Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
1 Einleitung 1
2 Die vier Auslegungsformen 2-3
3 Die Historische Auslegung von Normen 3
3.1 Erklärung und Bedeutung der Historischen Auslegungsmethode 3-6
3.2 Die Grundlagen 6
4 Wann wird die Historische Auslegungsmethode angewendet? 7
5 Die Problematik 7-9
6 Fazit 9-10
Literatur - und Quellenverzeichnis II
1 Einleitung
Hauptanliegen der Rechtswissenschaft ist die Rechtssicherheit. Nimmt man die aktuellen Fälle, die in den Medien präsent sind, und die damit einhergehenden Diskussionen, lässt sich feststellen, dass diese gerade sehr in Frage gestellt und gefordert wird. Klarheit und Eindeutigkeit. Ein Sachverhalt soll geprüft und eine eindeutige Lösung ermittelt werden. Oft ist dies jedoch nicht einfach, da Unklarheit eventuell bezüglich einer Begrifflichkeit besteht. Anhand der zehn Gebote lässt sich eine Begründung hierfür gut darstellen. Nur Gott hat „seine Gesetze“ entwickelt und festgehalten. Bei den Geboten „Du sollt nicht töten.“ oder „Du sollst nicht stehlen.“ weiß jeder sofort genau was gemeint ist. In der deutschen Gesetzgebung beispielsweise ist dies nicht der Fall. Hier werden Gesetze vom Bundestag oder Bundesrat, also nicht von einer Einzelperson, verabschiedet. So wird aus verschiedenen Meinungen und Gesichtspunkten ein für alle Parteien annehmbares Gesetz entwickelt und formuliert, das oft mehrdeutig auszulegen ist. Die Formulierung des „Auslegens“ weist hier auf ein Hilfsmittel hin, welches entwickelt wurde, um bei unklaren Formulierungen Klarheit für eine eindeutige Lösungsfindung zu schaffen. Dieses „Hilfsmittel“ sind die vier Auslegungsmethoden. Die grammatikalische, die historische, die teleologische und die systematische Auslegungsmethode. In dieser Ausarbeitung soll das Hauptaugenmerk auf die historische Auslegung gelegt werden. Zunächst wird auf die vier Auslegungsmethoden eingegangen werden, um deren Bedeutung, Aufgabe und eventuelle Wertigkeiten kurz darzustellen, da dies den Ausarbeitungsrahmen sonst überschreiten würde und das Hauptaugenmerk auf der Historischen Auslegung von Normen liegt. In Ausarbeitungspunkt 3.1 soll die Methode der historischen Auslegung genau erklärt und in 3.2 die Grundlagen dargelegt werden. Als nächstes wird aufgezeigt werden, wann die Historische Auslegungsmethode angewendet wird. Ein wichtiger Punkt sind die Problematiken, die bei jeder entwickelten Methode entstehen können. Dies wird in Punkt 5 genau dargestellt und analysiert werden. Zum Schluss werden im Fazit alle wichtigen Gesichtspunkte zusammengefasst und ein Ausblick gegeben werden.
2 Die vier Auslegungsformen
In diesem Ausarbeitungspunkt soll etwas näher auf die in Punkt 1 erwähnten Auslegungsformen eingegangen werden.
Sie sind Hilfsmittel, um einen Sachverhalt prüfen und eine eindeutige Lösung ermitteln zu können, wenn Unklarheit bezüglich des Textverständnisses oder einer Begrifflichkeit besteht. Die Grammatikalische oder auch Wortlautauslegung lässt sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ableiten und stellt Ausgangspunkt sowie Grenze der Auslegung dar. 1 Zur Begriffsklärung kann der Duden bemüht sowie versucht werden die Bedeutung zu analysieren, die dem Begriff im Allgemeinen zugemessen wird. Danach ist jedoch die Grenze der Definitionsfindung erreicht. Des Weiteren ist sie „selten eindeutig“ 2 . Sind die Grammatikalische sowie die Systematische Auslegung gescheitert, wird auf die Historische Auslegungsmethode zurückgegriffen, die die Regelungsabsicht des Gesetzgebers und den Zweck des Gesetzes am ehesten berücksichtigt. 3 Hierauf wird im folgenden Ausarbeitungspunkt genauer eingegangen werden.
Die Systematische Auslegung von Normen „ist unentbehrlich, um die spezifische Bedeutung eines Ausdrucks oder eines Satzes“ 4 , also den Kontext eines Gesetzestextes zu verstehen.
Die letzte Möglichkeit zu einer eindeutigen Erkenntnis zu gelangen, wenn die anderen Auslegungsmethoden gescheitert sind, ist die Teleologische Auslegung. Sie greift auf Sachstrukturen des Normbereichs sowie die „der Rechtsordnung immanenten 5 Rechtsprinzipien“ 6 zurück. Eine Frage die sich stellt ist, ob eine Wertigkeit zwischen den einzelnen Methoden besteht. Hierzu sind verschiedene Auffassungen zu finden. Prof. Dr. jur. Horst Bartholomeyczik sieht die Historische Auslegung als „wertvoller“ als die Grammatikalische Auslegung an. 7
1 Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 163, Zeilen 37 und 38.
2 Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 164, Zeile 4.
3 Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 164, Zeilen 36 und 37.
4 Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 164 Zeilen 21 und 22.
5 Innewohnend, Wissen Sofort: Lexikon der Fremdwörter, S. 131.
6 Canaris, Claus-Wilhelm; Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft, S. 165, Zeilen 17 und 18.
7 Bartholomeyczik, Horst: Die Kunst der Gesetzesauslegung, S. 53, Zeilen 28 und 29.
Arbeit zitieren:
Christine Zabel, 2011, Historische Auslegung von Normen, München, GRIN Verlag GmbH
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