a. a. O. am angegebenen Ort
Abs. Absatz
Art. Artikel
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
bzw. beziehungsweise
ca. circa
DDR Deutsche Demokratische Republik
d. h. das heißt
Dr. Doktor
DVJJ Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen
etc. etcetera
e. V. eingetragener Verein
GG Grundgesetz
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
JGG Jugendgerichtsgesetz
Prof. Professor
S. Seite(n)
sog. sogenannt
StGB Strafgesetzbuch
u. a. und andere
usw. und so weiter
u. v. a. m. und vieles andere mehr
v. a. vor allem v. Chr. vor Christus
Was ist Jugend?
Soziologische , rechtliche und historische Einordnung
Disposition
Soziologische , rechtliche und historische Einordnung 1
Literaturverzeichnis 43. 4
Erkl ärung 44 4
1. Einleitung 5
2. Ziele der Seminararbeit. 5
3. Methodik 5
4. Jugend - ein modernes Phänomen. 6
4.1 Gibt es die Jugend? 6
4.1.1 Die ablehnende Position. 6
4.1.2 Die befürwortende Position 6
4.2 Die Jugend als Konstrukt/Abstraktion. 7
4.3 Die Jugend als Übergangsphase. 7
4.3.1 Abgrenzung Kindheitsalter - Jugendalter. 8
4.3.2 Abgrenzung Jugendalter - Erwachsenenalter. 9
4.4 Sozialer Wandel 10
4.4.1 Sozio-kultureller Wandel. 10
4.4.2 Bildungswesen und Arbeitsmarktsituation. 10
4.4.3 Zunahme der Lebenserwartung. 11
4.5 Verlängerung der Jugendphase/Postadoleszenz. 12
4.6 Jugend als eigene Lebensphase 12
4.7 Perspektivenwechsel. 13
4.8 Fazit und zukünftige Entwicklungen. 14
5. Jugend als historisches Produkt 14
5.1 Von der Antike bis zum Mittelalter 15
5.2 Jugend im Europa der Neuzeit. 15
5.2.1 “Familiarisierung und “Pädagogisierung der Jugend 16
5.2.2 Die “Jugendbewegung der Jahrhundertwende 18
6. Rechtliche Betrachtungsweise 18
6.1 Gegenwärtige rechtliche Stellung Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland. 19
6.1.1 Verfassungsrecht/Grundrechtsmündigkeit. 19
6.1.2 Strafrechtliche Einordnung der Jugend. 19
6.1.3 Sonstige einfachgesetzliche Regelungen 20
6.1.4 Fazit 20
6.2 Historie des Jugendrechts/Jugendschutzes in Europa. 21
6.2.1 Zivilrecht. 21
6.2.2 Kriminalrecht/Strafrecht. 21
6.2.3 Jugendgerichtsbewegung. 22
7. Jugend im internationalen Vergleich. 22
8. Korrelationen? 23
9. Schonraum Jugend 24
10. Schlußbetrachtung 24
11. Dank 25
Was ist Jugend?
Soziologische , rechtliche und historische Einordnung
Kurzfassung 25
Anlage 1: Jugend in der Alltagssprache 27
Anlage 2: Experteninterview. 29
Anlage 3: Lebensphasen während der Lebensspannen im historischen Vergleich 37
Anlage 4: Lebensphasen in der vorindustriellen Gesellschaft 38
Anlage 5: Erwerb rechtlich festgelegter Teilreifen. 39
Literaturverzeichnis 43
Erkl ärung 44
1. Einleitung
“Immer diese Jugend ...” In dieser Redensart pflegt sich eine Haltung unserer Gesellschaft gegenüber denen auszudrücken, die noch nicht erwachsen sind. Fast scheint es der Preis für Jugendlichkeit zu sein, daß die erwachsene Gesellschaft sich besorgt zeigt, kritisiert, argwöhnt oder schimpft. Die Anlässe sind beliebig, die Melodie wechselt, doch das Thema kehrt immer wieder: “die Jugend” fällt aus dem Rahmen dessen, wie die Erwachsenenwelt sich die Jugend wünscht. i Gleichzeitig wird Jugend in der Literatur, in den Massenmedien, im Sport, im Freizeitverhalten und in der Reklame als Ideal gepriesen. Ob nun mit einem Seufzer oder mit wohlwollender Anerkennung über die Jugend gesprochen wird - sie steht immer im Mittelpunkt erhöhter Aufmerksamkeit; so auch bei meiner Seminararbeit, wenn ich der Frage nachgehe: Was ist Jugend?
