II
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG II
2. DEUTSCHE UND AUSLÄNDER 1
3. ARBEITNEHMER 2
4. DIFFERENZIERTER ARBEITSMARKTZUGANG FÜR AUSLÄNDER 3
4.1 ARBEITNEHMER AUS EU-MITGLIEDSSTAATEN 4
4.2. ARBEITNEHMER AUS DEN NEUEN EU-MITGLIEDSSTAATEN DIE 2004 UND 2007 BEIGETRETEN
SIND 5
4.3. ARBEITNEHMER AUS DRITTSTAATEN 8
5. BESCHÄFTIGUNG 10
5.1. ARBEITNEHMER IN EINER UNQUALIFIZIERTEN BESCHÄFTIGUNG 10
5.2. ARBEITNEHMER IN EINER QUALIFIZIERTEN BESCHÄFTIGUNG 10
6. BEISPIELE 11
6.1. HAUSHALTSHILFEN 11
6.2. KROATISCHE PFLEGEKRÄFTE 13
6.3. SAISONARBEITNEHMER 13
7. FAMILIE 14
8. EINREISEVERWEIGERUNG UND WIDERRUF DER AUFENTHALTSERLAUBNIS 15
9. ILLEGALE BESCHÄFTIGUNG 16
10. FAZIT 16
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. Europa mit den Mitgliedsstaaten der EU 6
1
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland ist von jeher ein Einwanderungsland, und so möchten sich auch heutzutage noch viele Ausländer allein oder mit ihrer Familie in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen und arbeiten. Das deutsche Recht scheint diesbezüglich auch auf den ersten oberflächlichen Blick recht einfach zu sein. Neben dem nationalen gilt auch das europäische Recht, wobei letzteres die Vorrangstellung innehat. Daher sind zwei teilweise unterschiedliche Rechte nebeneinander anzuwenden. Weiter bestehen mitunter große Unterschiede zwischen den Rechten der Staatsanghörigen der einzelnen Länder Europas und der Welt. In den vergangenen Jahren wurden vier Gesetze erlassen, die maßgebend bei der Entscheidung über die Vergabe eines Aufenthaltstitels sind. Dies sind das Zuwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz von 2004 - als Teil des Zuwanderungsgesetztes, die Beschäftigungsverordnung und die Beschäftigungsverfahrensverordnung.
Im Rahmen der Ausländerpolitik und damit auch der Arbeitsmarktpolitik entstehen immer wieder Diskussionen zwischen den unterschiedlichen Parteien. Die eine Seite ist für einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, um den Fachkräftemangel der deutschen Wirtschaft entgegenzuwirken, während die andere auf die hohen Arbeitslosenzahlen verweist. Diese Arbeit soll daher einen Überblick über die aktuell benötigten Voraussetzungen verschaffen, unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren neu erlassenen Gesetze. Alle Aussagen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen. Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird deshalb auf die Erwähnung beider Geschlechter verzichtet.
2. Deutsche und Ausländer
Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehalt-
2
lich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“ 1 Von den mehr als 82 Millionen Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland sind über 6,7 Millionen Ausländer, das entspricht etwa 8 % der Bevölkerung. Davon wiederum kommen mehr als ein Drittel aus EU-Mitgliedsstaaten.
3. Arbeitnehmer
Personen die über einen bestimmten Zeitraum Tätigkeiten auf Weisung eines Anderen verrichten und dafür eine Gegenleistung erhalten, sind nach § 7 SGB IV Arbeitnehmer. Dazu zählen auch arbeitssuchende Personen. Laut dem Europäischen Gerichtshof gehören zu den Arbeitnehmern Voll- und Teilzeitbeschäftigte, auch wenn letztere zusätzlich Arbeitslosengeld II empfangen, Arbeitssuchende, Profisportler und Barangestellte. Des Weiteren zählen Studien- und Rechtsreferendare, sowie Praktikanten während ihrer Berufsausbildung dazu. Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen, um zu studieren, sind nach dem Europäischen Gerichtshof ebenfalls zu den Arbeitnehmern zu zählen, sofern zwischen dem gewählten Studienfach und der Erwerbstätigkeit ein Zusammenhang besteht.
1 Artikel 116 Grundgesetz.
3
4. Differenzierter Arbeitsmarktzugang für Ausländer
In Deutschland findet sowohl das europäische als auch des nationale Recht Anwendung. Somit bestehen zwei Rechtssysteme nebeneinander die nicht in allen Punkten übereinstimmen, wodurch eine konsequente Trennung nur sehr schwer durchzuhalten ist. Da das Günstigkeitsprinzip gilt, ist immer das anzuwenden, welches in einer bestimmten Situation für eine Person am günstigsten ist. Dies stellt eine große Verantwortung dar, für alle, die diese Rechte umsetzen bzw. mit ihnen arbeiten müssen. Weil das europäische Recht ins nationale Recht umgesetzt werden muss, verbleiben der deutschen Regierung kaum noch Rechtsetzungskompetenzen.
Bei Ausländern bestehen mehrere Differenzierungen bezüglich ihres Rechtsstatus und damit ihrer Zugangsvoraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt: „Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten (Isländer,
Liechtensteiner, Norweger)
Unionsbürger aus Beitrittsstaaten (2004) - Übergangsfrist für die
Freizügigkeit
Staatsangehörige der Schweiz (nach Freizügigkeitsabkommen 2001) -
Übergangsfrist für die Freizügigkeit
Staatsangehörige der Türkei (Assoziationsabkommen von 1963) - zeit-
lich abgestufter privilegierter Aufenthalts- und Arbeitsstatus Staatsangehörige von Staaten, die mit der EG Europaabkommen abge-schlossen haben (z. B. Kroatien) - Privilegierter Arbeitsmartzugang für selbstständige und unselbstständige Erwerbstätige Staatsangehörige der Staaten, die mit der EG Kooperationsabkommen
beziehungsweise Europa-Mittelmeer-Abkommen abgeschlossen haben (z. B. Algerier, Marokkaner, Tunesier) - Gleichbehandlung im Aufenthaltsstaat
Staatsangehörige der sonstigen Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten)“ 2
2 Sieveking, Klaus Prof. Dr. iur, Meine Rechte als Ausländer, Seite 8.
Arbeit zitieren:
Franziska Binder-Ali, 2009, Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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