Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Grundsätze der Auftragsverfahren 2
2.1. Unterschiede von Auftragsvergaben 2
2.1.1. Öffentliche Auftragsvergaben 2
2.1.2. Private Auftragsvergaben 3
2.2. Regelungen des Vergaberechts 4
2.2.1. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen 4
2.2.2. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 5
2.2.3. Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen 6
2.2.4. Sektorenverordnung 6
2.3. Vergabearten 7
2.3.1. Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren 8
2.3.2. Beschränkte Ausschreibung/Nichtoffenes Verfahren 8
2.3.3. Freihändige Vergabe/Verhandlungsverfahren 9
2.3.4. Wettbewerblicher Dialog 10
2.4. Vergabeverfahren in den Vergabearten 10
2.4.1. Ausschreibung 11
2.4.2. Wettbewerb 12
2.4.3. Verhandlung 12
3. Ziele und Anforderungen 13
3.1. Grundsätze des öffentlichen Vergabewesens 13
3.2. Anforderungen an die Unternehmen 13
4. Analyse des Mittelstands 14
4.1. Chancen 14
4.2. Risiken 16
5. Schlussfolgerung 17
6. Quellenverzeichnis 18
7. Abkürzungsverzeichnis 20
2
1. Einleitung
Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe des öffentlichen Auftragswesens durch Auftraggeber. Auftraggeber können Bund, Länder, Kommunen oder andere institutionelle Besteller von Leistungen, Bauleistungen, freiberuflichen Leistungen sowie Sektorenbereichen sein. Jedes Unternehmen kann sich auf eine Vielzahl ihres Unternehmenszwecks bezogene Produkte, sei es produzierendes Gewerbe oder Dienstleistungen, an öffentlichen Vergaben beteiligen. In den öffentlichen Vergaben werden Aufträge vergeben. Dies geschieht durch Preisvereinbarungen und weiteren vertragsrelevanten Aspekten, wie Umweltaspekten, Tariftreueklauseln, Qualitätsstandards, Nachunternehmereinsatz, Aufträge vergeben. In Deutschland fällt die Entscheidung oftmals zu Gunsten des wirtschaftlichsten Angebots. In den letzten 2 Jahren wurden einige Korrekturen an den Rechtsvorschriften vorgenommen und umgesetzt.
Durchschnittlich werden 2,4 Millionen Aufträge mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 420 Milliarden Euro von der öffentlichen Hand vergeben. Europaweit sind es 1,5 Billionen Euro. Die Sicherheiten für das Unternehmen sind hoch, da eine Verschuldung von Seiten der öffentlichen Hand kaum möglich ist. Somit bietet die öffentliche Hand eine hohe Zahlungssicherheit. Bund, Länder, Kommunen oder andere öffentliche Besteller können nicht in die Insolvenz geraten.
Diese Hausarbeit umfasst die Analyse des Mittelstandes bei öffentlichen Vergabeverfahren, die in der Bundesrepublik Deutschland die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umfasst. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind zu 99,6 Prozent am Unternehmensbestand beteiligt. Die Kommission der Europäischen Union sieht Unternehmen unter 250 Mitarbeiter, die bis zu 50 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften als Mittelstand an. Für die Anerkennung darf sich maximal 25 Prozent des Eigenkapitals in nichtmittelständischen Unternehmen befinden. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn lässt 500 Mitarbeiter bei einem maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro für dessen Statistiken zu. Die Theorie zeigt Vorteile für den Mittelstand. In der Praxis kommt es anscheinend vermehrt zu Problemen durch Unkenntnis von Vorschriften, Gesetzen und Vergabe- und Vertragsordnungen oder Verständnisfragen, die nicht allgemeinverständlich sind. Ein wichtiges Hilfsmittel ist die Aufklärung.
