Die Wettiner und die Leipziger Teilung 1485


Seminararbeit, 2011

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte
2.1. Chemnitzer Teilung bis Altenburger Teilung
2.2 Sächsischer Bruderkrieg und Altenburger Prinzenraub

3. Die gemeinsame Regierungszeit Ernsts und Albrechts
3.1 Das Testament Friedrichs II
3.2 Ernst und Albrecht auf dem Höhepunkt der wettinischen Macht
3.3 Der Streit bahnt sich an

4. Leipziger Teilung
4.1 Die Teilung und ihre Bestimmungen
4.2 Gründe für die Teilung - Verhängnisvoll oder notwendig?
4.2.1 Vereinfachung der Regierung
4.2.2 Gleichstellung der Brüder
4.2.3 Die Rolle des Hugold von Schleinitz und der Räte
4.2.4 Schutz der Nachkommen
4.3 Folgen der Leipziger Teilung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Leipziger Teilung war eines der einschneidendsten Ereignisse in der Geschichte Sachsens und der Wettiner. Über Jahrhunderte war das Geschlecht der Wettiner eines der bedeutendsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation neben den Habsburgern. Durch häufige Landesteilungen schafften es die Wettiner, im Gegensatz zu den Habsburgern, jedoch nicht, ihre Einheit über längere Zeit zu wahren.1 Daran lässt sich jedoch ebenfalls erkennen, dass eine Teilung der wettinischen Länder keine Ausnahme, sondern eher die Regel darstellte. Doch Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht haben, wie im Folgenden noch gezeigt werden wird, über 20 Jahre lang die Regierung gemeinsam geführt, was die berechtigte Frage aufwirft, warum die wettinischen Länder nach zwei Jahrzehnten auf dem Höhepunkt der wettinischen Macht doch geteilt wurden. Diese Frage gilt es in vorliegender Arbeit zu diskutieren.2 Außerdem soll diskutiert werden, ob die Leipziger Teilung als eine verhängnisvolle oder notwendige Entscheidung der Brüder zu werten ist. Dazu werde ich zuerst die Vorgeschichte anreißen, da diese prägende Ereignisse für Ernst und Albrecht enthält, welche ihre Politik nachhaltig beeinflusst haben. Danach wird ein Abriss der erfolgreichen gemeinsamen Regierung der Brüder folgen um dann zur Leipziger Teilung und ihren Bestimmungen zu kommen. Jedoch werde ich dabei nur die wichtigsten Punkte ansprechen können, da dies die Arbeit aufgrund ihres Umfanges nicht zulässt. Das Hauptanliegen der Arbeit liegt auf den Gründen für die Teilung, welche darauffolgend zur Diskussion stehen sollen.

Das Thema der Leipziger Teilung und ihrer Gründe ist hinreichend erforscht worden. Es wurden einige plausible Gründe gefunden, welche Ernst und Albrecht zur ihrer Entscheidung bewegt haben könnten. Jedoch ist die Geschichtsschreibung in dieser Sache eher auf Vermutungen angewiesen als genaue Quellen vorliegen zu haben. Ein wichtiges Werk zu Fragen der Leipziger Teilung ist die Dissertation des Ernst Hänsch.3 Jedoch gibt es über diese kontroverse Meinungen, ob alles der Richtigkeit entspricht. Blaschke und Rogge weisen auf Fehler und Nachlässigkeiten in Hänschs Werk hin, obwohl Rogge ihn trotzdem recht oft zitiert. Des Weiteren wurde der recht ausführliche Text von Andre Thieme als Grundlage genutzt, außerdem Werke von Jörg Rogge und Karlheinz Blaschke. Diverse Überblickswerke rundeten die Arbeit ab.

