I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1. Problemstellung 2
1.2. Zielsetzung 3
1.3. Vorgehensweise 4
2. Notwendigkeit von Bankenregulierung 5
2.1. Marktunvollkommenheiten 5
2.1.1. Vermeidung von Marktmacht 6
2.1.2. Asymmetrische Information 7
2.2. Vermeidung externer Effekte 9
3. Ziele von Regulierungsmaßnahmen 12
3.1. Schutz der Einleger und Gläubiger 12
3.2. Gewährleistung eines funktionierenden Finanzsystems 14
4. Arten der Bankenregulierung 15
4.1. Selbstregulierung des Marktes 15
4.2. Regulierung durch den Staat 17
4.2.1. Protektive Maßnahmen 18
4.2.2. Präventive Maßnahmen 19
5. Grundlegende Probleme der Bankenregulierung 21
5.1. Eigenkapital und Haftung 21
5.2. Lender of Last Resort 23
5.3. Too big to fail 25
II
6. Bankenregulierung in Deutschland 28
6.1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutsche Bundesbank 28
6.2. Sicherungseinrichtungen in Deutschland 29
6.3. Gesetze und Normen 32
6.3.1. Das Gesetz über das Kreditwesen 32
6.3.2. Ergänzende Verordnungen 34
7. Historischer Abriss 38
7.1. Staatliche Eingriffe in den Finanzsektor ab 2007. 38
7.2. Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II 42
8. Regelungen von Basel III 49
8.1. Anforderungen an das Eigenkapital 50
8.2. Abdeckung aller Risiken 55
8.3. Begrenzung der Höchstverschuldung 58
8.4. Anforderungen an die Liquidität 59
8.5. Stabilität des Finanzsystems 60
9. Auswirkungen der neuen Regelungen nach Basel III 63
9.1. Auswirkungsstudien 63
9.2. Makroökonomische Auswirkungen 65
9.3. Langfristige Auswirkungen 67
9.4. Beabsichtigte Auswirkungen 68
9.5. Mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen 73
10. Kritische Würdigung und Ausblick 76
Anhang 81
Literaturverzeichnis 92
III
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Formen der Bankenregulierung
Abb. 2: Trade-off zwischen marktlicher und staatlicher Kontrolle
Abb. 3: Präventive und protektive Maßnahmen
Abb. 4: Zusammenhang zwischen präventiven und protektiven Maßnahmen
Abb. 5: Moral-Hazard Problem bei staatlicher Einlagen- und Institutssicherung
Abb. 6: Konzeption des Gesetzes über das Kreditwesen mit ergänzenden
Verordnungen
Abb. 7: Zusammensetzung der Eigenmittel
Abb. 8: Basel I - Mindestanforderungen an das Eigenkapital
Abb. 9: Grundkonzept von Basel II
Abb. 10: Eigenkapitalanforderungen von Basel I bis Basel II
Abb. 11: Standardansatz von Basel II
Abb. 12: Wesentliche Bestandteile von Basel III
Abb. 13: Wirkungsweise von Basel III
Abb. 14: Änderung der Eigenkapitalanforderungen von Basel II zu Basel III
Abb. 15: Liquiditätsstandards nach Basel III
Abb. 16: Auswirkungen von Basel III auf das Eigenkapital der Banken
Abb 17: Indirekte Berechnung des Kapitalerhaltungspuffers
IV
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities AVC Asset Value Correlation BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BCBS Basel Committee on Banking Supervision BGBl. Bundesgesetzblatt BIP Bruttoinlandsprodukt BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich BMF Bundesministerium für Finanzen BMWI Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken CCP Central Counterparty CDO Collaterized Debt Obligation CDS Credit Default Swap CET1 Common Equity Tier 1 Capital DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband EAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz EBA European Banking Authority EdB Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH EdBBeitrV EdB-Beitragsverordnung ESFS European System of Financial Supervision ESRB European Systemic Risk Board EU Europäische Union EZB Europäische Zentralbank Fed Federal Reserve System FMS Finanzmarktstabilisierungsfond FMSA Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMStBG Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz FMStErgG Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz FMStFG Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz FMStFV Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
V
FSB Financial Stability Board G-SIFI Global Systemically Important Financial Institution HRE Hypo Real Estate ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process IIF Institute of International Finance InsO Insolvenzordnung IRBA Internal Rating Based Approach IfW Institut für Weltwirtschaft IWF Internationaler Währungsfond KredReorgG Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen LLR Lender of Last Resort MAG Macroeconomic Assessment Group OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OTC Over the Counter QIS Quantitative Impact Study RettungsG Rettungsübernahmegesetz ROE Return on Equity RStrukFG Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute RStrukG Restrukturierungsgesetz RWA Risk-wheigthed Assets SIFI Systemically Important Financial Institution SIV Structured Investment Vehicles SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SolvV Solvabilitätsverordnung SPV Special Purpose Vehicle SRP Supervisory Review Process sVAR Stressed Value at Risk TBTF Too big to fail USD US-Dollar VaR Value at Risk
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1. Einleitung
„Eine auf Freiheit und Selbstverantwortung beruhende Wirtschaftsordnung kommt ohne Haftung der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer nicht aus. Wer den Nutzen hat, muss auch für den Schaden aufkommen.“ 1 Die Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft - u. a. Röpke, Müller-Armack und Eucken - entwickelten die Grundsätze unserer heutigen Wirtschaftsordnung mit Hauptaugenmerk darauf, Regeln für ein neues wirtschaftliches Handeln zu erarbeiten. Ziel war es, wirtschaftliches Handeln und soziales Wohlergehen in Abhängigkeit voneinander zu bringen - das was verteilt werden kann, muss zuerst geschaffen werden. 2 Die Ursache der aktuellen Finanzkrise ist mit der griechischen Tragödie vergleichbar; die Selbstüberschätzung, Zügellosigkeit, Vernachlässigung oder einfach Nichtbeachtung der göttlichen Regeln wird im Griechischen mit „Hybris“ be- zeichnet.Ein Vergleich mit dem Irrglauben Greenspans, durch geldpolitische Maßnahmen alle Krisen abwenden oder zumindest glätten zu können, scheint damit vergleichbar zu sein. In der griechischen Tragödie wird die Hybris mit dem Zorn der Götter - der „Nemesis“ - und dem damit verbundenen tiefen Fall der Protagonisten bestraft. Die Verursacher der Finanzkrise sind jedoch nicht tief sondern eher auf ein weiches Polster aus staatlichen Garantien, Rettungsfonds, und kurzfristig aufgespannten Schirmen gefallen.
