Unternehmens in dieser Frage im Jahre 1309 offen gegen Clemens gestellt hätte, indem er Venedig diplomatische Unterstützung gewährte. Dagegen spricht auch die unmissverständliche Aufforderung an Mantua vom 1. September desselben Jahres, Ferrara gegen Venedig zu unterstützen. 48 Die von HELLMANN 49 in diesem Zusammenhang als Merkwürdigkeit bezeichnete Tatsache, dass Heinrich VII. sich in einem Schreiben an Clemens V. 50 „kurz vorher“ (d.h. vor der päpstlichen Bannbulle vom 27. März 1309) noch für Venedig eingesetzt habe (und zwar auf Betreiben Venedigs selbst, wie HELLMANN vermutet 51 ) bedarf daher eines Kommentars. Der Brief wird laut HELLMANN von SCHWALM einerseits auf den Februar 1309 datiert 52 , andererseits aber unter den Urkunden des Jahres 1311 ediert. 53 Aber auch HELLMANN scheint die von ihm zitierte angebliche Datierung SCHWALMS auf Februar 1309 aufgrund mutmaßlicher Unvereinbarkeiten des Inhalts des Briefes mit der
47 Reg. Clem. 5000
48 Const. IV 312.
49 HELLMANN (wie Anm.10) 16.
50 Const. IV 560; Eduard WINKELMANN (Ed.), Acta Imperii inedita seculi XIII et XIV. Urkunden und Briefe zur Geschichte des Kaiserreiches und des Königreiches Sicilien in den Jahren 1200-1400, Bd. II, Neudruck der Ausgabe von 1885 (Aalen o.J.) 403
51 HELLMANN ebd. 23
52 HELLMANN ebd. 17. Der dortige Verweis auf MGH LL Const. IV S.513 ist in 518 zu korrigieren!
53 MGH LL Const. IV S.518.
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spezifischen Situation im Frühjahr des Jahres 1309 in Zweifel zu ziehen. 54 Das von HELLMANN dafür angeführte Argument ist jedoch kaum stichhaltig, sah Heinrich VII. Venedig doch als Teil des Reiches an - sicher Veranlassung genug für eine Stellungnahme zugunsten Venedigs von Seiten des Königs!
Ein stichhaltigeres Argument für eine spätere Datierung des Briefes liefert der Einleitungssatz, der darauf hindeutet, dass König Heinrich zur Zeit der Abfassung in der Lombardei bereits persönlich aktiv geworden war, was nicht vor Ende des Jahres 1310 der Fall gewesen sein kann. Dies spricht für eine Datierung des Textes auf einen späteren Zeitpunkt, von der auch die Edition mit Zuordnung zum Februar 1311 ausgeht. 55
Auch im Kontext der oben bereits erwähnten Aufforderung an Mantua vom 1. September 1309 stellt - in Übereinstimmung mit HELLMANN - der Brief einen Anachronismus dar. Man darf daher annehmen, dass „nuper“ (Z. 11) hier im Sinne von „vor einiger Zeit“ aufzufassen ist und die im Schreiben nachfolgend erwähnten Ereignisse um Ferrara bei Abfassung desselben bereits einige Zeit (also etwa zwei Jahre) zurücklagen.
54 HELLMANN ebd. 17 (Anm. 10): „Es ist nicht anzunehmen, dass Heinrich vor dem Eintreffen derselben (d.i. die venezianische Gesandtschaft; Anm. d. Verf.) am Hofe Veranlassung gehabt haben soll, für Venedig einzutreten.“ SCHWALM verweist lediglich in einer Anmerkung zu Const. IV 560 auf die betreffende Bulle ohne daraus eine explizite Datierung des Briefes auf das Jahr 1309 abzuleiten!
