Kinderrechte - Menschenrechte
1 Einleitung
Kinderrechte sind Menschenrechte und sind ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtssysteme der Vereinten Nationen.
1989 wurde in der sogenannten UN - Kinderrechtskonvention das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.“ 1 In dieser UN -Kinderrechtskonvention wurden alle Rechte zusammengetragen und festgehalten, die speziell für Kinder notwendig sind, um ihnen eine angenehme, gesunde, gewaltfreie und menschenwürdige Kindheit zu gewährleisten.
Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und Somalia, haben dieses internationale Menschenrechtsabkommen unterzeichnet, einige dieser Länder mit einschränkenden Erklärungen oder Vorbehalte. Bis heute wurde die Konvention von 193 Staaten ratifiziert. 2
Mit der Unterzeichnung der UN - Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten die Rechte der Kinder zu achten, bekannt zu machen und sie durchzusetzen. Dazu gehören im Wesentlichen verschiedene „Schutz-, Versorgungs- und Beteiligungsrechte, so wie das Recht des Kindes auf Selbstständigkeit und Individualität“. 3
Allerdings bedeutet diese Ratifizierung nicht, dass es in den unterzeichnenden Staaten keine Verletzungen der Kinderrechte mehr gibt. Es gibt immer noch unwürdige Missstände, in denen Kinder leben müssen, in denen sie Hunger leiden müssen, Opfer von Gewalt und Missbrauch sind, keine Chance auf Bildung haben und ausgebeutet werden.
Dennoch hat die UN - Kinderrechtskonvention schon einiges bewegt und ist ein wichtiger Bestandteil im weltweiten Bemühen um Gerechtigkeit.
1 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.56
2 Kittel, Claudia (Hrsg.): Kinderrechte. Ein Praxisbuch für Kindertageseinrichtungen. 1. Aufl. München: Kösel-Verlag, 2008, S.10
3 Ebd, S. 9
Gerade als zukünftige Lehrerin sehe ich mich auch in einer tragenden Rolle diese Rechte bekannt zu machen, andere Menschen, vor allem die Kinder, dafür zu sensibilisieren und sie in meinem Unterricht mit einzubauen.
Die folgende Arbeit soll einen Einblick in die Inhalte der UN - Kinderrechtskonvention geben und die Realisierung der Kinderrechte in Deutschland veranschaulichen. Desweiteren soll diese Arbeit die Möglichkeiten der unterrichtlichen Umsetzung darlegen und zeigen in wieweit das Thema „Kinderrechte - Menschenrechte“ mit dem Bildungsplan verankerbar ist.
Zur Annäherung an die Thematik beginnt der erste Teil dieser Arbeit mit der Klärung der Begriffe „Kinderrechte“, „Menschenrechte“. Um einen chronologischen Überblick zu verschaffen, werden die Meilensteine der Kinderrechte in einer kurzen Übersicht dargestellt. Im zweiten Teil wird die Bedeutung der UN - Kinderrechtskonvention erklärt und beschrieben, indem die Inhalte und Grundprinzipien näher erläutert werden. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland seit der Ratifizierung im April 1992.
Nach einer Ausführung der wichtigsten Kinderrechte, wird im fünften Teil dieser Arbeit gezeigt, wie sich das Thema „Kinderrechte - Menschenrechte“ in der Grundschule unterrichtlich umsetzen lässt. Zur Erarbeitung und Vermittlung der Kinderrechte im Unterricht wird das Drei-Stufen-Modell von Susan Fountain vorgestellt und erläutert. Desweiteren werden die wichtigsten Kinderrechte, die im vierten Teil ausgearbeitet wurden, im Bezug zum Bildungsplan der Grundschule gesetzt.
2 Definition
2.1 Menschenrechte
Menschenrechte sind den Menschen von Natur aus eigene Grundrechte, welche allen Menschen gleichermaßen zustehen, „unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und politischer Anschauung“, vor allem aber unabhängig vom Alter eines Menschen. Sie sind unveränderliche Geburtsrechte und folglich auch Kinderrechte 4 . Menschenrechte gelten für alle Menschen weltweit ohne jegliche Unterschiede. 5
2.2 Kinderrechte
Da Menschenrechte unveränderliche Geburtsrechte sind, sind sie demnach auch Kinderrechte 6 .
