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Inhaltsverzeichnis
Das sultanistische Regime der Demokratischen Volksrepublik Korea
1 Aktueller Bezug zur Themenstellung 3
2 Das politische System 4
2.1 Verfassung 4
2.2 Legislative 5
2.3 Exekutive 5
2.3.1 Regierung
2.3.2 Nationales Verteidigungskomitee
2.4 Judikative 6
2.5 Partei der Arbeit Koreas 7
2.6 Militär 7
3 Root-Konzepte 8
3.1 Typologie nach Wolfgang Merkel und Aurel Croissant 8
3.1.1 Herrschaftstypen
3.1.2 Herrschaftslegitimation
3.1.3 Herrschaftszugang
3.1.4 Herrschaftsanspruch
3.1.5 Herrschaftsmonopol
3.1.6 Herrschaftsstruktur
3.1.7 Herrschaftsweise
3.2 Typologie nach Juan Linz 9
3.2.1 Pluralismus
3.2.2 Ideologisierung
3.2.3 Mobilisierung
3.3 Fazit 10
4 Einordnung Nordkoreas 11
4.1 Einordnung nach Merkel und Croissant 11
4.2 Einordnung nach Linz 15
5 Schluss 16
6 Anhang 18
7 Literaturverzeichnis 20
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1 Aktueller Bezug zur Themenstellung
Das Thema „Das sultanistische Regime der Demokratischen Volksrepublik Korea“ erscheint dem Autor aufgrund der Ereignisse 2009 interessant, da die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK, Chosŏn, Nordkorea) in diesem Jahr mehrfach in das Interesse der Schlagzeilen geriet und mit ihrem Verhalten einen internationalen verbalen Konflikt auslöste. So betonte Nordkorea regelmäßig den Besitz von Atomwaffen und die Bereitschaft diese auch einzusetzen. Weiterhin wurden ab Ende Mai mehrere Kurzstreckenraketen- und Atomtests durchgeführt und das Regime ließ zwei US-Journalistinnen inhaftieren, welche zu zwölf Jahren Arbeitslager verurteilt wurden. 1 Glücklicherweise kamen aufgrund von Vermittlungsbemühungen des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton die zwei Gefangenen mittlerweile wieder frei. 2 Seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte der Konflikt mit dem Regime in Pjöngjang am 15. Juni 2009 mit dem erstmaligen Bekenntnis zum geplanten weiteren Bau von Atomwaffen, mit dem es auf direkt vorangegangene UN-Sanktionen reagierte. 3 Doch spitzte sich die Lage im August erneut zu, als Nordkorea seine Truppen, wegen der jährlichen US-Südkoreanischen-Militärübung, in >spezielle Alarmbereitschaft< versetzte und mit einem erheblichen Vergeltungsschlag im Falle eines Angriffes drohte. 4
Jedoch darf die innenpolitische Seite des Landes, unter anderem aufgrund ihrer heutigen Einzigartigkeit, nicht vernachlässigt werden, da Nordkorea eine sozialistische Autokratie 5 ist, die von Ideologie, Einheitspartei, Personenkult und Militär gelenkt wird. So besitzen die Chuch’e Ideologie, die Partei der Arbeit Koreas (PdAK), die Verehrung des >ewigen< Präsidenten Kim Il Sung und die Machtfülle des Militärs eine zentrale Rolle im tagtäglichen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.
Deshalb soll in dieser Arbeit versucht werden das Land darzustellen und nach bestimmten Kriterien zu abzugrenzen. Um einen Staat anschaulich beurteilen zu können, kann man allgemein eine Vielzahl von Herrschaftstypen unterscheiden, die man wiederum mit den verschiedensten Kriterien einordnen kann. In der folgenden Arbeit soll daher das politische
1 Vgl. Brandmaier, Frank (dpa): Nordkorea schickt US-Journalistinnen ins Arbeitslager, in: Nürnberger Nachrichten vom 9.Juni 2009, Nr.130, S.4.
