Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Definitionen und Begriffe 7
2. 1 Begrifflichkeit 7
2.2 Definition 10
2.2.1 Definitionskriterien 11
2.2.2 Definitionsversuch 14
2.2.3 Missbrauch - ja oder nein? 15
2.2.4 Rechtliche Definition 18
3 Formen sexuellen Missbrauchs 19
3.1 Kategorisierung nach Saller 21
3.2 Kategorisierung nach Bange und Deegener 22
4 Das Ausmaß 23
4.1 Inzidenz 23
4.2 Prävalenz 24
5 Die TäterInnen 26
5.1 Täter 27
5.1.1 Beziehung zu dem Opfer 27
5.1.2 Alter der Täter 28
5.1.3 Klassifikation der Täter 28
5.2 Täterinnen 29
5.2.1 Alter der Täterinnen 31
5.2.2 Beziehung zu dem Opfer 31
5.2.3 Gruppierungen der Täterinnentypen 31
5.3 Jugendliche TäterInnen 33
5.3.1 Alter der jugendlichen TäterInnen 33
5.3.2 Alter der Opfer 34
5.3.3 Strategien der jugendlichen TäterInnen 34
5.3.4 Form der sexuellen Gewalt unter Jugendlichen 35
5.4 Die Strategie der TäterInnen 35
2
6 Die Opfer 40
6.1 Alter der Opfer 40
6.2 Mädchen als Opfer 42
6.3 Jungen als Opfer 43
7 Folgen und Diagnostik. 45
7.1 Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch 45
7.2 Mögliche Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs 47
7.2.1 Emotionale Reaktionen 47
7.2.2 Auffälligkeiten im Sozialverhalten 49
7.2.3 Sexualverhalten 50
7.2.4 Psychosomatische Folgen 51
7.2.5 Körperliche Auswirkungen 52
8 Handlungsstrategien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch 53
9 Prävention in der Grundschule 56
9.1 Definition Prävention 57
9.2 Präventionsformen 57
9.3 Ziele und Inhalte 59
9.4 Rahmenbedingungen 63
9.5 Themenbereiche in der Grundschule im Bezug zum Bildungsplan 64
9.5.1 Dein Körper gehört dir 64
9.5.2 Angenehme und unangenehme Berührungen 66
9.5.3 Deine Gefühle sind wichtig 69
9.5.4 Das Recht auf NEIN 72
9.5.5 Es gibt gute und schlechte Geheimnisse 75
9.5.6 Das Recht auf Hilfe 76
10 Schlussbemerkung 79
11 Literaturverzeichnis 82
12 Anlagen 87
3
1 Einleitung
Die vielzähligen Berichterstattungen in den Medien über sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen erschütterten die Öffentlichkeit in den letzten Monaten mit großer Betroffenheit und Fassungslosigkeit. Für die meisten Menschen ist es unvorstellbar, dass jemand zu solch abscheulichen Taten überhaupt fähig ist. Ein Pfarrer aus Salzgitter, der mehrere Jungen über Jahre hinweg sexuell missbrauchte, der pädophile Serientäter Martin N., der wegen Mordes an drei Kindern verurteilt wurde, ein 44 jähriger Familienvater aus Dormettingen in Baden-Württemberg, der seine Töchter über 200 Mal sexuell missbrauchte - diese und ähnliche Berichterstattungen sorgten in letzter Zeit nicht nur für Entsetzen, Empörung und Wut. Sie regten auch Diskussionen über Möglichkeiten der Prävention von sexueller Gewalt an, vor allem in pädagogischen Institutionen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Kinderheimen etc. Der große Personenkreis, der mit Kindern zu tun hat, wie Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter, etc., reagiert mit Unsicherheit und Besorgnis auf die derzeitige Debatte über Präventionsmaßnahmen: „Wie können wir unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen? Woran erkenne ich, dass ein Kind sexuell missbraucht wird und wie reagiere ich darauf? Wie kann ich einem sexuell missbrauchten Kind helfen?“ Diese und ähnliche Fragen stellt sich sicher jeder, der mit Kindern arbeitet oder selbst Vater oder Mutter ist. Leider herrscht in den pädagogischen Institutionen noch große Unwissenheit über das Problemfeld „Sexueller Missbrauch“ und angemessene Präventionsmaßnahmen. Deshalb sind sachliche Informationen und seriöse Aufklärung über die Thematik „Sexueller Missbrauch“ Voraussetzung für eine effektive und brauchbare Präventionsarbeit. Dies soll unter anderem auch das Anliegen dieser Arbeit sein. Zunächst einmal wird ein aufschlussreicher und detaillierter Überblick über das Problemfeld „Sexueller Missbrauch“ dargeboten. Aus diesen umfassenden In-formationen resultieren verschiedene Präventionsansätze, die im Einzelnen erläutert und vertieft werden. Danach werden angemessene Präventionsmethoden herausgearbeitet und entwickelt, die mit Hilfe von verschiedenen Materialien und Methoden im Grundschulunterricht umgesetzt werden können.