Als Kinderrechte werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bis zum achtzehnten Lebensjahr bezeichnet 7 . Sie können als eine spezielle Form der Menschenrechte verstanden werden, die den besonderen Umstand der Kindheit als sensible Lebensphase und Phase der physischen und psychischen Entwicklung berücksichtigt, in der Kinder auf besonderen Schutz angewiesen sind.
Seit 1989 sind die Kinderrechte in der UN - Kinderrechtskonvention der Vereinigten Nationen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf vier Grundprinzipien 8 :
1. Prinzip der Gleichbehandlung
2. Prinzip des besten Interesses des Kindes 3. Grundrecht auf Überleben und persönliche Entwicklung 4. Achtung vor der Meinung des Kindes
Auch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte diese Konvention 1992 9 .
4 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.54
5 Kittel, Claudia (Hrsg.): Kinderrechte. Ein Praxisbuch für Kindertageseinrichtungen. 1. Aufl. München: Kösel-Verlag, 2008, S.20
6 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.54
7 Ebd, S. 55
8 Ebd, S. 53
9 Ebd, S. 53
2.3 Meilensteine der Kinderrechte 1011
10 Ebd, S. 55-58,
11 Kittel, Claudia (Hrsg.): Kinderrechte. Ein Praxisbuch für Kindertageseinrichtungen. 1. Aufl. München: Kösel-Verlag, 2008, S.11
3 Die Un - Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1959 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Erklärung der Rechte des Kindes“. Diese „Erklärung der Kinderrechte“ basiert auf der „Genfer Erklärung“, die aufgrund der katastrophalen Zustände kurz nach dem ersten Weltkrieg verabschiedet wurde. Sie beinhaltete grundlegende Rechte des Kindes in einem Fünf-Punkte-Plan, in Bezug auf sein Wohlergehen. 12 Diese Schutzrechte des Kindes in der „Genfer Erklärung“ wurden in der UN - Kinderrechtskonvention durch weitere Grundrechte erweitert, die dem Kind eine glückliche Kindheit ermöglichen sollten. 13
Der rechtliche Schutz des Kindes wurde mit dieser Erklärung erstmals in einem offiziell gültigen Dokument formuliert. Doch das Recht auf eigene Meinung und Mitbestimmung war immer noch nicht gewährleistet. 14
Dreißig Jahre später, am 20. November 1989, wurde das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.“ 15 Diese Konvention hatte eine zehnjährige Vorbereitungsphase hinter sich. 16
Für die ratifizierten Staaten heißt das, dass sie sich an die Konvention binden müssen. Jedes dieser Länder ist verpflichtet, dass die Einhaltung der Kinderrechte überprüft wird, und dass sie dem innerstaatlichen Recht angepasst werden. Neben der Einhaltung und der Umsetzung verlangt das UN - Übereinkommen auch die Bekanntmachung der Kinderrechte. 17
„Die Konvention wurde bisher von 193 Staaten ratifiziert“, jedoch mit abweichenden Einschränkungen und Vorbehalte mancher Länder. 18
12 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.55
13 Kittel, Claudia (Hrsg.): Kinderrechte. Ein Praxisbuch für Kindertageseinrichtungen. 1. Aufl. München: Kösel-Verlag, 2008, S.20,21
14 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.55
15 Ebd, S. 56
16 Carle, Ursula / Kaiser, Astrid (Hrsg.): Rechte der Kinder.1. Aufl. Hohengehren: Schneider Verlag, 1998, S. 216
17 Bpb, Bundeszentrale für politische Bildung. Demokratie verstehen lernen. Elf Bausteine zur politischen Bildung in der Grundschule. Baustein 3. Kinderrechte-Menschenrechte. S.56
18 Carle, Ursula / Kaiser, Astrid (Hrsg.): Rechte der Kinder.1. Aufl. Hohengehren: Schneider Verlag, 1998, S. 216
Arbeit zitieren:
Myriam Eichinger, 2010, Politische Bildung in der Grundschule: Kinderrechte - Menschenrechte, München, GRIN Verlag GmbH
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