55 Eine genaue Datierung bleibt schwierig. Berücksichtig man die hier und bereits von HELLMANN vermutete zeitliche Einordnung des Briefes in einen Kontext, der bereits eine Gegnerschaft zwischen Papst und König als Voraussetzung für die Abfassung des Schreibens vermuten lässt, und berücksichtigt man parallel dazu die bereits spätestens seit Oktober 1310 offenkundige Feindschaft des guelfischen Florenz gegenüber Heinrich VII, die ihren Ausdruck neben der verweigerten Huldigung in Lausanne (s. oben S.9) vor allem in einem Vertrag mit Bologna, Lucca und Siena fand (Theodor E. MOMMSEN, Italienische Analekten zur Reichsgeschichte des 14. Jahrhunderts (1310-1378). Schriften der MGH 11. Stuttgart (1952) Nr.1), der eindeutig propäpstlich ausgerichtet war, so darf der Beginn eines Zerwürfnisses zwischen Clemens V. und Heinrich VII. bereits spätestens zwischen dem Sendschreiben des Papstes an die Städte in Reichsitalien (Const. IV 435) von Mitte September 1310 und dem Aufenthalt des Königs in Lausanne Mitte Oktober desselben Jahres vermutet werden (Man beachte, dass Karl IV. bei seinem Italienunternehmen von Florenz unterstützt wurde, da er mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes handelte!). Möglicherweise war die Weigerung des Papstes, den Krönungstermin vor zu verlegen, bereits Anlass für eine ernsthafte Verstimmung.
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Die Annahme einer „Schwenkung der politischen Haltung des Königs gegenüber der Seerepublik“ 56 zwischen Februar und September 1309 ist demnach entbehrlich und man möchte den Brief eher als Reaktion Heinrichs auf den venezianischen Wunsch vom Januar 1311 ansehen, er möge im Konflikt mit dem Papst als Vermittler fungieren. 57 Unabhängig von der Datierungsfrage ist dieser Brief Heinrichs VII. an den Papst in jedem Falle wichtig, weil er die Haltung des Römerkönigs gegenüber Venedig deutlich zum Ausdruck bringt. 58
Zum einen ergibt sich daraus unmissverständlich, dass Venedig in den Augen Heinrichs VII. Teil des Reiches war, zum andern, dass der König die Seerepublik als wichtigen Teil seiner Friedens-und Ausgleichsmission in Reichsitalien ansah. Daraus wird ersichtlich, dass für Heinrich auch im Verhältnis zu Venedig zu diesem Zeitpunkt das Streben nach friedlichem Ausgleich und gleichzeitig aber auch das Pochen auf alte Reichsrechte die Hauptpfeiler seiner Politik waren, die bereits bei der Ordnung der Verhältnisse in Asti und in der Lombardei zu Beginn seines Romzuges die Hauptrolle gespielt hatten.
Dass Venedig im Konzept von Heinrichs Italienpolitik unter den genannten Aspekten von Anfang an neben den anderen Städten eine gleichberechtigte Rolle als Teil des Reiches spielte, verdeutlicht ein gleichlautendes Schreiben an die italienischen Kommunen und den Dogen von Venedig, Pietro Gradenigo, vom 10. Mai 1310, in dem er diesem ebenfalls unter ausdrücklicher Betonung der Reichsrechte eine Gesandtschaft ankündigte. 59
56 HELLMANN (wie Anm.10) 17. Der Brief an Mantua findet sich bei MOMMSEN ebd. Nr. 350.
57 Const. IV 559 (4 ). Const. IV 560 wäre dann der von HELLMANN ebd. 23 vermisste Vermittlungsversuch und somit unter den Texten des Jahres 1311 korrekt ediert!
58 „( ... ) nostroque imperio perquam fructuosa consistit et eius augmenta et bona ad tranquilitatem mundi et nostri imperii bonum spectare didicimus manifeste.“ Const. IV 560 Z. 8f.
59 Const. IV 361; vgl. HELLMANN ebd. 18f.
Arbeit zitieren:
Michael Klein, 2001, Venedig im Blickfeld römisch-deutscher Könige und Kaiser während des Späteren Mittelalters, München, GRIN Verlag GmbH
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