Der Ruf nach mehr Regulierung wird meist am Ende eines Wirtschaftszyklusses lauter; genauer dann, wenn die Marktkräfte bereits mit der Disziplinierung der Akteure begonnen haben. 3 Im Gegensatz dazu ist der Glaube an die „Invisible Hand“ und die Selbstregulierung des Marktes in Zeiten eines Aufschwungs meist weiter verbreitet. 4 Durch Regulierung soll Marktversagen verhindert bzw. Anreize für ein marktkonformeres Verhalten geschaffen werden. Jedoch können durch die Gestaltung von Anreizen auch unerwünschte Nebenwirkungen entstehen, was historisch bereits mehrfach geschehen ist. So wollte beispielsweise die britische Kolonialregierung in Indien einer Kobra-Plage dadurch Herr werden, dass für jede gefangene Kobra eine Rupie gezahlt wird, um somit durch das Fangen von Kobras zu incentivieren. Die Plage wurde dadurch jedoch noch stärker, da sich die Aufzucht von Kobras als lukratives Geschäft
1 Eucken, W., zitiert in: Schulhoff, W. (2010), S. 16 f.
2 Vgl. zum Folgenden Schulhoff, W. (2010), S. 15 ff.
3 Vgl. Siegert, T., Herzig, N. (2010), o. S.; vgl. Roubini, N., Mihm, S. (2010), S. 246.
4 Vgl. Smith, A. (1937), S. 423.
2
erwiesen hat. 5 In der aktuellen Bankenregulierung wurde den „Risk-wheigted Assets“ (RWA), aller guter Intention zum Trotz, eine Sonderstellung zuteil. Als Folge der Optimierung der Struktur dieser Assets entstanden zahlreiche Konstruktionen - Special Purpose Vehicles (SPV), Structured Investment Vehicles (SIV), Asset Backed Securities (ABS) etc. - welche auf regulierungskonformen Wege umfangreiche Ausgliederungen dieser Anlagen aus den eigentlichen Bilanzen mit den bekannten Konsequenzen zur Folge hatten. So haben sowohl Banken als auch die Regulatoren selbst zum Entstehen gewaltiger „Off-Balance“-Welten und einer Aufblähung des Schattenbankensystems beigetragen.
1.1. Problemstellung
Durch eine Anpassung des Regelwerks Basel II soll nun der offensichtlich gewordene Missstand seitens der Bankenaufsicht korrigiert werden. Wie eingangs bereits darge- stellt,kann jedoch durch das Setzen „falscher“ Anreize das ursprüngliche Problem wei- terverschärft werden. Durch geschicktes Ausnutzen von Regulierungslücken konnte der eigentliche Grundgedanke der risikosensitiven Regulierung von Basel II umgangen, und zum Vorteil der Banken genutzt werden. Darüber hinaus lag im Zeitraum bis zur Finanzkrise der Fokus der Banken auf der Erwirtschaftung von kurzfristig hohen Renditen, um somit den Erwartungen der Investoren gerecht zu werden. Diese Erwartungen bedingen eine Inkaufnahme von mehr Risiko, welches wiederum zwar verbrieft und kapitalunterlegungsminimierend aus der Bilanz in Zweckgesellschaften transferiert wurde, jedoch faktisch bei den Banken verblieb. Diese konnten letztendlich die Risiken nicht vollends tragen, was durch Lehman Brothers und Hypo Real Estate (HRE) eindrucksvoll bewiesen wurde. Zum Zeitpunkt des rapiden Werteverfalls der verbrieften Papiere wurden staatliche Stützungs- und Rettungsmaßnahmen in ungeahnten Ausmaßen nötig, um die Abwärtsspirale auf dem global vernetzten Finanzsektor zu bremsen und den Banken eine „Atempause“ zu geben, ihre maroden, auf Kapitalminimierung getrimmten Bilanzen auf Vordermann bringen zu können. Die Begriffe „too-big-to fail“ (TBTF) und „systemrelevant“ wurden mehr und mehr zum Standardwortschatz der Po- litikund als Grund dafür herangezogen, Banken und in weiterer Konsequenz auch die Realwirtschaft vor den Unwägbarkeiten einer Insolvenz von Banken zu bewahren.
5 Vgl. Siegert, T., Herzig, N. (2010), o. S.
3
Damit die Finanzmärkte nicht erneut von staatlicher Seite gestützt werden müssen, ist eine Anpassung der Regulierungsvorschriften zwingend nötig. Aufgrund der globalen Vernetzung des Finanzsektors stellt sich die Frage, ob in den neuen Regelungen diese Besonderheit berücksichtigt wurde. Inwiefern die Maßnahmen in Einklang mit marktwirtschaftlichen Prinzipien stehen gilt es ebenso zu klären. Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass diese Problemstellung nur in Teilreservesystemen eminent wird; wenn Banken ihre gesamten Emissionen vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssten, würde die Geldmenge insgesamt konstant bleiben. Eine vorgeschriebene Unterlegungspflicht von neu ausgegebenem Geld - wie beispielsweise in Zeiten des klassischen Goldstandards - würde eine natürliche Limitierung des sich im Umlauf befindlichen Geldes bewirken. 6 Da Banken somit jederzeit in der Lage wären, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, bestünde kein Handlungsbedarf seitens des Staates, Bankaktivitäten zu beaufsichtigen oder zu regulieren - die Einlagen wären zwingend durch Eigenkapital der Bank unterlegt. 7
1.2. Zielsetzung
Mit dieser Arbeit soll gezeigt werden, inwiefern die geänderten Maßnahmen marktkon-formere Rahmenbedingungen dafür schaffen, ein effizientes Wirken der Marktkräfte zu ermöglichen. Ebenfalls wird untersucht ob die bestehende Regulierung durch Basel III verbessert wird. Regulierung per se kann nie marktwirtschaftlich sein; es soll jedoch dargestellt werden, ob die dritte Novelle des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) eine zumindest marktwirtschaftlich orientierte Regulierung darstellt. Daneben ist weiterer Gegenstand der Untersuchung, ob und in welchem Umfang die erwünschten Auswirkungen durch die Regelungen von Basel III eintreten und welche Nebenwirkungen auftreten können. Flankierend werden beispielhafte Fehlentwicklungen in der Regulierung des Finanzsektors vor dem Hinter-grund der aktuellen Finanzkrise aufgezeigt. Diese Darstellung erfolgt am Beispiel Deutschlands bzw. Europas. Nicht Gegenstand dieser Arbeit ist eine chronologische Darstellung der Finanzkrise sowie der Implementierung der neuen Regelungen in nationale Gesetze oder Vereinbarungen.
