LÄNDERASSAY
Thema: Wahlen- und Parteiensysteme in Österreich
Veranstaltung: Wahl- und Parteiensysteme in westlichen Demokratien
Arbeitsgruppe: Sven Becker, Sportwissenschaft/Politik,5.Semester Nils Becker, Sportwissenschaft/Politik,3.Semester
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Das Wahlsystem von Österreich
1.1. Die Walrechtsgrundsätze
1.2. Das Parlament
1.2.1. Der Nationalrat
1.2.1.1. Kreation und Zusammensetzung des Nationalrates
1.2.1.2. Das Wahlsystem für die Wahl zum Nationalrat
1.2.1.3. Bewerbung zur Wahl des Nationalrat
1.2.2. Der Bundesrat
1.2.2.1. Kreation und Zusammensetzung des Bundesrat
1.2.2.2. Das Wahlsystem für die Wahl zum Bundesrat
1.2.2.3. Bewerbung zur Wahl des Bundesrates
1.2.2.4. Die Landtage als Teil des Bundesrates
1.3. Instrumente der direkten Demokratie
1.4. Die Klassifizierung des österreichischen Wahlsystems
2. Das Parteiensystem
2.1. Dynamik und Struktur des österreichischen Parteiensystem sowie die Veränderungen
seit 1986
2.2. Numerische Klassifizierung des österreichischen Parteiensystems
2.3. Beziehungen der Parteien
2.3.1. Ideologische Polarisierung
2.3.2. Segmentierung im Parteiensystem der Republik Österreich
2.3.3. Asymmetrie im österreichischen Parteiensystem
2.4. Gesellschaftliche Spaltungen (Cleavages)
2.5. Kurzer Entwicklungsüberblick (1945 1986) des Parteiensystems in Österreich
2.5.1. Geschichtlicher Abriß der Parteientstehung
2.6. Einflußnahme von sozialen Schichten und relevanten Gruppen im parlamentarischen
System
2.6.1. Aus wirtschaftlicher Sicht
2.6.2. Aus kirchlicher Sicht
2.6.3. Die Massenmedien
2.6.4. Das Bildungswesen
3. Literaturliste
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Vorwort
Die Arbeit über das Wahl- und Partiensystem der Republik Österreich ist in drei große Abschnitte unterteilt.
Der Abschnitt I ist den Wahlsystem von Österreich gewidmet. Vor der Behandlung der Wahl zu den einzelnen Teilen des Parlaments Österreichs findet eine Erläuterung der Wahlrechtsgrundsätze statt. Nach diesem erfolgt eine systematische Darstellung des Wahl und der daran beteiligten Prozesse. Es erfolgt eine Unterteilung in Nationalrat und Bundesrat. In diesen Unterteilungen werden dann Themen wie Kreation und Zusammensetzung, Wahl und Wahlbewerbung abgehandelt.
Zudem kommt eine kurze Betrachtung der direkten Demokratie, weil ich der Meinung bin, daß diese Art der Wahl wichtig ist und nicht außer acht gelassen werden darf. Als letzter Punkt erfolgt eine Klassifizierung des Wahlsystems der Republik Österreichs.
Der Abschnitt II beinhaltet das Parteiensystem von Österreich. Zu Beginn soll die allgemeine Struktur des Österreichischen Parteiensystem verdeutlicht werden. Da das österreichische Parteiensystem derzeit einen dramatischen Wandel unterzogen ist, wird zudem hier auf die Veränderungen seit 1986 eingegangen. Anschließen wird das österreichische Parteiensystem in einer Numerischen Klassifizierung untersucht.
Ein Großteil des Abschnittes beinhaltet und untersucht die Beziehungen der Parteien zueinander. Es werden die Themen Ideologische Polarisierung, die Segmentierung und die Asymmetrie des Parteiensystems genauer untersucht.
2.4. des Abschnitts II befaßt sich mit den Gesellschaftlichen Spaltungen (Cleavages) im und deren Auswirkungen auf das Parteiensystem. Anschließend wird ein kurzer Entwicklungsüberblick – mit Schwerpunkt auf die zweite Republik – sowie die Entstehungsgeschichte der einzelnen Parteien, die eine gewisse politische Bedeutung erlangt haben, augezeigt.
Zum Schluß findet eine Darstellung der sozialen Schichten sowie relevanten Gruppen und ihre Einflußnahme im parlamentarischen System statt. Hier soll nicht nur die kirchliche und wirtschaftliche Seite behandelt werden. Auch Massenmedien und Bildungswesen spielen in der heutigen Zeit eine große Rolle bei der „Politikvollziehung“ und der Meinungsbildung.
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Abschnitt III ist die dargestellte Literaturliste. Hier sind zum Teil auch ältere Bücher zu erkennen, die auch Verwendung gefunden haben. Zudem muß ich gestehen, daß es zum Teil neuere Literatur gibt. Jedoch ist diese in der Unibibliothek nicht vorhanden oder unerlaubt entwendet und ein Erwerb neuer Bücher würde das Budget eines Studenten überschreiten.