Nach einer Klärung der verschiedenen Begrifflichkeiten geht es im ersten Teil um die Frage, was sexueller Missbrauch eigentlich bedeutet und welchen Definitionskriterien dieser Begriff zugrunde liegt. Hier wird verdeutlicht, wie wichtig die verschiede-
nen Definitionskriterien zur Klärung des Tatbestandes „Sexueller Missbrauch“ sind. Würde man nur ein bestimmtes Kriterium berücksichtigen (z. B. Altersunterschied = fünf Jahre), dann bestünde die Gefahr, dass bestimmte Missbrauchsfälle ausgeschlossen würden (z. B. Missbrauch unter Jugendlichen). Demnach könnten manche Fälle nicht als sexueller Missbrauch eingestuft werden, da nur ein bestimmtes Kriterium berücksichtigt wurde. Folglich hängt die Einstufung der Missbrauchsfälle enorm von der zugrundeliegenden Definition des sexuellen Missbrauchs ab.
In einem weiteren Teil geht es um die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs. Hier werden zwei Kategorisierungsbeispiele ausgeführt, eines von Helga Saller (1987) und ein anderes von Dirk Bange (1996).
Im nachfolgenden Punkt wird das ungefähre Ausmaß sexueller Gewalt erläutert, welches sich aber aufgrund der hoch geschätzten Dunkelziffer nicht genau ermitteln lässt. Laut der Statistik von Bange und Deegener (Bange/Deegener 1996), werden etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge bis zum Alter von 18 Jahren sexuell missbraucht. 1 Dieses Ausmaß bestätigt, dass sexueller Missbrauch für viele Jungen und Mädchen zum Lebensalltag gehört. Man könnte also, laut Statistik, davon ausgehen, dass man als LehrerIn einer Schulklasse von ca. 27 Schülern mit großer Wahrscheinlichkeit auf Kinder trifft, die Opfer sexueller Gewalt (geworden) sind.
Ferner werden die TäterInnen genauer betrachtet. Anhand der wissenschaftlich belegten Informationen wird das stigmatisierte, noch immer weit verbreitete Täterbild vom „bösen fremden Mann“ kritisch hinterfragt. Entgegen der vorherrschenden Vorstellung vom „bösen, fremden Mann“ als Täter, stammen die TäterInnen überwiegend aus dem sozialen Umfeld der Opfer. Auch die häufige Annahme, dass Frauen nicht als Täterinnen in Frage kommen, entspricht nicht der Realität, wenn man die Zahlen aus den wissenschaftlichen Studien näher betrachtet.
Der Frage, wie die TäterInnen vorgehen, welche Strategien sie anwenden, um ein Kind sexuell auszubeuten, wird in einem weiteren Teil nachgegangen.
1 Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 123
In dem nachfolgenden Informationsteil über die Opfer sexueller Gewalt, wird auf das Alter und Geschlecht der Opfer eingegangen. Aus den wissenschaftlichen Studien ist zu entnehmen, dass die meisten betroffenen Kinder im Grundschulalter sind. Ein wichtiger Grund, weshalb Präventionsarbeit vor allem in der Grundschule zum Un-terrichtsgegenstand gemacht werden sollte.
Im Anschluss daran werden die möglichen Folgen des sexuellen Missbrauchs, unter denen die Opfer zu leiden haben, geschildert. Aus Angst und Scham können sich die meisten betroffenen Kinder leider oft nicht überwinden, den an ihnen begangenen Missbrauch aufzudecken. Aus diesem Grunde ist es sehr schwer zu erkennen, dass ein Missbrauch vorliegt. Doch es gibt gewisse Anzeichen, die auf eine mögliche sexuelle Ausbeutung hinweisen. Diese Anzeichen und Verhaltensweisen werden hier aufgezeigt.
Mit der Frage „Wie reagiert man bei einem Verdacht?“ beschäftigt sich unter anderem der nächste Teil dieser Arbeit. Hier werden Handlungsstrategien und Interventionsschritte erläutert. Es werden Vorgehensweisen beschrieben, wie man reagieren soll, wenn man einen Verdacht auf Missbrauch hat, wenn ein Kind von einem begangenen Missbrauch erzählt und wenn der Missbrauch aufgedeckt wird.