6 Zur Entwicklung des Goldstandards sowie einer kritischen Darstellung der Konsequenzen aus dem
Wegfall dessen vgl. weiterführend Polleit, T., Prollius, M. v. (2010), S. 61 ff.
7 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2002), S. 42.
4
1.3. Vorgehensweise
Um diese Zielsetzung erreichen zu können, wird zunächst in Kapitel 2 die grundlegende Notwendigkeit von Bankenregulierung dargestellt. Aufbauend auf den erarbeiteten Gründen wird die generelle Zielsetzung von Regulierungsmaßnahmen beschrieben, um im Kapitel 4 die verschiedenen Arten der Bankenregulierung aufzuzeigen. Nach diesem ersten theoretischen Teil wird die konkrete Umsetzung von regulatorischen Maßnahmen am Beispiel Deutschlands aufgeführt, gefolgt von einer kurzen Darstellung der staatlichen Eingriffe der Behörden in das Bankgeschehen während der jüngsten Finanzkrise. Im Anschluss daran folgt eine die historische Entwicklung der Empfehlungen des BCBS. Kapitel 8 beschäftigt sich mit der Darstellung der geplanten Regelungen von Basel III, gefolgt von einer Beschreibung und kritischen Würdigung der verschiedenartigen Auswirkungen dieser Vereinbarungen. Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der Erläuterung der volkswirtschaftlichen Folgen von Basel III. Die Arbeit schließt dann mit einem Fazit der ermittelten Problemfelder sowie einem Ausblick des Verfas- sers.
5
2. Notwendigkeit von Bankenregulierung
Banken nehmen in entwickelten Volkswirtschaften eine Schlüsselstellung ein, da sowohl der Staat, Unternehmen als auch die Haushalte deren vielfältige Dienstleistungen in Anspruch nehmen. 8 Allgemein übernehmen Banken die Aufgabe, zwischen Wirtschaftssubjekten mit Geldüberschüssen und solchen mit Gelddefiziten zu vermitteln und so auch deren unterschiedlichen Vorstellungen in Bezug auf Laufzeit, Umfang und auch Risiko gerecht zu werden. Im Zuge der Fristen-, Losgrößen- und auch Risikotransformation werden die angelegten Mittel den Kreditnachfragern in abgeänderten Volumina, Laufzeiten und Risikoklassen zur Verfügung gestellt. 9 Dies führt volkswirtschaftlich zu einer Effizienzsteigerung, da einzelne Wirtschaftssubjekte ohne ein funktionierendes Bankensystem deutlich höhere Transaktionskosten bei der Kapitalanlage bzw. -beschaffung tragen müssten; der Nutzen für die Beteiligten sinkt. 10 Bei einem Versagen des Bankensystems können die genannten Transformationen nicht mehr erfolgen. Das Niveau an wirtschaftlichen Aktivitäten und somit in letzter Konsequenz auch der volkswirtschaftliche Wohlstand fällt geringer aus. Daher bedarf es einer besonderen Überwachung bzw. Beaufsichtigung der Banken. 11 Um aber dieses Wohlfahrtsmaximum gewährleisten zu können, ist ein möglichst vollkommener Markt nötig. Inwiefern die Finanzmärkte die Voraussetzungen hierfür erfüllen, wird im folgenden Kapitel untersucht.
2.1. Marktunvollkommenheiten
Im theoretischen Modell des vollkommenen Marktes bestehen verschiedene Annahmen. 12 Im Idealfall besteht
¾ keine Präferenz der Marktteilnehmer in Bezug auf zeitliche, persönliche oder räumliche Gegebenheiten, ¾ vollkommene Markttransparenz, ¾ Homogenität der Güter,
8 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 1 f.
9 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 5 f.
10 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 14 f.
11 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 17.
12 Vgl. zum Folgenden Cezanne, W. (2005), S. 156 f.
6
¾ eine unendlich schnelle Reaktionszeit der Marktteilnehmer auf Änderungen, ¾ keine Marktmacht durch Verdichtungen auf Anbieter- oder Nachfrageseite. In diesen Märkten werden durch den Preismechanismus die Allkokationsprobleme effizient gelöst - der pareto-optimale Zustand gewährleistet ein Wohlfahrtsoptimum. 13 Falls jedoch ein Marktprozess zu einem volkswirtschaftlich nicht gewünschten Ergebnis führt, erscheint ein regulierender Eingriff des Staates in diesen Marktprozess ökonomisch gerechtfertigt. Ziel dieser Eingriffe sollte es sein, dem Referenzmodell des vollkommenen Marktes möglichst nahe zu kommen.
2.1.1. Vermeidung von Marktmacht
Eine Grundannahme des genannten Modells ist der vollkommene Wettbewerb im Polypol. 14 In einer polypolistischen Marktstruktur hat der einzelne Marktteilnehmer keine Marktmacht, welche er zu seinem eigenen Vorteil und dementsprechend zum Nachteil der Effizienz des Marktes nutzen könnte. Lassen sich jedoch Erzeugnisse in großen Mengen zu niedrigeren Stückkosten produzieren, so wird dieser Produzent aufgrund genutzter „Economies of Scale und/oder Scope“ eine Monopolstellung erreichen. Folglich müssen andere Anbieter bedingt durch höhere Stückkosten aus dem Markt ausscheiden oder können aufgrund dieser Barriere nicht in den Markt eintreten. Übertragen auf den Bankensektor müssten einzelne Banken im Fall eines Mono- und auch Oligopols eben diese „Economies of Scale und/oder Scope“ nutzen können. 15 Empirische Untersuchungen widerlegen jedoch diesen Ansatz. 16 Nur sehr kleine Institute könnten diese Effekte nutzen, bedingt durch die geringe Größe rechtfertigen diese jedoch keine Regulierung. 17 Andererseits birgt die Struktur von Wertpapiermärkten selbst ein gewisses Risiko, da die Landschaft der Börsen durch einen Prozess der Konzentration gekennzeichnet ist. 18 Die hierzu notwendigen Infrastrukturen, wie bspw. Zahlungs-und Verrechnungssysteme, bergen hohe Fixkosten, welche durch einen höheren Nut-
13 Vgl.Cezanne, W. (2005), S. 156 f.
14 Vgl. Cezanne, W. (2005), S. 152.
15 Nach dem Zusammenschluss zwischen Dresdner Bank und Commerzbank ist die Anzahl an „großen“
Privatbanken in Deutschland (noch) überschaubarer geworden. Daher kann eine erweiterte Betrach-
tung des Oligopols vorgenommen werden.