2. Vorgeschichte

2.1. Chemnitzer Teilung bis Altenburger Teilung

Eine Landesteilung war in der langjährigen Geschichte der Wettiner keine Ausnahme. Eher war es eine Besonderheit, wenn die wettinischen Länder einmal nicht geteilt waren, denn es herrschte keine Primogenitur unter den Wettinern. Das bedeutete, dass der Vater jedem seiner Söhne eine angemessene Ausstattung an Herrschaftsgebieten sichern musste, um ihm ein finanziell und machttechnisch abgesichertes Leben zu schenken.4

Die Gefahr solcher Teilungen bestand darin, dass die Macht des gesamten wettinischen Hauses durch Zerstückelung auch immer wieder geschwächt wurde, es war reiner Zufall, wenn die Teile später wieder zusammengeführt werden konnten. Schon 1382 gab es deshalb die erste große Teilung. Als Friedrich III. 1381 starb und als Erben Friedrich IV., den Streitbaren, und Wilhelm II., den Reichen hinterließ, lebten zu viele erbberechtigte Wettiner, sodass es zur Chemnitzer Teilung kam.5

Friedrich II., der Sanftmütige und Wilhelm III., der Tapfere führten die Regierung des gesamten wettinischen Territoriums nach dem Tod des thüringischen Landgrafen Friedrich IV., dem Friedfertigen seit 1440 wieder gemeinsam, doch auch dieser Zustand sollte nicht von großer Dauer sein. Wilhelm drängte schon früh nach Unabhängigkeit und somit nach einer Teilung der Länder, die Beziehung zwischen den Brüdern war von Anfang an angespannt und sollte später sogar zu blutigen Auseinandersetzungen führen. Da die Brüder es nicht vermochten, sich einig zu werden, beschloss man die Länder zu teilen. Im Dezember 1445 erhielt Friedrich II. den meißnischen Teil und Wilhelm III. den thüringischen Teil im Rahmen der Altenburger Teilung, die ihre Bestimmungen nach einigen Reibereien durch die Stände erhielt.6

2.2 Sächsischer Bruderkrieg und Altenburger Prinzenraub

Friedrich II. warf seinem Bruder vor, die Entfremdung der wettinischen Familie mit seiner Politik in Thüringen voranzutreiben, woraus 1446 aus den brüderlichen Streitigkeiten blutige, militärische Auseinandersetzungen wurden, welche in der Geschichtsschreibung als der „Sächsische Bruderkrieg“ betitelt werden. Dieser Bruderkrieg konnte erst 1451 durch die Androhung der Reichsacht durch den König Friedrich III. mit dem Naumburger Frieden beendet werden, nach welchem man zum status quo ante zurückkehrte.7

Eine prekäre Folge des Bruderkrieges war der Streit zwischen Kunz von Kaufungen und Friedrich II. aufgrund dessen, dass von Kaufungen sich von seinem Fürsten ungerecht behandelt fühlte.8 Er wollte Friedrich also dazu zwingen, seinen Forderungen nach Schadensersatz für Erfahrungen des Bruderkrieges nachzukommen. Dies gipfelte darin, dass er in der Nacht vom 7. zum 8.7.1455 die Söhne Friedrichs, Ernst und Albrecht, vom Altenburger Schloss entführte, was als „Altenburger Prinzenraub“ in die Geschichte einging.9

Der Krieg zwischen Vater und Onkel und ihre Entführung als Spätfolge dessen sollten für die Brüder Ernst und Albrecht lange in Erinnerung bleiben und ihnen vor Augen führen, was ein Zwist innerhalb der Wettiner anrichten konnte. Eine solche Katastrophe galt es in Zukunft zu vermeiden.10

3. Die gemeinsame Regierungszeit Ernsts und Albrechts

3.1 Das Testament Friedrichs II.

Als Friedrich II. am 7.9. 1464 starb, hinterließ er das Kurfürstentum Sachsen als Herrschaftsgebiet für seine Söhne Ernst und Albrecht. Jedoch hatte er vor seinem Tode vorgesorgt, damit eine solche Misere, wie ihm mit seinem Bruder geschehen war, nicht noch einmal passieren konnte.11 Schon mit seinem Eventualtestament von 1447 legte er die Zukunft seines Herrschaftsgebietes fest. Kaiser Friedrich III. sollte als Onkel seiner Söhne beim vorzeitigen Tod des Kurfürsten die Vormundschaft übernehmen. In diesem Testament hieß es, dass seine Länder nicht geteilt werden durften bis der jüngste Sohn 20 Jahre alt geworden sei.12