Schließlich wird im nächsten großen Teilbereich auf die Prävention von sexuellem Missbrauch eingegangen, mit dem Schwerpunkt auf die Grundschule. Hier werden die verschiedenen Präventionsformen beschrieben. Es werden drei verschiedene Formen differenziert: Die primäre Prävention, die sekundäre Prävention und die tertiäre Prävention. Nach einem umfassenden Überblick über die Ziele und Inhalte der Präventionsarbeit in der Grundschule werden die Rahmenbedingungen für die präventive Arbeit verdeutlicht.
Im darauffolgenden Teil werden die Inhalte, bzw. Botschaften, der Präventionsprogramme in Bezug zum Bildungsplan gesetzt, und anschließend Möglichkeiten der didaktischen Umsetzung und Arbeitsmethoden dargestellt.
Im Schlussteil soll ein Ausblick auf die Thematik unter dem Eindruck der neuen Erkenntnisse gegeben werden.
Abgerundet wird die Arbeit sowohl durch eine Schlussbetrachtung als auch durch das Literaturverzeichnis. Im Anhang, dem letzten Teil dieser Arbeit, werden die erarbeiteten Unterrichtsmaterialien abgelegt.
2 Definitionen und Begriffe
In den verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen und Werken über den sexuellen Kindesmissbrauch trifft man immer wieder auf zahlreiche Varianten hinsichtlich der Begrifflichkeit und der Definition. Es besteht ein regelrechtes „Begriffs-und Definitionswirrwar“ in der Literatur. Ein Begriff kann unterschiedlich verstanden und aufgefasst werden, deshalb ist es so schwierig, einen einheitlichen oder „richtigen“ Begriff festzulegen. Auch hinsichtlich der Definition gibt es verschiedene Definitionsansätze. 2
2. 1 Begrifflichkeit
Schon wenn es um die Bezeichnung des zu definierenden Phänomens geht, findet man je nach Literatur verschiedene Begrifflichkeiten, die verschiedenen inhaltlichen Ausrichtungen unterliegen. Am häufigsten wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ verwendet, doch gibt es noch einige andere Begrifflichkeiten für diesen Gegen-standsbereich. Die meist verwendeten Begriffe werden im folgenden Teil näher beschrieben:
Sexueller Missbrauch
Dieser Begriff weist gewisse Vorteile auf. Zum einen vermittelt er betroffenen Kindern nicht das Gefühl, in irgendeiner Form Verantwortung für das Geschehnis tragen zu müssen, zum anderen wird er so in der juristischen Terminologie verwendet. Außerdem hat sich die Verwendung des Begriffs in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit durchgesetzt.
Doch der Begriff „sexueller Missbrauch“ hat auch eine negative Konnotation. Die Bedeutung des Wortes „Missbrauch“ kann auch die Vorstellung vermitteln, dass es neben dem Missbrauch von Kindern noch einen „richtigen bzw. legitimen (sexuellen)
2 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 47
Gebrauch“ von Kindern gibt. Zudem wirkt der Begriff stigmatisierend und könnte die Opfer schmutzig erscheinen lassen. 3
Sexuelle Gewalt
Viele Autorinnen und Autoren, wie zum Beispiel Ursula Enders (Enders 2003), bevorzugen den Begriff „sexuelle Gewalt“, da dieser Begriff besser auf die Gefühle der Betroffenen zutrifft, indem die Gewalt hervorgehoben wird. 4 Hinter dieser Bezeichnung steht auch die Absicht der Autorinnen und Autoren zu verdeutlichen, dass es den meisten TäterInnen nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um Macht geht. 5
Oft wird an dieser Begriffsverwendung kritisiert, dass sie unzureichend ist, da die meisten Fälle der sexuellen Übergriffe ohne Gewalt begangen werden. 6 Doch dem könnte man entgegensetzen, dass hierbei, neben der körperlichen Gewalt, auch die seelische Gewalt eine bedeutende Rolle spielt. Insofern ist der Kritikpunkt, meiner Ansicht nach, nicht wirksam
Sexuelle Ausbeutung
Dieser Begriff wird oft benutzt, wenn es um Kinderpornografie und Kinderprostitution geht, da er die Macht und die Unterdrückung verdeutlicht, die auf die Opfer ausgeübt werden. 7 In diesem Begriff wird auch das Abhängigkeitsverhältnis betont, in dem die Betroffenen zu den TäterInnen stehen. Beispielsweise Erwachsene und Kinder, Erwachsene und Menschen mit geistiger Behinderung, Lehrer und Schüler, Erzieher und Kinder. Aufgrund der Machtverhältnisse in diesen Beziehungen gibt es kein gegenseitiges Einvernehmen über die Art der Beziehungsgestaltung. Deshalb spricht man von Ausbeutung. 8