16 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 31; vgl. Neuberger, D. (1998), S. 179 f.
17 Vgl. Dowd, K. (1993), S. 76 ff.
18 Vgl. u. a. die geplante Fusion zwischen der Deutschen Börse und der NYSE Euronext u. a. in: Wirt-
schaftswoche (2010), o. S.
7
zungsgrad doch „Economies of Scale“ bieten und sich somit Marktmacht bilden könnte. 19
Falls Banken bereits eine gewisse Größe bzw. Systemrelevanz erreicht haben, sind die durch eine Insolvenz resultierenden volkswirtschaftlichen Folgen nicht kalkulierbar. 20 Das Wissen der Bankmanager über die Systemrelevanz des eigenen Instituts - undsomit die erhöhte Wahrscheinlichkeit, bei Scheitern mit staatlicher Hilfe rechnen zu können - führt meist zu einer riskanteren Anlagestrategie. Falls der Verlustfall eintritt, wird dieser auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Hinsichtlich der Organisation der Bankenaufsicht selbst könnte jedoch der Gedanke der Monopolstellung angewandt werden. Die Einrichtung einer Regulierung und Aufsicht von Banken ist mit hohen Kosten verbunden; die Nutzung des Gutes „Bankensicherheit“ durch weitere Interessensgruppen hingegen führt zu einem relativ geringen Kostenanstieg. Gesamthaft ergeben sich sinkende Durchschnittskosten, was für die Errichtung einer staatlichen Bankenaufsicht spricht. 21
2.1.2. Asymmetrische Information
Als Weiterentwicklung des Modells des vollkommenen Marktes sind noch weitere Aspekte der Neuen Institutionenökonomie zu beachten. Für die vorliegende Arbeit sind besonders die Probleme von Agenturbeziehungen relevant. Im Falle arbeitsteilig organisierter Märkte herrschen asymmetrische Informationen zwischen dem Auftraggeber (= Prinzipal) und Ausführendem (= Agent) vor. Der Agent ist aufgrund seiner größeren Nähe zum Markt und der höheren Erfahrung meist besser informiert als der Prinzipal, welcher sich eben aufgrund dieses Informationsvorsprungs der Expertise des Agenten bedient. Reale Märkte haben darüber hinaus noch weitere Mängel: Die Informationsbeschaffung, deren Verarbeitung sowie das Tätigen von Transaktionen sind nicht kostenlos. 22 Marktversagen kann ex ante in Form der „adversen Selektion“ und ex post in
19 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2006), S. 40.
20 Vgl. ausführlich Kapitel 5.3.
21 Zur Frage, inwieweit es sich bei dem Gut „Bankensicherheit“ überhaupt um ein öffentliches Gut han-
delt,vgl. weiterführend Bonn, J. (1998), S. 42. Die Deutsche Bundesbank betrachtet das gesamte Fi-
nanzsystem als öffentliches Gut, vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2006b), S. 87.
22 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2006), S. 38 f.
8
Form von „Moral Hazard“ auftreten. 23
Angewandt auf den Bankensektor ist der Agent - der Kunde oder Kreditgeber einer Bank - meist der schlechter informierte Vertragspartner. Im Vorfeld der Finanzkrise sahen sich Banken versucht, aus Gründen der Gewinnmaximierung Wertpapiere mit einer Rückzahlungswahrscheinlichkeit auszugeben, die unterhalb des kundenseitig erwarteten Niveaus liegt. Zu diesem Zweck wurden vor der Finanzkrise komplexe Wertpapiere geschaffen, welche aus „guten“, risikoarmen oder „schlechten“, riskanten Anlagewerten bestehen; beide wurden zu einem nahezu gleichen Preis abgesetzt. Da sich riskante Papiere zu gleichen Konditionen wie risikoarme verkaufen ließen, verschwanden letztere vom Markt. 24 Die Emittenten dieser Papiere haben die Qualität des Produkts gemindert, ohne dass der Käufer es im Vorfeld kontrollieren konnte. 25 Dieses Prinzip kann jedoch auch in der umgekehrten Situation der Kreditnachfrage beobachtet werden; da Schuldner sowohl guter als auch schlechter Bonität Kredite nachfragen, wird die Bank einen Kreditzinssatz wählen, welcher die Risikoprämie beider Schuldner beinhaltet. Dies hat zur Folge hat, dass Schuldner guter Bonität einen zu hohen Zinssatz tragen müssen, was zu einer Einstellung der Kreditnachfrage der guten Schuldner führt. Somit verbleiben nur noch die bonitätsschwachen Schuldner bzw. aus Banksicht Forderungen gegenüber diesen.
Ein weiterer Aspekt der asymmetrischen Information ist deren Einfluss auf Bankruns. Diese entstehen dadurch, dass Einleger nur sehr eingeschränkt zwischen riskanten und weniger riskanten Kreditinstituten unterscheiden können. 26 Grundsätzlich versteht man unter einem Bankrun den schnellen Abzug der Bankeinlagen durch die Einleger. Bankgläubiger reagieren auf bestimmte Informationen über eine verschlechterte Bonität ihrer Bank mit einem schnellen und massiven Abzug ihrer Einlagen, um Verlusten oder mangelnden Zugriff durch „Einfrieren“ vorzubeugen. Um das damit einhergehende Li- quiditätsproblemzu lösen, ist das betroffene Institut u. U. gezwungen, Aktiva vorzeitig
23 Vgl. zur „adversen Selektion“: Akerlof, G. A. (1970), S. 488-500; vgl. zu „Moral Hazard“: Mankiw,
N. G. (2004), S. 518 f.
24 Vgl. Sinn, H.-W. (2008), o. S.
25 Hier könnte eingewendet werden, dass es sich bei den Nachfragern der strukturierten Wertpapiere
meist um institutionelle Käufer handelte, welchen grundsätzlich ein höherer Sachverstand zuzuschrei-
ben wäre. Da es sich hier um ein Beispiel zur Erläuterung des Modells und deren Wirkungsweise han-
delt, wird dieser Aspekt vernachlässigt. Vgl. hierzu grundlegend Hartmann-Wendels, et al. (2007), S.
