Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Begriffsexplikation 4
2.1 Integration 4
2.2 Deutscher Arbeitsmarkt 4
2.3 ArbeitsmigrantInnen 5
3. Rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen 6
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 6
3.1.1 Zuzug und Aufenthalt von Migranten 6
3.1.2 Zugang zum Arbeitsmarkt 7
3.2 Politische Rahmenbedingungen - Einbürgerung und Staatsangehörigkeit 8
3.3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Folgen 9
4. Sozioökonomische Bedingungen 11
4.1 Schule und Bildung 11
4.2 Kindertagesstätte: Weichenstellung für den Übergang in das Schulsystem 13
4.3 berufliche Bildung und Ausbildung 14
4.4 Arbeit und Integration 14
4.5 Weiterbildung 15
4.6 Brain Waste: Anerkennung der Qualifikationen von MigrantInnen 16
5. Zukunftsmusik deutsche Volkswirtschaft oder Perspektiven 18
6. Zusammenfassung und Fazit 19
Schlussbemerkung 21
Literaturverzeichnis 22
1
1. Einleitung
Derzeit leben 15,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Davon sind etwa 8,1 Millionen Deutsche und 7,3 Millionen Ausländer. Das sind 9,9% Deutsche mit Migrationshintergrund und 8,9% Ausländer, gemessen an der deutschen Gesamtbevölkerung (vgl. Mikrozensus 2008).
Bei der Betrachtung des historischen Kontextes ist ersichtlich, dass seit dem die Menschheit existiert, Migration über Kontinente und Staatsgrenzen hinweg eine Bewegungs- und Gestaltungskraft der Weltgeschichte war. Migration ist somit ein natürlicher Vorgang, eine Bewegungskraft der Menschengeschichte. Mit der Staatengründung und das ziehen von Staatsgrenzen, objektiv wie subjektiv, wurde in das Wanderverhalten interveniert. Bis zur heutigen Zeit, in der die Integration von Menschen gesetzlich geregelt und durch die gefassten gesetzlichen Regelungen bestimmt, beschränkt und exekutiert wird und sich MigrantInnen in Prozesse der In - und Exklusion wiederfinden, sind Menschen nach wie vor aus den verschiedensten Intensionen bereit Ihre Heimat zu verlassen.
Diese Darlegung bezieht sich auf die in Deutschland lebenden MigrantInnen beziehungsweise ArbeitsmigrantInnen, verbunden mit deren Hoffnung auf eine bessere Lebensbedingung und eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsprozess. Die Potenziale dieser MigrantInnen sind für die deutsche Industriegesellschaft von immanenter Bedeutung. Ein Land wie Deutschland ist darauf bedacht, seinen Wohlstand zu sichern und zu mehren und das nicht nur im Kontext des „Zeitalters der Globalisierung“, sondern auch des „Zeitalters des demographischen Wandels“. Dieser Wandel stellt für Deutschland einen Veränderungsprozess dar, der sich soziostrukturell auf die deutsche Gesellschaft auswirken wird. Eine Herausforderung für die Politik in allen Bereichen, die aber unter einem Aspekt einer gestaltbaren, steuerungspolitischen Dimension steht. Erfreulich ist, dass gerade die politischen Handlungsfelder „Migration, Integration und Arbeitsmarkt“ in den letzten Jahren vermehrt politische Aufmerksamkeit erfuhren. Wobei angemerkt werden muss, dass die Prozesse und Projekte die derzeit auf den Weg gebracht werden, gute Integrationspolitik inne haben, davon jedoch nur die zweite Generation bzw. die Neuzuwanderer faktisch partizipieren.
Es wird keine neue „Geschichte“ erzählt, wenn behauptet wird, dass gerade eine Teilhabe am Arbeitsmarkt die Grundvoraussetzung für eine Integration (sozial, strukturell und kulturell, siehe Abschnitt 2.1) der in Deutschland lebenden MigrantInnen ist und die damit verbundene gesellschaftliche Integration. Gesellschaftliche Integration spiegelt den Zugang zur Arbeit,
2
Erziehung, Bildung, Ausbildung, Wohnung, Gesundheit, Politik, Recht, Massenmedien und Religion wieder.