3 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 47
4 Ebd. S.48
5 Jönsson,Elke (Hrsg.): Intervention bei sexuellen Missbrauch. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1997, S. 13
6 www.artkapital-auktion.de/content/Kindesmissbrauch.ppt
7 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48
8 Bueno, Jael; Dahinden, Barbara; Güntert, Beatrice in: Mit mir nicht. Mit dir nicht. Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren, hinterfragen, schützen. Hrsg. von PLANeS Schweizerische Stiftung für sexuelle produktive Gesundheit. Luzern: Pestalozzianum der Pädagogischen Hochschule, 2008, S. 16
Sexuelle Misshandlung
Manche Autoren greifen auf den Begriff „sexuelle Misshandlung“ zurück, um den Problemkreis zu bezeichnen (z.B. Gründer, Kleiner, Nagel in „Wie man mit Kindern darüber reden kann“, 1994). Diese Bezeichnung hebt die unterschiedlichen Formen der Gewalt gegen Kinder hervor. Dabei wird die sexuelle Gewalt nicht grundsätzlich von den anderen Gewaltformen gegen Kinder unterschieden. 9
Doch für viele AutorInnen wird die Gleichsetzung „körperliche Misshandlung“ und „sexueller Missbrauch“ nicht akzeptiert, da sie sich doch in mehreren Punkten wesentlich voneinander unterscheiden. Sexueller Missbrauch wird überwiegend genau geplant, im Gegensatz zur körperlichen Misshandlung, die meistens im Affekt auftritt. 10 Außerdem werden körperliche Misshandlungen „familienöffentlich begangen, sexueller Missbrauch dagegen geschieht im Verborgenen und ist meistens nur dem Opfer und dem Täter, bzw. der Täterin bekannt. 11
Inzest
Als Inzest bezeichnet man sexuelle Kontakte zwischen Verwandten, wobei der Grad der Verwandtschaft nicht relevant ist. Aus Sichtweise verschiedener ForscherInnen ist dieser Begriff nicht passend, unter anderem deshalb, weil es auch sexuelle Kontakte zwischen (gleichaltrigen) Verwandten gibt, die von beiden Seiten gewollt sind. Diese einvernehmlichen Kontakte würden in diesem Fall fälschlicherweise als Missbrauch bezeichnet werden. 12
Weitere Begriffe
Es gibt, ergänzend zu den vorab genannten, noch weitere gebräuchliche Begriffe, wie Seelenmord, realer Inzest, sexualisierte Gewalt, sexueller Übergriff oder sexuelle Belästigung. 13
Ergänzend sind noch die umgangssprachlichen Begriffe jener Übergriffe zu nennen, die in jüngster Zeit immer häufiger, vor allem unter Jugendlichen, vorkommen. Dazu
9 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48
10 Ebd., S. 48
11 Jönsson,Elke (Hrsg.): Intervention bei sexuellen Missbrauch. Frankfurt am Main: Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1997, S. 13
12 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 48
13 Ebd., S. 48
gehören „Date Rape“, das bedeutet, dass sich der/die TäterIn mit dem Opfer verabredet, um es dann zu vergewaltigen. In vielen Fällen sind es mehrere TäterInnen, die sich an dem Opfer vergehen. Nicht selten werden zusätzlich noch Handyaufnahmen von der Tat gemacht. Die Verabredungen werden oft über das Internet vereinbart. Dann gibt es noch den Begriff „Gang Bang“, der für Gruppenvergewaltigung steht. Doch dieser Begriff wird auch zur Bezeichnung von einvernehmlichen sexuellen Kontakten innerhalb einer Gruppe verwendet. 14
Anhand der vielfältigen Begrifflichkeiten wird deutlich, wie problematisch es ist, dieses gesellschaftliche Phänomen zu beschreiben. Ich bevorzuge die Begriffe „sexuelle Gewalt“ und „sexuelle Ausbeutung“, da sie die Unterdrückung der Kinder und das enorme Machtgefälle zwischen Opfer und Täter besonders hervorheben.
Da die Begriffe „sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt“ und „sexuelle Ausbeutung“ das Problemfeld, meiner Ansicht nach, am ehesten verdeutlichen und diese auch von den meisten AutorInnen in der wissenschaftlichen Literatur verwendet werden, werde ich diese Begriffe auch in dieser Arbeit gebrauchen.