96 ff. sowie weiterführend Bolton, P., Freixas, X. (2000), S. 324 ff.; vgl. Dodd, R. (2007), o. S.
26 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 32.
9
und unter Marktpreisen zu liquidieren, welche im nächsten Schritt das Eigenkapital mindern. 27 Somit droht der Bank nicht nur eine Liquiditäts- sondern weiterführend auch ein grundlegendes Solvenzproblem. Durch die drohende Insolvenz eines einzelnen Instituts - und des damit verbundenen Vertrauensschwundes seitens der Einleger -kann im Zuge einer Kettenreaktion dieser Bankrun auch auf weitere „ins Gerede gekommene“ Banken und so auch auf bis dato als stabil geltende Banken, das gesamte Bankensystem übergreifen und je nach Intensität der Reaktionen auch Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. 28 Je größer das bedrohte Institut, desto stärker fällt die Sog- und Signalwirkung aus und desto wahrscheinlicher ist die Ausweitung auf das gesamte Finanzsystem. 29
2.2. Vermeidung externer Effekte
Externe Effekte entstehen, wenn der Nutzen eines Individuums vom Verhalten anderer Individuen beeinträchtigt wird, ohne dass dafür eine Bezahlung oder ein Ausgleich erfolgt. 30 Bei einer schädigenden Wirkung spricht man von einem negativen externen Effekt. Auf Basis der Neuen Institutionenökonomie werden als Ursache hierfür hauptsächlich fehlende oder nicht exakt definierte Verfügungsrechte herangezogen. 31 Durch staatliche Regulierung kann eine Internalisierung externer Effekte sowie eine Spezifizierung der Verfügungsrechte erreicht werden.
In Zusammenhang mit der Bankenregulierung gibt es bspw. die externen Effekte als Folge von Bankinsolvenzen. Hierbei können vielfältige externe Effekte sowohl für Schuldner als auch Gläubiger der betroffenen Bank entstehen; bereits bei Bekanntwerden der nur drohenden Zahlungsunfähigkeit von Banken können deren Gläubiger einen „Bankrun“ erzeugen. Für Anleger treten negative externe Effekte aufgrund asymmetrischer Information auf. Die Fortpflanzung der Krise auf bis dato nicht betroffene Institute - der sog. „Contagion-Effect“ - hat schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. Beispielhaft genannt seien Kreditverknappung sowie durch den erhöhten Verkaufsdruck resultierender Preisverfall bei Finanzaktiva genannt. 32 Realwirtschaftlich
27 Vgl. Süchting, J., Paul, S. (1992), S. 334.
28 Die Kettenreaktion wird in der Literatur häufig als „Spillover-Effect“ bezeichnet vgl. weiterführend
u. a. Moheeput, A. (2008), Beirne, J. et al. (2008).
29 Vgl. Bonn, J. (1998), S. 16.
30 Vgl. Mankiw, N. G. (2004), S. 221.
31 Vgl. Mankiw, N. G. (2004), S. 259.
32 Vgl. Dornbusch, R. et al. (2000); vgl. Wissenschaftlicher Beirat des BMWI (Hrsg.) (2010), S. 7.
10
ist von vermehrten Liquiditätsproblemen und Insolvenzen, dem Zusammenbruch der Zahlungsverkehrssysteme, einer Effizienzminderung der Kapitalallokation sowie von erhöhten Transaktionskosten auszugehen. 33 Begünstigt wird die These der Gefahr eines Bankruns durch die tendenziell niedrigere Eigenkapitalquote von Kreditinstituten. 34 Je höher der Eigenkapitalanteil am ausgegebenen Kredit ist, desto höher ist der Anreiz seitens der Banken sich für einen erfolgreichen Verlauf und somit der vertragskonformen Bedienung des Kreditvertrages einzusetzen. 35
Aus regulatorischer Sicht stellt sich die Frage, was die Ursachen von Bankruns sein könnten um diesen Mechanismen vorzubeugen oder zumindest die Konsequenzen zu entschärfen. Durch die bereits beschriebene asymmetrisch verteilte Information zwischen Bank und Einlegern in Kombination mit den - relativ betrachtet - geringen Einlagevolumen wird dem Großteil der Kunden eine extreme Risikoaversion unterstellt; Bankgläubiger sehen sich nicht als Kreditgeber ihrer Bank und sind demzufolge nicht bereit, das Risiko der Bank mitzutragen. 36 Aus Sicht der Kleineinleger dienen Sparein- lagenhauptsächlich als Rücklagen für „schlechte Zeiten“ und weniger als renditeorien- tierteSpekulationsvorhaben. In Kombination mit der Unwissenheit über die Bonität der einlagenverwaltenden Bank ist von einer starken Anfälligkeit für negative Gerüchte oder Nachrichten auszugehen, deren Inhalt nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. 37
Dieses scheinbar irrationale Verhalten der Einleger, auf sog. „Noisy Signals“ mit einem Komplettabzug der Einlagen zu reagieren, scheint ein Resultat des Herdentriebs zu sein, ist jedoch mit rationalem Verhalten belegbar - falls stillschweigende Einigkeit unter den Einlegern über die abnehmende Bonität ihrer Bank besteht, ist es individuell rational, wenn der einzelne Anleger seine Guthaben schnellstmöglich abzieht um den persönlichen Verlust zu minimieren. Dieser Abzug kann jedoch nur sequentiell nach dem Prinzip „first come, first serve“ erfolgen, sodass jeder Anleger versuchen wird, seine Anlagen schneller und vor den restlichen Anlegern abzuziehen. 38 Im Resultat führt
33 Vgl. Bonn, J. (1998), S. 17.
34 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.) (2009), S. 2: Eigenkapitalquote bei Banken durch-
schnittlich ca. 10%.
35 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2005), S. 18.
36 Vgl. Bieg, H. (1983), S. 29.
37 Vgl. Diamond, D., Dybvig, P. (1983), S. 410: “It need not be anything fundamental about the bank’s
condition.”