Als Ernst volljährig geworden war, setzte Friedrich II. mit seinem Testament von 1459 erweiterte Regeln für die Nachfolge seiner Herrschaft fest. Diese besagten, dass sein Land nicht geteilt werden durfte und der Ältere, Ernst, die Regierung übernehmen sollte, während Albrecht als sein Berater fungierte. Albrecht hatte zwar direkte Verfügung über Schloss und Stadt Dresden, Torgau mit Lochau und bekam einen jährlichen Bezug in Höhe von 14000 Gulden, war jedoch seinem älteren Bruder immer nachgestellt. Mit dieser Entscheidung brach Friedrich II. mit der Gewohnheit, dass alle Söhne gleichberechtigt mit gleichen Teilen Herrschaftsgebiet ausgestattet wurden.13 Jedoch bestand gesetzlich trotzdem noch die Möglichkeit für Albrecht, die Hälfte der Herrschaft einfordern zu können, es fehlte also an letzter Beständigkeit auf dem Weg zur Primogenitur und einer klaren Regelung.14

Was Friedrich II. in seine Überlegungen jedoch nicht berücksichtigt hatte, war, dass seine Regeln nur für die eine, ihm nachfolgende Generation galten und keinen dauerhaften Schutz der wettinischen Dynastie darstellen konnten. Außerdem hätte er einschätzen können, dass eine solche Regelung der gemeinsamen Regierung ohne Gleichstellung beider Brüder einen hervorragenden Nährboden für Konflikte darstellte15. Des Weiteren galten die Vorschriften nicht für den Teil des Wilhelm III., was Folgen nach sich zog, da sich, sobald Wilhelm sterben würde, eine völlig neue Situation bilden würde.16

3.2 Ernst und Albrecht auf dem Höhepunkt der wettinischen Macht

Die Regierung traten Kurfürst Ernst, der Andächtige und Albrecht, der Beherzte in brüderlicher Harmonie gemeinsam an. Am 29.6.1465 wurden beide von Kaiser Friedrich III. mit den Kurlanden und dem Reichsmarschallamt belehnt.17 Während ihrer langjährigen gemeinsamen Regierungszeit sprachen sie alle politischen Handlungen untereinander ab und wohnten, zusammen mit ihren Familien, im Dresdner Schloss.18

Über 20 Jahre lang regierten sie gemeinsam und konnten in dieser Zeit einige Erfolge verbuchen. Laut Thieme konnten die Fehden in ihrem Land verringert werden, es gab Reformen für das Rechtswesen und die Finanzverwaltung. Des Weiteren gewannen die Brüder neue Territorien und erweiterten so die wettinische Macht.19 Die Brüder verfolgten die Politik des Vaters, einen Ausgleich mit Böhmen zu schaffen, halfen diesen bei Auseinandersetzungen mit dem osmanischen Reich und den Burgundern.20 Zwar gelang es den Wettinern nicht, sich in Böhmen festzusetzen, böhmischen Ansprüche im wettinischen Territorium wurden jedoch fallengelassen.21 Im Jahre 1472 kauften die Brüder die Herrschaft Sagan und erwarben Sorau, Beeskow und Storkow zurück.22

Laut Thieme soll die Nachrangstellung Albrechts kein Problem für das brüderliche Verhältnis gewesen sein. Albrecht befand sich häufig nicht im Lande, sondern ging verstärkt den Aufgaben der Außenpolitik nach. Daran lässt sich erkennen, dass es zwischen den Brüdern eine Art Arbeitsteilung gab: Während sich der eher ruhigere und bedachtere Ernst um innenpolitische Fragen kümmerte, versuchte Albrecht, voller Tatendrang die Herrschaft nach außen zu vertreten.23

[...]


1 Vgl. Auert, Stefan: Die Teilungen der Wettiner von 1382 und 1445 unter besonderer Berücksichtigung der Leipziger Teilung 1485. in: Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts. Halle 2006. S. 39-53. hier S. 39.

2 Vgl. Blaschke, Karlheinz: Die Leipziger Teilung der wettinischen Länder von 1485. in: Sächsische Heimatblätter, 31. Jahrgang.Heft 6. Dresden 1985. S.277-280. hier: S. 277.