2.2 Definition
Es ist sehr schwer, eine eindeutige Definition für sexuellen Kindesmissbrauch zu finden. In der Literatur und in wissenschaftlichen Untersuchungen werden verschiedene Erklärungen verwendet, welchen wiederum unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. Daraus ergibt sich die Problematik, dass einzelne Definitionen, isoliert betrachtet, erhebliche Mängel aufweisen und deshalb viele Fälle sexueller Gewalt von vornherein ausschließen. Deshalb ist es notwendig mehrere Ansätze zu verknüpfen, „um alle Fälle sexueller Gewalt zu erfassen“ 15 . Kennzeichnend ist allerdings immer, dass es sich „um ein Machtgefälle in einer Abhängigkeitsbeziehung handelt, wie sie zwischen Erwachsenen und Kindern per se besteht.“ 16
14 Bueno, Jael; Dahinden, Barbara; Güntert, Beatrice in: Mit mir nicht. Mit dir nicht. Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren, hinterfragen, schützen. Hrsg. von PLANeS Schweizerische Stiftung für sexuelle produktive Gesundheit. Luzern: Pestalozzianum der Pädagogischen Hochschule, 2008, S. 16
15 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 104
16 Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt - Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9
Dirk Bange hat sieben Definitionskriterien zusammengestellt, die in Studien verwendet wurden, um die Definitionsfrage detailliert zu diskutieren. Somit besteht die Möglichkeit, eine Definition zu erstellen, die möglichst alle Kriterien berücksichtigt:
2.2.1 Definitionskriterien
1. Zwang und Gewalt
Die WissenschaftlerInnen äußern übereinstimmend, "dass alle sexuellen Handlungen, die durch Drohungen oder körperliche Gewalt erzwungen werden, sexueller Missbrauch sind“ 17
Diese Drohungen können sowohl psychischer („Wenn du was erzählst, dann stirbt dein Haustier/deine Mama/…), als auch physischer Natur (Handgreiflichkeiten) sein. Doch gerade bei sexuellen Übergriffen in Familien ist es nach Bange/Deegener nicht notwendig, Drohungen auszusprechen oder Gewalt anzuwenden, da sich das Kind in einer emotionalen Abhängigkeit zu dem Familienangehörigen befindet. Aufgrund erziehungsbedingter Konditionierung der Kinder werden die Erwachsenen oft als Autoritätspersonen gesehen, denen sie gehorchen müssen und nicht widersprechen dürfen 18 .
Dieses Kriterium reicht alleine nicht aus, um sexuellen Missbrauch zu definieren.
2. Missachtung des kindlichen Willens
Viele Autorinnen und Autoren bewerten sexuelle Kontakte gegen den Willen des Kindes einvernehmlich als ein entscheidendes Kriterium für sexuelle Gewalt gegen Kinder 19 , was ja auch sehr einleuchtend ist. Doch wie verhält es sich, wenn ein Kind aus Angst oder reinem Selbstschutz in die sexuelle Handlung einwilligt? Nach dem Kriterium der Missachtung des kindlichen Willens wäre dieser Fall kein sexueller Kindesmissbrauch, was eine verheerende Annahme wäre. Es ist bestimmt kein Einzelfall, dass ein Kind einer sexuellen Handlung durch einen Erwachsenen zustimmt, denn dieses Handeln ist „ein wichtiger psychischer Schutzmechanismus“. Durch das zustimmende Verhalten des Kindes findet ein Umdeutungsprozess im Kind statt, der
17 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49
18 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 103, 104
19 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49
die eigene Machtlosigkeit in Kontrolle über die Situation umwandelt. Dieses Umdeuten kann so weit gehen, dass die sexuellen Übergriffe und Verletzungen durch den Täter sogar als positiv bewertet werden, um sich nicht als Opfer zu fühlen 20 . Ursula Wirtz benennt dieses Umdeuten als „seelische Notwendigkeit […], um zu überleben“ 21 .
Es ist sicher auch kein seltener Fall, dass Kinder aus Neugierde den Wunsch äußern, die Genitalien der Eltern oder der Geschwister zu berühren. Wird diese ganz natürliche Neugierde des Kindes zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse des Erwachsenen ausgenutzt und die Berührung zugelassen, dann findet ohne Zweifel ein sexueller Missbrauch statt. 22 Der Erwachsene hat die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass ein derartiges kindliches Verhalten nicht ausgenutzt wird. 23
Demnach würde das alleinige Kriterium der Missachtung des kindlichen Willens diesen Fall ebenfalls ausschließen.