38 Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (Hrsg.) (2009), S. 5. Auch der besser informierte Einleger ist
gezwungen, sich an diesem Run zu beteiligen, da bei einem kollektiven Run der Fortbestand der be-
11
individuell rationales Verhalten so zu einem kollektiv irrationalen Ergebnis. 39 Wie eingangs bereits erläutert, transformieren Banken kurzfristige Einlagen in langfristige Kredite. Banken halten daher meist nur einen Bruchteil der Anlagen als Bargeld vor, was bei Eintritt eines Bankruns einen potentiellen (System-) Krisenfall begünstigt. Negative externe Effekte können jedoch auch durch individuelle Entscheidungen und Verhalten von Bankmanagern hervorgerufen werden. Im Falle von renditeorientierten Bonuszahlungen ist es individuell rational, vermehrt ertragsstarke und somit auch risi-koreichere Investitionen zu tätigen und langfristige Folgen zu vernachlässigen. Die dadurch einhergehenden realwirtschaftlichen Konsequenzen können unter Umständen auch dazu führen, dass die gesamte Volkswirtschaft davon betroffen ist oder sogar zusammenbricht. 40 Durch eine systemrelevante Stellung der Bank wird dieses Verhalten gefördert, da sowohl auf Seite der Bank als auch auf der der Anleger ein überdurchschnittliches Risiko eingegangen werden kann. 41
Argumente gegen eine Notwendigkeit der staatlichen Intervention sind zum einen, dass es sich bei externen Effekten die durch einen Bankrun verursacht worden sind, um außergewöhnliche Ereignisse mit einer historisch betrachtet geringen Eintrittswahrscheinlichkeit handelt. Zum anderen wurden solche problematischen Institute meist vor der Insolvenz durch andere Banken übernommen; somit wurde der drohende Vertrauensverlust in den Finanzsektor sowie der Verlust der Anleger bereits im Vorfeld beseitigt. 42
Zusammengefasst führt asymmetrische Informationsverteilung zu der Gefahr eines Bankruns und somit zu einer latenten Instabilität des Finanzsektors. Andererseits beeinträchtigen Moral Hazard seitens der Banken als auch der Anleger in Kombination mit bestehender Marktmacht der Banken einen funktionierenden Marktmechanismus.
troffenen Bank gefährdet werden könnte; die Alternative „Stillhalten“ wird u. U. mit dem Verlust der
Einlagen bestraft.
39 Vgl. Bonn, J. (1998), S. 26. Als Grundlage dient hierfür das spieltheoretische Gefangenendilemma,
vgl. hierzu grundlegend Nash, J. (1950).
40 Vgl. Neuberger, D. (1998), S. 179.
41 Vgl. hierzu ausführlich Kapitel 5.2. bzw. 5.3.
42 Vgl. Neuberger, D. (1998), S. 179.
12
3. Ziele von Regulierungsmaßnahmen
Wie bereits dargelegt, ist eine Regulierung des Bankensektors sinnvoll. Aufgrund der herausragenden volkswirtschaftlichen Stellung der Banken als Finanzintermediäre und deren tiefen Verwurzelung in der ökonomischen Welt haben sämtliche Marktteilnehmer ein berechtigtes Interesse daran, dass Bankenkrisen vermieden werden. 43 Die Frage nach den anzustrebenden Zielen von regulatorischen Eingriffen soll in diesem Kapitel näher betrachtet werden. Aufgrund asymmetrischer Information scheint der Schutz der Einleger sinnvoll. Die Installation von Vorschriften über den Prozess der Kreditvergabe sowie deren Limitierung und Absicherung im Sinne einer Risikominimierung können als sichernde Maßnahmen für die Stabilität des Finanzsektors gewertet werden. 44
3.1. Schutz der Einleger und Gläubiger
Ziel des Schutzes ist es, das Vermögen der Gläubiger und Nachfrager von bankspezifischen Dienstleistungen abzusichern. Hintergrund dieses geforderten Schutzes ist einerseits die Abhängigkeit jedes Einzelnen von den angebotenen Bankdienstleistungen wie Zahlungsverkehr, Gehaltskonto etc. Andererseits wird als Grund die starke Informationsasymmetrie zwischen Banken und deren Einlegern vorgebracht. 45 Die Überwachung bzw. Kontrolle der Banken durch die Einleger bzw. Gläubiger selbst ist jedoch aus vielerlei Gründen nicht möglich. 46 Bedingt durch das geringe Anlagevolumen ist die Ver-handlungsmacht der Einleger zu gering für die Ausübung von Kontrollrechten. Grundlegend wird darauf verwiesen, dass Bankkunden oft nicht über die notwendigen Kenntnisse und Informationen zur Beurteilung der Bonität von Banken verfügen bzw. die Ermittlung mit vergleichsweise hohen Informationskosten verbunden wäre. Da der Schutz der Einleger bzw. deren Einlagen ein zentraler Punkt der Bankenaufsicht ist, scheint der Gedanke einer aufsichtrechtlichen Regelung in Form einer Versicherung nahezuliegen. Diese Versicherung sollte dadurch gekennzeichnet sein, dass im Falle des eingetretenen Verlustes der Einlagen eine entsprechende Entschädigung geleistet wird. Die Einführung einer solchen Versicherung ist grundlegend sinnvoll, da
43 Vgl. Hartmann-Wendels, T. et al. (2007), S. 110 - 114, S. 358.
44 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 32.
45 Vgl. Neuberger, D. (1998), S. 177; vgl. Hartmann-Wendels, T. et al. (2007), S. 356; vgl. Kapitel 2.1.2.
46 Vgl. zum Folgenden Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 19 f.; vgl. Hartmann-Wendels, T. et al.
(2007), S. 358 f.