2. Ziele der Seminararbeit
Eine begriffliche Definition von “Jugend” fällt schwer. “So wie der Förster, der Jäger, der Sonntagsspaziergänger und der Soldat denselben Wald unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten, genau so wird das, was man gemeinhin als Jugend bezeichnet,” ii unterschiedlich interpretiert. Es gibt weder in der Alltagssprache iii noch in der Fachsprache der Soziologie iv , der Psychologie, der Pädagogik etc. nur einen Bedeutungsinhalt v vi des Begriffs Jugend. Trotz allem möchte ich mit meiner Seminararbeit eine Antwort auf die Frage: “Was ist Jugend?” geben; dabei beschränke ich mich auf die soziologische und rechtliche Sichtweise; zugleich betrachte ich die Geschichte der Jugend. Insbesondere die historische Betrachtungsweise soll die Voraussetzungen zu einer angemessenen Interpretation “der Jugend” schaffen und damit auch zur Lösung heutiger Probleme im Umgang mit Jugendlichen beitragen.
3. Methodik
Um die jeweiligen Sichtweisen zu verdeutlichen, versuche ich die Jugend getrennt, jeweils mit der Brille des Soziologen, des Juristen und des Historikers zu betrachten, wohlwissend, daß sich die verschiedenen Interpretationen wechselseitig beeinflussen und so auch Abhängigkeiten schaffen.
Ausgehend von der gegenwärtigen Situation bzw. den aktuelleren Entwicklungen soll auch ein Blick in die Geschichte der Jugend unternommen, ein historischer Vergleich angestellt werden.
Das Ergebnis dieser Arbeit beruht zum einen auf einer umfassenden Literaturanalyse; zum anderen führte ich eine Befragung (Anlage 1) durch; schließlich versuchte ich die Informationssammlung zum Thema mit Hilfe eines Experteninterviews (Anlage 2) zu komplettieren.
4. Jugend - ein modernes Phänomen
Als gesellschaftliches Massenphänomen entstand Jugend erst in der neueren Geschichte und ist erst seit ca. 100 Jahren “Objekt der Soziologie”. vii
Noch zur Jahrhundertwende war Jugend als eine eigene Phase im menschlichen Lebenslauf nicht bekannt oder kristallisierte sich erst allmählich heraus. “Im ersten Drittel unseres Jahrhunderts hat sich die bis dahin als einzige dem Erwachsenenalter vorgelagerte Lebensphase Kindheit in eine frühe und in eine späte Phase aufgegliedert, wobei die spätere Phase den Namen Jugendphase erhielt.” viii ix
4.1 Gibt es die Jugend?
Die Frage, ob es überhaupt die Jugend gebe, wird widersprüchlich beantwortet. Je nach Standpunkt “wird mit NEIN oder JA geantwortet.” x
4.1.1 Die ablehnende Position
“Jeder junge Mensch hat unterschiedliche Sozialisationserlebnisse hinter sich, je nach Herkunft, Schichtzugehörigkeit, Bildungsgrad der Eltern, unterschiedlicher Verfügung über Eigentum und Macht. Daher ist jeder Jugendliche anders geprägt.” xi Entsprechend der “Verschiedenartigkeit der Lebensumstände” xii zeigt die Jugend sehr unterschiedliche Gesichter und macht es folglich unmöglich, von der Jugend zu sprechen.