3. Sich missbraucht fühlen
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Mädchen und Jungen oft gar nicht realisieren, dass sie sexuell missbraucht werden. Sie nehmen die Handlungen zwar als merkwürdig, unangenehm oder seltsam wahr, fühlen sich jedoch nicht als Opfer. 24
Manche Betroffenen lehnen es auch vehement ab, sich als sexuell Missbrauchte zu bezeichnen, da sie nicht in einer Opferrolle stehen wollen. Dieser Fall trifft vor allem bei männlichen Betroffenen zu, die dem stigmatisierten Männerbild vom „harten Kerl“ unterliegen. 25
20 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 99
21 Wirtz, Ursula (Hrsg.): Inzest und Therapie. Zürich: Kreuz, 1989, S.149
22 Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt - Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9
23 Besten, Beate (rsg.): Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt. Originalausgabe. München: Beck, 1991, S. 42
24 Koch, Helmut. H.; Kruck, Marlene (Hrsg.): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“ Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 8
25 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 100
Es gehört auch zur Strategie mancher TäterInnen „die Wahrnehmung des Opfers zu vernebeln“. Sie manipulieren die Kinder, indem sie ihre sexuellen Übergriffe als „All-tagshandlungen wie zärtliche Zuneigung, Pflege etc. tarnen. 26
4. Wissentliches Einverständnis
Einen Ausweg aus dieser problematischen und unzureichenden Definition sexueller Gewalt bietet das “Konzept des wissentlichen Einverständnisses“ 27 :
Da ein Kind aufgrund seiner psychischen und physischen Entwicklung keinen gleichberechtigten Partner für einen Erwachsenen darstellen kann und in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm steht, kann das Kind sexuellen Kontakten oder Handlungen mit einem Erwachsenen nicht wissentlich zustimmen oder diese ablehnen. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit fehlen Kindern Kenntnisse über sexuelle Beziehungen, deshalb können sie nicht einschätzen, was auf sie zukommt. Des Weiteren sind Kinder auf die Liebe und Zuneigung Erwachsener angewiesen und ihnen rechtlich unterstellt. Auch die sprachliche und kognitive Unterlegenheit des Kindes widerspricht einer gegenüber Erwachsenen gleichberechtigten Partnerschaft. Diese Gründe sprechen dafür, jeden sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern als sexuellen Kindesmissbrauch zu beurteilen 28 .
5. Altersunterschied zwischen Täter und Opfer
Das Konzept des „wissentlichen Einverständnisses“ wird von verschiedenen Autorinnen und Autoren durch ein weiteres Definitionskriterium ergänzt, indem sie einen Altersunterschied zwischen Opfer und Täter von fünf Jahren festlegen. Doch dieses Kriterium schließt sexuellen Missbrauch unter Gleichaltrigen aus. 29 Und gerade den Missbrauch unter Jugendlichen sollte man nicht außer Acht lassen, zumal bekannt ist, dass die Missbraucherkarriere oft in der Kindheit und Jugend beginnt 30 . In Anbetracht dessen, „dass ein Drittel aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung
26 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 79
27 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 50
28 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 96, 97
29 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 22
30 Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S.103
von Mädchen und Jungen vorwiegend von männlichen Kindern und Jugendlichen verübt werden“ 31 , ist das Kriterium des Altersunterschiedes sehr umstritten.
6. Sexueller Missbrauch durch Blicke und Worte
In der weit gefassten Definition für sexuellen Kindesmissbrauch zählen für einige Wissenschaftler auch sexuelle Übergriffe ohne körperlichen Kontakt, wie z. B. Exhibitionismus 32 , lüsterne Blicke, anzügliche Worte 33 und das Zeigen von Pornographien 34 , welche sehr belastend und traumatisierend sein können.
7. Folgen als Definitionskriterium
Ein weit verbreitetes Kriterium für die Definition sexueller Gewalt ist die Schädigung des Kindes durch den sexuellen Missbrauch. Doch sprechen einige Argumente dagegen, den sexuellen Missbrauch von den möglichen Folgen abhängig zu machen. Sexueller Missbrauch muss sich nicht unbedingt traumatisierend auf das Opfer auswirken. Manche Kinder können „weniger intensive“ sexuelle Übergriffe „ohne bedeutende Beeinträchtigungen der seelischen und sexuellen Entwicklung“ verarbeiten. Zudem ist noch zu erwähnen, dass die Schädigungen bei einigen Kindern erst wesentlich später, nachdem der sexuelle Missbrauch an ihnen begangen wurde, auftreten können. Außerdem werden viele Kinder von den TäterInnen so sehr manipuliert, dass sie die sexuellen Handlungen als normal, ja sogar als positiv empfinden. Diese eindeutigen Fälle sexueller Gewalt würden nach dem Kriterium der Folgen ausscheiden. 35
2.2.2 Definitionsversuch
Eine Definition, die alle Kriterien berücksichtigt und zusammenfasst, werden von Bange / Deegener (1996) aufgeführt:
31 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 42
32 Bange, Dirk; Körner, Wilhelm (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 49
33 Kavemann, Barbara und Lohstöter, Ingrid (Hrsg.): Väter als Täter: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen. Reinbek: Rowohlt 1984
34 Engfer, Anette: Formen der Misshandlung von Kindern - Definition, Häufigkeiten, Erklärungsansätze. In: Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Hrsg. von Egle, Ulrich Tiber; Hoffmann, Sven Olaf; Joraschky, Peter. 3. Aufl. Stuttgart: Schattauer GmbH, 2005, S.12
35 Bange, Dirk; Deegener, Günther: Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 97, 98
„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind
entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder das Kind aufgrund körperli-
cher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen
kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“ 36
Ergänzend dazu wäre meines Erachtens noch die Intension des/der Missbrauchenden als Kriterium aufzuführen, da der/die TäterIn immer in einer bestimmten Absicht handelt, z.B. mit der Absicht die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder mit der Absicht die eigene Macht auszuspielen. Rosemarie Steinhage führt genau dieses Kriterium in ihrer Beschreibung sexueller Gewalt auf:
„Sexueller Missbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener sich einem Kind in der
Absicht nähert, sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen. Kennzeichnend für diese Situati-
on ist, dass es sich immer um ein Machtgefälle in einer Abhängigkeitsbeziehung handelt, wie sie zwischen Erwachsenen und Kindern per se besteht“ 37