1. Wahlsystem
Das österreichische Wahlrecht ist gemäß der Verfassung ein allgemeines, gleiches, freies, geheimes, unmittelbares und persönliches. Für das aktive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, für das passive Wahlrecht die Vollendung des 19. Lebensjahres -(Bundespräsident 35. Lebensjahr) – jeweils erforderlich. Eine Wahlpflicht ist bundesgesetzlich nicht vorgeschrieben. Bis 1992 konnte sie aber durch Landesgesetze angeordnet werden und bestand in Tirol und Vorarlberg.
Zudem kommt das ebenfalls Auslandsösterreicher ein Wahlrecht haben.
1.2 Das Parlament
Die Verwendung der Bezeichnung des Parlaments ist in der österreichischen Verfassung nicht bekannt. Dennoch sind Nationalrat und Bundesrat typische parlamentarische Organe. Sie sind von der Bundesverfassung nicht als Kammern (Abteilungen) eines Parlaments, sondern als selbständige Organe eingerichtet. Die Bundesversammlung stellt nur eine gemeinsame Spitze dieser beiden Organe für eine gewisse Art der Vollziehung dar.
Das Zusammentreten des Nationalrates und des Bundesrates in gemeinsamer öffentlicher Sitzung am Sitz des Nationalrates unter dem abwechselnden Vorsitz des Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates und unter sinngemäßer Anwendung des GOG-NR (Bundesgesetz vom 4.7.1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates) stellt die Bundesversammlung dar. 1
1 Näheres siehe Dachs/Gerlich/Gottweis/Horner/Kramer/Lauber/Müller/Talos, 1997, Handbuch des Politischen
Systems Österreichs – Die zweite Republik, Wien, Manz Wirtschaft
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1.2.1 Der Nationalrat
Der Nationalrat stellt die Volksvertretung schlechthin dar. Er wird auf eine Gesetzgebungsperiode von vier Jahren gewählt.
>> Der Nationalrat besteht seit 1971 aus 183 Abgeordneten und ist ein Arbeitsparlament, welches die in einem parlamentarischen System üblichen Funktionen der Gesetzgebung und der Kontrolle erfüllt. Er wird – wie der Bundespräsident – direkt vom Volk gewählt und besitzt damit eine direkte demokratische Legitimation..
Für die Gesetzgebung sind ständige Ausschüsse eingerichtet, die der Struktur der Regierung weitgehend entsprechen – jedem Ministerium steht ein Ausschuß des Nationalrates gegenüber. Beim Gesetzgebungsverfahren kann sich der Nationalrat im Falle eines Dissens immer gegen den Bundesrat durchsetzen, da diesem prinzipiell nur ein aufschiebendes (suspensives) Vetorecht zukommt.
Ein wichtiges Strukturelement des Nationalrates ist die Präsidialkonferenz, der die drei Präsidenten und die Klubobleute ( Klub = Fraktionen; Klubobleute = Spitzen der Fraktion) angehören. Aufgaben der Präsidialkonferenz ist die interfraktionelle Konsensfindung vor allem in Fragen des parlamentarischen Prozesses.<< 2 Die Stellung der Mitglieder des Nationalrates als Parlamentarier ist vom freien Mandat, der parlamentarischen Immunität und der Inkompatibilität bestimmt. 3
Wichtige Funktionen:
- Volksvertretung
- Gesetzgebungsfunktion (Verfassungsgesetzgebung und einfache Gesetzgebung) mit dem Bundesrat zusammen (Art 24 B-VG)
- Gesetzesanträge (Gesetzesinitiative) können von Abgeordneten und Ausschüssen des Nationalrates, vom Bundesrat (ein Drittel), vom Bundesvolk (Volksbegehren) und von der Bundesregierung im Nationalrat eingebracht werden (Art 41 B-VG).
- Beteiligung an der Vollziehung. Diese besteht in Zustimmungsrechten bei der Festsetzung von Eisenbahntarifen, Post- und Fernmeldegebühren und Preisen der
2 Nach Leske+Budrich, 1997, Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen, UTB Für Wissenschaft, Hrsg.:
Wolfgang Ismayr
3 Siehe Manfred G. Schmidt, 1995, Wörterbuch zur Politik, Stuttgart, Alfred Kröner Verlag
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Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in Betrieben des Bundes ständig beschäftigten Personen, Genehmigungsrechten bei politischen, gesetzesändernden oder gesetzesergänzenden Staatsverträgen
- Mitwirkung bei der Bestellung der Mitglieder des VfGH und der Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes auf Vorschlag des Hauptausschusses des Nationalrates.
- Mißtrauensvotum (politische Kontrolle)
- Rechtliche Kontrolle
- Finanzielle Kontrolle
Die Auflösung des Nationalrates kann durch einen entsprechenden Beschluß des Nationalrates selbst (einfache Mehrheit) oder durch den Bundespräsidenten erfolgen. Die Folge der Auflösung sind vorzeitige Neuwahlen.