1
In den folgenden Gliederungspunkten wird das Thema: „Das öffentliche Vergabeverfahren - eineAnalyse aus Sicht des Mittelstands“ näher differenziert und veranschaulicht. Wie funktionieren Vergabeverfahren und welche Vor- und Nachteile entstehen für den Mittelstand? Die Hausarbeit umfasst den rechtlichen Rahmen, stellt Ziele der Auftraggeber, Anforderungen an die Unternehmen und die Chancen und Risiken des Mittelstandes dar. Im Rahmen der Rechtsvorschriften wird Stellung genommen zu den Unterschieden der privaten und öffentlichen Auftragsvergaben. Zudem werden die Vergabeverordnungen, die Vergabearten und die Vergabeverfahren vorgestellt.
2. Grundsätze der Auftragsverfahren
2.1. Unterschiede von Auftragsvergaben
2.1.1. Öffentliche Auftragsvergaben
Es gibt wesentliche Unterschiede, die das öffentliche Auftragswesen von dem privaten Auftragswesen unterscheidet. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist in dem GWB geregelt. 1 Das öffentliche Auftragswesen befasst sich mit der Anschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch Auftraggeber. Diese sind Bund, Länder, Kommunen oder andere institutionelle Besteller, wie Zweckverbände und Landschaftsverbände. 2 Demnach handelt es sich um entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. 3 Durch diese Besonderheit der Vergaben ist es dem Staat nicht gestattet in das Privatrecht zu flüchten, um sich seiner öffentlich-rechtlichen Bindungen zu entledigen. 4 Öffentliche Auftraggeber sind von Rechtswegen sog.
Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Außerdem findet die „Sektorenverordnung“ Anwendung, wenn Unternehmen in Gebieten des Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, egal ob sie institutionelle oder privatrechtliche Dienststellen sind. 5 Gründe von Vergaben in Sektoren sind die Angst vor staatlicher Beeinflussung des Marktes, geringer Druck des Wettbewerbs und der daraus resultierenden Abschottung des offenen Marktes. 6 Öffentliche Auftraggeber sind zur Anwendung der vergaberechtlichen
1 Vgl. IHK Essen (2011)
2 Vgl. Leinemann, Ralf, S. 11
3 Vgl. Leinemann, Ralf, S. 18
4 Vgl. Leinemann, Ralf, S. 1
5 Vgl. von Weitersheim, Mark (2010), S. 36
6 Vgl. RA Dr. Opitz, Marc (2009)
2
Bestimmungen verpflichtet. Zudem fallen institutionelle Stellen darunter, die mehr als die Hälfte der Geldmittel als Zuschüsse erhalten oder freiwillig das öffentliche Vergabeverfahren anwenden. 7 Kein öffentlicher Auftrag ist nach diesen Kriterien eine Anmietung von Büroflachen, da Miete keine Bau-, Liefer- oder Dienstleistung ist. 8
Der Wettbewerb der Unternehmen wird durch die Liberalisierung in der Europäischen Union gefördert und gefordert. Mit der Liberalisierung können die Staatskosten gesenkt werden sowie eine bessere Dienstleistungsqualität für die Bürger gewährleistet werden. 9 Der wesentlichste Punkt ist die Korruptionsprävention. Die Prävention zielt darauf ab, dass Angebote ausgeschlossen werden, die Unterkostenangebote sind. Auch sollen Nachverhandlungsverfahren unterbunden werden oder Bieter mit mehreren Angebotsabgaben von der Vergabe ausgeschlossen werden. 10
Das Gesamtvolumina der öffentlichen Auftragsvergaben in Deutschland umfasst jährlich ca. 420 Milliarden Euro und ist größter Nachfrager am deutschen Markt. Der Umsatz beläuft sich auf rund 17 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. 11 Europaweit variiert es je nach Mitgliedstaat zwischen 11 und 20 Prozent des BIP. Im Durchschnitt werden die öffentlichen Aufträge in der Union auf ca. 16 Prozent des BIP geschätzt. Im Jahr 2002 waren es 1,5 Billionen Euro. 12
2.1.2. Private Auftragsvergaben
Die Besonderheit liegt darin, dass sich ein Unterschied aus der „qualitativen und quantitativen Beschaffung“ zwischen staatlicher und privatrechtlicher Auftragsvergabe ergibt. Zudem vergibt der private Auftraggeber Aufträge nicht aus öffentlichen Mitteln, sondern aus eigenen Geldmitteln. 13
Darüber hinaus sind öffentliche Auftraggeber an der VgV gebunden und private Auftraggeber nicht. Private Auftraggeber können unter Vertragsfreiheit agieren. Lediglich bei individuellen Vereinbarungen muss auf gesetzliche Verbote, die guten Sitten und die Gebote von Treu und
