Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung und Problemstellung 1
2 Unabhängigkeit im ökonomischen Kontext 2
3 Unabhängigkeitsregelungen in Deutschland 4
4 Überwachung der Unabhängigkeit in Deutschland 6
4.1 Wirtschaftsprüferkammer (WPK) 6
4.1.1 Über die WPK 6
4.1.2 Aufgaben der WPK 6
4.2 Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) 7
4.2.1 Über die APAK 7
4.2.2 Aufgaben der APAK 8
4.3 Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V (IDW) 8
4.3.1 Über das IDW 8
4.3.2 Aufgaben des IDW 9
4.4 Enforcement der Rechnungslegung 10
4.5 Anreizsetzung 10
4.6 Kooperation 11
5 Kritische Würdigung der Ergebnisse und Ausblick 12
Literaturverzeichnis 14
Gesetzes - und Regelwerksverzeichnis 16
Verzeichnis amtlicher Schriften 17
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz
APAG Abschlussprüferaufsichtsgesetz
APAK Abschlussprüferaufsichtskommission
Art. Artikel
Aufl. Auflage
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
BPG Buchprüfungsgesellschaften
bspw. beispielsweise
BS vBP/WP Berufssatzung der vereidigten Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer
bzw. Beziehungsweise
d.h. das heißt
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
e.V. eingetragener Verein
f. folgende
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HFA Hauptfachausschuss
HGB Handelsgesetzbuch
hrsg. v. herausgegeben von
i.d.F. in der Fassung
III
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
Jg. Jahrgang
Kap. Kapitel
KfQK Kommission für Qualitätskontrolle
Nr. Nummer
PfQK Prüfer für Qualitätskontrolle
PS Prüfungsstandards
S. Seite
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem
vBP vereidigter Buchprüfer
vgl. vergleiche
VO Verordnung
Vol. Volume
WP Wirtschaftsprüfer
WPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WPK Wirtschaftsprüferkammer
WPO Wirtschaftsprüferordnung
z.B. zum Beispiel
ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
IV
1 Einleitung und Problemstellung
Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ist ein aktuelles und stark in der Kritik stehendes Thema. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise des letzten Jahrzehnts wurde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechnungslegung allgemein stark beeinträchtigt. Unternehmen, die zuvor einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hatten, gerieten in eine Krise oder brachen sogar vollständig zusammen. 1 Die Folge war ein Vertrauensverlust in den Berufsstand der Abschlussprüfer. Gerade diese hätten nach verbreiteter Auffassung Unternehmensschieflagen kommen sehen und publizieren müssen. Die Qualität ihrer Prüfungsleistung und ihre Unabhängigkeit wurden vom Markt angezweifelt.
Die Forderung nach einer Qualitätssteigerung der Abschlussprüfung hat in den letzten Jahren in öffentlichen Diskussionen stark an Bedeutung gewonnen. 2 Neben Eigenschaften wie Sorgfalt, Sachverstand oder technischem Know-how spielt vor allem die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung, denn sie ist Voraussetzung für eine wahrheitsgemäße Berichterstattung. Die Glaubwürdigkeit dieser Unabhängigkeit wird dadurch eingeschränkt, dass ein Abschlussprüfer nicht von seinen eigentlichen Adressaten, den Anteilseignern, sondern vom zu prüfenden Unternehmen beauftragt wird. Es entsteht die Gefahr eines Interessenkonflikts. 3 Der Markt selbst jedoch kann dieses Problem nicht lösen, da die Transaktionskosten 4 zu hoch wären. Den einzelnen Teilnehmern fehlt der Zugang und sie verfügen nicht über die nötigen Mittel 5 . Die Shareholder und potenziellen Investoren eines Unternehmens jedoch wollen sich auf das Prüferurteil verlassen können, damit der Jahresabschluss als zuverlässige und entscheidungsrelevante Information herangezogen werden kann. Deshalb sind übergeordnete und auf diese Problematik spezialisierte Institutionen notwendig, welche die Überwachungsaufgabe übernehmen.
1 Bspw. Enron, Parmalat, Flow Tex oder die Philipp Holzmann AG.
2 Vgl. hierzu bspw. Europäische Kommission (2010), Grünbuch Abschlussprüfung, S. 12-16.
3 Siehe Kap. 2.2.
4 Vgl. Alchian/Demsetz (1972), Information Costs, S. 777-795.
5 Gemeint sind finanzielle und zeitliche Mittel, sowie ausreichendes Wissen.
1
Es gilt, die Unabhängigkeit glaubhaft zu gewährleisten, um das Vertrauen in die Abschlussprüfung und die Rechnungslegung allgemein zu stärken und somit den deutschen Kapitalmarkt wieder funktionsfähiger zu machen und seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Hierzu ist sind klar formulierte Rechtsvorschriften und Regelungen notwendig, um Unabhängigkeit überhaupt quantifizierbar zu machen. Die Einhaltung dieser Regelungen muss im Interesse der Marktteilnehmer von externen Überwachungsorganen sichergestellt werden.
Im Rahmen dieser Seminararbeit wird die zentrale Fragestellung behandelt, wie die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern in Deutschland extern überwacht wird. Neben einer einleitenden Darstellung der grundlegenden Regelungen und Rechtsvorschriften zur Unabhängigkeit werden verschiedene Regelungsinstitutionen betrachtet. Dabei wird untersucht, wie sie funktionieren und inwiefern sie der Forderung nach Unabhängigkeitsüberwachung gerecht werden. Nach einer Darstellung der daraus hervorgehenden Anreize und der Kommunikation zwischen den Institutionen schließt die Arbeit mit einer kritischen Würdigung der Ergebnisse.
2 Unabhängigkeit im ökonomischen Kontext
Unabhängigkeit bedeutet im Zusammenhang mit der Abgabe eines Prüfungsurteils, dass dieses vollständig und frei geäußert werden muss. 6 Die Berichterstattung darf keinen Einflüssen unterliegen, die diese verfälschen oder unvollständig ausfallen lassen. Der Abschlussprüfer 7 muss sein Urteil ausschließlich an-hand objektiver Gesichtspunkte erarbeiten und die Aufdeckung von Verstößen gegen die Rechnungslegung darf nicht von eigenen oder fremden Interessen abhängig sein. Der Prüfer muss unparteilich 8 und unbefangen 9 sein. Es ist zu unterscheiden zwischen äußerer und innerer Unabhängigkeit. Äußere Unabhängigkeit (independence in appearance) kann von einem sachverständigen Dritten objektiv beurteilt werden, während innere Unabhängigkeit (independence in mind) von der inneren, subjektiven Einstellung des Prüfers abhängt.
6 Vgl. Leffson (1988), Wirtschaftsprüfung, S. 66f.
7 Im Folgenden der Prüfer genannt.
8 Vgl. §§ 43 und 56 WPO, §§ 2, 20f. Berufssatzung (2005) und § 319 Abs. 2 HGB.
9 Vgl. § 49 WPO, § 318 Abs. 3 Satz1 HGB.
2
Arbeit zitieren:
Sonja Schneider, 2011, Sicherung einer unabhängigen Abschlussprüfung, München, GRIN Verlag GmbH
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