1.2.1.2 Das Wahlsystem für die Wahl zum Nationalrat
Das österreichische Wahlsystem ist seit 1949 ein lose-gebundenes (Partei-)Listenwahlrecht (d. h. mit der Möglichkeit zur Änderung der Kandidatenliste durch die Wähler). Die Wählerregistrierung erfolgt von Amts wegen. Sie erfordert also keine Aktivitäten der Wahlberechtigten.
Die Anzahl der Nationalratsmandate ist fix (1945-70: 165, seit 1971: 183). D. h. die Mandatsgröße ist veränderbar. Auf Grundlage der Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung , werden sie zunächst zur Gänze auf die Landeswahlkreise (Bundesländer) aufgeteilt. Hierbei bilden alle im Wahlkreis wohnenden oder in der Wählerevidenz registrierten österreichischen Staatsbürger (Bürgerzahlprinzip) und nicht nur die Anzahl der Wahlberechtigten die Basis der Mandatszuteilung.
Seit der Wahlrechtsreform 1992 wird in 43 Regionalwahlkreisen mit durchschnittlich etwa 180.000 Einwohnern gewählt. Somit sind es Wahlkreise von kleiner bis mittlerer Größe. Nach der Nationalratswahlordnung von 1992 erfolgt die Mandatsermittlung auf drei Ebenen. Nämlich auf der Ebene der 43 Regionalwahlkreise, auf der Ebene der in neun mit den Bundesländern identischen Landeswahlkreisen und in einem bundesweiten Proportionalausgleichs 4 . Die z. Z 183 zu vergebenen Mandate werden wie oben schon
4 Siehe Manfred G. Schmidt, 1995, Wörterbuch zur Politik, Stuttgart, Alfred Kröner Verlag
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beschrieben nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung auf die Landeswahlkreise und innerhalb dieser auf die Regionalwahlkreise verteilt.
Die Anzahl der für ein Mandat erforderlichen Stimmen, also die Wahlzahl, wird für jeden der Landeswahlkreise berechnet. Sie gilt auch in den Regionalwahlkreisen des jeweiligen Landeswahlkreises. Die Wahlzahl wird ermittelt, indem die Anzahl der gültigen Stimmen durch die dem jeweiligen Wahlkreis zugeteilten Mandate geteilt wird (Hare`sches System) 5 . Im ersten Ermittlungsverfahren werden die Mandate in den Regionalwahlkreisen vergeben. Jede Partei erhält so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in ihrer Stimmenanzahl, der sogenannten Parteisumme, enthalten ist.
Im zweiten Ermittlungsverfahren werden die Mandate in den Landeswahlkreisen vergeben. In diesem Ermittlungsverfahren können nur diejenigen Parteien Mandate erlangen, die zumindest ein Mandat in einem Regionalwahlkreis errungen haben oder die zumindest 4% der gültigen Stimmen in Österreich ( 4%-Klausel) gewonnen haben. Jede Partei erhält so viele Mandate, so oft die Wahlzahl in ihrer Stimmenanzahl im Landeswahlkreis (Parteisumme) enthalten ist (Hare`sches System). Die im ersten Ermittlungsverfahren zugewiesenen Mandate werden abgezogen.
Im dritten und letzten Ermittlungsverfahren werden die Mandate in ganz Österreich vergeben. Auch hier können nur jene Parteien Mandate erhalten, die zumindest ein Mandat in einem der Regionalwahlkreise errungen oder zumindest 4% der gültigen Stimmen in Österreich (4%-Klausel) gewonnen haben. Hier wird die Wahlzahl nach dem System von D‘`Hondt auf der Basis aller gültigen Stimmen ermittelt. (Dies geschieht, indem die Summen der Reststimmen der Parteien, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben werden. Unter jede Summe werden deren Bruchteile geschrieben: zuerst die Hälfte, darunter das Drittel, das Viertel u.s.w.. Als Wahlzahl gilt bei bloß einem zu vergebenen Restmandat die größte, bei zwei Mandaten die zweitgrößte u.s.w. der so angeschriebenen Zahlen.) Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Die im ersten und zweiten Ermittlungsverfahren zugewiesenen Mandate werden abgezogen.
Die Möglichkeit der Listenveränderung durch die Wähler ist auf Regionalwahlkreis- und auf Landeswahlkreisebene gegeben. Dies geschieht über das Instrument der Vorzugsstimme durch Ankreuzen (Regionalwahlkreis) oder Einsetzen (Landeswahlkreis) eines Namens. Für den Gewinn eines Mandats auf der Basis einer Vorzugsstimme bedarf es in den Regionalwahlkreisen Vorzugsstimmen im Ausmaß von zumindest einem Sechstel der
5 Siehe Manfred G. Schmidt, 1995, Wörterbuch zur Politik, Stuttgart, Alfred Kröner Verlag
Quote paper:
Nils Becker, Sven Becker, Manuel Konkel, 1998, Wahl- und Parteiensysteme in Österreich, Munich, GRIN Publishing GmbH
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