3 Vgl. Hänsch, Ernst: Die wettinische Hauptteilung von 1485, und die aus ihr folgenden Streitigkeiten bis 1491. Leipzig 1909.

4 Vgl. Thieme André: 1485. Die Leipziger Teilung der wettinischen Lande. in: Eigenwill, Reinhardt (Hrsg.): Zäsuren

sächsischer Geschichte. Markleeberg 2010. S.69-93. hier S. 70.

5 Vgl. ebd. S. 71f.

6 Vgl. ebd. S. 74f.

7 Vgl. Rogge , Jörg: Die Wettiner. Aufstieg einer Dynastie im Mittelalter. Nachdruck. Ostfildern 2009. S. 160ff.

8 Kunz von Kaufungen wurde 1451 nach kriegerischer Auseinandersetzungen in Gera gefangengenommen. Daraus musste er sich mit eigenen Mitteln freikaufen, die Hilfe Friedrichs blieb also aus. Weiterführend dazu: Koch, Herbert: Der sächsische Bruderkrieg (1446-1451). Erfurt 1910.

9 Kunz von Kaufungen wurde nur eine Woche später, am 14.7.1455 auf Befehl des Kurfürsten enthauptet. Vgl. Rogge, Jörg: Wettiner. S.167. Weiterführend hierzu: Emig, Joachim/Enke, Wolfgang (Hrsg.): Der Altenburger Prinzenraub 1455. Strukturen und Mentalitäten eines spätmittelalterlichen Konflikts. 2. Auflage. Beucha 2008.

10 Vgl. Thieme, André: Leipziger Teilung. S.76.

11 Vgl. ebd. S. 76.

12 Vgl. Rogge, Jörg: Herrschaftsweitergabe, Konfliktregelung und Familienorganisation im fürstlichen Hochadel, Das Beispiel der Wettiner von der Mitte des 13. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts. in: Prinz, Friedrich (Hrsg.): Monographien zur Geschichte des Mittelalters. Bd. 49. Stuttgart 2002. S. 210.

13 Vgl. Thieme, André: Leipziger Teilung. S.76.

14 Vgl. Rogge, Jörg: Herrschaftsweitergabe. S. 212.

15 Vgl. Rogge, Jörg,: Wettiner. S. 170.

16 Vgl. Thieme, André: Leipziger Teilung. S. 77.

17 Vgl. Auert, Stefan: Teilungen. S. 43.

18 Vgl. Gross, Reiner: Geschichte Sachsens. Leipzig 2001. S. 28

19 Vgl. Thieme, André: Leipziger Teilung. S. 78.

20 Vgl. Gross, Reiner: Geschichte Sachsens. S. 28.

21 Vgl. Schwarz, Hilmar: Die Wettiner des Mittelalters und ihre Bedeutung für Thüringen. in: Kleine Schriftenreihe der Wartburgstiftung. Band 7. Leipzig 1994. S. 140.

22 Vgl. Rogge, Jörg: Wettiner. S. 172.

23 Vgl. Thieme, André: Leipziger Teilung. S. 78.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Wettiner und die Leipziger Teilung 1485
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Die Wettiner
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
16
Katalognummer
V184452
ISBN (eBook)
9783656092353
Dateigröße
461 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wettiner, leipziger, teilung
Arbeit zitieren
Julia Matthes (Autor:in), 2011, Die Wettiner und die Leipziger Teilung 1485, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184452

Kommentare

  • Gast am 25.2.2017

    Viele Stellen sind falsch zitiert bzw. nicht korrekt aus den Literaturen übernommen worden. Viele, in der Arbeit eingefügten Zitate, lassen sich nicht in den Texten/Literaturen wiederfinden oder sind auf anderen, nicht angegebenen Seitenzahlen, nach langem suchen, gefunden worden. Von der Thematik sehr interessant, aber die Qualität dieser Arbeit lässt sehr zu wünschen übrig, denn wissenschaftliches arbeiten sieht anders aus. Daher nicht empfehlenswert.

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Titel: Die Wettiner und die Leipziger Teilung 1485



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