7 Vgl. Leinemann, Ralf (2001), S. 10
8 Vgl. von Wietersheim, Mark (2010), S. 22
9 Vgl. Generaldirektion für Kommunikation der Europäischen Kommission (o. J.)
10 Vgl. Schramm, Christian (2003), S.2
11 Vgl. Vogt, Axel (2010)
12 Vgl. Vergabe NRW (o. J.)
13 Vgl. Richter, Wolf (1996)
3
Glauben geachtet werden. Bei Bauvorhaben privater Auftraggeber vereinbaren die Vertragsparteien häufig die Geltung der VOB/B, ohne jegliche vertragliche Verpflichtung. 14
2.2. Regelungen des Vergaberechts
Alle 2 Jahre werden die Schwellenwerte überprüft. Turnusgemäß zum 1.1.2010 wurden neue Schwellenwerte festgesetzt. Seit dem betragen die Schwellenwerte für VOB 4.845.000 Euro (bisher 5.150.000 Euro), die auch für Sektorenaufgabenträger anzuwenden sind. VOL und VOF gelten ab 193.000 Euro (bisher 206.000 Euro) und für Sektorenauftraggeber für Vergaben von Bauaufträgen im Trinkwasser-, Energieversorgungs- oder Verkehrsbereich ab 387.000,00 Euro (bisher 412.000 Euro). Bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte wird das Haushaltsrecht angewendet, das in der Haushaltsordnung des Bundes und Ländern geregelt ist. 15
Abbildung 1 Übersicht des Vergaberechts
2.2.1. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Die VOL hat von der VgV die weiteste Anwendung, die sich negativ dahin gehend abgrenzt, dass es sich weder um freiberufliche Tätigkeiten noch um Bauleistungen handelt. 16 Positiv sind Leistungen anhand von Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasingverträge inkludiert. 17 Sie wird von der DVAL beschlossen und wurde bis 2009 Verdingungsordnung von Leistungen genannt. 18 Die verpflichtende Anwendung ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, den Landeshaushalts- oder Gemeindehaushaltsordnung. Abschnitt 2 der VOL/A wird durch die Verweisung auf die VgV verbindlich vorgeschrieben.
Zur Vereinfachung wurde die bisherige Struktur von Basis- und a-Paragraphen bei Vergaben ab den Schwellenwerten aufgegeben, damit sind die Abschnitte 1 und 2 in sich geschlossen
14 Vgl. Baurecht-Ratgeber (o. J.)
15 Vgl. von Wietersheim, Mark (2010), S. 14
16 Vgl. Hertwig, Stefan (2000), Stefan, S. 17
17 Vgl. Leinemann, Ralf (2001), S. 170
18 Vgl. BMWi (2009)
4
Arbeit zitieren:
Lars Großmann, 2011, Das öffentliche Vergabeverfahren – eine Analyse aus Sicht des Mittelstands, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Organisation und Verwaltung: Das öffentliche Vergabeverfahren – eine Analyse aus Sicht des Mittelstands ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Organisation und Verwaltung: neuer Titel erschienen: Das öffentliche Vergabeverfahren – eine Analyse aus Sicht des Mittelstands
Lars Großmann hat einen neuen Text hochgeladen
Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sonderausgabe
Weimarer Republik und National...
Michael Stolleis
Existenzsicherung im Öffentlichen Recht
Minimum - Grundlagen - Förderu...
Walter Georg Leisner
Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht
Vom Sachverhalt zur Lösung. Me...
Hermann Butzer, Volker Epping
Die Assessorklausur im öffentlichen Recht
Assessor Basics. Klausurtechn...
Karl-Edmund Hemmer, Achim Wüst, Ingo Gold, Martin Mielke, Christian Daxhammer
Die Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht
Tipps und Formulierungsbeispie...
Dirk Herrmann, Werner Finger
0 Kommentare