Interkulturelle Öffnung von präventiver Beratung und kurativer Versorgung bei Menschen mit Migrationshintergrund
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 4
2.1 MIGRATION 4
2.2 PRÄVENTIVE BERATUNG 5
2.3 KURATIVE VERSORGUNG 6
2.4 INTERKULTURELLE ÖFFNUNG 6
3. INTERKULTURELLE ÖFFNUNG VON PRÄVENTIVER BERATUNG UND
KURATIVER VERSORGUNG 7
4. KRITERIEN IN DER UMSETZUNG INTERKULTURELLER ÖFFNUNG 9
4.1 ZUGANGSBARRIEREN FÜR MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND 9
4.2 BEISPIELE FÜR FÖRDERNDE KRITERIEN IN DER ZUGÄNGLICHKEIT 11
4.3 STRATEGISCHE KONZEPTE - BEISPIELE POSITIVER UND NEGATIVER PRAXIS 12
5. INTERKULTURELLE ÖFFNUNG AM BEISPIEL ELTERNORIENTIERTER
GESUNDHEITSF ÖRDERUNG IN EINER BERLINER KITA 14
5.1 PROJEKTBESCHREIBUNG 14
5.2 REFLEXION ZUM PROJEKT 15
6. FAZIT 16
QUELLEN 18
LITERATUR 18
INTERNET 19
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Interkulturelle Öffnung von präventiver Beratung und kurativer Versorgung bei Menschen mit Migrationshintergrund
1. Einleitung
Seit Jahren sind gesellschaftliche Wandlungsprozesse in Deutschland hinsichtlich einer ansteigenden kulturellen Vielfalt zu verzeichnen. Neben einem stetig wachsenden Bevölkerungsanteil von Migrantinnen 1 aus unterschiedlichsten Kulturkreisen führen globale Wandlungsprozesse, wie z. B. die Globalisierung und europäische Integrationsprozesse, zu dieser Entwicklung. Die veränderte gesellschaftliche Struktur spiegelt sich in ethnischer Pluralisierung der Bevölkerung wieder, woraus umfangreiche Herausforderungen und Handlungsbedarfe für die verschiedenen Praxisfelder der Sozialen Arbeit notwendig werden. In der Reformdiskussion der Qualität Sozialer Arbeit unter Berücksichtigung neuer gesellschaftlichen Bedingungen nimmt das Thema interkulturelle Öffnung und Forderungen nach interkultureller Kompetenz der Mitarbeiterinnen der Kommunen und sozialen Dienste in der Fachöffentlichkeit zunehmend eine bedeutende Rolle ein. Im Bezug auf den Gesundheitsbereich ist festzustellen, dass gesundheitliche und psychosoziale Versorgungsstrukturen von Migrantinnen seltener in Anspruch genommen werden (vgl. Merbach et al. 2007, S. 203), als von Nutzern aus der Mehrheitsgesellschaft und sich die Regelsysteme als wenig zugänglich erwiesen haben (vgl. Jungk 2001, S. 8). Daraus stellt sich die Frage, wie Menschen mit Migrationshintergrund in präventive Beratung und kurative Versorgung einbezogen werden können und welche Rolle die Forderung nach interkultureller Öffnung dabei spielt.
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Anforderungen einer Weiterentwicklung für eine Gesundheitsversorgung, welche sich an der demographischen Entwicklung und Heterogenität der Bevölkerung orientiert, um eine Gleichheit im Zugang zur effektiven und effizienten Nutzung von gesundheitlicher Versorgung zu ermöglichen. Gleichzeitig werden adäquate Voraussetzungen der Handlungskompetenzen für Fachkräfte beschrieben. Des Weitern werden Barrieren der Zugänglichkeit, unter Berücksichtigung der betroffenen spezifischer Zielgruppen, untersucht. Zunächst werden im folgenden Kapitel die verwandten Begriffe Migration, präventive Beratung und kurative Versorgung erläutert. Danach erfolgt unter Punkt drei eine
1 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Arbeit in der Regel die weibliche Anredeform verwendet. Männer sind aber in gleicher Weise gemeint und angesprochen. Ebenso wird zur besseren Lesbarkeit anstatt dem Begriff
„Menschen mit Migrationshintergrund“ meist der Begriff „Migrantinnen“ verwendet.