Geringe schulische Erfolge, geringe Teilhabe an Weiterbildungsmaßnahmen, hohe Arbeitslosenzahlen, geringe Beschäftigungsstabilität, berufliche Tätigkeiten ganz unten auf der Arbeitsmarktleiter (selbst bei höheren Qualifikationen) und geringe politische Partizipationen eröffnen uns einen Blick, dass die Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt für MigrantInnen nicht oder nicht ausreichend wirkt. Viele MigrantInnen erfahren oftmals verschiedene Dimensionen von Diskriminierungen 3 , obwohl das Grundgesetz in Art.3 Abs.3 verbietet, dass Benachteiligung oder Bevorzugung von jedermann aufgrund „seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen der politischen Anschauungen“ erfährt.
Aktuelle Integrationsberichte und Statistiken werden behilflich sein ein Bild von der Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt inklusive Bildungsmarkt 4 zu erhalten, um folgende Fragen zu klären:
3 Diskriminierung sind vielfältig im Alltag wiederzufinden: auf dem Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt, in der Schule und Vereinen, in der
Exklusion von gesellschaftlichem und kulturellem Leben etc..
4 Denn schließlich schafft der Bildungsmarkt die Grundbausteine für die berufliche Entwicklung bzw. den Arbeitsmarkt.
3
2. Begriffsexplikation
2.1 Integration
Unter dem Begriff der Integration versteht man im allgemeinen die Verbindung von Personen oder Gruppen zur einer gesellschaftlichen Einheit, unter der Anerkennung und Akzeptanz der verschiedenen Kulturen (vgl. Beger, 2000: 10). Sie ist ein Prozess, der weit über Generationen hinaus vollzogen wird und zur Konvergenz der Disparitäten in den Lebensgewohnheiten, -stilen und -umständen der MigrantInnen und Einheimischen führt. Die Integration umfasst vier Dimensionen:
1. Strukturelle Integration (Akkomodation): Die MigrantInnen sowie ihre Kinder
2. Kulturelle Integration (Akkulturation): Durch die Kenntnis kulturspezifischer
3. Soziale Integration: Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft bedeutet im privaten
4. Identifikatorische Integration: MigrantInnen und ihre Kinder entwickeln ein neues persönliches Zugehörigkeitsgefühl zur Aufnahmegesellschaft.
2.2 Deutscher Arbeitsmarkt
Der deutsche Arbeitsmarkt umfasst die gesamte Bundesrepublik. Der deutsche Arbeitsmarkt teilt sich in die Wirtschaftbereiche: Land- und Forstwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Handel, Gastgewerbe und Verkehr und sonstige Dienstleistungen. Laut dem Mikrozensus von 2008 beträgt die Erwerbsquote 5 bei Personen ohne Migrationshintergrund 79,7% und die Erwerbslosenquote 6 beträgt 9,2%. Personen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel aus der Türkei, hatten zur selben Zeit eine Erwerbsquote von 66,1% und eine Erwerbslosenquote von 21,8%.
5 Die Erwerbsquote ist der prozentuale Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Gesamtbevölkerung.
6 Die Erwerbslosenquote stellt den prozentualen Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.
4
Die Problematik, dass viele hochqualifizierte Deutsche das Land verlassen, um in einem anderen Land zu arbeiten und hingegen weniger hochqualifizierte MigrantInnen nach Deutschland einwandern, sollte bei der Arbeitsmarktbetrachtung nicht außer Acht gelassen werden. Laut einem Bericht der FAZ vom 22.01.2010 sind „[...]im vergangenem Jahr weniger Menschen nach Deutschland eingewandert als fortgezogen. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden geht ersten Schätzungen zufolge von einem Minus von 20.000 bis 70.000 Personen aus.“ (FAZ, 22.01.2010)
2.3 ArbeitsmigrantInnen
Arbeitsmigration nach Deutschland fand schon weit vor der Gründung der Bundesrepublik im großen Umfang statt. Es gab immer wieder Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und Schwermetallindustrie. 1910 ergab die Volkzählung 1,3 Millionen ausländische Staatsangehörige. Im zweiten Weltkrieg wurden 8 Millionen sogenannte „Fremdarbeiter“ zur Erhaltung der reichsdeutschen Kriegswirtschaft zur Arbeit gezwungen (vgl. Beger, 2000: 27). Nach dem zweiten Weltkrieg kam es durch Flüchtlinge und Vertriebene zu einer hohen Nettomigration. Da in einigen westdeutschen Branchen keine Arbeitkräfte vorhanden waren, wurden Mitte der 50er-Jahre „Gastarbeiter“ in das Land geholt 7 . Im Jahr 1973 lebten circa 4 Millionen ausländische Staatsangehörige in der Bundesrepublik.