2 Vgl. Meinert, Peer / Mi Young, Ahn (beide dpa): Clintons großer Coup, in: Nürnberger Nachrichten vom 6.August 2009, Nr.179, S.3.
3 Vgl. Artikel: Nordkorea bekennt Farbe, in: Nürnberger Nachrichten vom 15.Juni 2009, Nr.134, S.4.
4 Vgl. Artikel: Nordkorea versetzt Truppen in Alarmbereitschaft, in:
http://www.welt.de/politik/ausland/article4335782/Nordkorea-versetzt-Truppen-in-Alarmbereitschaft.html, (Stand: 17.August 2009).
5 Vgl. Artikel: Nordkorea, in: Bertelsmann-Transformations-Index 2008 der Bertelmann Stiftung, http://www.bertelsmann-transformation-index.de/fileadmin/pdf/Kurzgutachten_BTI_2008/ASO/ BTI_2008_Nordkorea.pdf, (Stand: 12.August 2009).
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System Nordkoreas zuerst dargestellt und dann ausführlich analysiert werden. Im Analyseteil folgt einer kritischen Darstellung der Kriterien politischer Herrschaftstypen nach Wolfgang Merkel und Aurel Croissant eine Einordnung Nordkoreas nach diesem Root-Konzept. Außerdem kommt auch die Theorie zu totalitären und autoritären Staaten von Juan Linz zum Tragen.
Dieser definiert Sultanismus als „ein Regime, das allein auf einer Mischung aus Furcht und Belohnung für seine Mitstreiter und Anhänger basiert.“ 6 In einem solchen System übt der Herrscher seine Macht uneingeschränkt und willkürlich aus, wobei Polizei und Militär eine wichtige Rolle einnehmen. Weiterhin ist die Einsetzung von Familienmitgliedern in einflussreiche Positionen und auch die mögliche Herrschaftsvererbung ein zentrales Charakteristikum. 7 Es handelt sich somit um eine traditionelle Diktatur, in der die Herrschaft in Familienbesitz ist.
Die nun folgende Darstellung des politischen Systems zeigt die von der Verfassung formal vorgegebene Struktur.
2 Das politische System
Das politische System Nordkoreas ist durch eine Teilung der Macht zwischen Partei, Staat und Militär charakterisiert. „Nicht umsonst war Kim Il Sung lange Zeit in Personalunion Generalsekretär der PdAK, Präsident der DVRK und Oberkommandierender der Streitkräfte.“ 8 Im Folgenden sollen nun der Verfassungsanspruch, der Staatsaufbau und die Rolle von Partei und Militär dargestellt werden.
2.1 Verfassung
Die derzeitige Verfassung des Landes stammt aus dem Jahr 1972 allerdings wurden die ursprünglichen Prinzipien des Marxismus-Leninismus, also die Grundlagen der Weltanschauung der Sowjetunion, im Zuge zweier Reformen 1992 und 1998 gestrichen. Seitdem wird die eigene Chuch’e Ideologie stärker betont. Auch wenn die Verfassung formal als liberal und in Zügen auch demokratisch erscheint, muss hier klar zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungsrealität unterschieden werden.
6 Linz, Juan José: Totalitäre und autoritäre Regime, Berlin 2003, S.121.
7 Vgl. Ebenda, S.121 f.
8 Frank, Rüdiger: Politisches System Nordkoreas, in: Kern, Thomas / Köllner, Patrick (Hrsg.): Südkorea und Nordkorea. Eine Einführung in Geschichte, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Frankfurt am Main 2005, S.223.