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somit die Gefahr eines Bankruns samt Konsequenzen und Domino-Effekten verringert wird. Die Befürchtung der Einleger ihre Einlagen zu verlieren - und somit die potentielle Gefahr für einen kollektiven Bankrun - wird durch eine Versicherung der Einlagen hinfällig. 47 Die Einlagensicherung ist somit wesentlicher Bestandteil zur Sicherung des Vertrauens in den Bankensektor. 48 Die Einrichtung einer Einlagensicherung könnte jedoch auch zu verringerten Kontroll- und Überwachungsaufwand seitens der Gläubiger und somit zu geringerer Selbstkontrolle des Marktes führen. Unter Gesichtspunkten des „Moral Hazard“ bestünde aus Sicht der Banken verstärkt der Anreiz, riskantere Aktivitäten zu tätigen; je niedriger die Überwachungsintensität, desto riskantere Investitionen sind für Banken möglich. Daraus könnte eine positive Abhängigkeit zwischen dem Umfang der Einlagensicherung und der Krisenanfälligkeit des Bankensystems abgeleitet werden; je höher der abgesicherte Betrag ist, desto höher müsste die Anfälligkeit des gesamten Finanzsektors gegenüber Bankruns und somit in Konsequenz auch für Bankenkrisen sein. Diese Theorie konnte in empirischen Studien nicht eindeutig bestätigt werden; so existiert in Ländern mit einer für Anleger „großzügig“ ausgestalteten Einla- gensicherungnicht zwangsweise eine höhere Wahrscheinlichkeit für Bankenkrisen. 49 Das Vertrauen der Einleger kann jedoch nur dann gewährleistet werden, wenn die Versicherung nicht nur den Ersatz der Einlagen verspricht sondern auch tatsächlich dazu in der Lage ist. Im Falle von Liquiditätsproblemen einer einzelnen Bank sollte ein ausreichend potenter Haftungsverbund zur Deckung der Einlagen vorhanden sein. Bei einer allgemeinen Bankenkrise kann jedoch von der Funktionalität der geschaffenen Sicherungseinrichtungen nicht mehr ausgegangen werden. In der Vergangenheit griffen bei einer „Überforderung“ der Sicherungseinrichtung zu Krisenzeiten der Staat bzw. dessen Zentralbanken meist in Form von Kreditgewährungen oder Garantien für havarierte Banken aktiv in die Finanzmärkte ein. Als sog. „Lender of Last Resort (LLR)“ übernahm der Staat die Kreditversorgung der Wirtschaft, da entweder keine Bank mehr Kredite oder Garantien ausgeben wollte oder konnte. Übergeordnetes Ziel ist es, durch das Aufrechterhalten des Geschäftsbetriebes von Banken einerseits das Vertrauen der
47 Vgl. Kapitel 2.1.
48 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat des BMWI (Hrsg.) (2010), S. 11 f.
49 Vgl. für die Bestätigung dieser Theorie: Barth, J. R. et al. (2002), S. 237 ff.; vgl. Beck, T. et al.
(2005), S. 6. Vgl. für eine Verneinung dieser Theorie Boyd, J. et al. (2009), S. 20.
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Märkte in die Bankenwelt zu bestärken und indirekt auch die Einlagen abzusichern. 50 Gegen diese Form des staatlichen Eingriffs sprechen zwei wesentliche Argumente. Es stellt sich die Frage, ob die Zentralbank mit der Rettung aller Institute an ihre Grenzen stoßen könnte, sodass hinsichtlich der Glaubwürdigkeit keine echte Stärkung erfolgen würde. Zum anderen wird durch die Existenz eines LLR ein Verhalten des „Moral Hazard“ begünstigt: Schwierigkeiten des Finanzsektors und dessen Verluste würden nicht verursachungsgerecht externalisiert. 51
3.2. Gewährleistung eines funktionierenden Finanzsystems
Im Vergleich zum Schutz der Gläubiger wird versucht, beim Schutz des gesamten Finanzsystems eine volkswirtschaftliche Aufgabe zu lösen; hierbei wird das System als die problemlose Abwicklung des Geldflusses sowie der Kreditwirtschaft verstanden. Grund für eine derartige Zielgestaltung ist, dass ein funktionierendes, stabiles und vor allem verlässliches Finanz- und Bankensystem Grundvoraussetzung für eine florierende Volkswirtschaft ist. 52 Ein stabiles Finanzsystem soll fähig sein, eine effiziente Allokation finanzieller Mittel und die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur jederzeit sicherzustellen. 53 Bedingt durch die enge und teilweise auch tiefgehende Verflechtung des Bankensektors, z. B. am Interbankenmarkt, zu anderen Unternehmen innerhalb einer Volkswirtschaft als auch zu anderen Volkswirtschaften, geht von eben diesem Sektor ein systemisches Risiko aus - im Falle einer generellen Finanzkrise kann der damit einhergehende Schock, wie eingangs bereits kurz dargestellt, in Abhängigkeit von der Tiefe und Reichweite der Verbindungen nicht nur auf den Sektor sondern auch auf weitere Volkswirtschaften übergreifen. 54
50 Unter einem „Lender of Last Resort“ versteht man im Allgemeinen eine Institution, welche als Kredit-
bzw.Sicherungsgeber in Krisenfällen fungiert. Ziel ist das Kollabieren des Finanzsystems zu erhin-dern. In der Praxis geschieht dies meist durch die entsprechende Zentralbank oder den IWF; vgl. hier-
zu Goodhart, C., Huang, H. (1999), S. 10 ff.
51 Vgl. Neuss, W. (2007), S. 19.
52 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2010), S. 7.
53 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat des BMWI (Hrsg.) (2010), S. 12 f.
54 Vgl. Dornbusch, R. et al. (2000), S. 10 ff.
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4. Arten der Bankenregulierung
Nach der Aufstellung hinsichtlich der Notwendigkeit und Zielen von Regulierungsmaßnahmen folgt in diesem Kapitel die entsprechende Strukturierung der verschiedenen Formen der Bankenregulierung.
Abb. 1: Formen der Bankenregulierung,
in Anlehnung an: Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 36.
4.1. Selbstregulierung des Marktes
Wie alle anderen Unternehmen werden auch Banken durch den Markt bzw. deren Teilnehmer kontrolliert; dies erfolgt durch die Beobachtung der jeweiligen Risikostrategie eines Institutes sowie des daraus resultierenden Verhaltens der Anleger, Wettbewerber etc. 55 Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Banken aus dem Markt ausscheiden, falls diese ineffizient handeln oder eine zu geringe Rentabilität für die Einlagen erwirtschaften.
Vorteil der Selbstregulierung ist eine größere Flexibilität hinsichtlich der Einigung der beteiligten Interessensgruppen, da im Vergleich zu staatlichen Eingriffen lediglich zwei Parteien einen Konsens erzielen wollen. Bei einem Einwirken von staatlichen Organen müssen hingegen multiple Aspekte hinsichtlich der Tragweite der Bestimmungen berücksichtigt werden. Aus der Selbstregulierung resultieren jedoch eine Vielzahl an individuell ausgestalteten Abmachungen zwischen Bank und Kunden, sodass mit dieser
55 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 37.