ArbeitsmigrantInnen finden nicht nur in Unternehmen Beschäftigung. Viele von ihnen gehen den Weg der Selbstständigkeit, da die erstgenannte Variante oftmals mit unüberbrückbaren Barrieren verbunden ist. Die Selbstständigenquote der MigrantInnen hat sich mittlerweile an die der deutschen Bevölkerung angenähert (vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), 2010: 180).
Die Mehrzahl der MigrantInnen sind überwiegend im produzierenden Gewerbe (z.B. als Schweißer, Mechaniker etc.) und im Bereich der sonstigen Dienstleistungen (z.B. Pflegepersonal, haushaltsbezogene Dienste) tätig (vgl. Mikrozensus 2008: 30, Granato, 2004: 42ff. und Seifert, 2007: 12).
7 Wie in der BRD gab es dieses Phänomen auch in der DDR. Hier wurden Arbeiter aus sozialistischen Ländern rekrutiert.
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3. Rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1.1 Zuzug und Aufenthalt von Migranten
In Deutschland gilt für Nichtdeutsche und Nicht-EU-Staatler das Ausländergesetz. Danach erfordert die Einreise eines jeden davon betroffenen Ausländers eine
Aufenthaltsgenehmigung, die befristet ist und regelmäßig erneuert werden muss. Jede Aufenthaltsgenehmigung ist an einen Zweck für den Aufenthalt gebunden: Erwerbstätigkeit, Studium etc..
Eine Aufenthaltsbewilligung andererseits ist zeitlich begrenzt, sozusagen für einen Besuch der Kinder, der Eltern oder des Ehepartners. Die Bewilligung ist zweckgebunden und kann bis zu zwei Jahre dauern.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel der an bestimmte Zwecke gebunden ist. Zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung (§§4 und 7 AufenthG) muss ein gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum und unter Umständen eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegen.
Die neuen Entwicklungen in der rechtlichen Gestaltung von Migration und Integration sind nunmehr beschränkter und führten zu einer stärkeren Rechtsposition von MigrantInnen in Europa. Die Europäisierung und Subjektivierung des Migrationsrechts sind Gründe für die Entwicklung, wobei diese neue Probleme hervorbringen, wie unter anderem die Umsetzung von europarechtlichen Standards. Demnach genießen Zuwanderer aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes das Recht der Freizügigkeit, dass heißt sie können sich ohne Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU zum Zwecke der Einreise bewegen. Migrationsteuerungen gelten nur noch für Bürger aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaatenangehörige) die in EU-Mitgliedsstaaten einreisen möchten. Bislang sieht der europäische Gesetzgeber für die beiden Gruppen keine Gleichstellung vor. Um Zuwanderungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken umzusetzen, wurden nachfolgende fünf Richtlinien verabschiedet: „die Studentenrichtlinie, die Forscherrichtlinie, die Familienzusammenführungsrichtlinie, die Hochqualifiziertenrichtlinie und die Daueraufenthaltrichtlinie “ (vgl. SVR, 2010: 68 und Beger, 2000: 45), die Regelungen beinhalten, die Bürger aus Drittstaaten einen langfristigen bzw. dauerhaften Aufenthalt ermöglichen.
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Arbeit zitieren:
BA Sozialwissenschaften Stefanie Neidhart, 2010, Deutschland ein Integrationsmärchen , München, GRIN Verlag GmbH
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