4.1.2 Die befürwortende Position
Es steht außer jedem Zweifel, daß es in der menschlichen Entwicklung Reifungsprozesse gibt, die zu verschiedenen Zeiten ähnliche Verhaltens- und Erlebensweisen zeigen. Der soziologische Standpunkt besagt, daß die junge Generation unter anderen sozialen Bedingungen aufwächst als die ältere Generation. Es gibt daher in dieser Altersstufe besondere Prägungen durch das Verhältnis des jungen Menschen zu den verschiedenen Sozialfeldern. Es treten “altersspezifische Rollenkonflikte und alterspezifische Formen der Konfliktlösung auf, ebenso altersspezifische Formen der ökonomischen und der normativen
Abhängigkeit und der Minderheiten-Konstellation.” xiii Auch machen es ähnliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen möglich, Phasen ähnlichen Erlebens und Verhaltens zu bestimmen:
Die Familien als Umwelt der jungen Menschen unterscheiden sich zwar “durch ihren Lebens-und Freizeitstil, durch ihre Einstellungs- und Normmuster und durch den Grad ihrer ökonomischen Abhängigkeit und Schichtzugehörigkeit. Aber auch die Familien unterstehen als Institution den Normen und Erwartungshaltungen der Gesellschaft, die den Freiheitsraum auf wenige Verhaltensmodalitäten einschränken.” xiv
Auch das Lebensfeld Schule als Umfeld des Jugendlichen unterscheidet sich “nach dem Erziehungsstil, nach der didaktischen Kompetenz und nach der persönlichkeitsgesteuerten Interaktion des Lehrers. Dennoch unterstehen die Schulen Rahmenbedingungen: für Altersstufen und Schultypen gelten die gleichen Lernziele; Gleichaltrige werden mit gleichen Lehrmitteln und von gleichen Lehrer unterrichtet.” xv
Zudem gibt es für die Soziologie auch schon deshalb ein “Objekt Jugend”, weil sich eine bestimmte Altersgruppe benennen läßt, die im Selbst- und Fremdverständnis Jugend ist. xvi
4.2 Die Jugend als Konstrukt/Abstraktion
“Da unser Denken Prozesse nicht dynamisch, sondern nur komparativ statisch nachvollziehen kann, werden Prozesse künstlich in verschiedene Stufen unterteilt.” xvii Die Begriffe Jugend/Jugendliche bzw. Erwachsene zeigen eine solche künstliche Unterteilung. Es gibt aber in unserer Gesellschaft keine eindeutigen sozialen Grenzen zwischen der Jugend und den Erwachsenen. Je nach Altersstufe, sozialem Milieu und je nach Epoche wirken verschiedene soziale Einflüsse mit unterschiedlicher Intensität auf den Jugendlichen ein, so daß der Begriff Jugend verschieden abgegrenzt und unterteilt werden muß. Deshalb ist auch der im folgenden unternommene Versuch einer Abgrenzung des Begriffs Jugend höchstens “ein gedankliches Hilfskonstruktum” xviii , ein Versuch, einen Prozeß komparativ statisch darzustellen.