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Form der Regulierung ein geringer Grad an Standardisierung der Verträge einhergeht. Der dazu nötige erhöhte bürokratische Aufwand korreliert auch mit einem zusätzlichen monetären Aufwand. Im Falle einer bewussten Kontrolle des Bankenmarktes kommt es jedoch zu einer disziplinierenden Wirkung. Einzelne Bankkunden vertrauen ihre Anlagen - eine hohe Markttransparenz vorausgesetzt - nur denjenigen Banken an, die entsprechende Vorkehrungen bezogen auf Sicherheit bzw. Risiko getroffen haben. Vertre- terdes „free-banking“ gehen davon aus, dass diese Selbstregulierung bereits eine aus- reichendeKontrolle der Banken sicherstellt. 56 Diese These ist jedoch nicht verifizierbar, da aktuell keine Staaten ohne Bankenaufsicht existieren. 57 Nach Meinung der Vertreter des free-banking schwächen staatliche Eingriffe in den Markt die Marktkräfte und verhindern ein langfristig ausgelegtes Marktgleichgewicht. Manager einer Bank in einem solchen System haben ein deutlich gesteigertes Interesse am langfristigen Fortbestand des Instituts und werden somit keine hoch spekulativen Geschäfte tätigen - das Problem des „Moral Hazard“ sei zumindest bei den Bankmanagern gelöst. In der heutigen Praxis zeigt sich jedoch, dass globalisierte Finanzmärkte unvollkommen sind und daher ein Eingriff durch regulatorische Maßnahmen notwendig ist. 58 Ein Mindestmaß an Bankenaufsicht sowie deren Regelungen kann auch als Merkmal dafür interpretiert werden, dass ein Markt an der globalen Kapitalallokation erfolgreich partizipieren kann. 59
Selbstregulierung durch den Markt und eine sinnvoll ausgestaltete Bankenaufsicht sollten sich ergänzen und schließen sich nicht gegenseitig aus; ein gesundes Verhältnis zwischen Selbstregulierung auf der einen und hoheitlicher Vorgaben auf der anderen Seite gibt den Marktkräften genügend Spielraum zur Entfaltung. 60 Diese Idealposition ist dann gegeben, wenn ein Kostenminimum der beiden Extrempole erreicht wird.
56 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 36. Unter “free-banking” versteht man ein dezentralisiertes
System des freien Wettbewerbs von verschiedenen Währungen, in welchem keinerlei regulatorische
Eingriffe oder Bestimmungen erfolgen. Vgl. weiterführend Sechrest, L. (1993), S. 79-95 sowie Pol-
leit, T., Prollius, M. v. (2010), S. 49 ff.
57 Bis Mitte des 19. Jhdts. wurde in Schottland und Nordamerika ein solches System des „free-bankings“
angewandt; in Kanada wurde dieses System bis 1935 umgesetzt. Vgl. zum Folgenden und weiterfüh-
rend Dowd, K. (1993), S. 135 ff.
58 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 38.
59 Vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 38.
60 Vgl. Remsperger, H. (2008), S. 4.
Abb. 2: Trade-off zwischen marktlicher und staatlicher Kontrolle,
Quelle: in Anlehnung an Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 39.
4.2. Regulierung durch den Staat
Seitens des Staates gibt es verschiedene Ansätze, die regulierend auf den Bankensektor eingreifen. Grundsätzlich sind alle Gesetze oder Verordnungen und deren Umsetzung als Regulierung einzustufen, die der Korrektur eines unerwünschten Marktversagens dienlich sind. Weiter lässt sich der Regulierungsbegriff bezogen auf den Zeitpunkt differenzieren; so besteht eine Regulierung ex ante darin, dass bereits vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Aktivität bestimmte Auflagen, Genehmigungen etc. erfüllt werden müssen, welche von der entsprechenden Regulierungsbehörde bestimmt oder überwacht werden. Im Gegensatz dazu befasst sich die Regulierung ex post damit, den entsprechenden Markt bzw. Sektor zu beobachten, regelmäßig Informationen hierzu anzufordern und bei Abweichungen von bestimmten Regelungen einzugreifen. Daher spricht man hier auch häufig von einer Missbrauchsaufsicht, welche eng mit der Vollzugskontrolle verbunden ist. 61
Bezogen auf den Finanzsektor wird meist die Unterteilung in „präventiv“ und „pro- tektiv“ vorgenommen, wobeipräventive Regulierung die Eintrittswahrscheinlichkeit
61 Vgl. Picot, A. (2010), S. 6 f.
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einer Krise sowie den damit in Zusammenhang stehenden Kollaps von Banken verringern soll. 62 Protektive Maßnahmen hingegen haben die Sicherung der Einlagen bzw. die Abwendung einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts zum Ziel. Mögliche Ausgestaltungen dieser beiden Regulierungsmaßnahmen werden in diesem Kapitel näher untersucht.
Abb. 3: Präventive und protektive Maßnahmen,
Quelle: in Anlehnung an: Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 40.
4.2.1. Protektive Maßnahmen
Wie bereits dargestellt sollen durch protektive Maßnahmen Bankkunden aber auch Banken selbst vor den Folgen von Bankinsolvenzen geschützt werden. Dies kann einerseits durch Einlagen- oder Institutssicherung erfolgen, andererseits auch durch die jeweilige Zentralbank in ihrer Funktion als LLR. Die Einlagensicherung leistet im Fall einer Bankeninsolvenz entsprechende Ausgleichszahlungen an die Einleger wohingegen die Institutssicherung Unterstützungsmaßnahmen für insolvenzbedrohte Banken leistet. Mittelbar werden hierdurch auch die Einlagen der Kunden geschützt. Bei einer Institutssicherung für konkurrierende Banken - in Deutschland die Privatbanken - scheint eine „Zwangsmitgliedschaft“ aus Wettbewerbsgründen nicht erstrebenswert. Bei einer weiterführenden Betrachtung des Sachverhaltes ist es jedoch im Interesse aller Banken, dass bedrohte Mitglieder keinen Verlust erleiden, da hierdurch das Vertrauen der Anleger in den Bankensektor gefährdet wird und somit die eigene Existenz im Zuge eines kollektiven Bankruns gefährdet werden könnte.
62 Vgl. u. a. Baltensperger, E., Dermine, J. (1987), S. 72; vgl. Burghof, H.-P., Bernd, R. (1996), S. 39.
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