2.2.3 Missbrauch - ja oder nein?
Anhand der vorangegangenen Definitionskriterien sollen die aufgezeigten Fallbeispiele hinsichtlich sexuellen Missbrauchs beurteilt werden. Diese Beispiele sollen zudem noch einmal verdeutlichen, wie wichtig es ist, verschiedene Kriterien zur Definition sexuellen Missbrauchs zu berücksichtigen, da sonst manche Fälle schlichtweg ausgeschlossen wären.
Fallbeispiel 1:
Es liegt kein Missbrauch vor, wenn der Vater die Neugier des Mädchens nicht für die Befriedigung seiner Bedürfnisse benutzt und es bei der einen Berührung bleibt. Jede weitere Berührung, die überlegt ist und hinter der eine bestimmte Absicht des Erwachsenen steht, wäre sexueller Missbrauch. 38
36 Bange, Dirk; Deegener, Günther (Hrsg.): Sexueller Missbrauch an Kindern: Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union, 1996, S. 105
37 Steinhage, Rosemarie (Hrsg.): Sexuelle Gewalt - Kinderzeichnungen als Signal. Originalausgabe. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, 1992, S. 9
38 Ebd., 1992, S. 9
Es liegt Missbrauch vor, wenn der Vater die Berührung mit der Absicht zulässt seine Bedürfnisse zu befriedigen. Unter dieser Voraussetzung würden weitere Kriterien gelten:
Fallbeispiel 2:
Dieser Fall ist eindeutig als sexueller Missbrauch zu bewerten, da „größere Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Doktorspielen nichts zu suchen“ haben. 40
39 Hochheimer, Irmi (Hrsg.): Sexueller Missbrauch - Prävention im Kindergarten. Freiburg im Breisgau: Heder, 1998, S. 29
40 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 174
Fallbeispiel 3:
Hier findet sexueller Missbrauch statt. Der Junge verletzt das Recht des Mädchens auf sexuelle Selbstbestimmung, indem er ihre Intimsphäre nicht respektiert. Durch sein voyeuristisches Verhalten gegenüber seiner Schwester befriedigt er seine sexuellen Bedürfnisse auf Kosten seiner Schwester. Er benutzt sie für seine Bedürfnisse.
41 Hochheimer, Irmi (Hrsg.): Sexueller Missbrauch - Prävention im Kindergarten. Freiburg im Breisgau: Herder, 1998, S. 29
2.2.4 Rechtliche Definition
Nicht außer Acht lassen darf man die rechtlichen Grundlagen, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen definieren.