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2.2 Legislative
Die Legislative und das höchste staatliche Organ bildet laut Artikel 87 der Verfassung das Parlament, die Oberste Volksversammlung (OVV), in welcher seit 1990 konstant 687 Abgeordnete vertreten sind. Die Legislaturperiode dieses Ein-Kammer-Parlaments beträgt fünf Jahre, sie kann jedoch unter besonderen Umständen verlängert werden. Die OVV kommt einbis zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen zusammen, in der übrigen Zeit wird die legislative Funktion vom Präsidium der OVV wahrgenommen. Durch die Verfassungsänderung im Jahr 1998 wurde dessen Macht, welche in Artikel 91 geregelt ist, enorm ausgeweitet. So überwacht das Präsidium andere Staatsorgane, schafft neue Ministerien oder löst alte auf und interpretiert die Verfassung. Außerdem repräsentiert der Vorsitzende des Präsidiums Nordkorea nach außen. Die OVV wählt zudem den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungskomitees, den Ministerpräsidenten, den obersten Richter und ernennt den Generalstaatsanwalt. Gesetze können mit einfacher Mehrheit, Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit erlassen werden. Die OVV ist ein Arbeitsparlament und verrichtet somit den Großteil ihrer Aufgaben in Ausschüssen. Neben dem zentralen Legislativorgan in Pjöngjang sind weitere lokale Parlamente vorzufinden. Die OVV besitzt somit eine essentielle staatliche Funktion, jedoch würde es zu weit führen, ihr dasselbe Gewicht wie westlichen Parlamenten zuzuschreiben. 9 De jure hat die OVV die beschriebenen Rechte und Aufgaben, jedoch werden diese de facto „durch die Existenz paralleler Machtstrukturen in der Partei und im Militär empfindlich beschnitten“ 10 .
2.3 Exekutive
Die Exekutive besteht aus der Regierung und dem Nationalen Verteidigungskomitee, wobei letzteres die zentrale Machtposition unter Kim Jong Il einnimmt. Generell bildet die Regierung, mit dem Ministerpräsidenten als Regierungschef, ein Pendant im Vergleich zu derer anderer Staaten. Sie muss jedoch ebenfalls Beschränkungen, vor allem aus parallelen Strukturen der Partei, hinnehmen. Der Ministerpräsident ist der OVV gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Amtszeit der Regierung ist äquivalent der der OVV. Das Kabinett, dessen Aufgaben in Artikel 119 der Verfassung geregelt sind, besteht aus zwei Ausschüssen, vier weiteren Institutionen und 29 Ministerien.
9 Vgl. Frank, Rüdiger: Nordkorea: Zwischen Stagnation und Veränderungsdruck, in: Derichs, Claudia / Heberer, Thomas (Hrsg.): Einführung in die politischen Systeme Ostasiens, Opladen 2003, S.308 ff.
10 Frank: Politisches System Nordkoreas, S.226.
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2.4 Judikative
Das oberste Gericht und letzte justizielle Instanz bildet der Zentrale Gerichtshof, dessen Kompetenzen in Artikel 152 der Verfassung geregelt sind. Er soll einerseits die Macht des Staates und das sozialistische System schützen und andererseits die Einhaltung aller Gesetze sicherstellen. Diesem ist auch die Generalstaatsanwaltschaft zugeteilt. 11 Man kann jedoch nicht davon ausgehen, dass der Gerichtshof vollkommen unabhängig und ohne Einfluss der Partei oder des Machthabers Kim Jong Il handelt.
2.5 Partei der Arbeit Koreas
Seit 1997 ist Kim Jong Il Generalsekretär der Partei, nicht jedoch des Zentralkomitees. Hierfür wäre nach dem Tod seines Vaters ein Parteitag zur Neuwahl des Komitees notwendig gewesen, welcher seit 1980 aber nicht mehr stattfand. Jedoch gibt es eine Vereinbarung der Parteiführung, dass Kim Jong Il diese Funktion kommissarisch ausübt. Der Aufbau der Partei ähnelt weitestgehend dem anderer ehemaliger sozialistischer Länder. Wie bereits erwähnt, gibt
11 Vgl. Frank: Nordkorea: Zwischen Stagnation und Veränderungsdruck, S. 310 ff. 12 Eigene Darstellung
Arbeit zitieren:
Simon Veit, 2009, Das sultanistische Regime Nordkoreas, München, GRIN Verlag GmbH
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