4.3 Die Jugend als Übergangsphase
Nach den klassischen Lehrbüchern der Jugendsoziologie wird die Jugend “als Übergangsphase von der Kindheit in die sozialgenerell und endgültig gedachte Rolle des Erwachsenen” xix bezeichnet. Die Jugend stellt sich somit als Altersstufe dar und ist wesentlich ein Durchgangsstadium, ein Übergang, eine Vorbereitung auf die erwachsenen
Rollen, ein Prozeß der Integrierung in die Kultur der Erwachsenen. In dieser Perspektive kann die Jugendphase “als der entscheidende Lebensabschnitt definiert werden, in dem die in der Kindheit bereits erworbenen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten so weiterentwickelt und entfaltet werden, daß die für die Übernahme der späteren Erwachsenenrolle wichtigen Kompetenzen erworben werden.” xx
4.3.1 Abgrenzung Kindheitsalter - Jugendalter
In einigen (größtenteils älteren) jugendsoziologischen Publikationen xxi wird Jugend “als Periode zwischen biologischer Geschlechtsreife und sozialer Reife definiert. So ließe sich sagen, Jugendlicher sei, wer mit der Pubertät die biologische Geschlechtsreife erreicht habe, ohne daß ihm die Gesellschaft die soziale Reife zuerkannt habe.” xxii Das Erreichen der biologischen Reife xxiii xxiv kann mehr oder weniger eindeutig festgestellt werden. Hinsichtlich des mit der Geschlechtsreife sich vollziehenden Eintritts in die Jugendphase sollte jedoch nach Mädchen und Jungen differenziert werden; und zwar derart, daß bei Annahme geschlechtsspezifischer Reifedaten der Beginn der männlichen Jugendzeit um das 13. Lebensjahr, der der weiblichen um etwa 8 Monate früher angesetzt wird. xxv In neueren jugendsoziologischen Werken xxvi wird der Eintritt in das Jugendalter auch als Statusübergang bezeichnet und ist somit “auf keinen festen Zeitpunkt nach biologischem Alter festzulegen” xxvii . Jugend ist demnach keine Altersphase oder ein Naturprodukt wie die Pubertät, “sondern ein soziokulturelles Phänomen, das in seinen Erscheinungsformen historisch-gesellschaftlichen Dimensionen unterworfen ist.” xxviii Typisch für die modernen Industriegesellschaften ist nun aber, daß dieser Statusübergang nicht so eindeutig definiert und zeitlich fixiert ist, “daß eine klare und unzweideutige Angabe möglich wäre, wann der Übergang vom Status Kind in den Status Jugendlicher erfolgt.” xxix Erkennbar ist jedoch eine schrittweise Erweiterung der Handlungsspielräume, “die eine gleichzeitige Erweiterung der Rollenvielfalt mit sich bringt.” xxx Neben der intellektuellen und sozialen Kompetenzentwicklung (Leistungsbereich) und der Entwicklung einer eigenen Geschlechtsrolle/des sozialen Bindungsverhaltens zu Gleichaltrigen sind die Entwicklungen im Bereich der Konsum- und Freizeitorientierungen und der politischen Partizipation von Bedeutung. xxxi
Nun erfolgt der Eintritt in die Rolle des selbständig Leistung Erbringenden schon mit der Aufnahme in das allgemeinbildende Schulsystem, also mit etwa 6 oder 7 Jahren. Aber erst “mit dem Übergang in weiterführende Schulen und Bildungsgänge im Alter von etwa 10 bis
12 Jahren und der Intensivierung der Leistungsanforderungen in den Schulen ist durchaus eine qualitative soziale Ablösung von den Eltern gegeben und tritt eine deutliche Hinwendung zur Gleichaltrigengruppe mit Selbstbestimmung der Sozialkontakte als Kriterium hinzu, so daß sich auch aus soziologischer Perspektive genügend Argumente finden, um einen qualitativen Einschnitt beim Übergang von der Kindheit in das Jugendalter in dieser Alterszone zu konstatieren.” xxxii
4.3.2 Abgrenzung Jugendalter - Erwachsenenalter
“Wie sieht es mit der soziologischen Definition des Austritts aus dem Jugendalter aus? Wie läßt sich der Statusübergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen definieren?” xxxiii Wer gilt als Erwachsener?
Der Übergang in den Erwachsenenstatus gilt dann als vollzogen, wenn in den zentralen gesellschaftlichen Positionen die volle Selbständigkeit als Gesellschaftsmitglied erreicht, und “innerhalb relativ stabiler sozialer Positionen die allgemeinen Rechte und Pflichten zur verantwortlichen Teilnahme an den wesentlichen Grundprozessen der Gesellschaft” xxxiv übernommen wurden.