In Deutschland liegt die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Kindern laut §176 des Strafgesetzbuches bei 14 Jahren. Die Vorschrift in § 176 ist sehr weit gefasst, somit werden viele Definitionskriterien für sexuellen Missbrauch abgedeckt. Sie ist die Generalvorschrift bezüglich sexuellen Missbrauchs an Kindern und bietet somit den „absoluten gesetzlichen Schutz vor sexuellem Missbrauch“ von Kindern. 42 Hier wird die Definition sexuellen Missbrauchs an Kindern ziemlich weit gefasst:
42 Blumenstein, Hans-Alfred: Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch (§§ 174 bis 184c StGB). In: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hrsg. von Bange, Dirk; Körner, Wilhelm. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 614
§176: Sexuelle Handlungen an einem Kind, sexuelle Handlungen durch ein Kind, sexuelle Handlungen vor einem Kind, sexuelle Handlungen durch ein Kind an Dritten, sexuelle Handlungen an einem Kind durch Dritte, sexuelle Handlungen des Kindes an sich selbst, das Zeigen pornographischer Abbildungen, Darstellungen und Tonträgern, das Anbieten eines Kindes für sexuelle Handlungen 43
§176 a: Beischlaf mit dem Kind, sexuelle Handlungen (verbunden mit Eindringen in den Körper) durch das Kind und mit dem Kind, gemeinschaftliche sexuelle Handlungen an dem Kind von mehreren Personen, Folgeschäden des Kindes in körperlicher und seelischer Entwicklung, das Erstellen eines pornografischen Gegenstandes von der Tat und das Vertreiben dieses pornografischen Gegenstandes, schwere körperliche Misshandlung, Todesgefahr durch Tat 44
Die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174), sowie für sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§182) liegt bei jeweils 18 Jahren. Handelt es sich um eigene Kinder oder um Stiefkinder, so liegt die Altersgrenze auch bei 18 Jahren. 45
3 Formen sexuellen Missbrauchs
Die Bandbreite der Formen sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist sehr groß und vielfältig. Sie beginnt mit zweideutigen Grenzüberschreitungen, wie zum Beispiel „zufällige“ oder heimliche Berührungen, Blicke oder Bemerkungen, bis hin zu gewaltsam erzwungenen vaginalen oder analen Vergewaltigungen und sexuellen Foltertechniken. 46 47
Doch gerade in Bereichen, in denen nicht ganz klar ist, ob eine Grenze überschritten wurde oder nicht, ist es sehr schwer von außen festzustellen, ob es sich in diesen
43 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html
44 Ebd.
45 Blumenstein, Hans-Alfred: Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch (§§ 174 bis 184c StGB). In: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hrsg. von Bange, Dirk; Körner, Wilhelm. Göttingen: Hogrefe, 2002, S. 615
46 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 29
47 Koch, Helmut H.; Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 2000, S. 7
Situationen um sexuellen Missbrauch handelt oder nicht. Vor allem in einem vertrauten Umfeld, wie in der Familie oder etwa im engeren Bekanntenkreis, lassen sich Grenzüberschreitungen manchmal nicht klar definieren. 48
Die Frage ist: Wo liegt die Grenze zwischen notwendigem Körperkontakt und sexueller Ausbeutung?
Für die Entwicklung eines Kindes sind Zärtlichkeit, Streicheleinheiten, enger Körperkontakt und liebevolle Worte und Gesten unentbehrlich und förderlich. Dieser liebevolle und zärtliche Umgang innerhalb einer Familie hat nichts mit sexueller Ausbeutung zu tun. Wird ein Kind aber benutzt, um die Bedürfnisse des Täters / der Täterin zu befriedigen, dann ist das sexueller Kindesmissbrauch. 49
Entscheidend für die Beurteilung einer möglichen Grenzüberschreitung sind die Begleitumstände innerhalb einer Familie. In einer Familie, die ein aufgeschlossenes Verhältnis zur Körperlichkeit hat und in der es nichts Ungewöhnliches ist, sich nackt voreinander zu bewegen, gemeinsam mit den Kindern zu baden oder sich mit den Kindern zusammen ins Bett zu kuscheln, gehören diese Dinge zum Alltag und sind nicht als schleichend beginnende sexuelle Übergriffe zu bewerten. Es sind „normale“ Alltagssituationen, hinter denen keinerlei sexuell ausbeuterische Absichten stecken. Doch ist es in einer strengeren und wenig freizügigen Familie nicht üblich sich nackt zu zeigen, miteinander zu baden oder Ähnliches, so ist es eine ungewöhnliche Situation, wenn ein Vater plötzlich seine Tochter beim Baden beobachtet, obwohl es ihr unangenehm ist. In diesem Fall findet eine eindeutige Verletzung der Intimsphäre statt. Der Vater benutzt seine Tochter, um seine Bedürfnisse zu befriedigen und missachtet das Recht der Tochter auf Selbstbestimmung. 50
48 Koch, Helmut H.; Kruck, Marlene (Hrsg): „Ich werd`s trotzdem weitersagen!“. Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Schule (Klassen 1-10). Theorie, Praxisberichte, Literaturanalysen, Materialien. Münster: Lit, 200, S. 7
49 Enders, Ursula (Hrsg.): Zart war ich, bitter war´s: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln: Kiepenheuer & Witsch, 2003, S. 29
50 Besten, Beate (Hrsg.): Sexueller Missbrauch und wie man Kinder davor schützt. Originalausgabe. München: Beck, 1991, S. 18
Arbeit zitieren:
Myriam Eichinger, 2011, Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen - Präventionsarbeit in der Grundschule, München, GRIN Verlag GmbH
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