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Interkulturelle Öffnung von präventiver Beratung und kurativer Versorgung bei Menschen mit Migrationshintergrund
Einordnung der Bedeutung interkultureller Öffnung in Bezug auf präventive Beratung und kurativer Versorgung. In Kapitel vier wird auf die Probleme der Zugänglichkeit sozialer Dienste sowie die behindernden und fördernden Kriterien für die interkulturelle Öffnung eingegangen. Das Beispiel unter Punkt fünf beschreibt ein gelungenes Projekt zur elternorientierten Gesundheitsförderung in einer Berliner Kindertagesstätte (Kita).
Zur Bearbeitung der vorliegenden Thematik habe ich den Modultext, aktuelle Fachliteratur sowie Quellen aus dem Internet herangezogen. Diese Ausarbeitung fasse ich auf Basis der wissenschaftlich erarbeiteten Erkenntnisse in einem Fazit zusammen.
2. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffsbestimmungen sollen im Rahmen dieser Arbeit der Orientierung dienen und die Absicht verdeutlichen, in welchem Verständnis die vorliegende Thematik erarbeitet wurde.
2.1 Migration
Dem Begriff Migration liegt die lateinische Bezeichnung „migratio `Umzug´“ zugrunde und bedeutet Wanderung (vgl. Meyers Taschenlexikon 1983, S. 249). Als soziologischer Begriff steht er „…für alle Formen räumlicher Mobilität von Individuen, (religiösen, ethnischen etc.) Gruppen, Minderheiten und Volksteilen…“ (vgl. BPB 2006, o. S.). Dabei handelt es sich aufgrund der verschiedenen Voraussetzungen und Prägungen ihrer Herkunft um eine heterogene Gruppe von Menschen. Dabei bestehen Unterschiede in vielfältigen Migrationsformen und -motiven (z. B. Arbeitsmigration, Spätaussiedlerinnen, politische Flüchtlinge) und auch im rechtlichen Status (vgl. Hornung 2004, S. 329). Die (Spät-)Aussiedler aus Osteuropa und Zuwanderinnen aus der Türkei bilden den größten Anteil an der Gesamtbevölkerung neben den Zu-wanderinnen aus den ehemaligen Anwerberstaaten, die jetzt zur EU gehören (Italien, Spanien, Griechenland, Portugal) und den Zuwanderinnen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens (vgl. Franzkowiak/Kuhn 2009, S. 65; vgl. Tucci 2008, S. 200). Entsprechend des Migrationsberichtes der Bundesregierung (2006) beträgt die Zahl der eingewanderten. Menschen mit Migrationshintergrund etwa 15,3 Mio. Berücksichtigt werden hier Personen, die sowohl selbst zugewandert oder in Deutsch-land in einer Migrantenfamilie aufgewachsen sind (vgl. BAMF 2006, S. 10).
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2.2 Präventive Beratung
Als Prävention werden zahlreiche gesundheitliche Maßnahmen bezeichnet, deren Ziel im Entgegenwirken von unerwünschten Verhaltensweisen und Zuständen liegt, wie z. B. gesundheitliche Schädigungen, Risiko erneuter Erkrankung etc. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass die begrifflichen Übergänge fließend sind und sie nicht einheitlich angewendet werden (vgl. Franzkowiak/Kuhn 2009, S. 24; vgl. Hafen 2001, o. S.).
In der praktischen Anwendung sind im Kontext von Prävention die Begriffe nach dem nosologischen (krankheitsbezogenen) Strukturmodell von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention und der Gesundheitsförderung zu finden, welche prinzipiell eine Einteilung nach dem Interventionszeitpunkt vornehmen. „Die Primärprävention setzt möglichst früh an und will der Entstehung von Risikoverhalten bzw. Symptomen zu-vorkommen. Die Sekundärprävention zielt auf eine möglichst frühe Erfassung von beobachteten Risiken bzw. Symptomen. Tertiärprävention bezieht sich auf die Linderung und Rehabilitation nach erfolgter Krankheit.“ (Hafen 2001, o. S.). Das Spezifitätsmodell 2 nimmt ergänzend eine andere Kategorisierung vor, die sich expertendefiniert auf Maßnahmen der Bewertung von Risikofaktoren spezifischer Bevölkerungsgruppen und dem Umfang der Gefährdung stützt. Dabei basiert die Durchführung auf den pathogenetischen Erklärungs- und Handlungsansätzen. Unterschieden werden universale, selektive und indizierte Prävention (vgl. Franzkowiak 2008, 199 ff.).