Dabei haben in den industriellen Gesellschaften westlichen Typs vor allem Schulabschluß und Berufseintritt eine große Bedeutung im Prozeß des Statusübergangs; vor allem die Übernahme der Berufsrolle (Eintritt in das Erwerbsleben) kann in soziologischer Sicht als Eintritt in die dominante Teilrolle des Erwachsenenstatus gewertet werden. xxxv Daneben kann die Heirat bzw. die feste Partnerbindung als weiteres herausragendes Ereignis angesehen werden, “das den Übergang vom Jugendstatus in den Erwachsenenstatus sinnfällig markiert.” xxxvi
Die wichtigsten Teilbereiche der Erwachsenenrolle sind folglich “die berufliche und die interaktiv-partnerschaftliche Rolle”, xxxvii und so ließe sich in positiver Wendung “die Phase der Jugend als jene bestimmen, in der im Hinblick auf Beruf und Partner die Objektwahl zunehmend motiviert, aber noch nicht institutionell vollzogen wird.” xxxviii Berufseintritt und Heirat bzw. Partnerwahl stellen aber keineswegs zeitlich notwendigerweise zusammenfallende Statuswechsel dar. Diese Statusdiskrepanz ist dadurch gekennzeichnet, daß die im Hinblick auf Beruf und Familie zu leistende Objektwohl in einer Hinsicht abgeschlossen ist, in anderer Hinsicht nicht. “In welchem Maße und auf welche Weise aus dieser Diskrepanz Spannungen und spezifische Verhaltensreaktionen entstehen, ist auch im Rahmen der Jugendforschung nicht zu bestimmen.” xxxix
4.4 Sozialer Wandel
Die Lebensumstände, in denen Jugend sich abspielt, verändern sich dauernd, und mit ihnen verändert sich die Jugend. Die Soziologie spricht vom sozialen Wandel.
4.4.1 Sozio-kultureller Wandel
Die sozio-kulturelle Verselbständigung der Jugendlichen setzt (etwa aufgrund eines veränderten tolerant-aufgeschlossenen Erziehungsverhaltens der Eltern, wegen der Kommerzialisierung des Jugendfreizeitverhaltens, der nivellierenden Wirkung von Schule und Medienkonsum u. v. a. m.) in jüngeren Lebensphasen ein als früher. xl Begünstigt wird diese Entwicklung auch aufgrund der gewachsenen Bedeutung informeller Gleichaltrigengruppen und -beziehungen; diesbezüglich läßt sich folgendes sagen: Die bisher vertikal geprägte Kommunikationsstruktur zwischen unterschiedlichen Generationen (zwischen Alten und Jungen) entwickelt sich hin “zur horizontal orientierten Kommunikationskultur (zwischen den Gleichaltrigen), mit der Folgewirkung: Separation der Alterskohorten gegeneinander; Erschwerung der gesellschaftlichen Integration der nachwachsenden Generation; lückenhaftere Weitergabe kultureller sowie tradierter Werte und Normen; Verstärkung gesellschaftlicher Desintegration.” xli
Die Gestalt der Familienrolle ändert sich in den letzten Generationen auch aufgrund anderer Umstände spürbar. War in früheren Generationen ein zeitliches Zusammenfallen von Heirat und Geburt eigener Kinder charakteristisch, so fallen heute diese beiden Teilereignisse oft um viele Jahre auseinander; in weiten Bereichen der jungen Generation wird das Ereignis feste Partnerbindung sogar völlig unabhängig von dem Ereignis eigene Kinder gesehen. Insgesamt hat die Teilpassage Übernahme der Familienrolle in den letzten zwei Generationen deutlich an strukturierender Bedeutung eingebüßt; bei einer großen Minderheit der entsprechenden Altersgruppen der Bevölkerung wird die Geburt und Erziehung eigener Kinder inzwischen schon nicht mehr als unbedingt konstitutiver Bestandteil des Erwachsenenalters angesehen. Ein solcher Gestaltwandel ist auch für die Rolle des politischen und des Wirtschafts- und Konsumbürgers festzustellen. Beide Teilrollen haben durch diese Veränderungen eher an Stellenwert gewonnen. xlii
4.4.2 Bildungswesen und Arbeitsmarktsituation
Es kam in den letzten Jahrzehnten auch zu einer drastischen Verlängerung der Schul- und Ausbildungszeit und zu einer Verkomplizierung der Übergänge aus dem Bildungswesen
Arbeit zitieren:
Konrad Stangl, 1999, Was ist Jugend?, München, GRIN Verlag GmbH
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