Mit der Einführung eines umfangreichen Gesundheitsbegriffes der Weltgesundheits-organisation (WHO) werden viele präventive Maßnahmen unter der Bezeichnung Gesundheitsförderung angeboten (vgl. ebd.; vgl. Homfeldt/Sting 2006, S. 16 f.). Formuliert wurde 1986 in der Ottawa-Charta die Betonung auf den Prozess der Verbesserung von sozialen Lebenslagen, wobei die Befähigung zur Selbstverantwortung, die Aktivierung personaler sowie sozialer Ressourcen und die politische Ver-antwortlichkeit hervorgehoben wird (vgl. Merbach et al. 2007, S. 333). Alle dargestellten Modelle sowie die Gesundheitsförderung haben das Ziel, Krankheiten zu vermeiden, Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Die jeweiligen Handhabungen dienen der Umsetzung differenzierter Strategien der Ansprache, der Zugangsbedingungen sowie der Realisierung von Präventionszielen, wobei bisher die
2 „Das Spezifitätsmodell ist in den angloamerikanischen Theorien und Systemen von Mental Health, Health Care, Health Care Social Work und Cilinical Social Work weit verbreitet.“ (vgl. Franzkowiak 2008, S. 200).
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Interkulturelle Öffnung von präventiver Beratung und kurativer Versorgung bei Menschen mit Migrationshintergrund
Einordnung nach nosologischen Gesichtspunkten überwiegt (vgl. Franzkowiak 2008, 199 ff.).
2.3 Kurative Versorgung
Eine kurative Versorgung im Sinne des SGB V ist prinzipiell kausal orientiert, d. h. es liegt bereits eine Krankheit oder Schädigung vor. Das Ziel kurativer Versorgung ist die Beendigung eines Krankheitszustandes, die Vermeidung dessen Verschlimmerung, der Linderung von Krankheitsbeschwerden sowie der Vermeidung weiterer Krankheitsfolgen. Grundsätzlich ist sie als Maßnahme in den konzeptionellen Bezugsrahmen des bio-medizinischen Krankheitsmodells (Modell der Krankheitsursachen, des -verlaufes und der Krankheitsmanifestation) eingeordnet. Deren Leistungen werden entsprechend der Begutachtungsrichtlinien nach ICD 3 klassifiziert (MDS 2005, S. 9 ff.).
2.4 Interkulturelle Öffnung
Im Rahmen dieser Arbeit orientiert sich das Verständnis von Kultur an der Verwendung des erweiterten Kulturbegriffs, der Kultur nicht auf Ethnie oder Nationalität eines Volkes bzw. Nation begrenzt, sondern Kultur als Aushandlungsprozess und dabei immer als gesellschaftliches Konstrukt eines permanenten wechselseitigen Dialoges von Gruppeninteressen versteht. Diesem strategischen Ansatz liegt die Auffassung zugrunde, einen dynamischen Prozess der Reflexivität unter Berücksichtigung mehrerer heterogenen Systemebenen (z. B. transnationale Strömungen wie Weltreligionen) einzugehen, welcher Prozesse der Abgrenzung von kultureller Zugehörigkeit, deren Festschreibung oder Identitätszuweisung ausschließt (vgl. Marx 2006, S. 7 f.; vgl. Handschuk/Schröer 2002, S. 1 ff.) und nicht auf die uneingeschränkte Assimilation von Migrantinnen in einer Aufnahmegesellschaft besteht.
Interkulturelle Öffnung soll meines Erachtens als Konsequenz interkultureller Orientierung verstanden werden, die als Ausdruck einer sozialpolitischen Haltung die vor-handene multikulturelle Staatsgesellschaft widerspiegelt. Die Anerkennung verschiedener Gruppen, Individuen und Interessen, denen unterschiedliche Kommunikations-und Repräsentationsmittel zu Verfügung stehen, bilden einerseits die Grundlage der Umsetzung universeller Partizipation und damit Teilhabe an der Gesellschaft. Anderseits ist eine selbstreflexive Haltung gegenüber der eigenen Kultur aller Beteiligten
3 International Classification of Diseases (WHO 2009, o. S.).
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Arbeit zitieren:
Sozialpädagogin B.A. Petra Anna Maria Hermes, 2009, Interkulturelle Öffnung von präventiver Beratung und kurativer Versorgung bei Menschen mit Migrationshintergrund, München, GRIN Verlag GmbH
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